Alternativen zur den Krisenstrategien des Kapitals

Demokratische Steuerung der Ökonomie

Durchbrechung des finanzmarktgetriebenen Akkumulationsregimes

Juni 2009

Als die US-amerikanische Finanzmarktkrise in Europa für alle spürbar wurde und die ersten Banken vor dem Konkurs standen, schwenkte selbst die CDU auf eine Regulationsrhetorik um, welche die Linke bis heute blass werden lässt. Merkel forderte im Januar auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos ebenso wie auf dem „Kolloquium ‚Neue Welt neuer Kapitalismus“ in Paris, dass die Kontrolle über die Finanzmärkte von einer Weltwirtschaftsregierung der UNO übernommen werden solle: „Jetzt können wir darüber diskutieren, ob wir bestehende Institutionen wie zum Beispiel den Internationalen Währungsfonds aufwerten und mit neuen Kompetenzen ausstatten wollen. ... Oder aber wir entscheiden uns – auch das halte ich für eine Möglichkeit –, neben einem UN-Sicherheitsrat einen Wirtschaftsrat bei den Vereinten Nationen anzusiedeln, der etwas anderes tut als heute der ECOSOC, der sich tage-, monate- und jahrelang damit beschäftigt, nette Gutachten zu schreiben, aber letztlich keine prägende Kraft für die Ordnung der Weltwirtschaft ist.“ (Merkel 2009: 4) Der Vorteil einer solchen Position ist, dass man „zu Hause“ weiter machen kann wie bisher. Die verbal eingeforderte Re-Regulierung der Finanzmärkte wird auf eine „Weltregierung“ verschoben, welche die Gemüter in wissenschaftlichen Instituten in Wallung bringen kann, die aber angesichts der vorhandenen Widersprüche kaum in der Lage sein dürfte, die Finanzmärkte wirksam zu regulieren und anschließend zu kontrollieren.

Der G 20 Gipfel Anfang April hat keine Ergebnisse für eine Re-regulierung der Finanzmärkte gebracht. Leitlinie blieb weiter ein unbeschränkter Markt mit erhöhter Transparenz. Was in Deutschland als Kontrolle der Hedge-Fonds verkauft wurde, hört sich in der Abschlusserklärung so an: „hedge funds or their managers will be registered and will be required to disclose appropriate information on an ongoing basis to supervisors or regulators... .” (G 20 Deklaration 2009) Auch hier geht es nur um Transparenz und Informationen, nicht um ein Verbot der Hedge Fonds oder zumindest bestimmter Geschäfte. Im Visier sind die „Tax-heavens an non-cooperative jurisdictions“, aber keineswegs die sog. Off-shore Finanzplätze. Kurz: die Bundesregierung und die G 20 setzen auf eine Erhöhung der Transparenz im weltweiten Handel und eine internationale Wertpapieraufsicht. Gegen alle Rhetorik wird damit weiter auf die Rationalität des Marktes gesetzt. Transparenz im Kredit- und Wertpapiergeschäft lässt sich doch nur insofern als Krisenregulation begreifen, als man davon ausgeht, dass der aufgeklärte Investor auf riskante Investitionen verzichtet. Nur dies scheint eben nicht der Fall zu sein, wenn mit dem Risiko ein entsprechend hoher Gewinn versprochen wird. Der Druck der Shareholder ist durch Transparenz nicht zu bekämpfen. Nicht die Irrationalität der Akteure, sondern die Irrationalität der Logik des Finanzmarkt getriebenen, deregulierten Kapitalismus führte in die Krise; eine Logik, der sich die handelnden Akteure nicht entziehen können.

In der Europäischen Union belässt man es einstweilen bei der normativ eingeforderten Liberalisierung der Finanzmärkte (Fisahn/Niggemeyer 2009: 88). Steinbrück forderte, als der Schock noch frisch war, dass Leerverkäufe, d.h. der Erwerb von Aktienoptionen auf Kredit, die nicht erworben werden, sondern zum Termin möglichst mit Gewinn verkauft werden sollen, verboten werden sollen. Die EU-Kommission wollte den Selbstbehalt der Banken auf 20 Prozent erhöhen, dies hätten die Banken bei Kreditgeschäften in den eigenen Büchern belassen müssen. Die Lobby lief darauf Sturm und verurteilte diese doch recht bescheidenen Maßnahmen als „Regulierung mit dem Holzhammer“ (FAZNet 26.9.2008). Das Bestreben, eine Börsenumsatz- und Reichensteuer in das SPD-Wahlprogramm aufzunehmen (RP, 2009), erscheint eher als Wahlkampfgetöse gegen links denn als Vorschlag zur Regulation der Finanzmärkte.

