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Was machen wir mit dem Klassenbegriff?

März 2010

1. Umstrittener Klassenbegriff [1]

Für die sozialistische Bewegung und die linken politischen Strömungen spielte der Klassenbegriff in der Vergangenheit eine wichtige Rolle. Die Anhänger und Akteure der Linken drückten die Erfahrungen gesellschaftlicher Gegensätze und Ungleichheiten typischerweise in der Semantik des Klassenkampfes und Klassenbewusstseins aus. Sie betrachteten die Arbeiterklasse nicht nur als kollektiven Produzent des gesellschaftlichen Reichtums, sondern auch als „revolutionäres Subjekt“, das geschichtlich über die Kompetenz zur Überwindung kapitalistischer Ausbeutung verfügte. Sozialistisches Denken entwickelte sich vor dem Horizont des Antagonismus zwischen Proletariat und Bourgeoisie, der alle konkreten Erscheinungen der kapitalistischen Klassengesellschaft bis in das Alltagsleben hinein determinierte, überformte und durchdrang (vgl. Kuczynski 1983).

Inzwischen wird jedoch die Existenz sozialer Klassen in modernen westlichen Gesellschaften nicht nur von denen in Frage gestellt, die den Klassenbegriff seit jeher als eine ideologische Erfindung von Kommunisten bekämpft hatten. Auch in den Diskursen der Linken stößt der Klassenbegriff nun auf erhebliche Skepsis und von „der Arbeiterklasse“, geschweige denn einem revolutionärem Proletariat, wagt kaum noch jemand zu sprechen, sieht man von dieser oder jener politischen Splittergruppe einmal ab. Das von links unterbreitete Angebot, die Sozialstruktur der heutigen kapitalistischen Gesellschaft analytisch zu erfassen und kollektive soziale Akteure ihrer Veränderung zu identifizieren, reicht von Modifikationen des Klassenbegriffs (etwa der Ersetzung der Arbeiterklasse durch den Begriff der Lohnabhängigkeit) über Konzepte der „sozialen Milieus“ und Lebensstile (Vester u. a. 2001) bis zum postmodernen Konstrukt einer „multitudo“, eines diffusen, das heutige „Empire“ transzendierenden gesellschaftlichen Subjekts bei Hardt/Negri (Hardt/Negri 2002).

Ehe im Folgenden der Versuch gemacht wird, die Frage zu beantworten, ob soziale Klassen und damit die Strukturen einer Klassengesellschaft in modernen westlichen, auf Kapitalismus basierenden Gesellschaften erodieren, schon verschwunden sind, fortbestehen oder zukünftig neu entstehen, scheint es, zumal sich in einschlägigen aktuellen Diskussionen gerade in diesem Punkt eine auffällige Abstinenz beobachten lässt, geboten, zunächst einmal zu definieren, was überhaupt unter sozialen Klassen zu verstehen ist.

2. Was sind soziale Klassen?

Soziale Klassen bestehen erstens aus Menschen unterschiedlicher Generationen, Geschlechter und unter Umständen auch unterschiedlicher Hautfarbe, die eine in wesentlichen Punkten gemeinsame ökonomische Lage aufweisen. Zu diesen wesentlichen Punkten gehören die Art, wie das eigene Leben materiell reproduziert wird, in welchen Produktions- und Austauschverhältnissen dies geschieht, woraus die ökonomisch verfügbaren Ressourcen resultieren und welchen Umfang sie haben. Diese gemeinsame ökonomische Lage ist die elementare, aber nicht die einzige konstitutive Voraussetzung, für die Existenz einer sozialen Klasse. Soziale Klassen sind nämlich zweitens immer auch durch eine gemeinsame soziale Lebensweise bestimmt, die sich in den Möglichkeiten der Teilhabe an vorhandenen gesellschaftlichen Ressourcen (Wohnverhältnisse, Bildungszugänge, Freizeitgestaltung usw.) sowie den diesen Möglichkeiten entsprechenden Formen sozialer Interaktion und kollektiver Handlungsmuster manifestiert. Ökonomische Lage und soziale Lebensweise korrespondieren drittens mit einer subjektiven, symbolisch-sinnhaften Dimension, nämlich einem in grundlegenden Aspekten gemeinsamen kollektiven Selbstbild, gemeinsamen Deutungsmustern, Denkformen, moralischen Standards und Wertorientierungen. Nur wenn man alle diese drei Dimensionen berücksichtigt, erfüllt der Klassenbegriff eine Erkenntnisfunktion für die Beantwortung der Frage, von wem in der Gesellschaft eine politische Veränderungsdynamik erwartet werden kann. Würde man den Klassenbegriff auf nur eine oder zwei dieser Dimensionen reduzieren, würde das in der einen oder anderen Weise Risiken der Fehlorientierung provozieren, sei es durch eine ökonomistische Verkürzung des Klassenbegriffs zu einem statistischen Artefakt, sei es durch seine soziologische Beschränkung auf Interaktionsformen oder seine kulturalistische Verselbständigung zu symbolischen Entitäten.

Die analytische Differenzierung und Vermittlung zwischen ökonomischer, sozialer und subjektiver Dimension des Klassenbegriffs ist unerlässlich, wenn man erklären möchte, warum sich Menschengruppen in bestimmten konkreten geschichtlichen und gesellschaftlichen Situationen so und nicht anders verhalten haben oder wie sie sich zukünftig verhalten und handeln werden.

3. Soziale Klassen als kollektive Akteure

Weder ergeben gleichartige ökonomische Bedingungen für sich genommen schon eine soziale Klasse noch lassen sich aus einer gleichen ökonomischen Klassenlage zwingend bestimmte Bewusstseinsformen und Handlungsziele ableiten. Ebenso wenig kann man umgekehrt aus bestimmten Bewusstseinsformen ohne weiteres auf eine bestimmte ökonomische Klassenlage schließen. So war beispielsweise der deutsche Faschismus gerade auch deshalb so erfolgreich, weil seine klassenübergreifende Ideologie in erheblichem Maß auch von denjenigen Klassen akzeptiert wurde, die ihrer ökonomischen Lage entsprechend diese Ideologie eigentlich hätten ablehnen müssen (vgl. Buchheim 2009; vgl. dagegen Mason 1977).

