„[Water] is a product which would normally be free, and our job is to sell it.”
(Gerard Mestrallet, Suez)[1]
„One of the main objectives of the EU in the new round of [GATS] negotiations is to achieve real and meaningful market access for European service providers for their exports of environmental services. Therefore, we very much appreciate your input in order to sufficiently focus our negotiating efforts in the area of environmental services.“
(E-mail der GD Handel der EU-Kommission an vier europäische Wasserkonzerne)[2]
Diese Zitate vom Vorstandsvorsitzenden des weltgrößten Wasserkonzerns der Welt auf der einen Seite und der EU-Kommission auf der anderen Seite verdeutlichen die Interessen im GATS-Prozess: Ziel des internationalen Dienstleistungsabkommens GATS (General Agreement on Trade in Services) ist es, Liberalisierung im Bereich Handel und Investitionen im Dienstleistungssektor weltweit zu fördern. Auch bislang öffentliche Infrastrukturleistungen wie die Wasserversorgung werden im GATS als handelbare Dienstleistungen betrachtet. Die EU-Kommission und die europäische Dienstleistungsindustrie ziehen in den aktuellen GATS-Verhandlungen an einem Strang.
In der Öffentlichkeit bekannt geworden ist das GATS zunächst durch Proteste, die im Wesentlichen von Attac initiiert und von Gewerkschaften, kirchlichen Gruppen und anderen entwicklungspolitischen oder studentischen Gruppen unterstützt wurden. Die Kritik dieser Gruppen richtete sich vorrangig gegen die möglichen Auswirkungen des GATS auf die öffentlichen Dienstleistungen sowie die Intransparenz der Verhandlungen. Kampagnen zum GATS gibt es schon seit längerem auch von der andere Seite der „Zivilgesellschaft“: Einige einflussreiche Wirtschaftslobbyverbände und wissenschaftliche Forschungsinstitute brachten das Thema internationaler Dienstleistungshandel zunächst auf die politische Agenda und setzten sich im Anschluss dafür ein, ein Dienstleistungsabkommen innerhalb des GATT bzw. der WTO zu verhandeln. In den Jahren 2001 bis 2003 schließlich rangen die Anti-GATS- und die Pro-GATS-Kampagne um die intellektuelle und moralische „Führerschaft“ im öffentlichen Diskurs.
Dieser Aufsatz skizziert zunächst die Grundzüge des GATS, um es anschließend in seiner politischen Bedeutung zu analysieren. Den theoretischen Debatten des Neogramscianismus sowie den diskurstheoretischen Überlegungen Vivien Schmidts folgend wird untersucht, mit welchen Strategien und Diskursen der private Sektor Einfluss auf die GATS-Verhandlungen nehmen konnte. Insgesamt soll geklärt werden, mit welchen Diskursen und Ideen die neoliberale Konfiguration durch das politische Projekt GATS gestärkt und transformiert werden konnte.
1. Das GATS – Fakten und Zahlen[3]
Das GATS ist das erste multilateral ausgehandelte Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen. Es wurde im Rahmen der Uruguay-Verhandlungsrunde des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade)[4] erarbeitet und trat mit der Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) am 1.1.1995 in Kraft. Mittlerweile sind 147 Staaten Mitglied in der WTO und damit gleichzeitig auch Vertragspartner im GATS. Der Regelungsbereich des GATS umfasst die gesamte Bandbreite des Dienstleistungssektors: Neben Finanzdienstleistungen, Bauwesen, EDV-Dienstleistungen und Tourismus sind Infrastrukturbereiche wie Verkehr und Telekommunikation betroffen. Auch öffentliche Basisdienstleistungen wie Bildung, Gesundheit, Wasser fallen unter die Bedingung des GATS (GATS, Art. I, Abs. 3).[5] Das GATS umfasst alle Maßnahmen der Mitgliedsstaaten, die den internationalen Handel beeinflussen. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass das GATS neben dem grenzüberschreitenden Handel auch Investitionen im Ausland einschließt (GATS, Art. I, 2). Folglich ist das GATS nicht nur ein Handelsabkommen – wie es seine Bezeichnung fälschlicherweise erwarten lässt – sondern zugleich ein Investitionsabkommen.
Ziel des GATS ist es, Liberalisierung und Marktöffnung im Bereich Handel und Investitionen im Dienstleistungssektor durch den Abbau so genannter „Handelshemmnisse“ weltweit voranzutreiben. „Handelshemmnisse“ sind Regulierungen wie Gesetze und Verordnungen, Standards und Qualifikationsanforderungen, die den freien Handel bzw. eine Auslandsinvestition im Bereich Dienstleistungen „mehr als notwendig“ einschränken. Fühlt sich ein Transnationaler Konzern (TNK) in einem im Rahmen des GATS liberalisierten Dienstleistungssektor in seiner Geschäftstätigkeit diskriminiert, kann er versuchen, eine nationale Regierung dazu zu bewegen, gegen ein „Handelshemmnis“ beim WTO-Schiedsgericht zu klagen. Dieser Streitschlichtungsmechanismus verleiht dem Abkommen Schlagkraft.
Nach dem Prinzip der „fortschreitenden Liberalisierung (GATS, Art. XIX) ist langfristiges Ziel des GATS die vollständige Liberalisierung der weltweiten Dienstleistungsmärkte. Artikel XIX verpflichtet die WTO-Mitglieder zu diesem Zweck, in regelmäßigen Abständen neue Verhandlungsrunden aufzunehmen. Seit 2000 wird das GATS neu verhandelt, um unter anderem den bislang noch recht schmalen Stand der Liberalisierung im Bereich der Basisdienstleistungen auszuweiten. Dabei handeln die WTO-Mitgliedsstaaten ihre Liberalisierungsverpflichtungen untereinander in Form von Forderungen (Offers) und Angeboten (Requests) aus. Die Länder der Peripherie stehen dabei unter besonderem Druck der Industrieländer (Kwa 2002). Zusätzlich zu den Verhandlungen über Liberalisierungsverpflichtungen im Rahmen des Request-Offer-Prozesses verhandeln die WTO-Mitgliedsstaaten über allgemeine Regeln für den Handel und die Investitionstätigkeit im Bereich Dienstleistungen. Besonders brisant ist dabei das Mandat, Auflagen für innerstaatliche Regulierung unter dem GATS zu verhandeln (GATS Art. VI, 4).
