Berichte

Auf dem Weg in den „Dritten Arbeitsmarkt"

Dortmund, 8. September 2007

Dezember 2007

Mehr als Hundert Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Forschung, aus Gewerkschaften und aus den Sozialen Bewegungen trafen sich gemeinsam mit Betroffenen in der FH Dortmund zu einem eintägigen Kongress „Von den Ein-Euro-Jobs zum ‚Dritten Arbeitsmarkt‘“.

Ausgehend von der empirischen Studie „Der ‚workfare state‘ – Hausarbeit im öffentlichen Raum?“1 und vor dem Hintergrund der aktuellen Tendenzen der Workfarepolitiken sollten die Handlungsmöglichkeiten der in die Dienstpflicht genommenen Erwerbslosen, die Folgen der Veränderungen für die öffentliche Daseinsvorsorge und die gesellschaftliche Reproduktion, die gouvernementalen Strategien zur Bearbeitung der aufbrechenden Widersprüche und Strategien des Widerstands „von unten“ diskutiert werden. Wie lassen sich in diesen gesellschaftlichen Prozessen Möglichkeiten und Ressourcen für ein selbstbestimmtes Gestalten des eigenen Lebens erschließen? Welche Schlussfolgerungen lassen sich für alternative Gesellschaftsentwürfe ziehen?

Irina Vellay stellte die o.a. Studie über Ein-Euro-Jobs in Dortmund und erste Folgerungen daraus vor. So zeigen sich die gravierenden Folgen der Entrechtung für die Menschen. Workfare-Konzepte – ob als Ein-Euro-Job oder als Dritter Arbeitsmarkt – leisten keinen Beitrag zur sozialen Integration und bieten erst recht keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Vielmehr werden die bereits Ausgegrenzten weiter abgekoppelt und im „Armutssegment“ der Gesellschaft eingehegt. Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht zu gemeinnütziger Arbeit und die erzwungene Unterordnung der Menschen unter ein Regime direkter Ausbeutung ihrer Arbeitskraft leisten keinen Beitrag zu mehr Selbstbestimmung, sondern zielen auf die Instrumentalisierung der Ausgegrenzten für eine Senkung der gesellschaftlichen Reproduktionskosten zugunsten stabilerer Profitraten der privaten Unternehmen und ermöglichen zugleich die weitere Entwertung der Ware Arbeitskraft auch in der Produktion. Prof. Helga Spindler skizzierte den experimentellen Charakter des rechtlichen Instrumentariums zur Durchsetzung von disziplinierenden und stigmatisierenden Maßnahmen gegenüber Betroffenen. Die grundsätzlichen Entrechtungstendenzen finden ihren Ausdruck vor allem darin, dass wichtige Rechtsbeziehungen nicht mehr eindeutig geklärt sind. Diese Unschärfen erlauben einen „rechtsfreien Raum“, in dem das Recht des Stärkeren gilt. Die bestehenden Rechtsunsicherheiten erschweren die juristische Überprüfung der Entscheidungen der ARGEN ungemein. So können die Behörden ohne größere Sorgen vor Konsequenzen nach dem Grundsatz verfahren, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Als besonders zynisch erweist sich die Durchsetzung des Rechts auf Arbeit als Ein-Euro-Job. Prof. Gabriele Michalitsch arbeitete die neuen, die Ungleichheit der gesellschaftlichen Lage der Geschlechter vertiefenden Aspekte des Workfare-Instrumentariums heraus. Workfare beschreibt eine Regulationsweise von (Erwerbs-)Arbeit und sozialer Sicherheit. Hierin eingeschrieben ist eine neue Aufgabenteilung zwischen Staat und Gesellschaft. Der damit verbundene Rückgang öffentlicher Dienstleistungen bedeutet in der Regel die Zunahme an unbezahlter Hausarbeit für Frauen. Als Lösung der Widersprüche zeichnet sich die Umverteilung der (Versorgungs-)Arbeit zwischen Frauen und die „Refeudalisierung“ der Versorgungsarbeit ab. Die sich so zuspitzenden sozialen Ungleichheiten lassen die strukturelle Dimension wieder sichtbarer werden und aktualisieren Gleichstellungsforderungen als politischen Handlungsansatz.