Re-Regulierung der Finanzmärkte

Weil es weiterhin massive Interessen an einer neoliberal „organisierten“ Gesellschaft gibt, braucht die Durchbrechung der Hegemonie politischer Entwürfe, konkreter Utopien, die sich vom Umschwenken der Regierungen auf Schutzschirme und Konjunkturpakete unterscheiden lassen. „Eine andere Welt ist möglich“ bleibt zu abstrakt und muss angereichert werden mit konkreten Vorstellungen, wie eine andere Welt oder – kleiner angefangen – wie die Finanzmärkte demokratisch zu organisieren sind. Mit der Finanzmarktkrise haben mögliche Regulationsmaßnahmen eine neue Aufmerksamkeit erhalten. Forderungen im Sinne eine Re-Regulierung des Finanzmarktes formuliert etwa Weed, attac oder die Euro Memo Gruppe. Gefordert wird: Ein Verbot aller spekulativen Elemente des gegenwärtigen Kreditsystems wie das Verbot von Leerverkäufen, ein Verbot der Zulassung von Hedge-Fonds und REITs und der Verbriefung von Kreditforderungen sowie die Aufnahme aller daraus entstandenen Risiken in die Buchführung der Geschäftsbanken, oder ein Verbot, Kredite für Übernahmen und Beteiligungen zu vergeben. Diskutiert werden Verpflichtungen, mehr Eigenkapital vorzuhalten und Kreditanteile in höherem Maße zu behalten, weiter das Verbot von Aktienoptionen für Manager und eine Umsteuerung der Anreizsysteme für deren gehälter; neue Haftungsregeln für Fehlentscheidungen sowie Mindesthaltefristen für Aktienbeteiligungen des Managements.

Gefordert werden weiter Kapitalverkehrskontrollen, ein internationales Kreditregister und das Verbot von Krediten, die ausschließlich der Spekulation dienen sowie die Beschränkung der Banken auf das Einlagen- und Kreditgeschäft, d.h. ihre Trennung von Fonds und sog. Investmentbanken. Zu einer Re-Regulation der Finanzmärkte gehört die Schließung oder der Boykott von Steueroasen, die oftmals direkt oder indirekt zum Hoheitsbereich der „westlichen“ Staaten gehören, wie die Kanalinseln. Eingeführt werden soll dagegen die Tobin-Tax und/oder eine Transaktionssteuer für den Handel mit Wertpapieren und Devisen. Einzufordern ist eine Zulassungspflicht für bestehende und neu entwickelte Finanzprodukte durch einen Finanz-TÜV sowie die Schaffung öffentlich-rechtlicher Ratingagenturen, welche die Kredite bewerten. Schließlich wird ein neues System fester Wechselkurse auf der Grundlage internationaler Kooperation und einer künstlichen Währung auf die Tagesordnung gesetzt (Attac 2009; Weed 2009; Linke NRW 2009; Grüne 2008, EuroMemo 08/09).

Diese Forderungen entspringen nun nicht der überspannten Fantasie „randständiger“ NGOs. Deutschland kannte nach dem Zweiten Weltkrieg unterschiedliche Formen der Finanzmarktregulation, die zu unterschiedlichen Zeiten oder nebeneinander existierten und z.T. abgeschafft und wieder eingeführt wurden. So gab es eine Genehmigungspflicht für die Verzinsung von Einlagen auf ausländischen Konten. Das Wertpapiergeschäft war in unterschiedlicher Intensität genehmigungspflichtig, wie etwa der Erwerb inländischer Wertpapiere durch Gebietsfremde. Das war verbunden mit einer Kapitalertragssteuer (Kuponsteuer) für Gebietsfremde, die inländische Wertpapiere erwarben. Sog. Pensionsgeschäfte mit Gebietsfremden[1] waren ebenso genehmigungspflichtig wie der Verkauf inländischer Wertpapiere an Gebietsfremde oder die Aufnahme von Krediten im Ausland und die Veränderung der terms of payment, verstanden als vorgezogene Einzahlungen und verzögerter Auszahlungen. Es gab zeitweise eine besondere Mindestreservepflicht[2] auf Einlagen Gebietsfremder und eine Bardepotpflicht, um die Aufnahme von Auslandskrediten zu verteuern (Schmidt 1977: 67 ff). Frankreich verfolgte im Devisengesetz von 1966 das Ziel einer Devisenbewirtschaftung, die mit einem umfangreichen Instrumentarium von Kapital- und Devisenkontrollen erreicht werden sollte. In Italien war die Genehmigungspflicht von Devisen- und Kapitaltransfers ins Ausland die Regel, von der entsprechende explizite gesetzliche Ausnahmen erforderlich waren (Weniger 1988: 110 ff). Solche Kapitalverkehrskontrollen waren die Lehre aus der Weltwirtschaftskrise 1929.