Aktueller Stand der Verhandlungen
Da die Requests und Offers öffentlich überwiegend nur in kurzen Zusammenfassungen zugänglich sind, lässt sich das Fortschreiten der momentanen GATS-Verhandlungen nur schwer verfolgen.[6] Im Frühjahr gelangten allerdings die Requests der EU an die Öffentlichkeit und gaben damit Einblick in die EU-Interessen in den GATS-Verhandlungen.[7] Besondere Aufmerksamkeit – bis zu einer Stellungnahme des Bundestages – erlangten die Requests der EU im Wassersektor: Von 72 Ländern fordert die EU die Liberalisierung ihres Wassermarktes.[8] Die EU selbst dagegen macht bislang noch kein Angebot, ihre Ausnahmeklausel für öffentliche Dienstleistungen zu streichen, obwohl dies von den USA gefordert wird (vgl. BMWi 2002).[9]
Derzeit schreiten die GATS-Verhandlungen nur sehr zögerlich voran. Erst 43 Länder reichten ihre Offers bei der WTO ein, darunter zum Großteil Industrie- und Schwellenländer. Die Gründe für die zurückhaltende Beteiligung zahlreicher Länder der Peripherie sind vielseitig: fehlende Kapazitäten, der Mangel an wettbewerbsfähigen Dienstleistungssektoren, die vom GATS profitieren könnten, und die entwicklungspolitisch höchst bedenklichen Auswirkungen des Abkommens. Auch taktische Überlegungen mögen insbesondere bei den Mitgliedern der G20, die sich in Cancún der Übermacht der USA und EU in den Agrarverhandlungen zur Wehr gesetzt hatten, eine Rolle spielen. Experten vermuten, dass die WTO-Verhandlungsrunde und damit auch eine Erweiterung des GATS nun frühestens im Jahr 2007, also zwei Jahre später als geplant, zum Abschluss kommen werden.[10] Letztlich hängt ein Fortkommen der GATS-Verhandlungen von dem Fortschreiten der Doha-Runde der WTO als Ganzes ab. Insbesondere der Stillstand in den Agrarverhandlungen bewirkt auch ein Quasi-Moratorium in den GATS-Verhandlungen.
2. Die politische Bedeutung des GATS
Viele der im GATS beinhalteten Prinzipien und Grundsätze sind nicht neu. So dient das GATT schon seit 1948 mit den Prinzipien Meistbegünstigung, Inländerbehandlung und Marktzugang der fortschreitenden Liberalisierung des Welthandels. Auch andere Institutionen wie der IWF und die Weltbank setzten durch ihre Kreditauflagen eine internationale Privatisierungspolitik durch. Durch das GATS erlangte das Welthandelssystem dennoch eine neue Qualität.
Privatisierung und Kommodifizierung
Das GATS ist zwar kein Privatisierungsabkommen, doch seine Marktöffnungsklauseln dienen dazu, Transnationalen Konzernen Eintritt in stark reglementierte Bereiche zu erleichtern. Das GATS schafft Konzernen Anreize in zweierlei Hinsicht: Zum einen baut es gesetzliche Auflagen und Pflichten bezüglich der Investitionstätigkeit und des Marktzugangs ab, zum anderen stellt es durch die praktische Unumkehrbarkeit einmal erfolgter Liberalisierungen Rechtssicherheit für Konzerne her. Mit der Aufnahme des GATS in das Welthandelssystem unter der WTO wurden Dienstleistungen überhaupt erst als international handelbare Waren anerkannt. Da auch öffentliche Dienstleistungen wie Infrastrukturleistungen oder das Bildungs- und Gesundheitswesen nicht vom Regelungsumfang des Abkommens ausgeschlossen sind, fördert das GATS die Enteignung öffentlichen Eigentums durch Privatisierungen. Insbesondere die Aufnahme der Wasserversorgung in den Regelungsumfang der WTO verdeutlicht auch die fortschreitende Kommodifizierung der natürlichen Ressource Wasser. David Harvey bezeichnet einen solchen Prozess der Privatisierung und Kommodifizierung als „Akkumulation durch Enteignung“ auf globaler Ebene (Harvey 2003).[11]
Investitionen
Mit der Entstehung der WTO dehnte sich der Regelungsumfang des Welthandelsregimes nicht nur bezüglich seiner Sektoren aus, d.h. der Erweiterung um den primären Sektor der Landwirtschaft und den tertiären Sektor der Dienstleistungen, sondern auch in der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die WTO nennt sich Welthandelsorganisation, doch mit dem GATS wurde auch der Bereich Investitionen in das Regime der internationalen Organisationen integriert. Das GATS ist damit – neben zahlreichen regionalen Abkommen wie z.B. der NAFTA und zahlreichen Bilateralen Investitionsverträgen (BITs) – das erste und einzige bedeutende multilaterale Investitionsabkommen.[12] Das GATS spiegelt einen zentralen Wandel in der Weltwirtschaft wieder: Ausländische Direktinvestitionen (ADI) gewannen seit den 90er Jahren gegenüber dem internationalen Handel zunehmend an Bedeutung. Davon ist insbesondere der wachsende Dienstleistungssektor betroffen, in dem Handel nur eingeschränkt möglich ist. Die Integration des Bereichs Investitionen in das multilaterale Welthandelsregime ist ein äußerst umkämpftes Feld.[13] Dies liegt daran, dass ausländische Direktinvestitionen noch direkter als der grenzüberschreitende Handel in die Volkswirtschaften der Empfängerländer eingreifen. Da ausländische Direktinvestitionen zum größten Teil aus Fusionen und Übernahmen bestehen, lässt sich auch diese Wirkung des GATS als eine Form der Enteignung bezeichnen: Nach Harvey und Zeller sind Fusionen und Übernahmen, die aufgrund „ungleicher monopolistischer oder oligopolistischer Machtverhältnisse und spekulativer Aspekte“ entstehen, oftmals von einem „Raub an Vermögenswerten“ begleitet (Zeller nach Harvey 2004: 13). Das GATS soll in diesem Zusammenhang bewirken, Konzerne von Auflagen zum Nutzen der Wirtschaft des Empfängerlandes zu befreien, wie z.B. local content requirements, Einschränkungen in der Rückführung der Gewinne sowie steuerliche Belastungen.