Der Klassenbegriff, wie er eben definiert wurde, bedarf jedoch einer wichtigen Ergänzung. Sie gilt dem Sachverhalt, dass von sozialen Klassen nur dann begründet gesprochen werden kann, wenn sie nicht nur intern eine gewisse ökonomische, soziale und ideelle bzw. subjektive Kohärenz aufweisen, sondern sich auch von anderen Klassen sowohl objektiv als auch subjektiv eindeutig abgrenzen lassen. Dem Klassenbegriff ist also neben den bereits erwähnten Bestimmungen auch das relationale Moment der Differenz gegenüber anderen Klassen eingeschrieben. Wenn im marxistischen Diskurs unter Berufung auf Marx auf ökonomische Kategorien zur Begründung des Klassenbegriffs, zum Beispiel auf unterschiedliche Revenuequellen (Marx 1969: 892f.), zurückgegriffen wird, reicht das nicht aus, um die Existenz sozialer Klassen zu begründen; denn dabei wird übersehen, dass es Marx im Kapital im Wesentlichen um die ökonomischen Voraussetzungen der Klassenbildung in der bürgerlichen Gesellschaft, nicht jedoch um die Entfaltung eines Begriffs von Klassen als kollektiven Akteuren im Zusammenhang konkreter Klassengegensätze ging.

Gegen alle alten und neuen Versuche einer ökonomistischen Halbierung des Klassenbegriffs im Namen von Marx muss deshalb an die Überlegungen erinnert werden, die Marx im „18. Brumaire des Louis Bonaparte“, also in seiner Studie über den Staatsstreich Napoleon III. 1851, vorgetragen hat. Indem er dort die ökonomische Homogenität der französischen Parzellenbauern mit der Tatsache ihrer lokalen und sozialen Isoliertheit kontrastierte, sprach er ihnen einen Klassencharakter im Sinne einer gemeinsamen sozialen Lebensweise und Interessenausrichtung, damit aber auch einer kollektiven geschichtlichen Handlungsfähigkeit, ausdrücklich ab (Marx 1965: 123ff.). Außerdem hob Marx hervor, dass Menschengruppen, die gleiche ökonomische Existenzbedingungen aufweisen, sich erst dann als Klasse konstituieren können, wenn sie sich gleichzeitig von anderen Klassen unverkennbar abgrenzen und aus diesem Differenzbewusstsein eine entsprechende politische Praxis entwickeln.

4. Weder „Arbeiterklasse“ noch „Lohnabhängigenklasse“

Bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts hinein waren objektive ökonomische Klassenlage, kollektive Lebensweise und klassenspezifisches Differenzbewusstsein in hohem Maße deckungsgleich. Die Klassen waren deutlich von einander unterschieden, verfügten über einen typischen Klassenhabitus und nahmen die jeweiligen Grenzen zu den anderen Klassen wahr, auch wenn sie das nicht unbedingt in der Semantik des Klassenbewusstseins oder Klassenkampfes ausdrückten. Die soziale Mobilität zwischen den einzelnen Klassen war schwach. Wer Arbeiter war, dessen Nachkommen wurden wiederum Arbeiter (Wehler 2008: 155f.), die Kinder von Bauern wurden wieder Bauern und wer in eine Familie der Bourgeoisie oder des Adels hineingeboren wurde, behielt als Erwachsener einen entsprechenden Klassenstatus. Soziale Selbstrekrutierung und Schließungstendenzen der Klassen bewegten sich auf hohem Niveau (vgl. Mooser 1984: 122).

Vor allem seit dem letzten Drittel des 20. Jahrhunderts wurde die Sozialstruktur in den westlichen kapitalistischen Ländern tief greifenden Umbrüchen unterworfen. Charakteristische Merkmale bisheriger sozialer Klassen begannen sich aufzulösen. Das gilt vor allem für die Arbeiterklasse. Einerseits stieg in der alten Bundesrepublik der Lebensstandard der Angehörigen der Arbeiterklasse nach dem 2. Weltkrieg, insbesondere nach 1950 (Wehler 2008: 53ff.). Zwischen 1950 und 1960 verdoppelte sich das Realeinkommen pro Kopf, um sich bis 1973 sogar zu verdreifachen. Die Löhne der Industriearbeiter stiegen von 1950 = 100 auf 1965 = 237 Indexpunkte. Andererseits verfiel das „proletarische Milieu“ (Josef Mooser), das der Arbeiterklasse ein für ihre Handlungs- und Wertorientierungen typisches Profil verliehen hatte. Dieser Verfallsprozess scheint inzwischen längst in sein Endstadium eingetreten zu sein. Am Beispiel des Peugeot-Werks in Sochaux-Montbéliard haben Stéphane Beaud und Michel Pialoux eindrucksvoll gezeigt, wie postfordistische Modernisierung der Arbeitsorganisation und betriebliche Restrukturierung die bis Ende der 1980er Jahre noch einigermaßen intakte kollektive Identität der Arbeiterschaft, die „condition ouvrière“, irreversibel zerstört haben (Beaud/Pialoux 2004). Eine empirischen Untersuchung, die ich selbst Anfang der 1990er Jahre durchführte, kam zu dem Resultat, dass Solidarität und gemeinschaftliches Handeln in den Betrieben zwar nicht völlig verschwunden waren, sich aber immer weniger über klassenspezifische Makrostrukturen und ein inzwischen fiktives „Klasseninteresse“ herstellten (Peter 1993). Heute gibt es weder eine kollektive Lebensweise und Kultur einer Arbeiterklasse mehr noch stellen Arbeiter/Arbeiterinnen die Mehrheit der abhängig Beschäftigten. Zwar bilden sie noch immer eine beachtlich große soziale Kategorie, deren Anteil je nach den zugrunde gelegten Indikatoren etwa 25 bis 30 Prozent aller Erwerbstätigen beträgt (Schäfers/Zapf 2001: 29; Rössel 2009: 225). Aber das statistische Schrumpfen ist nur die quantitative Seite einer unwiderruflichen Erosion dessen, was früher den Massencharakter der Arbeiterklasse ausmachte . Ihre qualitative Seite besteht vor allem in einer massiven Differenzierung und Fragmentierung, die sich auf komplexe und heterogene Veränderungen der Qualifikationen, des betrieblichen Status (z.B. Stamm- oder Leiharbeiter), der unterschiedlichen Branchen (z.B. Hig-Tech-Industrie, Niedriglohnsektor) usw. erstrecken. Zwar war auch die frühere Arbeiterklasse niemals ein monolithischer Block, wie etwa die Auseinandersetzungen um die so genannte „Arbeiteraristokratie“ in der Arbeiterbewegung widerspiegelten, aber die heutigen Tendenzen der technischen Revolutionierung und Modernisierung wälzen, zumal unter den Bedingungen krisenhafter Verwerfungen in der Struktur der industriellen Standorte, des Absatzes (z.B. Automobilindustrie), des Arbeitsvolumens usw. den Sozialcharakter der traditionellen Arbeiterklasse um.