Das Problem der Entwicklung von Alternativen zum nicht mehr funktionsfähig gehaltenen „Sozialstaat“ und seiner als einzig gangbar ausgegebenen Fortsetzung im „Workfare State“ behandelte Prof. Michael Krätke mit seiner Darstellung „möglicher und notwendiger Reformen des Arbeitsmarkts wie des Sozialstaats“. Er forderte alternativ zu den Workfare-Konstruktionen den Ausbau der Sozialleistungssysteme, um im Sinne einer positiv verstandenen „Flexicurity“ den Menschen mehr Handlungsoptionen zu eröffnen und systemimmanent Produktivitätsreserven auszuschöpfen. Dazu gelte es universalistische Elemente einzubauen und die sozialen Sicherungssysteme von den Erwerbsbiographien abzukoppeln. Statt dessen solle der Bürger/innenstatus der Bezugsrahmen für Leistungsansprüche sein. Das Arbeiten an der Normalisierung der heute noch „atypischen Beschäftigung“ steigere letztlich die Funktionsfähigkeit des bestehenden Systems. Als hoch problematisch erweise sich dagegen die seit 10 Jahren von den verschiedenen Bundesregierungen verfolgte Politik des Lohndumpings gegenüber den Nachbarländern. Arbeitslosigkeit in die Nachbarländer zu exportieren, habe erhebliche destabilisierende Wirkungen auf die innereuropäischen zwischenstaatlichen Beziehungen.

Die abschließende Podiumsdiskussion von praxiserprobten Vertreter/innen aus Gewerkschaft – Bernhard Jirku (verdi-Erwerbslosenarbeit) – und sozialen Bewegungen – Ellen Diederich (Friedensaktivistin und unermüdliche Kämpferin für alternative Lebens-Projekte), Joachim Glund (Mitbegründer der deutschen Sozialforen und Organisator der Euro-Märsche), Ulas Sener (Kanak-Attak, ein kritisches Netzwerk von Migrant/innen) – fokussierte vor allem die „Öffentlichen Güter“ als Bezugspunkt sozialer Kämpfe. In diesem Zusammenhang lassen sich drei Diskussionsstränge identifizieren:

1. Forderungen für eine menschenwürdige Existenz: Im Zentrum der Beiträge stand die Forderung der Entkoppelung von (Erwerbs-)Arbeit und Einkommen bzw. sozialer Existenz. Dieser Ansatz eines universellen Existenzrechts ist um ein allgemeines Aufenthaltsrecht am Ort der eigenen Wahl zu ergänzen. Dies setzt universelle kollektive Rechte unter Anerkennung kultureller Differenz voraus. Eine wichtige Strategie ist hierbei die Stärkung des Konzepts des „Rechts auf Rechte“. Die Sozialversicherungspflicht aller Arbeit ist als gesellschaftliche Verantwortung zu sehen. Ein gesetzlicher Mindestlohn und die Wertschätzung des Öffentlichen Dienstes können erste Schritte einer Wendung gegen das allgemeine „Dumping“ sein. Die Herstellung notwendiger öffentlicher Güter wird regelmäßig nicht bezahlt. Häufig bestehen Gemeingüter aus kollektiven Nutzungs- und Gebrauchsrechten, daher sind Zugänge zu solchen „Öffentlichen Gütern“ erforderlich, die nicht durch Marktmechanismen bestimmt sind. Dies bedeutet aber keine „Vertafelung“ der Gesellschaft durch Almosen.