Fortschreitende Liberalisierung
Mit einem umfassenden Geltungsbereich und dem Ziel der fortschreitenden Liberalisierung sind der Deregulierungspolitik des GATS kaum formale Grenzen gesetzt.[14] Das GATS erlaubt „Flexibilität“, d.h. die Prinzipien Marktzugang und Inländerbehandlung gelten nur für die Bereiche, die ein Land zur Liberalisierung freigibt. Doch diese Beschränkungen sowie auch angegebene Einschränkungen im Bereich der Meistbegünstigung müssen laut Vertragstext nach einer bestimmten Zeit geprüft und in einem vorwiegend bilateralen Verfahren neu verhandelt werden. Stephen Gill (2002: 17) bewertet diesen Mechanismus als problematischer als das gängige Verfahren anderer WTO-Verträge: Denn die bestehenden Regulierungen zum Schutz des Dienstleistungssektors müssen durch die GATS-Regelungen detailliert aufgelistet werden, sind damit besser einsehbar und geraten so unmittelbar unter „bargaining pressure“. Denn bilaterale Verhandlungen unter ungleichen Verhandlungspartnern sowie der Zwang zur Überprüfung von Ausnahmen bieten die Möglichkeit zu Machtpolitik und Druck seitens der starken Industrieländer. GATS ist demnach durch sein Verhandlungsprozedere nicht nur ein einmal abgeschlossenes Abkommen, sondern gleichzeitig ein fortlaufender machtvoller Verhandlungsprozess mit dem Ziel der vollständigen Liberalisierung des Dienstleistungssektors.
Wandel des Verständnisses des „Right to regulate“
Durch die GATS-Verhandlungen richtet sich der Fokus des GATT bzw. der WTO nicht mehr vorrangig auf Zollabbau, sondern erreicht das Gebiet der innerstaatlichen Regulierungen. Besonders im Bereich Dienstleistungen geht es darum, so genannte „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“ wie staatliche Subventionen, Auflagen zur Integration der inländischen Wirtschaft (u.a. local content requirements), zum Umwelt- und Gesundheitsschutz oder Sozialstandards abzubauen.[15] Besonders brisant ist in diesem Bereich der verlangte Notwendigkeitstest für innerstaatliche Regulierung, über dessen Ausformulierung derzeit im Rahmen der GATS-Verhandlungen diskutiert wird (GATS, Art. VI, 4). Dieser wird zum Ziel haben, staatliche Maßnahmen wie Qualitätsanforderungen, Anforderungen nach bestimmten Berufsqualifikationen, technische Normen oder Zulassungsverfahren zu prüfen, ob sie die am „wenigsten handelshemmenden“ Maßnahmen sind, um ein Ziel wie z.B. Gesundheitsschutz zu erreichen. Das Prinzip der Liberalisierung würde damit zum übergeordneten Verfassungsprinzip werden, dem sich die Gesetzgebung auf allen Ebenen unterordnen muss.
Rechtliche Verankerung oder „New Constitutionalism“
Das GATS als ein völkerrechtlich bindendes Abkommen stellt Privatisierungspolitik auch rechtlich auf eine neue Stufe. Erstens sind nationalstaatliche Regierungen an die Vereinbarungen der WTO gebunden. Zweitens besitzt die WTO mit dem Streitschlichtungsverfahren einen Sanktionsmechanismus, der anders als zum Beispiel bei multilateralen Umweltabkommen einen Zwang zur Einhaltung der Verträge nach sich zieht. Drittens ermöglicht das GATS nur sehr eingeschränkt eine Zurücknahme einmal eingegangener Liberalisierungsverpflichtungen. Damit ist das GATS ein verbindlicher rechtlicher Rahmen, durch den neoliberale Politik „eingeschlossen“ bzw. festgeschrieben wird (locking in, Gill), d.h. als rechtliche Regelung unumkehrbar wird (Gill 2002). Gill bezeichnet dieses Charakteristikum des GATS als einen Teil eines „New Constitutionalism“. Als juristisch-politischer Counterpart zum vorherrschenden Akkumulationsregime verankere dieser den Regulationsmechanismus der neoliberalen Konfiguration auf rechtlicher Ebene und führe damit zu einem „disziplinierendem Neoliberalismus“ zu Beginn des 21. Jahrhunderts (Gill 2002: 4).
3. GATS als politisches Projekt
Politische, insbesondere hegemoniale Projekte beruhen nach Bieling und Steinhilber niemals nur auf materiell hergeleiteten Interessen und den damit einhergehenden rationalen Strategien sozialer Akteure. Um Akzeptanz für Veränderungen zu schaffen, die durch ein politisches Projekt bewirkt werden sollen, müssen Entscheidungsträger Zustimmung für ihre Politik und ihr politisches Projekt erhalten. Bei der Hegemoniegewinnung spielen nicht mehr allein rationale Interessen, sondern auch Aspekte wie Ideologien, subjektive Vorstellungen, Interpretationen und Deutungen bestimmter Probleme eine entscheidende Rolle. Um diese beiden Ebenen, die rationalen Interessen und die Vermittlung dieser Interessen analytisch getrennt zu betrachten, greifen Bieling/Steinhilber auf die Arbeiten Vivien Schmidts zurück (Schmidt 2002). Schmidt liefert anhand einer Kategorisierung verschiedener Diskurse Methoden, um zu untersuchen, wie Regierungen Zustimmung für ihre politischen Projekte erhalten. Nach Schmidt besteht die interaktive Dimension eines Diskurses aus dem, was politische Akteure untereinander („coordinative discourse“) und in der Öffentlichkeit kommunizieren („communicative discourse“), um ein politisches Programm zu generieren und zu legitimieren (Schmidt 2002: 232ff). Ein solcher Diskurs ist demnach die Summe der Konstruktion und Kommunikation eines politischen Projekts. Der ideengeleitete Diskurs („ideational discourse“) dagegen liefert die kognitive und normative Dimension, indem er die Ideen und Werte eines politischen Projekts, wie z.B. die Notwendigkeit und die Lösungskapazität für spezifische Probleme, erzeugt.