Dem können sich auch Marxisten nicht ganz verschließen, die versuchen, am Klassenbegriff festzuhalten. Werner Seppmann zum Beispiel spricht nicht mehr von „der Arbeiterklasse“, sondern von einem „Kern der Lohnabhängigenklasse“, zu der neben Arbeitern/Arbeiterinnen auch Berufsgruppen wie die Krankenschwestern gehören sollen (Seppmann 2008: 2). Dann wieder ist bei Seppmann plötzlich von einer „Klasse der Arbeiterinnen und Arbeiter“ und an einer anderen Stelle desselben Textes schließlich von „der Arbeiter- bzw. Lohnabhängigenklasse“ die Rede (Seppmann 2008: 4). Dieses begriffliche Chaos verweist auf eine gewisse Hilflosigkeit angesichts des rasanten Wandels der Struktur der abhängig Erwerbstätigen vor allem während der letzten beiden Dekaden. Einerseits sieht Seppmann durchaus Prozesse der Segmentierung der Gesamtheit der Lohnabhängigen, andererseits will er aber den Klassenbegriff im Allgemeinen und den der Arbeiterklasse im Besonderen aus offensichtlich ideologischen Gründen nicht aufgeben. Damit handelt er sich jedoch analytisch neue Probleme ein. Von einer „Lohnabhängigenklasse“ auszugehen, widerspricht, was er teilweise selbst einräumt, dem Charakter sozialer Klassen als relativ homogenen, gegen einander klar abgrenzbaren Einheiten; denn Lohnabhängigkeit bleibt für sich genommen eine ziemlich formale und diffuse Kategorie, wenn sie nicht weiter präzisiert und konkretisiert wird. Schon die umfassende, seinerzeit in ihrer Gründlichkeit vorbildliche Untersuchung des IMSF, die allerdings selbst unter einem gewissen ökonomistischen Bias litt, unterschied Anfang der siebziger Jahre zu recht zwischen Arbeiterklasse und lohnabhängigen Mittelschichten (Institut für Marxistische Studien und Forschungen 1973: 159ff.).

Umso weniger ist die These einer „Lohnabhängigenklasse“ heute in der wissenschaftlichen Diskussion gerechtfertigt. Der Begriff der Lohnabhängigkeit ist zu grobmaschig und diffus, um ihn zur Bezeichnung der ökonomischen Grundlage einer bestimmten sozialen Klasse verwenden zu können. Ein Abteilungsleiter einer Bankfiliale, eine Arbeiterin in einer Wäscherei, eine Oberärztin in einer Klinik, ein Ingenieur in einem mittelständischen Betrieb des Maschinenbaus, eine Verwaltungsangestellte einer Kommune, ein Metallfacharbeiter usw. usw., sie alle sind lohnabhängig, aber es wäre abwegig, sie alle einer gemeinsamen sozialen Klasse zuzurechnen. Sowohl hinsichtlich ihres Einkommens, ihrer Arbeitsbedingungen und ihrer Bildung als auch hinsichtlich des Lebensstils und der Wertpräferenzen sind sie so weit von einander entfernt, dass sie unter Umständen teilweise weitaus mehr gegensätzliche Momente als Gemeinsamkeiten aufweisen.

Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Unter den gegenwärtigen Bedingungen kapitalistischer Modernisierung und Flexibilisierung der Arbeit, der Individualisierung der Lebensführung und der Konkurrenz um knappe Ressourcen der Existenzsicherung ist der Begriff der Lohnabhängigkeit für eine Klassendefinition ungeeignet und der einer Arbeiterklasse gänzlich obsolet.

5. Erosion von Kollektivität, Segmentierung, sozialer Auf- und Abstieg

Neben den bereits genannten Gründen sprechen weitere empirische Tendenzen gegen die Versuche, an der Fiktion einer „Arbeiterklasse“ oder einer „Klasse der Lohnabhängigen“ und damit an der Vorstellung eines Kollektivsubjekts festzuhalten, von dem allein oder doch primär gesellschaftliche, den Kapitalismus einschränkende oder überwindende Veränderungen zu erwarten seien. Wenn sich, wie oben schon betont wurde, soziale Klassen wesentlich auch durch die Tatsache ihrer objektiven und subjektiven Abgrenzung von anderen Klassen definieren, dann wirken alle Prozesse, die diese Abgrenzung unterlaufen, durchlässig machen und die von ihr markierten Grenzen verschwimmen lassen, der Konstituierung und Reproduktion sozialer Klassen entgegen. Gerade solche Prozesse einer destabilisierenden Dynamik, Segmentierung und Mobilität ergreifen heute fast alle Teile der Bevölkerung und konterkarieren die Bildung sozialer Einheiten, die objektiv und subjektiv Merkmale einer klassenspezifischen Kollektivität und Identität annehmen könnten.

Die Arbeiter von heute sind nicht mehr ohne weiteres mit dem Typ des traditionellen Facharbeiters oder fordistischen Massenarbeiters vor einem halben Jahrhundert vergleichbar (vgl. Schumann 2003). Die Gruppe der Arbeiter/Arbeiterinnen unterliegt gegenwärtig einer enormen inneren Fragmentierung und Polarisierung, wie schon ein Blick auf das Einkommensgefälle innerhalb dieser Gruppe zeigt. Einerseits wächst die Zahl derjenigen, die als working poor bezeichnet werden, also weniger als 75 Prozent des durchschnittlichen Einkommens von Vollzeit-Erwerbstätigen, d.h. ungefähr 1.050 Euro netto im Monat verdienen. Bis 2006 erreichte der Anteil der armutsgefährdeten Erwerbstätigen an allen Erwerbstätigen 7 Prozent (Rein 2009: 5). Andererseits nimmt aber gleichzeitig auch die Zahl der Arbeiterinnen und Arbeiter zu, die relativ gut verdienen. Immerhin verfügten im Jahr 2006 mehr als 22 Prozent aller Arbeiter/Arbeiterinnen über ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von 2.600 Euro und mehr. Damit übertrafen sie die Einkommen von fast 2/3 der Angestelltenhaushalte. Dagegen hatten am unteren Rand der Gruppe der Arbeiter/Arbeiterinnen 15 Prozent der Haushalte ein Einkommen von weniger als 900 Euro.

Mit der krassen Lohnspreizung innerhalb der Gruppe der Arbeiter/Arbeiterinnen geht eine erhebliche vertikale Mobilität zwischen den Generationen einher. Zwar verblieben im Jahr 2000 etwa 50 Prozent der Söhne von Arbeitern (ungelernte, angelernte und Facharbeiter) in ihrer Herkunftsgruppe, wurden also wieder Arbeiter, aber immerhin gelang gleichzeitig 20 Prozent der Söhne ein sozialer Aufstieg ins „obere Viertel“ der Erwerbspositionen, das sich aus Selbständigen mit mehr als 10 Beschäftigten, freien Berufen und so genannten „höheren Dienstleistern“ zusammensetzt (Geißler 2008: 260, Tabelle 12.2).