Die Regulation der Finanzmärkte ging im System von Bretton Woods allerdings weiter. Am 22. Juli 1944 schlossen die Industrieländer unter Führung der USA die Vereinbarung von Bretton Woods. Deren Ziel war ein stabiles Währungssystem und die reibungslose und von Handelsbarrieren befreite Abwicklung des Welthandels. Die Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, bestanden in der Vereinbarung fester Wechselkurse und einer Goldbindung des US-Dollars. Gleichzeitig wurden IWF und Weltbank als Steuerungsinstrumente für den Kreditverkehr und Aufbauhilfe für ein zerstörtes Europa etabliert. Der IWF sollte die Stabilität der Wechselkurse sichern, während die Weltbank für die Aufbauhilfe verantwortlich war. In der weiteren Entwicklung, insbesondere nach der Aufgabe der Goldbindung und der festen Wechselkurse, übernahmen diese Institutionen im Rahmen des von der WTO eingerichteten Freihandelsregimes eher unrühmliche Funktionen. Die Regulierung der Finanzmärkte und die festen Kontrollen, die mit dem System von Bretton Woods verbunden waren, scheinen das Fundament einer stabilen Entwicklung nach dem zweiten Weltkrieg gewesen zu sein (Huffschmid 1999: 100 ff; Zeise 2008: 64 ff).

An dieses System wird man in der gegenwärtigen Periode nicht umstandslos anknüpfen können. Aber die gesellschaftliche Linke tritt mit den oben genannten, richtigen Forderungen zur Re-Regulation der Finanzmärkte vergleichsweise bescheiden auf. Gegenüber den Sonntagsreden von Merkel, die auch eine Re-Regulierung der Finanzmärkte und eine neue internationale Finanzarchitektur fordert, erscheint die Beschwörung von Bretton Woods oder eines neuen New Deal geradezu hausbacken. Auf die Tagesordnung gehört ein neues internationales System der Marktsteuerung und der Finanzkontrolle, das zunächst innerhalb der Europäischen Union umgesetzt werden muss und erst in einem weiteren Schritt die UNO mit einbezieht. Die Europäische Union ist auf eine Liberalisierung der Finanzmärkte auch gegenüber Drittstaaten festgelegt (Fisahn/Niggemeyer 2009: 88) und müsste gleichsam umgepolt werden, um Akteur in einer Re-Regulation der Finanzmärkte im oben genannten Sinne zu werden. Dies scheint allerdings die realistischere Perspektive verglichen mit der Weltwirtschaftsregierung bei der UNO. Die vorhandenen Institutionen wie IWF und Weltbank sind insbesondere außerhalb der kapitalistischen Zentren diskreditiert und weiterhin auf eine Marktideologie eingeschworen, die sie nicht davon abhält, mitten in der Krise Kredite an die Ukraine mit der Auflage zu verbinden den Haushalt zu konsolidieren (junge Welt 13.2.09: 7). Man sollte sich auch keinen Illusionen hingeben: Die neoliberale Hegemonie ist angeschlagen, aber erledigt sich keineswegs von selbst, denn die Profiteure planen offenkundig, nach der Krise zum status quo ante zurückzukehren.