3.1 Die Entstehung des GATS unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Wahrnehmung von Dienstleistungen als Waren
Bis in die 1980er Jahren erschien es Handelsexperten noch kaum möglich, mit Dienstleistungen international zu handeln. Dafür gibt es vielerlei Gründe: Dienstleistungen sind zum großen Teil ortsgebunden, liegen zum Teil in der Verantwortung des Staates und bieten als Infrastruktur eine wesentliche und damit stark zu regulierende Grundlage für den industriellen Sektor. Erst Ende der 70er Jahren begannen vereinzelte Wissenschaftler über die Forschung zu internationalen Versicherungstransaktionen, Dienstleistungen überhaupt als handelbare Ware wahrzunehmen und zu beschreiben (McDowell 1994: 118). Ursache dieser neuen Wahrnehmung waren verschiedene Faktoren: So nahm seit den 70er Jahren der grenzüberschreitende Austausch in Dienstleistungsbereichen wie Telekommunikation, dem Finanzsektor, der Unternehmensberatung oder der Wirtschaftsprüfung vor allem aufgrund technologischen Fortschritts zu (Gill 2002 und Drake/Nicolaïdis 1992). Hinzu kam ein Diskurs über die „Informationsgesellschaft“, der einen ökonomischen Strukturwandel konstatierte und dem tertiären Sektor mehr Gewicht beimaß (McDowell 1994: 118). Auch der Wachstumsbedarf im Bereich Dienstleistungen wurde und wird noch heute durch bloße Statistiken belegt: Während der Anteil von Dienstleistungen am Welthandel nur etwa einem Anteil von 20 Prozent am Welthandel entspricht, trägt der Dienstleistungssektor mittlerweile in den OECD-Staaten etwa 60 bis 70 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei und beschäftigt rund 64 Prozent aller ArbeitnehmerInnen (OECD 2000, nach Fritz 2003: 15).
Maßgeblichen Einfluss auf die veränderte Wahrnehmung von Dienstleistungen hatte die Arbeit zahlreicher Forschungsinstitute (McDowell 1994: 121). Diese entwickelten die ersten ideengeleiteten Komponenten des Projekts GATS, indem sie eine neue Definition für Dienstleistungen strategisch vorantrieben. „A new definition of trade would be required“, schreiben Drake und Nicolaïdis, die selbst in Forschungsprojekten tätig waren, die das GATS vorbereiteten (Drake/Nicolaïdis 1994: 62). Damit hatten Forschungsinstitute die zentrale Rolle der konzeptionellen Vordenker, deren Vorstellungen einen großen Einfluss auf politische Entscheidungsträger und Unternehmen ausübten.[16]
Suche nach neuen Absatzmärkten
In den USA fanden diese Argumente bei der Reagan-Regierung begeisterte Aufnahme. Sie eröffneten die Möglichkeit, den handelspolitischen Druck, der aufgrund massiver Außenhandelsbilanzdefizite damals auf den USA lag, in freihändlerische Bahnen zu lenken (Fritz/Scherrer 2002: 40; Drake/Nicolaïdis 1992: 131). Mit der diskursiven Veränderung des Begriffs Dienstleistung zur international handelbaren Ware wurden zahlreiche neue „Handelshemmnisse“ ausgemacht. Bankenaufsichtliche Regelungen und Deviseneinfuhrbeschränkungen im Bereich Finanzdienstleistungen oder auch staatliche Monopole in Bereichen der Infrastruktur gerieten unter den Druck, im Sinne des Freihandels abgebaut zu werden. Dabei fielen auch neue Märkte zunehmend in das Blickfeld zahlreicher Investoren: Mit dem Aufstieg der asiatischen „Tigerstaaten“ und dem Zusammenbruch der Regime in Osteuropa entstanden neue, noch nicht erschlossene Absatzmärkte. Vor allem die stark regulierten Märkte Japans und Südostasiens waren Zielregionen der US-amerikanischen Freihandelsbestrebungen im Dienstleistungssektor (Sell 2000: 177). Als Konsequenz dieser Interessen wurde die Forderung nach einem internationalen Dienstleistungsabkommen innerhalb des GATT lauter und als Lösung für das „Problem“ des zu geringen internationalen Dienstleistungshandels angepriesen (Drake/Nicolaïdis 1992: 131). Treibende Kraft in den Vorbereitungen zur Uruguay-Runde des GATT war die US-amerikanische Dienstleistungsindustrie, allen voran die Finanzdienstleistungsindustrie, die sich ab 1982 in einem schlagkräftigen Wirtschaftslobbyverband, der United States Coalition of Service Industries (USCSI), organisierte (Wesselius 2002: 6). In enger Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Handelsministerium, das die Forschungs- und Lobbyaktivitäten der Befürworter eines internationalen Dienstleistungsabkommen koordinierte, brachte das USCSI das Thema auf die Agenda der Uruguay-Runde (Wesselius 2002).
Widerstände und Herstellung von Konsens
Nach einem nun einsetzenden intensiven und langen Aushandlungsprozess, der auf der GATT-Konferenz 1990 in Brüssel zunächst scheiterte, wurde das GATS schließlich 1994 auf der letzten GATT-Konferenz in Marrakesch unterzeichnet. In diesem Prozess übernahmen die tatsächlichen Verhandler des GATS zwar die Grundideen der konzeptionellen Vordenker der Forschungsinstitute, doch das entstandene „flexible“ Abkommen spiegelt einige Zugeständnisse an die Gegner bzw. Skeptiker wieder. Insbesondere Indien und Brasilien und die noch binnenmarkt- und protektionistisch-orientierte EU befürchteten eine vorschnelle Öffnung des Diensleistungssektors und damit eine Gefährdung ihres eigenen Marktes (Gill 2002: 15 und Drake/Nicolaïdis 1994: 52ff.). Sell stellt in diesem Zusammenhang sogar fest, dass der private Sektor „largely disappointed“ mit dem Verlauf und dem Ergebnis der ersten GATS-Verhandlungen war (Sell 2000: 177). Denn nur Zugeständnisse von amerikanischer Seite, durch die das GATS 1995 ein im Vergleich zu anderen WTO-Abkommen relativ vages und „flexibles“ Abkommen wurde, ließen die Länder der Peripherie dem GATS am Ende der Uruguay-Runde zustimmen (Ebd.). Die so genannte „Flexibilität“ besteht in der Möglichkeit, bestimmte Dienstleistungssektoren schrittweise zur Liberalisierung freizugeben und Ausnahmen für spezifische Regulierungen einreichen zu können.[17] Auch die formelle Ausnahme hoheitlicher Aufgaben im Artikel 3b kann als ein Zugeständnis verstanden werden und wird von der WTO argumentativ auch so benutzt.[18] Maßgeblicher Erfolg für die Transnationalen Dienstleistungsunternehmen war es jedoch, das Thema Investitionen bzw. „kommerzielle Präsenz im Ausland“ als eine der drei „Erbringungsarten“ bzw. „modes“, für die die GATS-Regelungen Anwendung finden sollten, in den Vertrag zu integrieren (GATS Art. XXVIII).