Auf ein Verschwimmen von Klassengrenzen verweist auch ein Vorgang, der als „Schrumpfen der Mittelschicht“ (Lessenich/Nullmeier 2006: 82) Besorgnis erregt hat, weil Abstieg, Verarmung und Exklusion nicht mehr nur diejenigen Bevölkerungsgruppen zu betreffen scheinen, deren Unterprivilegierung und Marginalisierung seit jeher als quasi naturgegeben hingenommen wird. Allein in Deutschland ist im Verlauf der Jahre 2000 bis 2006 die so genannte „Mittelschicht“ von 62 Prozent auf 54 Prozent der Bevölkerung geschrumpft (DIW 2008: 107). Das entspricht einer Zahl von immerhin ca. 5 Mio. Die Tendenz zur sozialen Zersplitterung der früher als überaus stabil wahrgenommenen Mittelschichten wird durch einen weiteren Indikator, nämlich die Armutsgefährdung bestätigt. Nach Angaben des DIW waren 2002 mehr als 14 Prozent der 49 Mio. der Mittelschicht zugerechneten Personen armutsgefährdet. Das verweist zwar auf eine wachsende soziale Polarisierung, aber diese Polarisierung darf nicht mit dem Prozess einer Klassenbildung verwechselt werden. Vielmehr verstärkt die Abwärtsmobilität von Teilen der Mittelschichten die soziale Heterogenität innerhalb der Gesamtheit derjenigen, die zwar alle in der einen oder anderen Weise zu den gesellschaftlichen Verlierern gehören, aber dennoch materiell, sozial und kulturell durch vielfältige Schranken von einander getrennt bleiben. Auch wenn der Abstieg aus der Mittelschicht eine bittere Erfahrung ist: Noch immer sind die Chancen für arbeitslose Akademiker/Akademikerinnen, wieder einen Arbeitsplatz zu finden, ungleich größer als derjenigen, die nur einen Hauptschulabschluss haben, noch immer verfügen Mittelschichtangehörige, deren soziale Lage sich verschlechtert, über deutlich größere materielle und ideelle Ressourcen als etwa arbeitslose Arbeiter/Arbeiterinnen, und noch immer blockieren unterschiedliche Lebensstile, kulturelle Codes und politische Optionen ein gemeinsames Handeln aller von der Krise betroffenen sozialen Kategorien.

6. Unterster und oberster Rand der Gesellschaft

Wenn einerseits die Linien sozialer Spaltung schärfer hervortreten, andererseits aber eindeutige Klassengrenzen nicht mehr erkennbar sind, so steht das nicht im Widerspruch zu der Tatsache, dass sich sowohl am unteren als auch am oberen Rand Gruppen identifizieren lassen, die von der überwältigenden Mehrheit der Gesellschaft abgekoppelt zu sein scheinen. Was die ersteren betrifft, so handelt es sich um die längerfristig oder dauerhaft von der Teilhabe an den Ressourcen und Aktivitäten des gesellschaftlichen Lebens Ausgeschlossenen. Sie verfügen weder über ökonomische noch politische und kulturelle Mittel, ihrer Situation öffentlich Gehör zu verschaffen. Ihre Zahl ist schwer einzuschätzen und selbst in der einschlägigen Literatur bleiben die Daten sehr vage (vgl. Bude 2008). Obwohl davon auszugehen ist, dass Exklusion fast immer mit Armut einhergeht, fallen nicht alle, die arm sind, dem Schicksal der Exklusion zum Opfer. Die Ausgeschlossenen und „Überflüssigen“ (Robert Castel) sind jedoch einer dreifachen Deprivation unterworfen, nämlich materiell, kulturell und sozial. Letzteres schlägt sich vor allem in Vereinsamung, Kommunikationsverlust und sozialer Lethargie nieder und erschwert so die Möglichkeit, sich zusammenzuschließen und kollektiv zur Wehr zu setzen. Insofern bedeutet Exklusion sogar das Gegenteil von einer Formierung zur Klasse (Kronauer 2006: 34ff).

Dagegen trifft der Klassenbegriff heute vielleicht am ehesten auf diejenigen zu, die sich am obersten gesellschaftlichen Rand konzentrieren. Sie verfügen über ein häufig um ein Vielfaches über dem Durchschnitt liegendes Privatvermögen sowie über einen privilegierten Zugang zu allen gesellschaftlichen Ressourcen. Sie besetzen Schlüsselpositionen in allen gesellschaftlichen Bereichen und haben weitreichende, in ihren Folgen eine große Zahl von Menschen betreffende Entscheidungskompetenzen. Die hier gemeinte soziale Kategorie wird häufig als „Elite“ bezeichnet (vgl. Wasner 2004; Hartmann 2004). Das aber ist ein beschönigender Begriff, weil er suggeriert, dass die Angehörigen dieser „Elite“ ihre überlegene gesellschaftliche Stellung einem meritokratischen Prinzip sozialer Auslese verdanken. Das ist, wie in Deutschland vor allem Michael Hartmann nachgewiesen hat, jedoch keineswegs der Fall, da die Geburt weitgehend vorentscheidet, wer in die obersten Etagen gesellschaftlicher, insbesondere wirtschaftlicher Macht aufsteigt (Hartmann 2002). Aus diesem und noch weiteren, im Folgenden zu erwähnenden Gründen möchte ich statt von „Elite“ oder „Eliten“ von herrschenden Besitz- und Machtgruppen sprechen.

Diese Gruppen besitzen einen unverhältnismäßig hohen Anteil des Nettovermögens privater Haushalte. In den alten Bundesländern besaß im Jahr 2003 das oberste Quintil, dessen harten Kern die herrschende Besitz- und Machtgruppen bilden, allein 63 Prozent des Nettovermögens, die drei untersten Quintile zusammen dagegen nur knapp 11 Prozent (Rössel 2009: 266). In den neuen Bundesländern fällt das Verhältnis noch ungünstiger aus, nämlich 68,8 zu 9,8 Prozent (ebd.: Tab.3.23). Die wachsende Polarisierung zwischen arm und reich und damit der Abstand der herrschenden Besitz- und Machtgruppen vom „Rest“ der Gesellschaft spiegelt sich auch einprägsam in der Verteilung der monatlichen Haushaltsnettoeinkommen in ihrer absoluten Höhe wider. So stand ein Nettoeinkommen von weniger als 900 Euro in 15 Prozent aller Haushalte einem Nettoeinkommen von mehr als 4.500 Euro in 6 Prozent aller Haushalte gegenüber (Datenreport 2008: 145/146). Die Ungleichverteilung von laufenden Einkommen aus Produktiv-, Immobilien- und Geldvermögen hat nicht nur im Zeitverlauf objektiv zugenommen, sie wird auch subjektiv durchaus registriert. (Lessenich/Nullmeier 2006: 44). Diese „gefühlte“ verschärfte soziale Ungleichheit sieht sich nicht zuletzt durch geradezu schwindelerregend hohe Gehälter von Topmanagern bestätigt. Zwischen 1997 und 2002 stiegen die durchschnittlichen Jahreseinkommen der Manager der 30 DAX-Unternehmen um 65 Prozent auf durchschnittlich 1.406.000 Euro, was dem 42-fachen eines durchschnittlichen „Arbeitnehmer“einkommens entsprach (ebd.: 44).

