Berichte

125 Jahre Sozialistengesetz

Kiel, 28. bis 30. November 2003

März 2004

Das „Sozialistengesetz“ („Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“) trat am 21. Oktober 1878, vor 125 Jahren, in Kraft. Aus diesem Anlass fand in Kiel Ende November letzten Jahres eine wissenschaftliche Konferenz statt. Die Veranstaltung wurde getragen vom Verband deutscher Schriftsteller Schleswig-Holstein (VS in ver.di), von den Regionalverbänden der Gewerkschaften ver.di, GEW, IG Metall sowie dem Landesverband Schleswig-Holstein der SPD, dazu unterstützt durch die Landeszentrale für Politische Bildung. Die Referenten kamen aus Deutschland, Österreich und den USA. Abgehandelt wurden sämtliche Aspekte des Sozialistengesetzes und der damit verbundenen Politik des wilhelminischen Kaiserreichs sowie die Wirkungen, Folgen und Prägungen, die das Ausnahmegesetz in den folgenden 125 Jahren deutscher Geschichte hinterließ.

Zur Eröffnung ging Holger Malterer, Bezirkssekretär im Landesbezirk Nord von ver.di, auf die Situation der Arbeiterschaft im Schleswig-Holstein des 19. Jahrhunderts und die konkreten Verschlechterungen ihrer Lage infolge des Sozialistengesetzes ein (z. B. Entlassungen, Haussuchungen) ein. Der Vorsitzende des SPD-Landesverbands Schleswig-Holstein, Claus Möller, betonte in seinem Grußwort, dass die Wunden, die das Sozialistengesetz der Arbeiterbewegung in Deutschland sowie seiner Partei geschlagen habe, niemals verheilt seien. Er meinte, die SPD müsse gegenwärtig eine Politik vertreten, die von der sozialdemokratischen Wählerschaft nicht verstanden, geschweige gutgeheißen werde und die der Partei noch auf längere Sicht schwere Probleme verursachen werde. Rolf Peter Carl (Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur) sah in seinem Grußwort die Tagung in einer Linie mit der vor drei Jahre von denselben Trägern veranstalteten Konferenz über Wilhelm Liebknecht (zu dessen 100. Todestag im Jahre 2000). Es gehe darum, bedeutende Ereignisse der deutschen Arbeiterbewegung zurückzugewinnen für die Erinnerung der Nachlebenden. Demokratiegeschichte müsse als „Reservoir“ verstanden werden, aus dem Ermutigung zu schöpfen sei in den Bedrängnissen der Gegenwart.

In seinem Eröffnungsvortrag beschrieb Prof. Wolfgang Schröder (Leipzig-Taucha) die Rolle der Gewerkschaften (damals oft „Fachvereine” genannt) im Kampf gegen das Sozialistengesetz. Das Sozialistengesetz habe zuerst einen furchtbaren Absturz für die Gewerkschaftsbewegung bedeutet und sei zu einem Kampffeld der Jahre 1878-1890 geworden. Doch seien die Urheber des Sozialistengesetzes vollständig gescheitert. Das unter frei konstruierten Vorwänden zustande gekommene Gesetz sei nicht zuletzt durch das (Wieder-)Er­starken der Gewerkschaften gebrochen worden, die sich damit als ein beständiger Faktor im deutschen politischen und gesellschaftlichen Leben etabliert hätten.

Vier Vorträge befassten sich mit dem politischen Umfeld des Ausnahmegesetzes und dessen juristischen Aspekten. Jürgen Fenske (Geschäftsführer von Autokraft; sozialdemokratischer Bürgermeisterkandidat) ging auf die Geschichte des Bismarckreiches ein, dessen schwierige außenpolitische Konstellation sowie Aspekte der innen- und wirtschaftspolitischen Entwicklung. Hans-Ernst Böttcher (Präsident des Landgerichts Lübeck) interpretierte das Gesetz unter juristischen Gesichtspunkten und zeigte, wie sich im Deutschen Reich die (bedrohliche) Geschicklichkeit eilfertiger ‚furchtbarer Juristen‘ und ihrer politischen Auftraggeber ausbildete, das „Recht als Waffe im politischen Kampf” einzusetzen. Rainer Hering (Archivar im Hamburger Staatsarchiv) demonstrierte am Beispiel des Stadtstaats, wie aus der Politik des Sozialistengesetzes ein „Überwachungsstaat” entstand, der zwar die Privatsphäre der Bevölkerung unangetastet ließ, jedoch deren Freizeitgestaltung jahrzehntelang scharf observieren ließ, u. a. durch Spitzel, die regelmäßig Kneipenbesucher aushorchten. Der Kieler SPD-Bundestagsabgeordnete und Politologe Hans-Peter Bartels verwies auf die Ursprünge des Ausnahmegesetzes in der Furcht der Herrschenden, die durch die großen Wahlerfolge der Sozialdemokratie 1878 aufgeschreckt wurden (zwischen 30 und 50 Prozent in Sachsen und Berlin, in Bremer Arbeiter-Stimmbezirken bis zu 80 Prozent – Dimensionen, von denen die SPD-Parteiführung heute, 125 Jahre danach, allenfalls noch träumen kann). Der Journalist und Philosoph Robert Steigerwald (DKP) verglich in seinem Vortrag den Umgang mit der politischen Opposition und die Verbotspraxis unter Bismarck, während des 3. Reiches sowie in der Adenauerzeit (Steigerwald hatte selbst wegen Unterstützung einer Volksbefragung fünf Jahre Gefängnishaft in der Bundesrepublik Deutschland erduldet).