3.2 GATS 2000: Die Rolle der EU in den GATS-Verhandlungen
„I am in your hands to listen to what are your objectives, your priorities for liberalisation [...] I count on your support and input [...], so that we can refine our strategy and set out clear, priority negotiating objectives which will make a difference in the international expansion of service business.“ (Leon Brittan, ehemaliger EU-Handelskommissar)[19]
Auf dem Gründungstreffen des European Services Forum sprach Brittan deutliche Worte über die Rolle des neuen Lobbyverbands für die EU-Kommission. Pünktlich ein Jahr vor Beginn der zweiten Verhandlungsrunde des GATS entstand in Europa ein europäisches Pendant zum US-amerikanischen Lobbyverband USCSI. Der damalige EU-Handelskommissar Leon Brittan ließ 1999 das European Services Network gründen, das sich wenig später in European Services Forum (ESF) umbenannte. Dieses Forum hatte den Zweck, die Interessen der europäischen Dienstleistungswirtschaft in die GATS-Verhandlungen einzubringen und damit den europäischen Diskurs im Projekt GATS zu koordinieren. Denn auch die EU richtete sich im Laufe der 90er Jahre zunehmend auf den Weltmarkt aus und gab damit ihre eher binnenmarktorientierte Strategie auf. Apeldoorn weist beispielsweise nach, dass der European Round Table of Industrialists (ERT), der den ökonomischen Diskurs der EU-Kommission maßgeblich strategisch begleitet und prägt, noch in den 80er Jahren überwiegend binnenmarktorientiert ausgerichtet war. In den 90er Jahren zeigte sich, dass dieser zunehmend durch das „globalistische Lager“ dominiert wurde (Apeldoorn 2000: 203f). Ein wichtiger Ausdruck dieser „Globalisierungsstrategie“ ist auch das europäische Engagement in den GATS-Verhandlungen. Am Beispiel der Zusammenarbeit des ESF und der EU-Kommission wird im Folgenden verdeutlicht, wie in Europa das politische Projekt GATS zunächst durch einen koordinierenden und ab 2001 auch durch einen kommunikativen Diskurs in Europa vorangetrieben wurde.
Sowohl das ESF als auch die EU betonen die führende Rolle europäischer Konzerne im Dienstleistungshandel und belegen dies mit Statistiken (z.B. Europäische Kommission 1998: 22f; ESF 2003b). Diese Rolle gelte es durch die Beseitigung von Handelshemmnissen und die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Dienstleistungskonzerne zu stärken bzw. auszubauen. Das gemeinsame Interesse der im ESF vertretenen europäischen Dienstleistungskonzerne sowie der EU-Handelskommission ist die Förderung der Expansion der europäischen Dienstleistungsindustrie. Dieses Interesse erklären sie jedoch in einem normativen Diskurs als allgemeines, indem sie VerbraucherInnen und Entwicklungsländer als Profiteure des GATS darstellen. In einer Broschüre, die sich „in erster Linie an Geschäftsleute, Juristen, Beamte, Journalisten“ wendet und als „praktischer Leitfaden für die Wirtschaft“ gedacht ist, fordert Brittan seine Leser beispielsweise auf, allen am GATS-Prozess Beteiligten „in Europa und außerhalb von Europa“ ein positives Leitbild vom GATS zu vermitteln (Europäische Kommission 1998: 2 u. 5): „GATS [fördert] durch die Liberalisierung des Dienstleistungshandels und der Investitionstätigkeit ein nachhaltiges Wachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft innerhalb und außerhalb der EU.“ (Europäische Kommission 1998: 19) Damit werden ihre eigenen Interessen, d.h. der EU und der europäischen Dienstleistungskonzerne, legitimiert und potentielle Gegenargumente inkorporiert bzw. neutralisiert.
„Act as a link“: Koordinierender Diskurs
Die zentrale Funktion des Lobbyverbandes ESF liegt in der Koordination des europäischen Elitendiskurses im GATS-Prozess. Dies ist nicht erstaunlich, da die Gründung eines Dienstleistungslobbyverbandes eigens vom damaligen EU-Handelskommissar Sir Leon Brittan mit Auftrag initiiert wurde „to act as a link between the Commission and a wide range of services industries“ (European Services Network 1999). Wie sich dieser “link” zwischen der EU-Kommission und der Dienstleistungsindustrie im Detail gestaltet, lässt sich an verschiedenen Protokollen von ESF-Sitzungen sowie Briefen der EU-Kommission an das ESF ablesen. Protokolle der Sitzungen des „ESF Policy Committee“ zeigen, dass Vertreter der GD Handel regelmäßig an diesen Treffen teilnehmen und dem ESF über die neusten Entwicklungen der GATS-Verhandlungen unterrichten. In mehreren dieser Dokumente wird deutlich, dass das ESF auf ihren Sitzungen ausführlich über den Stand der aktuellen GATS-Verhandlungen durch ein „Briefing“ informiert wird. Den Positionspapieren bzw. „platforms“ des ESF kommt im GATS-Prozess eine zentrale Bedeutung zu, da sie – wie in den Protokollen zu lesen – als Grundlage für die Formulierung der Verhandlungspapiere dienen (EU GD Handel 2000). Der EU-Handelskommissar sichert den Mitgliedern des ESF zu, dass ihre Interesse vollständig berücksichtig werden würden (EU GD Handel 2001). Die EU steht auch ohne den Umweg über das ESF direkt in engem Kontakt zu den europäischen Dienstleistungskonzernen. Dies belegt ein öffentlich gewordener Email-Wechsel zwischen der EU-Kommission und den Wasserkonzernen Thames Water, Vivendi (heute Veolia), Suez und Aqua Mundo, der die Adressaten direkt auffordert, sich an der Formulierung der GATS-Verhandlungspapiere zu beteiligen (vgl. Gould 2003: 7ff). In einer anderen Email fordert die EU-Kommission die Wasserkonzerne zu einer Stellungnahme zu verschiedenen „hinderlichen“ Regulierungen auf, wie z.B. Beschränkungen bei der Rückführung der Profite, technische Standards, öffentliche Auftragsvergabe, Begrenzung der Höhe ausländischen Besitzes oder die Auflage, Joint Ventures mit lokalen Unternehmen einzugehen (Email-Wechsel veröffentlicht in Gould 2003).