Natürlich muss das Einkommen generell nicht so exorbitant hoch sein wie bei Topmanagern, um ökonomisch zu den herrschenden Besitz- und Machtgruppen zu gehören, die sich allerdings sowohl hinsichtlich der Einkommensart und -höhe als auch im Blick auf ihre soziale Zusammensetzung und ihren zahlenmäßigen Umfang nur schwer quantifizieren lassen. In der Literatur über sozialstrukturellen Wandel wird der Begriff einer „herrschenden Klasse“ mit wenigen Ausnahmen (so z.B. Krais 2003) peinlich vermieden, um statt dessen den einer „Oberschicht“ oder neuerdings immerhin den der „Machteliten“ zu bevorzugen. Geißler zum Beispiel veranschlagt den Umfang dieser „Machteliten“, bezogen auf das Jahr 2000, mit weniger als 1 Prozent der Bevölkerung (Geißler 2008: 100, Abb.5.3). Das IMSF bezifferte den Umfang der westdeutschen „Bourgeoisie“ einschließlich der kleinen und mittleren Kapitalisten für 1970 auf rund 560.000 Personen. Davon wurden aber nur 25.000 der Monopolbourgeoisie zugerechnet (Leisewitz 1977: 140). Dagegen gehören nach Hartmann heute nur etwa 4.000 Personen zur „Elite“ (vgl. Holst: 2009).

Zweifellos beschränken sich die herrschenden Besitz- und Machtgruppen in Deutschland nicht nur auf den Kreis der Großkapitalisten und Topmanager der DAX-Unternehmen. In komplexen, hochdifferenzierten Gesellschaften wie der kapitalistischen Bundesrepublik bedarf das Herrschaftssystem auch der Tätigkeit zahlreicher Politiker, Juristen, Verwaltungsfachleute, Funktionäre des staatlichen Gewaltapparats, Wissenschaftler und Medienakteure. Daraus lässt sich folgende Definition der herrschenden Besitz- und Machtgruppen ableiten: Sie umfassen Personen, die über ein sehr großes privates Sach- und Geldvermögen verfügen, in Wirtschaft, Verwaltung, Justiz, Polizei/Militär, Kultur und Medien meist hochdotierte Herrschaftsfunktionen ausüben und Entscheidungen fällen, die den Bestand des gesellschaftlichen Systems gewährleisten und für die natürlichen und gesellschaftlichen Lebensbedingungen großer Bevölkerungsgruppen von erheblicher Tragweite sind.

Wenn es gerade bei denjenigen Gruppen, die sich aufgrund ihrer ökonomischen, politischen und kulturbetrieblichen Positionen einen unverhältnismäßig hohen Anteil des gesellschaftlichen Mehrprodukts aneignen und der Gesellschaft ihre Interessen und normative Ordnung unmittelbar oder mittelbar aufzwingen können, gerechtfertigt erscheint, sie als „herrschende Besitz- und Machtgruppen“ statt als „Machteliten“ zu bezeichnen, so hat das neben den bereits erwähnten auch Gründe, die auf die eingangs gegebene Definition sozialer Klassen zurück verweisen.

Größere und große Kapitaleigner, Topmanager, Spitzenbeamte und hohe Militärs, Stars in den Medien und im Sport sowie führende Repräsentanten in Kultur und Wissenschaft haben gemeinsam, dass sie in der Regel sowohl über ein den Wert ihrer Arbeitskraft um ein Vielfaches übersteigendes Einkommen verfügen als auch hinsichtlich anderer materieller Standards (etwa von Haus- und Grundeigentum, der ökologischen Qualität des Wohnsitzes usw.) gegenüber der Bevölkerungsmehrheit extrem privilegiert sind. Sie weisen des weiteren eine hohe Quote der Selbstrekrutierung (vgl. Hartmann 2002) auf und heiraten vorrangig statusgleiche Partner/-innen („konnubiale Kohärenz“). Außerdem pflegen sie häufig einen exklusiven Lebensstil, den sie nur mit ihresgleichen teilen und mit dem sie sich gegen die anderen sozialen Teile der Gesellschaft abschotten.

Schließlich manifestieren sich Stellung und Funktion der herrschenden Besitz- und Machtgruppen auch darin, dass sie es im Wesentlichen sind, welche die ideologischen und symbolischen Elemente gesellschaftlicher Hegemonie produzieren, institutionell verankern und verallgemeinern. Die schmale herrschende Minorität am oberen Rand der Gesellschaft entspricht deshalb am ehesten allen konstitutiven Merkmalen einer Klasse, nämlich denen einer „herrschenden Klasse“ (vgl. Krysmanski 2004).

7. Klassen, Schichten, soziale Milieus oder was?

Wenn die modernen westlichen Gesellschaften einerseits nicht mehr aus sozialen Klassen bestehen, die sich – mit der Ausnahme der „herrschenden Klasse“ – scharf von einander abheben und/oder gegenüberstehen, klassenspezifische Interessen vertreten und kollektive Mentalitäten, Wert- und Handlungsmuster hervorbringen, andererseits aber der Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit unverändert fortbesteht, mit was für einer Gesellschaft haben wir es dann sozialstrukturell zu tun?

Die vorliegenden Erklärungsversuche sind nicht sehr befriedigend. Der Klassenbegriff ist, wie ich dazustellen versucht habe, infolge der Prozesse kapitalistischer Modernisierung, Pluralisierung und Individualisierung problematisch geworden und das Modell der sozialen Schichtung taugt erst recht nicht, um die Komplexität und Zerrissenheit der heutigen Sozialstruktur angemessen abzubilden. Dieses Modell ist mit einem funktionalistischen stratifikatorischen Bias belastet, indem es suggeriert, dass vertikale Schichtung immanenten Erfordernissen gesellschaftlicher Differenzierung, Arbeitsteilung und demokratischem Pluralismus entspricht (vgl. klassisch Davis/Moore 1973). Aber die heute aufbrechenden sozialen Ungleichheiten stehen schon empirisch in einem so eklatanten Widerspruch zu der Annahme, dass Ungleichheit in modernen Gesellschaften funktional notwendig ist, dass Modelle einer zwar vertikalen, aber gleichzeitig stabilen sozialen Schichtung der Gesellschaft durch die Wirklichkeit widerlegt werden. Dass einige Gesellschaftsmitglieder ein Vermögen haben, das dreißig-, vierzig- und fünfzig Mal höher ist als das des Bevölkerungsdurchschnitts, führt jeden Versuch einer funktionalistisch-stratifikatorischen Rechtfertigung sozialer Ungleichheit vollends ad absurdum.

