Konzentration, Monopol, Politik

Großkapital: Konzentration und Gruppenstruktur

Anmerkungen zum neuen Bericht der Monopolkommission

Dezember 2004

Der Bedarf an Daten und erkennbaren Entwicklungslinien zum wirtschaftlichen Konzentrationsgeschehen hat sich angesichts der vielfältigen, oft komplizierten und schwer überschaubaren Einzelentwicklungen in Wirtschaft und Politik enorm erhöht. Beigetragen hat dazu die hohe Zahl von Unternehmenszusammenschlüssen, aber auch die schnellen Entwicklungen auf den Produkt-, Dienstleistungs- und Kapitalmärkten sowie der zunehmend globale Charakter der Unternehmenskonzentration. In den vergangenen Jahrzehnten war es mehrfach zu Fusionswellen gekommen, in deren Ergebnis riesige Weltkonzerne entstanden. Zwar hat die Zahl globaler Zusammenschlüsse kompletter Unternehmen international wie in den einzelnen Ländern abgenommen, das Konzentrationsgeschehen insgesamt bleibt aber intensiv. Nicht mehr der Zusam­menschluß kompletter Konzerne – wie in den Jahren davor – steht im Mittelpunkt als vielmehr Fusionen und Übernahmen von Konzernteilen. Verstärkte Orientierung auf Verschlankung und Werterhö­hung initiiert vielfältige Struktur- und Marktbereinigungen, die auch Veränderungen in den Beteili­gungs- und Besitzverhältnissen einschließen. Vor allem global agierende Konzerngruppen formieren sich zunehmend neu. Generell ist die weitere Fokussierung der Konzentrationsakti­vitäten auf führende Gruppen nicht zu übersehen. Wie spiegelt sich dies im neuen, fünfzehnten Bericht der Monopolkommission wider?

Bei den periodischen Gutachten der Monopolkommission zu Stand, Entwicklung und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik scheint es mittlerweile zum Standard zu gehören, jeweils ein wichtiges Kapitel nicht auszuführen. Im jüngsten Bericht vom Sommer 2004 wurde mitgeteilt, daß eigentlich Darlegungen zu den Wirkungen von Beteiligungsnetzen und Unternehmensgruppen auf den Konzentrationsgrad in der Wirtschaft beabsichtigt waren. „Infolge der fehlenden Möglichkeiten zur Kooperation mit dem Statistischen Bundesamt konnte diese Untersuchung nicht durchgeführt werden.“[1] Bereits im 13. Bericht vor vier Jahren wurden „grundsätzliche Vorbehalte“ gegenüber der amtlichen Konzentrationsstatistik geäußert und aus diesem Grunde wurde darauf verzichtet, die verfügbaren Daten zu interpretieren und zu bewerten. Im 14. Bericht fehlte dies ebenfalls.

In der EU hat die Berichterstattung zur Unternehmensentwicklung einen hohen Stellenwert erlangt. In der Bundesrepublik gibt es Defizite, für die von der Monopolkommission hauptsächlich das lange Festhalten des Statistischen Bundesamtes an einer unzeitgemäßen Unternehmensstatistik verantwortlich gemacht wird, welche noch zu wesentlichen Teilen auf Erfassungskriterien des Statistischen Reichsamtes aus den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts basiere. Als Unternehmen wird danach die „jeweils kleinste rechtlich selbständige Einheit“ definiert. Seit langem weist die Monopolkommission darauf hin, daß es für die Messung von Marktanteilen und Konzentrationsgraden eher darauf ankomme, die Erfassung der Unternehmen nach wirtschaftlichen Einheiten vorzunehmen, denn: „Die Konzern- und Gruppenbildung ist die dominierende Organisationsform diversifizierender und international operierender Unternehmen“.[2] Des weiteren wurde das Fehlen eines methodischen Entwicklungskonzepts für den Bereich der Unternehmensstatistik ebenso wie die zögernde Realisierung entsprechender Verordnungen des Europäischen Rates durch die Bundesregierung bemängelt.

Die empirisch unterlegten Berichte der Monopolkommission zum Konzentrationsgeschehen in der Bundesrepublik vermitteln wichtige Einblicke in die gegenwärtige Unternehmensentwicklung. Der aktuelle Bericht enthält eine Fortschreibung ihrer Untersuchungen zu den hundert größten Unternehmen, woran sie die Errechnung des Konzentrationsgrades in der Wirtschaft festmacht. Die 100 Größten sollen aber auch genereller über die gegenwärtige Entwicklung von Konzentration und wirtschaftlicher Macht in der Bundesrepublik Auskunft geben. Darüber hinaus werden in Fortsetzung der Arbeiten im 14. Bericht umfangreiche Ausführungen zum Zusammenhang von Konzern- und Gruppenbildung und Konzentrationsgrad in der Wirtschaft vorgelegt. Die Untersuchungen beider Berichte stützen sich nur zum Teil auf die amtliche Statistik, zum Teil auf private Datenbanken und eigene Berechnungen der Monopolkommission. Sie geben zahlreiche interessante Informationen und erlauben es, spezifische Aussagen zu einigen Branchen und Märkten zu treffen. Einige Ergebnisse sind als Tabellen im Anhang zusammengestellt.