Die Zusammenarbeit zwischen EU-Kommission und der europäischen Dienstleistungsindustrie funktioniert demnach auf der Basis von zahlreichen Treffen von Vertretern des ESF mit der GD Handel, durch informelle Absprachen und schließlich durch das explizite Einfordern von Formulierungsvorschlägen für die Ausgestaltungen der Offers und Requests für die GATS-Verhandlungen. So erhält der Dienstleistungssektor zum einen privilegierten Zugang zu Informationen, zum anderen wird er durch die Kommission explizit zur Einflussnahme auf die GATS-Verhandlungspapiere der EU aufgefordert. Dies ist vor allem deswegen von Bedeutung, da NGOs (Nichtregierungsorganisationen) wie Gewerkschaften, umwelt- und entwicklungspolitische Verbände sowie Menschenrechtsverbände, die ebenso ein zentrales Interesse an der Beteiligung an den GATS-Verhandlungen haben bzw. diese kritisieren, der Zugang zu Informationen zum Teil explizit verwehrt wird (vgl. z.B. BMWi 2002). Auch zu Stellungnahmen zu den GATS-Dokumenten wurden diese Gruppen bis 2003 nicht aufgefordert (Fritz/Scherrer 2002: 114ff). Die Zusammenarbeit zwischen der GD Handel der EU und dem ESF bietet damit ein gutes Beispiel für einen koordinierenden Diskurs innerhalb einer „transnational managerial class“ (Cox 1987: 359f, zitiert nach Bieling 1999), die neben den Managern der Transnationalen Konzerne auch aus VertreterInnen staatlicher und supranationaler Stellen, Consultants oder Mitglieder von Forschungsinstituten besteht. Die Zusammenarbeit innerhalb dieser transnationalen Klasse dient im GATS-Prozess dazu, Allianzen innerhalb des Elitediskurses zu bilden, ohne dabei die breitere Öffentlichkeit zu integrieren.
„The growing GATS debate“: Kommunikativer Diskurs
Neben dem koordinierenden Diskurs zwischen den Eliten einer „transnational managerial class“ lässt sich seit Beginn der GATS-2000-Verhandlungen auch ein kommunikativer Diskurs ausmachen, d.h. ein top-down Diskurs einer Elite zum Zweck der Hegemoniegewinnung. Waren die GATS-Verhandlungen in der Uruguay-Runde zunächst noch „shrouded in obscurity“ (Sinclair/Grieshaber-Otto 2002: iiv), so dass sie in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen wurden, begann sich dies seit Beginn der neuen Verhandlungsrunde graduell zu ändern. Eine Analyse der Berichterstattung zum Thema GATS durch den Pressesprecher von Attac Deutschland Malte Kreutzfeldt zeigt z.B., dass das GATS in den deutschen Medien erst seit 2001 überhaupt Erwähnung findet und seit den europaweiten GATS-Aktionstagen im Frühjahr 2002 breiter und häufiger in der deutschen Presse diskutiert wird.[20] Vergleichbares stellen Sinclair/Grieshaber-Otto auch für die öffentliche GATS-Debatte in anderen Ländern fest (Sinclair/Grieshaber-Otto 2002).
Durch die Arbeit zahlreicher Nichtregierungsorganisationen, die das GATS kritisch analysierten, und durch die Proteste einer breiten globalisierungskritischen Bewegung war ein kommunikativer „Pro-GATS-Diskurs“ aus Sicht der GATS-Befürworter dringend erforderlich. Schon Anfang 2001, also ein Jahr nach Beginn der zweiten Verhandlungsrunde rief EU-Kommissar Leon Brittan den britischen Lobbyverband LOTIS (Liberalisation of Trade in Services) dazu auf, die Argumente der Dienstleistungsindustrie in die durch NGOs begonnene öffentliche Debatte einzubringen: „The business voice must make itself heard above the noise being generated from other sources threatening the ongoing health of the system. [...] The more responsible and serious minded of those organisations have staked a claim in the international debate and we cannot afford to ignore them. What we have to do is to take the debate on and win it.“ (Brittan 2001)
In derselben Rede liefert Brittan der Dienstleistungsindustrie auch die normative Komponente für ihre PR-Kampagnen. Er fordert sie auf, überzeugend zu demonstrieren, dass Liberalisierungen für Entwicklungsländer von Vorteil seien und die Lösungen, die einige NGOs vorbringen, Wachstum und Beschäftigung sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas schaden würden. In diesem Kontext ruft er die Dienstleistungsindustrie auf, ihre Interessen stärker in der Öffentlichkeit zu artikulieren: „Find ways of gaining the media limelight to counter the campaigns being conducted by NGOs on and off the streets.“ (Brittan 2001)
Unveröffentlichte Protokolle der Treffen des britischen Lobbyverbands LOTIS verdeutlichen, dass Brittans Aufruf ernst genommen und diskutiert wurde: „Matthew Lownds [Foreign & Commonwealth Office] welcomed the private sector’s help in countering the anti-GATS arguments. [...] If business was to help convince the public, a case was needed based on the development-related benefits which the GATS can bring. He also pointed to the need to coordinate business responses to the NGOs allegations. Malcolm McKonnon [Department of Trade and Industry] said that the pro-GATS case was vulnerable when the NGOs asked for proof of where the economic benefits of liberalisation lay.“ (zit. nach Wesselius 2002: 8)
In diesen Protokollen kann detailliert nachgelesen werden, wie LOTIS es sich zur Aufgabe machte, eine Pro-GATS-Kampagne gemeinsam mit dem WTO-Sekretariat, Vertretern der britischen Regierung und der Nachrichtenagentur Reuters in die Wege zu leiten (Wesselius 2002). Als eine der ersten Maßnahmen dieser Kampagne wurde die Bereitstellung von 50.000-70.000 Pfund für die Erstellung von Fallstudien, die den ökonomischen Nutzen von Liberalisierungen im Dienstleistungsbereich in Entwicklungsländern aufzeigen sollten, genannt. Es ist nicht bekannt, was aus diesem Projekt geworden ist – allerdings forderte das Global Services Network über ihre Mailingliste im Frühjahr 2003 ihre Mitglieder aus „Entwicklungsländern“ auf, Daten für eine derartige Studie zur Verfügung zu stellen (Global Services Network 2003).