Eine Re-Regulation der Finanzmärkte ist Teil einer demokratischen Kontrolle und Regulation der Wirtschaft, aber gleichzeitig deren Voraussetzung. Die letzten Jahre haben überdeutlich vor Augen geführt, dass eine von den Finanzmärkten gehetzte Ökonomie sich der demokratischen Kontrolle entzieht, weitgehend Eigengesetzlichkeiten folgt, die politisch nicht steuerbar und kontrollierbar sind. Die politisch freigesetzten Märkte entfalten gleichsam eine Eigendynamik, die auf die Politik zurückschlägt und deren Optionen beschränkt. Das Primat der Politik, das Voraussetzung jedweder demokratischen Entscheidungsfindung ist, geht verloren und allgemein verbindliche Entscheidungen werden dem Diktat des selbst erzeugten Sachzwanges unterworfen, damit aber der demokratischen Deliberation entzogen. Die Entschleunigung (EuroMemo 08/09: 52) der Finanzmärkte und – auch bürokratische – Beaufsichtigung wird so zur Voraussetzung demokratischer Entscheidungsprozesse.

Konjunkturpakete und Ökologischer New Deal

Die Europäische Union gerät zusehends in eine Legitimationskrise, weil sie auf die angebotsorientierte Wirtschaftspolitik festgelegt ist, die gegenwärtig nur Makulatur bleibt. Eine wirkliche europäische Antwort auf die der Finanzkrise folgende wirtschaftliche Rezession gibt es nicht und kann es mangels europäischer Kompetenzen und Handlungsspielräume nicht geben, weil die Union auf eine marktradikale Ordnung festgelegt ist, die ein keynesianisches Krisenprogramm nicht vorsieht. Die Mitgliedstaaten reagieren nach dem Motto „rette sich wer kann!“. Dabei werden die geltenden Regeln der Europäischen Verträge kurzerhand missachtet oder in ihrem bisherigen Verständnis umgekehrt, etwa wenn es um das Beihilfenverbot geht, das etwa im Falle der Autoindustrie praktisch nicht mehr besteht. Auf den Kopf gestellt wurde die Diskussion um die staatliche Gewährträgerhaftung für Banken, einschließlich der Beteiligung: Was im Falle der Berliner Sparkassen noch zu großen Konflikten zwischen Kommission und Deutschland führte, geht nun unproblematisch über die Bühne. Bei den Milliardenpaketen für Banken und Konjunktur schert sich niemand – und das mit Recht – um das europäische Defizitkriterium. Grotesk erscheint es da geradezu, dass die große Koalition die so genannte Schuldenbremse ins Grundgesetz schreiben will, die ein zehnfach strengeres Verbot von Neuverschuldungen vorschreiben soll. Die Antikrisenpolitik ist keine der Europäischen Union, sondern eine der Mitgliedstaaten der Union, die allenfalls symbolisch koordiniert erscheint, tatsächlich aber Optionen in den Ausstieg aus der Integration enthält. Mit der US-amerikanischen Begleitklausel zum Konjunkturpaket „buy american“ wird die Tendenz zu einem Paradigmenwechsel in der Weltökonomie sichtbar, der von Frankreich und Italien im Ansatz übernommen wurde. Das heißt, die sich zu einer Systemkrise auswachsende Finanzkrise fördert in der Union Tendenzen der Re-Nationalisierung, die dem Umstand geschuldet sind, dass die Europäischen Verträge keine wirksame Antikrisenpolitik der Union zulassen und die Mitgliedstaaten auf eine Politik festlegen, die – nun für jeden sichtbar – in die Katastrophe geführt haben.

Die deutschen Konjunkturpakete frönen weiter der alten Steuersenkungsideologie, für die tatsächlich gilt, dass die Kinder und Enkel den Konsum der gegenwärtigen Generation bezahlen, selber aber nichts mehr davon haben. Das unterscheidet Investitionen in die Infrastruktur, Schulen und Hochschulen von Steuergeschenken an Besserverdienende oder Abwrackprämien für die bürgerliche Mitte. Eine gesellschaftliche Perspektive im Sinne einer (Rück-)Gewinnung demokratischer Entscheidungskompetenz über die Richtung von Investitionen oder im Sinne einer Vorbereitung auf strukturelle Wandlungen sind mit diesem kurzsichtigen Konjunkturpaket der Bundesregierung sicher nicht verbunden. Die gesellschaftliche Linke verweilt derweil weitgehend in Attentismus und hofft vergeblich, die Krise werde das kritische Bewusstsein erhöhen, den Neoliberalismus automatisch erodieren lassen und die Kräfteverhältnisse nach links verschieben. Den Konjunkturpaketen der Regierung wird begegnet mit: „Wir brauchen ein größeres Paket.“ Die Abwehr des Neoliberalismus hat die utopische Kraft offenbar schwer beschädigt und die Linke kommt in der Krise nicht über bekannte neo-keyneseanische Konzepte hinaus, die von der Regierung plötzlich umgesetzt werden.