Konzentration und Marktbeherrschung aus Sicht der
Monopolkommission

Die Monopolkommission mißt den Konzentrationsgrad in der Wirtschaft an den Positionen von Unternehmen und Unternehmensgruppen auf den „relevanten Märkten“. Ihr Ziel besteht darin festzustellen, wie sich Marktpositionen in der Wirtschaft darstellen und verändern und wie sie den unternehmerischen Wettbewerb beeinflussen, um – im Falle des Mißbrauchs – auf wirtschaftspolitischen Handlungsbedarf hinzuweisen. Die Gründung der Kommission im Jahre 1973 erfolgte mit der Maßgabe, auf diese Weise zur „vorbeugenden Fusionskontrolle“ beizutragen, was im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) fixiert und im Rahmen von Novellierungen des Gesetzes präzisiert wird. Seit 1976 erscheinen in zweijährigem Abstand die Berichte zur Unternehmenskonzentration in Deutschland.

Von Anfang an fühlte sich die Monopolkommission der Verteidigung der liberalen Marktwirtschaft verpflichtet. Ihr Credo lautet: „Das marktwirtschaftliche System beruht darauf, daß jede einzelne Wirtschaftseinheit von weitgehender Autonomie die eigenen Interessen verfolgt und sich dabei an den in den Märkten vorherrschenden Verhältnissen orientiert.“ Damit sei zwar auch Macht verbunden; dies sei jedoch solange unbedenklich, wie sie nicht mißbraucht würde. Macht sei „sozial erträglich, wenn es genügend Wettbewerb gibt“. Die Monopolkommission hat sich also dem Schutz des Wettbewerbs verschrieben. „Ihre Tätigkeit dient damit letztlich auch zur Legitimation des marktwirtschaftlichen Systems.“[3]

Die Verwirklichung dieser Ideale wird allerdings durch die reale kapitalistische Entwicklung, die auf fortschreitender Konzentration von Kapital und Monopolmacht beruht, immer wieder durchkreuzt. Der Spagat muß mißlingen, erläuterte die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik schon im Jahre 1988 in ihrer umfassenden Untersuchung zur ökonomischen Konzentration in der Bundesrepublik. „Der Widerspruch zwischen Theorie der Marktwirtschaft und Realität des Kapitalismus ist offensichtlich: dort das Bild des dynamischen Wettbewerbs, der dafür sorgt, daß nichts bleibt, wie es ist, daß Unternehmen, die sich durch Leistung nach vorn geschoben haben, durch die Macht der Konkurrenz schnell eingeholt und ins Glied zurückgezerrt werden – hier die Wirklichkeit der krisenhaften kapitalistischen Entwicklung, der Existenz von Konzernen und Konzerngruppen, die seit hundert Jahren die vorderen Plätze in der Wirtschaft belegen und sich als wirtschaftliche und politische Machtfaktoren etabliert haben.“[4]

Während der letzten Jahrzehnte ist die Differenz zwischen dem von der Monopolkommission berechneten Konzentrationsgrad und der tatsächlichen Entwicklung von Markt- und Machtpositionen zugunsten führender Monopole immer größer geworden. Schon das Festhalten der Statistik am überkommenen Unternehmensbegriff erzeugt ein falsches Bild der deutschen Unternehmenslandschaft und setzt den von der Monopolkommission ausgewiesenen Konzentrationsgrad viel zu niedrig an. Denn nicht mehr die Einzelunternehmen, sondern Konzerne und Konzerngruppen stellen heute die typische Organisationsform von Unternehmen dar, werden aber bislang als solche nicht erfaßt. Besonders deutlich tritt das im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels zutage, wo die Monopolkommission eine besonders hohe, aber besonders schwer meßbare Konzentrationsintensität beobachtet.[5]

Des weiteren wird es schwieriger, die Unternehmenskonzentration an Hand bisher gebräuchlicher Kriterien zu messen. So gewinnen Bewegungen innerhalb und zwischen großen, meist stark diversifizierten Unternehmensgruppen unter Rationalisierungsaspekten gerade gegenwärtig an Gewicht. Sie können nur unvollkommen erfaßt werden, da sie häufig nicht als Veränderungen von Umsatz, Wertschöpfung und Beschäftigung in Erscheinung treten. Synergieeffekte sind kaum meßbar. Die internationale Marktebene bleibt völlig unberücksichtigt.[6] Globale Konzernstrategien beinhalten jedoch Inlands- und Auslandswachstum. Auch schlägt sich oft nicht nieder, daß z.B. Wertschöpfungsketten von Konzernen infolge ihres Auslandswachstums zu Veränderungen von Positionen im Inland führen können. Die Konzentrationsberichterstattung der Monopolkommission bleibt fragmentarisch.

Schließlich gerät die Bundesrepublik auch in Gefahr, sich von wichtigen Entwicklungen abzukoppeln, wenn sie die konzeptionellen und statistischen Anpassungsvorgaben der EU auf dem Gebiet der Unternehmensstatistik nicht erfüllt. Sie lehnte die von der EU 1993 erlassene Verordnung zur Einrichtung von Unternehmensregistern ursprünglich völlig ab. Eine entsprechende Klage beim Europäischen Gerichtshof wurde 1995 abschlägig beschieden. Erst im Jahre 1998 wurde das Gesetz über Unternehmensregister in der Bundesrepublik verabschiedet; die Umsetzung verläuft schleppend.