Andere Elemente eines kommunikativen Diskurses stammen aus den Jahren 2001 und 2002, in dem gleich zwei Broschüren erschienen – von der WTO und der OECD –, die auf die Kritik der GATS-GegnerInnen und KritikerInnen reagierten. In diesen Broschüren werden die Argumente der GATS-KritikerInnen u.a. als „scare stories“ diskreditiert (WTO 2001, OECD 2002). Auch Julian Arkell, ein einflussreicher Consultant für zahlreiche bedeutende Lobbygruppen im Dienstleistungsbereich,[21] nimmt in einem Mitte 2003 erschienenen Hintergrund-Paper zum GATS Bezug auf die GATS-Kritik „by some activist NGOs“ und stellt fest: „It is vitally important that the supporters of the services negotiations, government and business alike, counter destructive claims and assert the reality.” (Arkell 2003: 7) Schließlich ist eine Presseerklärung des ESF vom 13.3.2003 ein erstes Zeichen eines vom ESF initiierten kommunikativen Diskurses. Aus Anlass des europaweiten GATS-Aktionstages fordert das ESF die Presse sowie europäische und nationale Behörden dazu auf, die GATS-Campaigner davon zu überzeugen, dass ihre Argumente keine Gültigkeit hätten (ESF 2003a).
Sowohl Arkells und Brittans Entwürfe zu Gegenkampagnen als auch die Pressemitteilung des ESF lassen sich als Versuche der Hegemoniegewinnung im kommunikativen Diskurs klassifizieren. Indem sie dafür plädieren, das GATS in der Öffentlichkeit als nutzbringend für Entwicklungsländer, die Arbeitsplatzsituation in den Industrie- und Entwicklungsländern und für Wirtschaftswachstum insgesamt darzustellen, versuchen sie, ihre Interessen zu legitimieren. Gleichzeitig inkorporieren sie diejenigen, die laut Aussagen der KritikerInnen vermutlich nicht vom GATS profitieren werden.
Das GATS als politisches Projekt wurde als Lösung für ein spezifisches Problem von Forschungsinstituten, Lobbygruppen, Konzernvertretern sowie Verwaltungsbeamten der USA und der EU auf die politische Tagesordnung gesetzt und im GATT bzw. in der WTO vorangetrieben. Es diente und dient der Transformation einer nationalen Dienstleistungswirtschaft in eine internationale Dienstleistungsindustrie, die im Rahmen einer globalen Enteignungsökonomie neue Expansionsmöglichkeiten für Transnationale Konzerne herstellt. In einem Ensemble unterschiedlicher Elemente und Organisationen zur Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und zum Abbau von Regulierung im privaten Dienstleistungssektor dient das GATS als ein wichtiges Instrument zur Verankerung der Liberalisierung in einem machtvollen rechtlichen Korsett.
Die Analyse der Entstehungsgeschichte des GATS verdeutlicht, dass das GATS im Kern ein Abkommen im Interesse der transnationalen Dienstleistungsunternehmen ist. Zum anderen zeigt sie aber auch, dass es nicht allein ein konzerngesteuertes Abkommen ist, sondern dass im Sinne des „erweiterten Staates“ (Gramsci) Konzerne, Lobbygruppen, Forschungs- und Beratungsinstitute sowie Vertreter der Nationalstaaten und der EU-Kommission wesentlich die Entstehung des GATS durch einen koordinierenden Diskurs zur Abstimmung ihrer Interessen forcierten. Gerade in der EU zeigte sich, dass es nicht die Konzerne waren, die die EU-Kommission unter Druck setzten, sondern dass es vielmehr die EU-Kommission selbst war, die den europäischen GATS-Lobbyverband ESF gründete und die Dienstleistungskonzerne zur Beteilung am GATS-Prozess aufforderte.
Das Projekt GATS war solange erfolgreich, wie es abgeschlossen vom Licht der Öffentlichkeit verhandelt wurde. Seit Beginn der neuen Verhandlungsrunde dringt das GATS durch viele Anti-GATS-Kampagnen der sozialen Bewegungen in die öffentliche Diskussion und war vor allem in den Jahren 2001 bis 2003 wachsender Kritik ausgesetzt. Dies ließ von Seiten der Befürworter des GATS einen öffentlichen legitimatorischen Diskurs erforderlich erscheinen, um die notwendige Hegemonie zur Durchsetzung des Projekts zu erreichen. Durch das Scheitern der WTO-Verhandlungen in Cancún geriet die WTO und damit auch das GATS erneut unter massiven Legitimierungsdruck, die Verhandlungen kamen de facto zu einem Stillstand. Auch um die Anti-GATS-Kampagnen in Europa ist es ruhiger geworden. Besonders in Deutschland konzentrieren sich die Proteste der globalisierungskritschen Bewegung auf Sozialabbau und lokale Kämpfe gegen Privatisierungsprozesse. Die Ruhe um das GATS ist gefährlich – bietet sie doch die Möglichkeit, dass GATS erneut abgeschlossen vom Licht der Öffentlichkeit zu diskutieren.
Parallel zu den GATS-Verhandlungen richtet die EU ihr Augenmerk mittlerweile auch auf eine neue Möglichkeit zur Liberalisierung von Dienstleistungen. Der Vorschlag für eine neue Richtlinie für Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt, der im Rahmen der Binnenmarktstrategie erarbeitet wurde, geht weit über die GATS-Regelungen hinaus und ergänzt es damit auf regionaler Ebene.[22] Auch hier wird erneut ohne Beteiligung der Öffentlichkeit ein politisches Projekt lanciert, das die Liberalisierungs- und Privatisierungspolitik auf europäischer Ebene intensivieren soll. Die Kämpfe auf lokaler und nationaler Ebene gegen solche alten und neuen Liberalisierungsprojekte erscheinen wichtiger denn je – insbesondere dann, wenn sie Prozesse auf europäischer und internationaler Ebene nicht außer Acht lassen. Die Daten des nächsten Jahres bieten dafür einige neue Gelegenheiten: 2005 findet voraussichtlich die 6. Ministerkonferenz der WTO in Hong Kong statt und auch der 10. Jahrestag der Gründung der WTO gibt Anlass zur erneuten breiten öffentlichen Delegitimierung der WTO und des GATS. Doch auch dieser Protest kann nur wirksam werden, wenn das GATS als ein Projekt im Rahmen einer globalen Liberalisierungs- und Privatisierungsagenda angegriffen wird, die Zeller treffend als „globale Enteignungsökonomie“ (Zeller 2004) bezeichnet.
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[1] Zitiert nach Concannon 2001: 5.
[2] Veröffentlicht in Gould 2003: 7ff.