Zwei weitere Vorträge berührten zentrale Problematiken der Ära. Der Kieler Publizist Friedrich Mülder stellte den Abwehrkampf der Sozialdemokratie gegen das Sozialistengesetz dar. Er spannte den Bogen von der fast völligen Zerschlagung der Partei 1878 und ihres damals schon recht ausgedehnten Verlags- und Pressewesens bis zum erstaunlichen Wiederaufbau der Organisation in der Folgezeit und ihrem effektiven Widerstand gegen die vom Bismarckstaat verhängten Unterdrückungsmaßnahmen und würdigte Leistung und Leid der einfachen Mitstreiter (und ihrer mitkämpfenden Frauen) ebenso wie die energische Aktivität der Parteiführung unter so starken Lenkern wie August Bebel und Wilhelm Liebknecht. Prof. Ursula Herrmann (Ferch bei Potsdam) untersuchte den Zusammenhang von Ausnahmegesetz und Sozialversicherungsgesetzgebung. Die Funktion der einzelnen Sozialgesetze bestand darin, die Arbeiterschaft des Kaiserreichs von ihrer politischen Vertretung, der Sozialdemokratie, zu lösen. Soweit die Sozialgesetze jedoch den Interessen der breiten Arbeiterbevölkerung hätten dienen können, seien sie kein Geschenk der Gottesgnadenregierung des Kaisers und des Kanzlers gewesen, sondern von der verfemten Partei erzwungen worden.

Historische Aspekte – typische Lebensläufe und Einzelbiographien bedeutender Sozialdemokraten – kamen in zwei weiteren Vorträgen zur Darstellung. Heidi Beutin (freie Wissenschaftspublizistin, Mitglied im LV Nord von ver.di) berichtete über Alltag und Mentalität unter dem Sozialistengesetz. Sie stützte sich dabei auf eine der hervorragendsten Quellen der Epoche zu dieser Fragestellung, den von Ursula Herrmann herausgegebenen Briefwechsel zwischen Julie und August Bebel. Hier zeigte sich die Fruchtbarkeit zweier aktueller wissenschaftlicher Ansätze, von Alltagsgeschichte und Mentalitätsforschung. Angela Graf (Bibliotheksleiterin, Hamburg) sprach über den – wie ihn die damalige politische Polizei titulierte – „notorischen Sozialdemokraten” J. H. W. Dietz, eine Verleger-Persönlichkeit von Rang, der die Sozialdemokratische Partei Außerordentliches verdankt; der Name Dietz lebt bis heute im Verlagsnamen fort.

Die Abschluss-Vorträge thematisierten nochmals das Ausnahmegesetz als ganzes. Johann Dvorák (Universität Wien) legte dar, wie es sich in der damaligen Ära in österreichischer Sicht ausnahm. Er bezog sich auf eine kritische Schrift (in Briefform) des österreichischen Publizisten Hermann Bahr, der schon in den achtziger Jahren 19. Jahrhunderts zu der auch aus heutiger Sicht bemerkenswerten Feststellung gelangte, dass die Mittel zur Befriedigung des Bedarfs aller Bevölkerungsschichten ausreichend vorhanden seien, dass es aber an Verteilungsgerechtigkeit fehle. So gesehen, vertrat die (damalige!) Sozialdemokratie das Gesamtinteresse der Menschen, denen nicht daran gelegen sein konnte, die bestehende Verteilungsungerechtigkeit zu erhalten oder gar noch zu verschärfen, sondern die, um die gesellschaftlichen, in der Zukunft drohenden Katastrophen zu verhindern, den Übergang zu einer der Gattung zusagenden modernen Produktionsweise getrost wagen durften (aber dann doch nicht wagten). Wolfgang Beutin (Universität Bremen) prüfte die von der DDR-Forschung bereits vorgegebene Fragestellung, ob das Ausnahmegesetz das „Schlüsselglied” in Bismarcks politischem Kalkül gewesen sei. Er kam zu dem Ergebnis, dass es dies gewesen, daß jedoch der Reichskanzler doppelt gescheitert sei: Weder gelang es ihm, die Sozialdemokratie als politischen Faktor aus dem gesellschaftlichen Leben des Reichs auszutilgen, noch gelang ihm sein umgreifendes Vorhaben, die Fortexistenz der drei Kaiserreiche in der Mitte und im Osten Europas zu sichern (Russland, Österreich, Deutschland; sie zerbrachen allesamt 1917/18). Den glanzvollen Schlusstakt der Tagung setzte Prof. Jost Hermand (Madison /Wisconsin, USA), der unter dem Reiztitel „Vom Peitschenhieb zum Zuckerbrot” die Gründe für die Aufhebung des Sozialistengesetzes im Jahre 1890 und für den Sturz des ‚eisernen Kanzlers‘ untersuchte.