In die richtige Richtung deutet in dieser Situation allenfalls der „Grüne New Deal“, dem aber im Beschluss der Grünen (Grüne 2008) genauso die visionäre Kraft fehlt wie dem von Gabriel angepriesenen New Deal. Angesichts der absehbar zur Neige gehenden fossilen Energieträger und der Erkenntnisse zum Klimawandel müsste ein Grüner New Deal auf einen radikalen Umbau der Energieversorgung und Verkehrssysteme setzen. Konjunkturpakete können mit einer solchen Perspektive verbunden werden, man muss entsprechend Geld locker machen, um Strukturänderungen in den genannten Bereichen anzuschieben. Die Richtung hat Elmar Altvater aufgezeigt: sie führt zu einer Dezentralisierung der Energieversorgung, die mit einem Umbau der entsprechenden Anlagen, Netze und Versorgungsstrukturen verbunden ist (Altvater 2005: passim) und ein Ökologischer New Deal muss im Bereich der Verkehrsinfrastruktur zu einer Wiederherstellung des Verkehrswesens als öffentlichem Gut, das allen zugänglich ist und auch die Fläche anbindet, führen. Abwrackprämien sind da in der Tat eher kontraproduktiv. Eine Antikrisenpolitik als Ökologischer New Deal würde (wieder) Spielräume für eine demokratische und dezentrale Gestaltung eröffnen, die mit dem neoliberalen Umbau der Energieversorgung, der zu einer beispiellosen Konzentration sozialer/ökonomischer Macht geführt hat, verloren gegangen sind. Zu einem New Deal, der die Grundlagen des finanzmarktgetriebenen Kapitalismus angreift, gehört eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von oben nach unten, da Anhäufung großer Kapitalmengen in den Händen weniger Reicher das Entstehen von Spekulation und Spekulationsblasen begünstigt (EuroMemo 08/09: 65).

Probleme des Verstaatlichungsdiskurses

Die Regulierten und staatlich streng überwachten und kontrollierten Finanzmärkte nach dem Zweiten Weltkrieg waren Teil einer mixed economy, die nicht vollständig den Marktgesetzen unterworfen war, sondern durch einen starken öffentlichen und einen genossenschaftlichen Sektor geprägt waren. Der öffentliche Sektor wurde in der konservativen deutschen Terminologie als Daseinsvorsorge gerechtfertigt, die gleichsam die Ausfallbürgschaft für die Unzulänglichkeiten des Marktes, deren man sich vor der Rückkehr zur neoliberalen Orthodoxie bewusst war, übernehmen sollte. Eine demokratische Steuerung oder Kontrolle der wirtschaftlichen Entwicklung war mit der konservativen Konzeption der Daseinsvorsorge nicht verbunden. Dennoch enthielt und enthalten die Bestände des öffentlichen Sektors Ansätze und Elemente demokratischer Kontrolle der ökonomischen Entwicklung, die von der gesellschaftlichen Linken gesehen und deren Ausbau propagiert wurde. In diesen Konzeptionen traten verschiedene Elemente nebeneinander, die vom Neoliberalismus zurückgedrängt wurden, unter veränderten Vorzeichen nun aber wieder zu diskutieren sind. Neben die – oben diskutierte – staatliche Kontrolle, die nicht nur die Form der Regulation der Finanzmärkte annahm, sondern beispielsweise auch das Umweltrecht prägt, das in den 1970er Jahren stark entwickelt wurde, traten Sektoren staatlichen oder öffentlichen Eigentums, genossenschaftlich organisierte Marktsegmente. Dazu traten Ansätze einer Demokratisierung der Wirtschaft durch unterschiedliche Formen der Beteiligung der Arbeitnehmer an betrieblichen Entscheidungen, die betriebliche Mitbestimmung. Schließlich gab es Ansätze einer partizipatorisch gestalteten (Raum-)Planung und Diskussionen um Investitionskontrollen und -lenkung, die aber nicht entfaltet wurden. An solche Diskussionen kann angeknüpft werden, sie sind aber historisch neu zu bewerten.