Infolge des liberalen Grundverständnisses von Konzentration als freiheitlicher und nur in marktschädigenden Auswüchsen zu beschneidender Prozeß wendet sich die Monopolkommission gegen die Politisierung von Wettbewerb und Wettbewerbspolitik. Sie tritt jeder Einschränkung des vermeintlich freien unternehmerischen Wettbewerbs entgegen, was immer wieder zu Kontroversen in Politik und Wirtschaft führt. Anschauliche Beispiele dafür sind die ständigen Auseinandersetzungen um die Kartellpolitik der Bundesregierung (Ministererlaubnis, Fusionskontrolle) oder im aktuellen Gutachten die scharfen Angriffe der Monopolkommission auf die Begünstigung von Großunternehmen durch Förderung der „Nationalen Champions“.[7]

Die Erfassung von Konzernen und Unternehmensgruppen

Seit Beginn ihrer Tätigkeit versucht die Monopolkommission, Konzerne und Unternehmensgruppen als „wirtschaftliche Einheiten“ in die Konzentrationsberichterstattung einzubeziehen. Eine eigene Datenbank ermöglicht Aussagen zur Rolle der größten Konzerne in der Wirtschaft. Die Beschränkung der Zahl einbezogener Konzerne stößt zunehmend auf Grenzen der Aussagefähigkeit und erweist sich als ungeeignet für den gesamten Unternehmensbereich. Einer Verbesserung der Konzentrationsstatistik mißt die Monopolkommission deshalb zentrale Bedeutung zu. Ihre Vorstellungen basieren auf vier Grundelementen.

Erstens geht es darum, die Voraussetzungen für die Dokumentation und Analyse von Konzernen und Unternehmensgruppen in der amtlichen Statistik zu schaffen. Von der Datenbereitstellung hängt letztlich die beabsichtigte Ausweitung der Untersuchungen ab. Der Einfluß der Monopolkommission scheint jedoch, wie der andauernde Streit mit dem Statistischen Bundesamt zeigt, sehr begrenzt zu sein.

Im 14. Gutachten hatte die Monopolkommission auf Basis eigener und privater Quellen Eckdaten zu den Unternehmensgruppen in der Gesamtwirtschaft und nach Wirtschaftsbereichen ermittelt. Im aktuellen 15. Gutachten werden die Angaben zu den Gruppen mittels Verknüpfung eigener Daten mit denen der amtlichen Statistik für den Wirtschaftsbereich Produzierendes Gewerbe detaillierter untersucht. Bezugsjahr ist in beiden Untersuchungen das Jahr 2001. Die Bereitstellung und Aufbereitung von amtlichen Daten für Zwecke der Monopolkommission erfolgt ohnehin nur für das Produzierende Gewerbe und auch nur für die eigentliche Industrie, d.h., ohne Berücksichtigung von Energie- und Wasserwirtschaft und Baugewerbe.[8] Für die Land- und Forstwirtschaft, für Handel, Dienstleistungen sowie Kredit- und Versicherungsgewerbe werden generell keine amtlichen Zahlen geliefert. In diesem Zusammenhang ergibt sich die Frage, ob das Konzentrationsgeschehen in der Industrie, einem grundlegenden, aber doch relativ kleiner werdenden Wirtschaftsbereich, noch als Maßstab für allgemeingültige Aussagen zur ökonomischen Konzentration gelten kann.

Der Ansatz zur Bestimmung von einzelnen Marktpositionen industrieller Unternehmensgruppen wird in der fachlichen Gliederung der Aktivitäten aller zur Gruppe gehörenden Unternehmen gesehen. Aus den Daten der Statistik nach Wirtschaftszweigen wird zum einen die „Konzentration der Unternehmen“ auf Grundlage von Umsatzzahlen errechnet, aus der Produktionsstatistik zum anderen wird die „Konzentration der Anbieter“ auf Grundlage des Wertes der zum Absatz bestimmten Produktion bestimmt. Die Untersuchungen werden auf Basis der Klassifikationen nach Wirtschaftszweigen (WZ 93) sowie nach Güterarten (GP 95) durchgeführt, was zugleich der Klassifikation der Wirtschaftszweige der EG von 1992 (NACE) entspricht. Für Aussagen zum Beitrag der Diversifikation der Unternehmensgruppen zur Konzentration auf den einzelnen Gütermärkten reichen die offiziellen Daten jedoch nicht aus, weil Angaben zur Unternehmensverflechtung fehlen. Ergänzende Alternativrechnungen der Monopolkommission für Industrie und Handel weisen zwar auf einen zwei- bis dreimal höheren Konzentrationsgrad als nach amtlichen Angaben hin, können aber nicht weiter spezifiziert werden, da sie auf Stichprobenerhebungen beruhen.