2. Gefährdungen für lebensdienliche Politikansätze: Die Absenkung der sozialen Sicherung wie z. B. durch Hartz IV erschwert für die Betroffenen strukturell den Zugang zum Arbeitsmarkt. In den nächsten 10 Jahren wird darüber hinaus, so eine in der Diskussion geäußerte Ansicht, die Hälfte des weltweiten Arbeitsvermögens der Menschen überflüssig. In dieser Perspektive sind die aktuellen Debatten über Kriege und Ausrottungspolitiken zu sehen. Die jetzt in Deutschland breit diskutierte Kinderarmut war kein Ergebnis einer „Fehlentwicklung“, sondern nach den Erfahrungen anderer Länder wie Großbritannien zwingend vorhersehbar und gehört zum Konzept der politisch gewollten Umverteilung von unten nach oben. Die Politiken der sozialen Spaltung werden abgestützt durch rechtliche Konstruktionen. Der autoritäre Neoliberalismus verfolgt hierzu eine Politik der „ritualisierten Entrechtung“ – durch die situative, befristete Gewährung von Rechten als „Stand by-Staatsbürger/innenschaft“. Solange die ökonomische Verwertbarkeit der Menschen gegeben ist, wird „Unsicherheit“ im Sinne einer jederzeitigen „Deportability“ für Ausbeutung produktiv gemacht. Das „betriebswirtschaftliche Regime“ als Maxime in allen Bereichen der Gesellschaft kennzeichnet den gegenwärtig die Gesellschaft bis in ihre letzten Poren usurpierenden Herrschaftsmodus. Die Gewerkschaften haben die Dimensionen der sozialen Kämpfe unterschätzt. Die vom „Kapital“ forcierte hierarchische Segmentierung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens in erste, zweite und dritte Arbeit erlaubt neue Dimensionen der Ausschöpfung von Produktivitätsreserven und der Rationalisierung in den einzelnen Segmenten wie auch die Nutzung von komparativen Kostenvorteilen.

3. Handlungsperspektiven von „unten“: Die Definitionsmacht, was die Gesellschaft als Bezugsrahmen der Menschen ausmachen soll, ist den Herrschenden mit Gegenentwürfen streitig zu machen. Das verlangt nach einem „großen Wurf“. Dafür ist es notwendig, das „Reichtumstabu“ zu brechen und die gesellschaftlichen Kämpfe zu verschränken. Praktische Politik muss darin einmünden, sich „Rechte“ anzueignen und eine „neue Gestalt der Verteidigung des Alltags“ zu entwickeln. Dazu reicht die Skandalisierung von Unrecht nicht aus, sondern die Spaltungen und Trennungen in der Gesellschaft und auch zwischen den sozialen Bewegungen, Gewerkschaften und Initiativen müssen thematisiert und produktiv bearbeitet werden. Hierzu sind existenzsichernde Mindesteinkommen zu erkämpfen, die Individualisierungsideologie der „Ich-AG's“ durch „Wir-Kollektive“ zu brechen, Gegenöffentlichkeiten zu schaffen. Die Gewerkschaften müssen ihre Mitarbeit in Repressionsapparaten wie den ARGEN aufkündigen und zur Verweigerung menschenunwürdiger Verwaltungspraxen und zur Aufdeckung krimineller Nutzung der „rechtsfreien Handlungsspielräume“ auffordern (Leitfaden zur ethischen Selbstverpflichtung oder Verhaltenskodex für Gewerkschaftsmitglieder). Dort wo Gewerkschaften in den Aufsichtsräten von ARGEN und Arbeitsagenturen vertreten sind, sollten diese Aufgaben von Erwerbslosen als Vertreter/innen der Betroffenen wahrgenommen werden.

In den Beiträgen wurde deutlich, wie sehr „Workfare“ die Gesellschaft spaltet: in eine Dienstbot/inn/enklasse und die mit allen Rechten ausgestatteten Bürger/innen. Die Endstation „Workfare“ ist das Ende der Kette des gescheiterten Konzepts „geförderter Beschäftigung“. Als Beitrag zur Lösung der Beschäftigungskrise wurde daher die drastische Ausweitung des öffentlichen Sektors mit regulären tarifierten Beschäftigungsverhältnissen und die erhebliche Verkürzung der Erwerbsarbeitszeit bei Lohnausgleich und einer umfassenden Humanisierung der Arbeitsbedingungen vorgeschlagen. Darüber hinaus sollen in einer weiterführenden Perspektive lokalen Projekten kollektiver Selbstorganisation und Selbsthilfe Raum und Möglichkeiten gegeben werden, um unabhängiger von den Unwägbarkeiten und den Ungerechtigkeiten bzw. Versorgungslücken des kapitalistischen Marktes zu werden.

1 „Workfare-Dienstpflicht-Hausarbeit“, H. 1. Bestellung unter: dritter.arbeitsmarkt@gmx.de.