Im Oktober 2008 ärgerten die Jusos ihre Mutterpartei noch mit der Forderung nach einer Verstaatlichung der Banken (Jusos 2008). Inzwischen hat die Bundesregierung ein „Rettungsübernahmegesetz“ beschlossen, dass das „böse Wort“ Verstaatlichung umschifft, aber eben genau jenes meint. Bezeichnend für die ideologische Verwirrung war die vorhergehende Diskussion um die Verstaatlichung der Hypo Real Estate. Bezweifelt wurde, ob eine Enteignung im Interesse des Allgemeinwohls liege und deshalb verfassungsrechtlich zulässig sei. Wenn Apfelbauern zu Gunsten privater Flugzeugbauer enteignet werden, wird mit dem Allgemeinwohl nicht lange gefackelt (Viotto 2009: 242 ff). Aber die Enteignung einer Bank hat eine Signalwirkung in Richtung einer anderen Wirtschafts- und Sozialordnung – das erscheint ebenso problematisch wie die Enteignung von Atomkraftwerken. Auch an dieser Stelle ist ein Bruch mit dem Neoliberalismus kein Automatismus, denn eine Sozialisierung der Verluste widerspricht keineswegs der neoliberalen Logik. Die Verstaatlichung wird begleitet vom Gesang der Überlegenheit des Marktes, der medial unterstützt wird mit Kommentaren wie: „die Re-Privatisierung der Banken darf nicht lange auf sich warten lassen“. Teile der gesellschaftlichen Linken sehen einem neuen Morgenrot entgegen und setzen die Verstaatlichung der Banken auf die Tagesordnung des gesellschaftlichen Fortschritts, ohne sich allerdings darüber klar zu sein, was mit diesen Banken in staatlichem Eigentum denn anzufangen wäre. Bei kurzem Nachdenken fällt nämlich auf, dass die Verstaatlichung allein keineswegs die Spielregeln des finanzmarktgetriebenen Kapitalismus durchkreuzt. Die Eigentumsverhältnisse bestimmen nicht zwingend die Spielregeln, durchbrechen nicht die Logiken, denen Institutionen folgen.

Notwendig erscheint eine Diskussion über gesellschaftliche Steuerungsmechanismen, die eine marktgetriebene Steuerung ersetzen können und damit die Ökonomie als wesentlichen Bereich gesellschaftlicher Entwicklung einer demokratischen Steuerung und Kontrolle überhaupt zugänglich macht. Die Frage der Steuerung, einschließlich der demokratischen Elemente innerhalb dieser Steuerung, ist mit dem Ruf nach Verstaatlichung keineswegs gelöst. Angesichts der Krisen der staatlichen Landesbanken ist evident, dass es kaum ausreichend sein dürfte, weitere Banken zu verstaatlichen, um auch nur Finanzmarktkrisen zu verhindern und erst recht nicht, um die Banken als Instrument einer ökologisch-sozialen Steuerung einzusetzen. Die Kontrolle von Banken durch überforderte Politiker, die im Zweifel schon das Kreditwesengesetz und das Wertpapierhandelsgesetz nicht einmal kennen, ist kein Modell, um die Logik der Finanzmärkte zu durchbrechen. Angesichts der Finanzkrise stellt sich die Frage der demokratischen Kontrolle in neuer Form und grundsätzlich. Sie muss aber beantwortet werden vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit einer öffentlichen Kontrolle der Wirtschaft. Natürlich lassen sich die Probleme nur anreißen, die sich einer neuen Konzeption einer demokratischen Ökonomie in den kapitalistischen Zentren stellen.