Zweitens wird auf Kooperation mit den privaten Datenanbietern Verlag Hoppenstedt GmbH und Verband der Vereine Creditreform e.V. gesetzt.[9] Die Privatisierung wird schon aus ideologischen Gründen favorisiert und mit der repräsentativen Größe und der hohen Auskunftsfähigkeit der privaten Datenbanken begründet. Zugleich wird sie wegen der aus Kostengründen absehbaren Reduzierung primärstatistischer Erhebungen als notwendige Ergänzung der amtlichen Statistik bezeichnet. Zweifellos kann die Berichterstattung zur Konzentration durch Nutzung renommierter privater Unternehmensdatenbanken qualifiziert werden. Nicht zu übersehen ist jedoch, daß die privaten Datenanbieter Monopolstellungen in ihren Bereichen haben. Sie sind selbst Konzerne bzw. Unternehmensgruppen und an der Festigung ihrer Marktpositionen interessiert. Offensichtlich hat die Monopolkommission keine Bedenken, das staatliche Datenmonopol in ein privates umzuwandeln und damit selbst zur Erhöhung von marktbeherrschenden Positionen beizutragen – ein Tatbestand, den sie ja gerade zu bekämpfen vorgibt.

Drittens wird die Zusammenarbeit der Monopolkommission mit den Statistischen Ämtern der einzelnen Bundesländer intensiviert. Seitens der Länder ist das Interesse an Untersuchungsergebnissen zur Konzentration besonders groß, da entsprechende Aktivitäten der ansässigen Unternehmen unmittelbare wirtschaftliche und soziale Auswirkungen auf die betroffenen Standorte haben. In den Ländern werden zur Zeit die Unternehmensregister geführt.

Viertens engagiert sich die Monopolkommission stärker auf EU-Ebene. Sie fühlt sich durch die langjährigen Bestrebungen der EU-Kommission zur Einrichtung einer vergleichbaren und aussagekräftigen Unternehmensstatistik bestärkt. Anfang der neunziger Jahre erließ die EU zwei Verordnungen, um die Harmonisierung der Unternehmensstatistiken der Mitgliedsländer voranzutreiben und diese zugleich mit Neuordnungen in den Ländern zu verbinden. Mit den Verordnungen wurde ein „Paradigmenwechsel der Unternehmensstatistik“ in Richtung Unternehmensgruppen vollzogen. Die Definition von Unternehmensgruppen durch die EU wird von der Monopolkommission geteilt.[10]

Der Tatbestand der Kontrolle von Unternehmen durch den sogenannten „ultimativen Eigner“, der am Ende jeder Kontrollkette steht, wird von der Monopolkommission als entscheidend für die Identifizierung von Gruppen hervorgehoben. Zugleich wird eingestanden, daß Kontrollbeziehungen schwer meßbar sind. Kriterien wie Kapitalmehrheit, Anzahl der kontrollierten Unternehmen, Beherrschungsverträge, Verteilung von Stimmrechten und personelle Verflechtung erhalten erst größere Aussagekraft, wenn sie mit anderen Grunddaten wie Umsatz, Beschäftigte und Wertschöpfung vernetzt werden. Im vorliegenden Bericht wird erstmalig der Versuch einer Datenverknüpfung unternommen. Eine Vielzahl von Kontrollmöglichkeiten wie strategische Allianzen und Partnerschaften oder Beschaffungs- und Absatzkooperationen können trotzdem kaum erfaßt werden. Ganze Unternehmensgruppen mit Sitz in Deutschland geraten infolge der zunehmenden internationalen Verflechtung in Abhängigkeit von Unternehmensgruppen mit Sitz im Ausland, was u.a. die Zuordnung von konzerninternen Umsätzen erschwert. Gemeinschaftsunternehmen und bestimmte Beteiligungsketten werden nicht als Gruppenunternehmen angesehen. Und nicht immer ist es möglich, ein Unternehmen als Mitglied einer ausländischen Gruppe überhaupt zu erkennen.

Erste Ergebnisse und Defizite des Monopolberichts

Die Untersuchungsergebnisse und Aussagen im 15. Bericht bleiben hinter den anfänglichen Erwartungen der Monopolkommission zurück. „Das vorliegende Hauptgutachten beschränkt sich auf eine deskriptiv-statistische Analyse zum Einfluß der Gruppenbildung auf den Konzentrationsgrad im Rahmen der amtlichen Statistik“, mußte festgestellt werden.[11] Der Bericht geht nicht wesentlich über den von 2002 hinaus. Nachdem dort durch Nutzung der privaten Datenbanken Eckzahlen zu Unternehmensgruppen in der Gesamtwirtschaft vorgelegt worden waren, bestätigt er im Prinzip die Aussagen. Die erstmalige Verknüpfung der amtlichen Daten mit denen privater Anbieter im Bereich Industrie konnte weniger zu weiterführenden Aussagen als mehr zur detaillierteren empirischen Beweisführung der Feststellungen genutzt werden. Die Hauptzielstellung des Berichts, den Einfluß von Unternehmensgruppen auf die Konzentration in der Wirtschaft durch Bestimmung ihrer Marktmacht nachzuweisen, gelang nicht. Das dafür vorgesehene Kapitel wurde nicht geschrieben. Interessante Untersuchungsansätze wie der zur regionalen Konzentration nach Unternehmensgruppen wurden nicht weiter verfolgt. Außerdem wird deutlich, daß die Kompatibilität der aus verschiedenen Quellen stammenden Daten nur eingeschränkt gilt, partiell kommt es zu erheblichen Abweichungen.