Aber auch neuere sozialstrukturelle Konzepte wie das der sozialen Milieus lassen viele Fragen offen. Weder gelingt es ihnen, die basale Relevanz der ökonomischen Bedingungen für die soziale Gliederung der Gesellschaft angemessen zu gewichten, noch die ökonomische Dynamik sozialer Ungleichheiten und Gegensätze zu erfassen. Die Konzepte der sozialen Milieus und Lebensstile, die durchaus die Erkenntnisse sozialer Unterschiede zu vertiefen vermögen, leiden teilweise unter Überwertung des Kulturellen, einer Unterbewertung des Ökonomischen und der Ausblendung des Herrschaftscharakters auch moderner Gesellschaften (insbesondere Schulze 1997). Außerdem können „soziale Milieus“ einem raschen, von den wechselnden Konjunkturen des Zeitgeistes und der Lebensstile abhängigen Wandel unterliegen, während soziale Klassen trotz innerer Differenzierungen immer eine längerfristige Stabilität aufweisen und nicht heute kommen und morgen wieder gehen.

Bei Pierre Bourdieu, auf den sich diese Konzepte gern berufen, war dagegen das antagonistische Spannungsverhältnis zwischen herrschenden und beherrschten Klassen der Differenzierung nach Habitus und Lebensstil ohne jede pluralistische Abmilderung vorausgesetzt und Veränderungen der Klassenstruktur konnten sich nur innerhalb dieses Spannungsverhältnisses herausbilden. Auch die grundlegende Bedeutung ökonomischen Besitzes für die Formierung der Sozialstruktur unterlag bei Bourdieu keinem Zweifel. Allerdings bezog sich Bourdieus triadisches Klassenschema empirisch auf einen Zeitraum, in dem die Konturen sozialer Klassen noch plastisch hervortraten (Bourdieu 1987:784f.). Die Bedingungen, welche die Klassenverhältnisse der fünfziger und sechziger Jahre in Westeuropa prägten, sind heute jedoch nicht mehr gegeben.

Die gegenwärtige Gesellschaft in Deutschland und anderen westlichen Ländern weist nicht mehr alle konstitutiven Merkmale einer Klassengesellschaft auf. Zwar steht eine zahlenmäßig kleine herrschende Minorität der Majorität einer in mehrfacher Hinsicht abhängigen Bevölkerung in schroffem Antagonismus gegenüber, aber diese Majorität zerfällt ihrerseits in eine schwer überschaubare Gemengelage von ökonomischer Konkurrenz, Ungleichheitsrelationen, Statuskämpfen und kulturellen Konflikten einander entfremdeter sozialer Gruppen und Segmente. Dafür einige Beispiele: Den vor zwei Jahren streikenden Ärzten des Marburger Bundes waren die meist miserablen Arbeitsbedingungen der Krankenschwestern und Pfleger ziemlich gleichgültig, besser gestellte Eltern von Schülerinnen und Schülern machen zugunsten von Gymnasien gegen Gesamtschulen Front, die sie als Schule von Verlierern und Versagern bekämpfen.

In und vor den Fußballstadien prügeln sich diejenigen untereinander, deren wirkliche soziale Gegner ganz woanders zu suchen sind. Und selbst der relativ kleinen Berufsgruppe von Lokomotivführern gelang es nicht, während des Arbeitskampfes 2007 innerhalb der eigenen Reihen Solidarität herzustellen.

Immer mehr soziale, politische und kulturelle Konflikte zentrieren sich nicht mehr unmittelbar um die Achse des Widerspruchs zwischen Kapital und Arbeit und zahlreiche soziale Bewegungen, Initiativen und Netzwerke finden ihre soziale Basis überwiegend in Bevölkerungsgruppen, die nicht durch ein einheitliches ökonomisches Interesse und eine homogene Soziallage miteinander verbunden sind. 1968 waren es vor allem die Studenten und nicht die Arbeiterklasse, von denen Anstöße für gesellschaftliche und politische Reformen ausgingen (vgl. Gilcher-Holtey 2001). Weder die Anti-AKW- und Ökologiebewegung noch die breite Friedensbewegung Anfang der achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts rekrutierten sich in erster Linie aus der Arbeiterschaft und die „zweite Frauenbewegung“ seit den siebziger Jahren verstand sich ausdrücklich als Repräsentantin nicht nur der Lohnarbeiterinnen, sondern aller Frauen. Die letzte große, eine Regierungskrise auslösende Protestbewegung in Frankreich im Jahr 2006, die sich gegen gravierende Verschlechterungen der Einstellungsbedingungen von Berufsanfängern (CPE) richtete, wurde hauptsächlich von Schülerinnen, Schülern, Lehrlingen, Studierenden und Lehrern getragen (Peter 2006).

Häufig entzünden sich Konflikte an regional, lokal und sozial begrenzten Problemen oder haben ihre Ursache in Phänomenen ethnischer, religiöser und kultureller Spannungen und Entfremdung. Sie flammen plötzlich auf, erlöschen wieder, um von neuen Konflikten in anderen gesellschaftlichen Problemzonen abgelöst zu werden, in die wiederum andere Akteure involviert sind. Weder ähneln diese Akteursgruppen sozialen Klassen noch nehmen ihre Aktionen die Form von Klassenkämpfen an. Im Unterschied zu sozialen Klassen sind sie nicht nur quantitativ wesentlich kleiner, sondern es fehlt ihnen auch eine soziale Klassen auszeichnende Stabilität; denn oft entstehen sie spontan, um rasch wieder zu zerfallen und anderen Akteuren das Feld überlassen zu müssen. Neoliberale „Disziplinarmacht“ und „Gouvernementalität“ (Michel Foucault) tragen das ihre dazu bei, eine Vereinheitlichung von Interessen der von Herrschaft und Krise Betroffenen zu erschweren.