[3] Für ausführliche Analysen zum GATS vgl. Fritz/Scherrer 2002 und Fritz 2003 sowie zu einzelnen Aspekten Brot für die Welt/EED/WEED (Auswirkungen des GATS auf die Länder der Peripherie), Deckwirth 2004 (GATS und Wasser) und Deckwirth/Fette/Rügemer 2004 (GATS und Kommune).
[4] Die Uruguay-Runde war die letzte Verhandlungsrunde des GATT und fand zwischen 1986 und 1993 statt. Aus dieser Verhandlungsrunde ging die WTO hervor.
[5] Die WTO nimmt „hoheitlich-erbrachte Dienstleistungen“ zunächst aus dem Regelungsumfang des GATS aus (Art. I, 3b). Allerdings wird diese Aussage bereits im folgenden Absatz eingeschränkt: Dies gelte nur, sofern solche Dienstleistungen „weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht“ würden (GATS, Art. I, 3c). Da es neben öffentlichen Krankenhäusern, Schulen, Universitäten und Wasserversorgungsunternehmen auch private Anbieter in diesen Bereichen gibt, sind diese Bereiche aus dem Regelungsbereich des GATS nicht prinzipiell ausgenommen (Krajewski 2003).
[6] Zusammenfassung unter www.trade-info.cec.eu.int.
[7] Vgl. www.gatswatch.org für die „durchgesickerten“ Dokumente. Sie gelangten über Tony Clarke vom Polaris Institute in die Öffentlichkeit.
[8] Der Bundestag forderte im Juli 2004 die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die EU-Kommission ihre Requests im Wassersektor zurücknimmt (Deutscher Bundestag 2004). Für eine Analyse der GATS-Requests der EU vgl. Brot für die Welt/EED/WEED 2003, für eine Analyse der Wasser-Requests vgl. Deckwirth 2004.
[9] Für eine Analyse der Auswirkungen des GATS auf kommunale öffentliche Dienstleistungen in Deutschlang vgl. Deckwirth/Fette/Rügemer 2004.
[10] Vgl. z.B. Economic Times vom 12. May 2004: Doha talks may be put on hold for 2-3 yrs.
[11] Die Marxsche Akkumulationstheorie, die sich im Großen und Ganzen mit der der klassischen Akkumulation deckt, geht von einer abgeschlossenen „ursprünglichen Akkumulation“ aus, die auf Raub, Betrug und Gewalt beruht. Zur Entstehung des Kapitalismus gehörten nach Marx verschiedene Formen der Enteignung, so z.B. die Umwandlung von Land in eine Ware, die Umwandlung kollektiver Eigentumsrechte in private Eigentumstitel, die Kommodifizierung der Arbeitskraft und Unterdrückung anderer Arbeits- und Produktionsformen (z.B. Subsistenz) und der Kolonialismus. Harvey erweitert diese Definition der „ursprünglichen Akkumulation“ durch das Konzept der „Akkumulation der Enteigung“, das räuberische Prozesse der Enteignung auf die Gegenwart bezieht. Unter neuen Formen der Enteignung versteht Harvey u.a. die Kommodifizierung von Biodiversität, u.a. durch das TRIPs-Abkommen der WTO, die Privatisierung der Trinkwasserversorgung sowie der Raub an Vermögenswerten durch Fusionen und Übernahmen (Harvey 2003, Harvey 2004).
[12] Neben dem GATS wurde mit der Gründung der WTO auch das TRIMs (Trade-Related Investment Measures) aufgenommen, das Investitionstätigkeit, die sich direkt auf den Außenhandel beziehen, liberalisiert. Sein Regelungsumfang ist damit sehr eingeschränkt.
[13] Experten vermuten, dass das Investitionsabkommen im Rahmen der sogenannten Singapur-Themen in der WTO scheitern wird. Jüngste Berichte, nach denen auf der letzten Konferenz der OECD auch über die Singapur-Themen diskutiert wurde, geben Anlass zu der Befürchtung, dass ein Investitionsabkommen nun – nach dem MAI – erneut im Rahmen der OECD verhandelt wird (Khor 2004).
[14] Lediglich Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Moral, zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen und der Wahrung der Sicherheit sind als allgemeine Ausnahmen im GATS aufgeführt (GATS Art. XIV). Eine Notstandsklausel sowie Sonderbehandlung für Entwicklungsländer gibt es bislang noch nicht, einer im Vertrag aufgenommenen Aufforderung, diese abzuschließen, wurde bisher nicht erfüllt (Art. X und IV).
[15] Auch im GATT wurden bereits in der Tokio-Runde (1973-1979) Abkommen zur Einschränkung nicht-tarifärer Handelshemmnisse verhandelt. Im Dienstleistungssektor haben die Einschränkungen nicht-tarifärer Handelshemmnisse allerdings eine besondere Relevanz und Reichweite, da es in diesen Bereichen keine Zölle gibt.
[16] Zu einer detaillierten Analyse des Einflusses von „Private Research Institutes“ auf die Anfangsphase des GATS vgl. McDowell 1994.
[17] Ein kombinierter Positiv- und Negativ-Listen-Ansatz ermöglicht es zum einen für die Prinzipien Marktzugang und Inländerbehandlung nur bestimmte Dienstleistungssektoren zur Liberalisierung freizugeben und für den Bereich Meistbegünstigung Ausnahmen für bestimmte Sektoren einzureichen. Zu den Prinzipien des GATS vgl. z.B. Fritz/Scherrer 2002.
[18] GATS, Art. III,1b, vgl. Fußnote 5. In der Broschüre „GATS – Facts and Fiction“ führt die WTO den Artikel 1:3(c) an, um zu beweisen, dass öffentliche Dienstleistungen aus dem GATS ausgenommen sind. Fritz (2003) bewertet dies als eine „bewusste Irreführung“.
[19] Brittan 1999.
[20] Email von Malte Kreutzfeldt an die Mailingliste der deutschen GATS-Kampagne. Erhältlich über CD.
[21] Die Kunden von Julian Arkells Beratungsagentur International Trade and Services Policy (ITSP) umfassten einflussreiche Lobbygruppen, PR-Agenturen, Think Tanks, internationale Organisationen und staatliche Institutionen. Biographie Julian Arkell unter www.chamber.org.hk/wsc/speakers/JulianARKELL.pdf [19.6.03].
[22] Für eine Analyse zu dieser sogenannten „Bolkestein-Richtlinie“ vgl. Dräger 2004 und Fritz 2004 sowie die Stellungnahmen verschiedener Gewerkschaften und des Bundesrates unter www.europa-von-unten.org [18.7.2004].