Die Datenprobleme stellen ein substantielles Defizit dar. Letztlich sind sie aber nur ein äußerer Ausdruck für grundlegendere Schwächen der Berichterstattung. Denn Konzernstrategien sind komplexe Unternehmensstrategien zum Ausbau monopolistischer Positionen, die sowohl im Inland wie im Ausland, auf ökonomischer wie auf politischer Ebene realisiert werden. Sie sind durch ständige Veränderungen in den Besitz- und Beteiligungsverhältnissen gekennzeichnet, ihre Aktivitäten sind durch wechselnde Schwerpunkte der Geschäftspolitik – je nach Gewinnlage – mit Branchen- und Standortveränderungen verbunden. Trotz dieser Veränderungen werden die Machtpositionen der führenden Konzerne, welche – wie nachgewiesen wird – in hohem Maße an solchen Veränderungen beteiligt sind, nicht infrage gestellt. Sie sind Monopolpositionen. Im Bericht der Monopolkommission wird der Zusammenhang zwischen Diversifikation, Unternehmensgröße und Konzentrationsgrad dagegen hauptsächlich auf Marktpositionen reduziert. Das beleuchtet die tatsächliche ökonomische Machtkonzentration einseitig und hat wenig gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Bezugspunkte. Die Monopolkommission hält folglich den hohen Grad von ökonomischer Machtzusammenballung in der Bundesrepublik für wirtschafts- und gesellschaftspolitisch nicht bedenklich.

Nach den Angaben für 2001 wurden aus rund 3,31 Millionen Unternehmen 121.360 Unternehmensgruppen und 395.409 gruppenzugehörige Unternehmen ermittelt.[12] Von diesen 3,31 Millionen Unternehmen sind zum einen 40,1 Prozent Tochtergesellschaften von Konzernen und davon 66,7 Prozent kontrollierte Tochtergesellschaften. Zum anderen sind davon 28,7 Prozent kontrollierte Tochtergesellschaften und deren als ultimative Eigner fungierende Unternehmen, wovon wiederum 47,4 Prozent gruppenzugehörige Unternehmen in Gruppen mit zwei und mehr Unternehmen sind.[13] Rund 80 Prozent der Unternehmensgruppen umfassen bis zu drei Unternehmen, zehn jeweils 500 und mehr.

Die Aussagen zur Industrie betreffen 17.461 von den insgesamt 38.198 erfaßten Unternehmen als Mitglieder in Unternehmensgruppen. Sie beziehen sich auf ein Zehntel aller Unternehmen – laut Umsatzsteuerstatistik – und auf 34,5 Prozent der Umsätze aller Unternehmen (ab 20 Beschäftigte). Bezogen auf den untersuchten Bereich werden 13,3 Prozent der Unternehmen sowie 94,4 Prozent der Beschäftigten und 87,9 Prozent des Umsatzes einbezogen.[14] Im Einzelnen wird festgestellt:

Der überwiegende Teil der wirtschaftlichen Aktivitäten in der Industrie entfällt auf kontrollierte Unternehmen in Gruppen, wie Anteile von rund 46 Prozent (Datenbasis Statistisches Bundesamt) bzw. rund die Hälfte (Basis Creditreform) ausweisen. Da mehr als vier Fünftel des Umsatzes und fast drei Viertel der Beschäftigten auf diese Unternehmen entfällt, kommt die Monopolkommission zu dem Schluß, daß die kontrollierenden Unternehmen zu den größten Unternehmen gehören müssen.

Im Durchschnitt bilden drei Unternehmen eine Gruppe. Mehr als ein Drittel der Gruppen hat jedoch nur zwei Mitglieder, knapp die Hälfte bis zu drei und drei Viertel bis zu zehn. Nur 2,3 Prozent der Gruppen umfassen jeweils mehr als 200 Mitglieder. Umgekehrt stellt sich die Verteilung von Umsatz und Beschäftigten dar: 14,9 Prozent der Umsätze und 11,9 Prozent der Beschäftigten der Gruppenunternehmen entfallen auf die 405 größten Unternehmensgruppen. Gruppen mit weniger Mitgliedern haben also zumeist auch kleinere Mitglieder. Die Unternehmensgröße steigt mit der Größe der Gruppen.

Ähnlich sind die regionalen Aktivitäten verteilt. Die größten Gruppen sind in der größten Zahl von Bundesländern aktiv. Zwölf Unternehmensgruppen, das entspricht 0,1 Prozent, sind in zehn und mehr Bundesländern tätig und weisen Anteile am Umsatz von 6,8 Prozent und an den Beschäftigten von 7,3 Prozent aus. 87,7 Prozent der Unternehmensgruppen mit einem Umsatzanteil von 32,8 Prozent sowie einem Beschäftigtenanteil von 40,7 Prozent sind dagegen nur in einem Bundesland tätig und gehören damit zu den kleinsten Gruppen. Diejenigen Bundesländer mit der größten Wirtschaftskraft verfügen über Unternehmensgruppen, deren Mitglieder überwiegend in dem gleichen Bundesland angesiedelt sind. In den neuen Bundesländern haben die ermittelten Gruppen ausnahmslos die Mehrzahl ihrer ultimativen Eigner nicht im eigenen Bundesland sondern in einem anderen.[15]

Die Gruppenzugehörigkeit der Industrieunternehmen liegt bei durchschnittlich 45,7 Prozent und differiert nach Wirtschaftszweigen. Nur im Ernährungs- und Holzgewerbe liegt sie unter 40 Prozent. In acht der zehn umsatzstärksten Zweigen ist sie überdurchschnittlich hoch. Sie beträgt in der Kraftfahrzeugindustrie 54,1 Prozent; in der Chemischen Industrie 62,5 Prozent und im Maschinenbau 48,4 Prozent. Die auf Gruppen entfallenden Umsatzanteile sind durchgehend höher. Sie belaufen sich beispielsweise für die Mineralölverarbeitung auf 94,8 Prozent; für die Kraftfahrzeugindustrie auf 94,9 Prozent und für die Chemische Industrie auf 88 Prozent. Selbst in der Ernährungsindustrie, dem Zweig mit der geringsten Umsatzkonzentration auf Gruppen, betragen sie 59,4 Prozent.