Die Gesamtheit derer, die in der einen oder anderen Weise abhängig beschäftigt sind, also ihre Arbeitskraft verkaufen müssen, zerfällt in eine Vielzahl von Gruppen, deren Verortung in der Sozialstruktur differenzierter empirischer Analysen bedarf. Es werden sich dann relativ kleinformatige, sozial und zeitlich häufig instabile Gruppenzugehörigkeiten, aber auch Gruppengrenzen oder sich überschneidende „soziale Kreise“ (Georg Simmel) abzeichnen, die zwar einerseits auf einen gemeinsamen Gegensatz zu den herrschenden Besitz- und Machtgruppen verweisen mögen, denen aber andererseits die für eine soziale Klasse signifikanten Konturen fehlen, obwohl ihre ökonomische Lage durch das gemeinsame zentrale Merkmal des Warencharakters der Arbeitskraft determiniert ist.

Obwohl den Arbeitern und Angestellten, namentlich der kapitalistischen Großunternehmen und Konzerne, verglichen mit zurückliegenden Perioden des Kapitalismus, zukünftig keine politische Zentralität, geschweige denn eine Avantgardefunktion mehr zugeschrieben werden kann, wird ihr Bewusstsein und Handeln in den bevorstehenden gesellschaftlichen Auseinandersetzungen jedoch eine nicht zu ersetzende Rolle spielen. Mehr noch: es ist unwahrscheinlich, dass es zu nachhaltigeren Veränderungen des gesellschaftlich bestehenden Systems kommen wird, ohne dass Arbeiter und Angestellte aufgrund ihrer Stellung im gesellschaftlichen Reproduktionsprozess und ihren dadurch bestimmten Interessen zu solchen Veränderungen politisch einen wesentlichen Beitrag leisten. Deshalb wird die Notwendigkeit handlungs- und konfliktfähiger Gewerkschaften und betrieblicher Interessenvertretungen nicht geringer, sondern größer werden, zumal da sich gemeinsames Lagebewusstsein und Solidarität immer weniger durch kollektive Arbeitserfahrung „naturwüchsig“ herstellen. Arbeiter und Angestellte werden also auch zukünftig ein wichtiger potenzieller Akteur bleiben. Zu einem andere Akteure führenden und lenkenden „revolutionären Subjekt“ werden sie allerdings nicht (wieder) avancieren.

8. Wird es bald wieder soziale Klassen geben?

In einem zur Diskussion anregenden Beitrag über eine „Neubildung sozialer Klassen“ beantwortet Robert Castel die Frage, ob man unter den postfordistischen Bedingungen des internationalen Finanzkapitalismus weiter von sozialen Klassen sprechen könne, wie folgt: „Man muss anerkennen, dass der Begriff als Deskriptor der sozialen Wirklichkeit nicht mehr so treffend ist... Mir scheint jedoch, dass der Klassenbegriff einen wesentlichen Wert gegen die Versuchung behält, im Sozialen nur noch Individuen und individuelle Lebenswege sehen zu wollen. Er erinnert daran, dass es weiterhin kollektive Herrschaftsverhältnisse gibt, die sich nicht auf Wechselbeziehungen zwischen Individuen reduzieren und nicht nur die Verantwortlichkeit von Personen betreffen. Er bleibt somit eine unentbehrliche Bezugsgröße für eine kritische Lektüre unserer Gesellschaftsformation.“ (Castel 2003: 16).

Castel hält an der Aktualität des Klassenbegriffs fest, indem er ihn mit der Tatsache identifiziert, dass die heutige Gesellschaft weiterhin von „kollektiven Zwängen“ beherrscht wird, die auf die Existenz von „Klassen und kollektiven Zugehörigkeiten“ verweisen. Aber Castel erkennt nicht, dass kollektive Zwänge und Herrschaft fortbestehen können, ohne dass dies notwendig zur Formierung von Klassen führt. Genau in dieser Situation befinden wir uns heute. Die aktuellen gesellschaftlichen Herrschaftsverhältnisse schlagen sich nicht in der Formierung von Klassen nieder, sondern äußern sich ganz im Gegenteil in Prozessen sozialer Fragmentierung, Konkurrenz und Individualisierung, welche ihrerseits ja gerade die Voraussetzungen von Klassenbildung untergraben.

Auf ähnliche Probleme wie bei Robert Castel stößt man bei Klaus Dörre, der eine Neubildung sozialer Klassen prognostiziert (Dörre 2003). Zunächst liefert er eine Definition des Klassenbegriffs, die zu der von mir einleitend gegebenen Definition gewisse Parallelen aufweist. Ökonomisch bestimmte Klassenlage, Klassen als gesellschaftliche Verhältnisse und Klassenbeziehungen im Kapitalismus als Herrschaft kennzeichnen die wesentlichen Aspekte des Begriffsverständnisses von Dörre (Dörre 2003: 20). Dann stellt er fest, dass vor allem Globalisierung, Informatisierung und die Dominanz eines marktgesteuerten Kapitalismus die „Entstrukturierung einer sozialstaatlich überformten, ausdifferenzierten und sozial kohäsiven Klassengesellschaft“ hervorgerufen hätten. Plausibel sind seine Zweifel, ob man vor dem Hintergrund der Verfestigung neuer Spaltungslinien noch von einer „inklusiven Arbeiterklasse“ ausgehen könne, die auch „eine große industrielle Reservearmee“ in sich einschließe. Dörre erwähnt selbst eine Reihe weiterer Phänomene, die zur Vorstellung von Klassen als relativ einheitlichen, Formen gemeinsamen Handelns hervorbringenden sozialen Kollektiven quer liegen, und räumt Schwierigkeiten ein, die „Prognosen über die konkrete Verlaufsform einer Restrukturierung der Klassengesellschaft“ aufwerfen. Nichtsdestoweniger ist er davon überzeugt, dass der Klassenbegriff ungeachtet postfordistischer Umbrüche in der Sozialstruktur seine analytische Erklärungskraft behält und die empirischen Zeichen krisenhafter gesellschaftlicher Transformationen die „Neubildung von Klassen“ erwarten lassen. Dabei beruft er sich auch auf einen „Grundkonsens neuer Klassentheorien“, denen zufolge „Klassen nicht homogene Kollektivsubjekte, sondern Begriffskonstruktionen“ sind, die „den beanspruchten Realitätsgehalt in – auch wissenschaftlichen – Klassifikationskämpfen nachzuweisen haben“ (Dörre 2003: 22). Aber ist ein Klassenbegriff, der sich selbst nicht mehr durch den Nachweis der realen Existenz sozialer Klassen legitimieren kann, sondern mit einer „Begriffskonstruktion“ begnügen muss, die sich überdies erst noch zu bewähren habe, wirklich geeignet, um eine „Neubildung von Klassen“ begründen zu können? Geraten die Überlegungen von Dörre hier in die Nähe einer Begriffsmythologie? Das entscheidende Problem bei Dörre liegt offensichtlich darin, dass er die von ihm überzeugend beschriebene Vertiefung sozialer Spaltung schon an sich als Indikator einer „Neubildung von Klassen“ wertet. Seine Argumentation scheint hier, gewiss unbeabsichtigt, Aspekte eines Verelendungsdiskurses zu berühren, für den Verschärfung sozialer Ungleichheit, Verlust an sozialstaatlichen Sicherungen, Arbeitslosigkeit, berufliches down-grading, Prekarisierung und Marginalisierung schon per se mit der Entstehung von Klassen identisch sind. Die gesellschaftliche Wirklichkeit offenbart jedoch das krasse Gegenteil: Die Verwerfungen und Fragmentierungen in der Sozialstruktur verstärken jene gesellschaftlichen Zentrifugalkräfte, die sich in einer wachsenden Unübersichtlichkeit von Soziallagen einerseits und konkurrierenden Ansprüchen, Interessenkonflikten und Abgrenzungsmanövern unterschiedlicher sozialer Gruppen , ethnischer und religiöser Fraktionen und kultureller Klientele andererseits konkret Ausdruck verschaffen. Oft bleiben diese Konflikte korporatistisch beschränkt und erschöpfen sich in partikularen Interessen. Das resultiert allerdings nicht in erster Linie aus subjektiver Willkür und Egoismus der Beteiligten, sondern aus den objektiven Tendenzen der gegenwärtigen Vergesellschaftungsbewegung, die genau das Gegenteil von dem bewirkt, was eine soziale Klasse auszeichnet: nämlich soziale Desintegration, Individualisierung und Entsolidarisierung.