Die parallel durchgeführten Untersuchungen zur Marktkonzentration der Anbieter lassen gleiche Trends erkennen. Insgesamt bestätigen sich somit „weitreichende Zusammenhänge zwischen Größe, Diversifizierung, Gruppenzugehörigkeit und Konzentrationsgrad“.[16] Sie belegen den Rückgang der Zahl von Unternehmen und Unternehmensgruppen um 13,1 Prozent und der Zahl der Anbieter um 14,1 Prozent. Für die Hälfte der untersuchten Bereiche wird eine Erhöhung des Konzentrationsgrades konstatiert. „Dieser Anstieg – veranschaulichend formuliert – ist so stark, als wären insgesamt rund ein Drittel und mehr der Unternehmen bzw. Anbieter in einer Gruppe aufgegangen“, erklärt die Monopolkommission und stellt zugleich fest, daß sich durch die Gruppenbildung eine „deutliche Verschiebung der Größenstrukturen zugunsten der größten Anbieter und Unternehmen“ nachweisen läßt.[17]

Die „100 Größten“

In die gleiche Richtung weisen die traditionellen Untersuchungen der Monopolkommission zum Stand und zur Entwicklung von Großunternehmen. Sie bilden das Kernstück für die Ermittlung des Konzentrationsgrades in der Wirtschaft und beziehen sich auf die Größe der Unternehmen, ihre Verflechtungsbeziehungen untereinander sowie die Beteiligung an Unternehmenszusammenschlüssen. Auf den Kreis der 100 Größten entfällt ein wesentlicher Teil der Wirtschafts- und Marktpotentiale in der Bundesrepublik. Obwohl sich Zusammensetzung und Struktur des Kreises verändern, ist die dominierende Rolle der größten Gruppen seit Beginn der Untersuchungen ein Faktum.[18]

Als zentrale Kategorie zur Bestimmung der Unternehmensgröße dient seit 1980 die Wertschöpfung (vorher der Umsatz). Ihre Ermittlung ist nicht einfach und wird seit Gelten der Richtlinie für Konzerne, ab 1990 eine Weltbilanz zu erstellen, weiter kompliziert. Denn nach wie vor ermittelt die Monopolkommission die Wertschöpfung auf Basis von Inlandsaktivitäten, welche von den Konzernen in der Mehrzahl aber nicht mehr gesondert ausgewiesen werden. Die Monopolkommission nimmt deshalb Schätzungen vor, die – wie Kontrolluntersuchungen ergeben – immer ungenauer werden.

Im Berichtszeitraum hat sich erstmals seit Bestehen der Konzentrationsberichterstattung die Wertschöpfung der 100 Größten nicht erhöht. Während sie im Durchschnitt der Gesamtwirtschaft noch um 3,8 Prozent wuchs, sank sie in der Gruppe der 100 um 12,2 Prozent. Ihr Anteil an der Wertschöpfung aller Unternehmen sank damit von 20 Prozent auf den bisherigen Tiefststand von 17 Prozent. Neben der schlechten Wirtschaftslage, argumentiert die Monopolkommission, steht diese Entwicklung nach allgemeiner Abschwächung der Fusionsaktivitäten im Zusammenhang mit der verstärkten Orientierung der Konzerne auf ihr jeweiliges Kerngeschäft. Die Zahl der Beschäftigten sank mit 3,3 Prozent stärker als in der Gesamtwirtschaft mit 2,5 Prozent. Großunternehmen tragen somit weiterhin hauptsächlich zum Beschäftigtenabbau bei. Nach Wirtschaftszweigen werden Eckzahlen für die 50 größten Industriekonzerne, in den Bereichen Handel, Verkehr und Dienstleistungen, Kreditwesen und Versicherungswirtschaft für die jeweils 10 größten Konzerne, zu Umsatz und Beschäftigten vorgelegt.

Finanzielle und personelle Verflechtungsbeziehungen nehmen in der Berichterstattung über die 100 Größten breiten Raum ein. Laut Monopolkommission können intensive Verflechtungsbeziehungen zwischen Unternehmen eine Angleichung von Interessenlagen begünstigen und damit zur Eliminierung des Wettbewerbs zwischen den verflochtenen Unternehmen führen. Daraus erwachsen „Wettbewerbsverzerrungen“, die nicht „allgemeine Marktbedingungen“, sondern „günstigere Konditionen“ der miteinander verflochtenen Unternehmen dominieren lassen.[19] In der Tat stärken Fusionen eindeutig Potentiale und Macht, führen aber im Ergebnis zu einem statistisch geringeren Verflechtungsgrad, weil der Verflechtungstatbestand nun entfällt. Ersichtlich wird, daß die größten Konzerne auch die größte Zahl von Beteiligungen halten.[20] An Gemeinschaftsunternehmen sind vor allem die 20 größten Unternehmen beteiligt, auf die 49 Prozent der für die 100 Größten gezählten Gemeinschaftsunternehmen entfallen. Die personellen Verflechtungen sind gleichermaßen eng.[21]

Schwierigkeiten resultieren aus der wachsenden Zahl deutscher Konzerntöchter im Besitz ausländischer Konzernobergesellschaften. Sie stieg unter den 100 Größten seit Mitte der neunziger Jahre von 14 auf 25. Ihr entsprechender Anteil an der Wertschöpfung verdoppelte sich von 7 auf 14 Prozent. Nur unvollkommen kann die Erfassung von Stimmrechtsverhältnissen, besonders die Übertragung von Stimmrechten auf Kreditinstitute (Depotstimmrecht) erfolgen.

Als dritte Säule wird die Beteiligung der Unternehmen an den vom Bundeskartellamt veröffentlichten Unternehmenszusammenschlüssen ausgewiesen. Die 100 Größten waren im aktuellen Berichtszeitraum an 950 Zusammenschlüssen beteiligt, das waren 39,5 Prozent weniger als im vorangegangenen. Die Gesamtzahl registrierter Zusammenschlüsse verminderte sich lediglich um 5 Prozent. Die 100 Größten haben offensichtlich eine Phase des Größenwachstums durch Aufkäufe und Übernahmen weitgehend abgeschlossen. Dennoch entfällt auf die 25 größten unter ihnen seit Mitte der neunziger Jahre regelmäßig mehr als die Hälfte der registrierten Fälle, im Berichtszeitraum 51,4 Prozent. Auf die 10 größten Konzerne kommen 44 Prozent der Fälle. Die Energiekonzerne RWE und E.ON – nach ihrem Umsatz an fünfter und sechster Stelle der Rangliste – standen mit 94 und 87 Fällen, gefolgt von DaimlerChrysler – an zweiter Stelle der Rangliste – mit 37 Fällen an der Spitze der Fusionsstatistik.

Vor zwei Jahren erklärte die Monopolkommission: „Die Konzentration nahm somit in allen Bereichen zu.“[22] Im vorliegenden Bericht schätzt sie ein, daß die Zahlen und Berechnungen „den Eindruck einer geringfügig sinkenden Konzentration“ vermitteln.[23] Nur im Handel und Versicherungsgewerbe hätte sich die Bedeutung der Großunternehmen meßbar erhöht. Aus den aktuellen Zahlen eine Verringerung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik und die sinkende gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Großunternehmen abzuleiten, wäre unrichtig, ist aber gewissermaßen die logische Konsequenz des engen Untersuchungsansatzes der Monopolkommission, welche die 100 Größten nicht als dominierende Monopolgruppen versteht, deren Rolle nur im Kontext gesamtwirtschaftlicher, internationaler und gesellschaftlicher Zusammenhänge beurteilt werden kann. Gerade im Berichtszeitraum des vorliegenden Gutachtens haben umfangreiche Konzernneuordnungen, verbunden mit Rationalisierung, Ausgliederung von Unternehmen und Unternehmensteilen, internationale Verflechtungen und Verlagerung von Aktivitäten dorthin sowie eine hohe Zahl von Insolvenzen dazu geführt, daß Markt- und Machtpositionen sich festigen konnten. Selbst die Konzerngröße ist unter diesen Bedingungen nur noch schwer meßbar und stellt auch immer weniger ein Hauptkriterium zur Beurteilung von Markt- und Machtpositionen dar.

Von der Monopolkommission werden Defizite in ihrer Berichterstattung gesehen. In Zukunft sollen deshalb die 100 Größten mehr als Ergänzung der nach dem Unternehmens- und Anbieterkonzept erfolgenden Untersuchungen von Unternehmensgruppen herangezogen werden. Der vernetzte Untersuchungsansatz der Monopolkommission in ihrem 15. Hauptgutachten und die bisherigen Ergebnisse der Untersuchungen sollten jedoch nicht gering bewertet werden. Sie sind von erheblicher empirischer Beweiskraft und können weiterführend zu einem realitätsnäheren Bild des wirtschaftlichen Konzentrationsgeschehens in der Bundesrepublik beitragen.

Anhang mit Tabellen siehe Datei zum Download!

[1] Fünfzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2002/2003, Bundestagsdrucksache 15/3610 vom 14. 7. 2004, S. 17.

[2] Zwölftes Hauptgutachten der Monopolkommission 1996/1997, Bundestagsdrucksache 13/11291 vom 17. 7. 1998, S. 66.

[3] Dreizehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 1998/1999, Bundestagsdrucksache 14/4002 vom 16. 8. 2000, S. 49.

[4] Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsmacht in der Marktwirtschaft, Köln 1988, S. 11.

[5] Ende der neunziger Jahre lag beispielsweise die Aldi-Gruppe, einer der drei größten Konzerne der Branche, auf Grund ihrer rund 60 selbständigen Unternehmenseinheiten erst auf den hinteren Plätzen von Konzernranglisten. Die Aktivitäten der Konzerne im Lebensmitteleinzelhandel sind dazu von besonderer Bedeutung für die Konzentrationsmessung, da sie vorrangig auf dem Binnenmarkt erfolgen. Im Jahre 2001 betrug der Marktanteil der zehn größten Anbieter ohne Berücksichtigung von Gruppen 41 Prozent, mit deren Berücksichtigung 74 bis 82 Prozent.