Georg Fülberth verteidigt die Aktualität einer Rekonstruktion von „Klassenbewusstsein“, indem er die von ihm konstatierte Tatsache, dass die „Unterklassen“ dem „von oben“ geführten „Klassenkampf“ gegenwärtig auf vielfache Weise (etwa durch Anpassung oder individuelles Karrierestreben) zu entgehen versuchen, als Beleg dafür interpretiert, dass die (Wieder-)Herstellung von „Klassenbewusstsein“ durchaus im „Interesse der Betroffenen“ liege (Fülberth 2009: 397). Das ist ebenso richtig wie abstrakt; denn Fülberth setzt die Existenz einer „Klasse der Lohnabhängigen“ voraus, ohne genauer zu bestimmen, was diese Klasse – über das Merkmal der Lohnabhängigkeit hinaus – charakterisiert und wer konkret zu ihr gehört und wer nicht. Ohne eine nicht nur ökonomische, sondern auch soziologische „dichte Beschreibung“ dessen, was eine soziale Klasse ist, tendieren Überlegungen über Zusammenhänge von Klassen und „Klassenbewusstsein“ aber sehr leicht zu einem begrifflichen Mantra des „Klasse an sich“ und „Klasse für sich“.

Eine Neubildung von Klassen kann nur dann tatsächlich eintreten, wenn grundlegende Prozesse gegenwärtiger kapitalistischer Vergesellschaftung, also der Arbeitsteilung, der technologischen Modernisierung, der Produktionsweise und der Ausübung politisch-staatlicher Herrschaft usw. nicht nur zu vereinheitlichenden materiellen Reproduktionsbedingungen, sondern auch zu einer individuelle und gruppenspezifische Diskrepanzen abschleifenden kollektiven Lebensweise einer großen Zahl von Menschen und damit zu Ansätzen einer explizit klassenbezogenen Mentalität und kollektiven Identität führen würden. Gerade das ist aber ist für absehbare Zeit nicht zu erwarten. Vielmehr muss damit gerechnet werden, dass sozialer Atomismus, Entsolidarisierung und moralische Desintegration weiter fortschreiten, also die Voraussetzungen für eine Neubildung von Klassen blockiert werden.

Das löst bei manchen Linken Irritationen aus und veranlasst sie, die im Westen abhanden gekommenen Klassen und Klassenkämpfe auf den globalen Kontext zu projizieren. Namentlich von einem „globalen Subproletariat“ (Arrighi 2009) oder den „globalen Unterklassen“ (Roth 2005) scheinen sie sich eine praktische Infragestellung neoimperialistischer Hegemonie zu erhoffen. Hinsichtlich dieser Hoffnung sind jedoch Zweifel angebracht; denn weder ist überzeugend geklärt, wer konkret zu diesem „globalen Proletariat“ gehört, noch lassen sich die in den Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas zu beobachtenden Protestaktionen, Revolten und gewaltsamen Konflikte ohne weiteres klassentheoretisch beschreiben. Erst recht problematisch ist es, diese Proteste und Revolten als Klassenkämpfe zu bezeichnen, sofern man darunter kollektive Aktionen und Bewegungen versteht, die bewusst auf systemrelevante Reformen und Veränderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse zielen.

9. Was bedeutet das alles für eine Politik der Linken?

Die Gleichzeitigkeit einer Erosion der Klassenstruktur zum einen und sozialer Spaltung und Verelendung zum anderen kompliziert die politischen Aufgaben der Linken in den heutigen kapitalistischen Gesellschaften des Westens, aber auch auf globaler Ebene erheblich (vgl. Deppe 2005). Die Linke kann sich nicht mehr fraglos auf die Koordinaten einer stabilen Klassenstruktur und die ökonomische und politische Zentralität einer Arbeiterklasse verlassen. Vielmehr sieht sie sich mit einer Heterogenität objektiver und subjektiver Problemlagen und Widersprüchen sozialer Gruppen und Akteure konfrontiert, die sich offensichtlich nicht auf Anhieb in vereinheitlichende politische Forderungen übersetzen lassen. Nichtsdestoweniger muss die Linke genau das versuchen, also gemeinsame Schnittmengen, Berührungspunkte, Vernetzungsmöglichkeiten und Übereinstimmungen zwischen all denjenigen herausarbeiten, die, so sehr sich ihre materiellen und ideellen Lebensbedingungen im Einzelnen unterscheiden mögen, gemeinsam unter der Herrschaft des modernen Kapitalismus und anderen Unterdrückungsverhältnissen zu leiden haben.

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[1] Dieser Text bildete die Grundlage eines Vortrags, den ich am 10.Dezember 2009 bei der MASCH in der Villa Ichon in Bremen gehalten habe. Im Text beschränke ich mich auf das Problem des Klassenbegriffs. Zusammenhänge zwischen Sozialstruktur und Geschlechterverhältnissen als spezifischer sozialer Strukturkategorie werden bewusst ausgeklammert. Dies geschieht nicht etwa, weil die letzteren weniger wichtig wären, sondern weil die damit verbundene Problematik die Grenzen des vorliegenden Beitrags überschreiten würde.