[6] Da sich die Untersuchungen der Monopolkommission ausschließlich auf inländische Unternehmensaktivitäten beschränken, werden Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne in der Bundesrepublik nur teilweise, ausländische Tochtergesellschaften deutscher Konzerne gar nicht erfaßt. Internationalisierung und Globalisierung werden bis heute weder konzeptionell noch empirisch thematisiert. Die DaimlerChrysler AG wies im Jahre 2002 zum Beispiel nur noch 41 Prozent des Konzernumsatzes in der Bundesrepublik aus, die Siemens AG 49 Prozent. Die Zahl von Konzerntöchtern im Ausland ist teilweise ebenso hoch wie die im Inland.

[7] Diesen Aspekt behandelt Jörg Huffschmid in Z 61 (März 2005).

[8] Es handelt sich nicht um den gesamten Bereich Produzierendes Gewerbe, sondern um die Abschnitte C und D, d.h., um die 26 zweistelligen Wirtschaftsabteilungen 10 bis 37 der 93 Wirtschaftszweige (WZ 93).

[9] Die Datenbank des Hoppenstedt-Verlages, die auf Beteiligungsnetzwerke großer Konzerne spezialisiert ist, bildete 1999 die Grundlage für eine Machbarkeitsstudie des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung zur Reform der Konzentrationsstatistik und diente der Monopolkommission als exemplarischer Untersuchungsgegenstand für die Aussagekraft von privaten Datenbanken Sie umfaßt über 100.000 Unternehmen und Anteilseigner, vor allem Tochtergesellschaften großer Konzerne. Die Datei des Verbandes der Vereine Creditreform e.V. ist auf die Erfassung aller Unternehmen orientiert. Sie weist rund 4,3 Millionen Einträge aus, davon 396.179 gruppenzugehörige Unternehmen. Für Untersuchungen der Konzentration im Handel wird schon länger die Datenbank von M+M Gesellschaft für Unternehmensberatung und Informationssysteme mbH genutzt.

[10] Die aktuelle Definition aus dem Jahre 2003 lautet: „Eine Unternehmensgruppe ist eine Mehrzahl von Unternehmen, die aufgrund von Mehrheitsbeteiligungen an ihrem Eigenkapital von einer Einheit (ultimativer Eigner) kontrolliert wird, die auf diese Weise selbst keiner Kontrolle durch eine andere Einheit unterliegt.“ Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat), zitiert nach Fünfzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission, a.a.O., S. 144.

[11] Fünfzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission, a.a.O., S. 39.

[12] Im vierzehnten Gutachten lagen die veröffentlichten Zahlen für das Jahr 2001, die sich auf die Datenbank von Creditreform stützten, viel höher. Im aktuellen Gutachten werden in bezug auf die amtliche Statistik rund 12 Prozent weniger Unternehmen und 11 Prozent weniger Unternehmensgruppen genannt.

[13] Fünfzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission, a.a.O., S. 145.

[14] In allen untersuchten Wirtschaftszweigen existieren dazu erhebliche Differenzen zwischen den Daten des Statistischen Bundesamtes und der Datei von Creditreform-Unternehmen mit jeweils 20 Beschäftigte und mehr. Die Anteile der Zugehörigkeit zu Unternehmensgruppen sind allerdings annähernd gleich.

[15] Vgl. Vierzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2000/2001, Bundestagsdrucksache 14/9903 vom 28. 8. 2002, S. 125.

[16] Fünfzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission, a.a.O., S. 46.

[17] Fünfzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission, a.a.O., S. 182.

[18] So ist die Zahl der Industriekonzerne seit Mitte der neunziger Jahre zugunsten der anderen Bereiche um etwa ein Fünftel gesunken; die Zahl der Finanzdienstleister hat sich allein von 2000 bis 2002 von 9 auf 14 erhöht.

[19] Vgl. Vierzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission, a.a.O., S. 208

[20] Vom Allianz-Konzern wird mit 22 die größte Zahl von Beteiligungen gehalten, darunter 22,4 Prozent an der Münchner Rückversicherungs AG, 6,5 Prozent an der DaimlerChrysler AG, 6,4 Prozent an der E.ON AG, 2,9 Prozent an Siemens und 3,1 Prozent an der Deutschen Bank AG. Zwischen Allianz, Deutsche Bank und Münchner Rückversicherung besteht eine enge gegenseitige Kapitalverflechtung.

[21] In den Kontrollorganen (hauptsächlich Aufsichtsrat und Verwaltungsrat) von 30 Unternehmen gab es 2002 Vertreter anderer Unternehmen aus dem Kreis der 100 Größten, allerdings nur teilweise auf Gegenseitigkeit. So war der Allianz-Konzern beispielsweise in 12 Unternehmen vertreten, aber nur 2 Unternehmen waren im Aufsichtsrat von Allianz. DaimlerChrysler hatte 8 Vertreter in anderen Konzernen, aber keinen einzigen im eigenen Aufsichtsrat.

[22] Vierzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission, a.a.O., S. 27.

[23] Fünfzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission, a.a.O., S. 52.