Ansätze für demokratische Steuerungsmechanismen

Die Extrempunkte, zwischen denen eine demokratische Kontrolle ökonomischer Entwicklung hin und herschwanken kann, lassen sich auf die Formel „zwischen-staatlicher, bürokratischer Überforderung und Einbindung in die Verwertungslogik“ bringen. Die ökonomische Detailplanung durch den Staat stößt in den industriell entwickelten Gesellschaften offensichtlich an Kapazitätsgrenzen. Die Komplexität der differenzierten postfordistischen Gesellschaft – insofern hatte Luhmann etwas Richtiges am Wickel – lässt sich zentralplanerisch offenbar nicht bewältigen. Die mangelnde Verarbeitungskapazität und der Verlust einer effizienten Vollzugskontrolle durch zentralstaatliche Institutionen macht Planung anfällig. Sie muss schließlich in Korruption, informelle Wirtschaftsbeziehungen, eine sich ausdehnende Schattenökonomie (Conert 2008: 166) und schließlich in ein Innovationsdefizit münden, so dass dezentral organisierte Ökonomien – jedenfalls ab einem bestimmten Grad der Komplexität – zentralplanerisch organisierten Volkswirtschaften überlegen sind. Sobald sich jedoch die Allokation ausschließlich über den Markt vollzieht, agieren regelmäßig auch staatliche Unternehmen innerhalb der Logik des Marktes, d.h. sie stellen die Gewinnerzielung insbesondere bei der Einbindung privaten Kapitals ins Zentrum der Aktivitäten und müssen dies nach der Logik des Marktes auch. Etwas anderes ergibt sich nur, wenn die Unternehmen explizit auf eine andere Logik festgelegt werden, etwa bei der Versorgung mit öffentlichen Verkehrsleistungen oder Wasser. Auch hier kann aber, wie man an der Bahn sieht, eine Vermischung der Zielsetzungen stattfinden, d.h. die privatrechtliche Organisationsform führt in der Regel zur Neudefinition der unternehmerischen Ziele, die im Zweifel wie die privatkapitalistischen Interessen aussehen. Das Unternehmen orientiert sich an Verwertungsinteressen, auch wenn der Staat Hauptaktionär oder sogar alleiniger Eigentümer ist. Das bedeutet, eine (Teil-)Verstaatlichung der Banken ist solange wenig sinnvoll, solange die Kapitalmarktlogik weiter deren Handeln bestimmt. Und dies lässt sich nun an den staatlichen Landesbanken sehr genau beobachten, die nur in einem Punkt anders gehandelt haben als die privaten Banken: sie haben sich offensichtlich dümmer angestellt.

Nun gibt es in der Geschichte Deutschlands und der Europäischen Gemeinschaft Anknüpfungspunkte und Beispiele auf welchem Wege eine gesellschaftliche, demokratische Kontrolle der Wirtschaftsunternehmen, die Zähmung ihrer Profitgier erreicht werden sollte. Die Montanmitbestimmung, also die paritätische Mitbestimmung in den Unternehmen der Montanindustrie, wurde nach dem Kriege eingeführt mit dem ausdrücklichen Ziel, die Bosse der Montanindustrie im Zaum zu halten. Deren aggressive Geschäftspolitik wurde als kriegstreiberisch charakterisiert, sie standen im Ruf, Steigbügelhalter für Hitler gewesen zu sein. Deshalb zerschlugen die Alliierten die IG Farben; in der Montanindustrie verständigte man sich statt auf eine Kontrolle der Großkonzerne durch die Alliierten auf die Einführung der Montanmitbestimmung. Nun wäre es an der Zeit, die Zocker in den Banken und Versicherungen durch entsprechende demokratische Beteiligungen in den Aufsichtsräten und Vorständen zu kontrollieren und damit der Logik der Profitmaximierung, die im Kasino-Kapitalismus in perverse Gier umschlägt, eine andere, am gesellschaftlichen Nutzen orientierte Logik zur Seite zu stellen.

Gier sollte aber nicht verstanden werden als persönliches Defizit des Charakters einzelner Manager. Gier wird produziert und wirkt als struktureller Zwang auf die Manager, wo die Shareholder 20-25 Prozent Rendite auf ihr Kapital erwarten – das war jedenfalls die offizielle Zielmarge der Deutschen Bank. Strukturellen Zwängen, das hat die Erfahrung gezeigt, unterliegen auch die Arbeitnehmervertreter, die oft vor die Wahl gestellt werden: Hop oder Job – spring und trage die Entscheidung mit oder es werden Arbeitsplätze vernichtet, so dass diese sich dann auch der Profitlogik unterordnen. Alex Demirovic hat darauf hingewiesen, dass die Mitbestimmung der Beschäftigten oder deren Vertreter demokratietheoretisch problematisch ist, weil nicht alle Bürgerinnen und Bürger in gleicher Weise teilnehmen können und Gewerkschaften – allerdings genauso wenig wie Unternehmen – für sich in Anspruch nehmen können, allgemeine Interessen zu vertreten, eine gleiche Partizipation verwirklichen (Demirovic 2007: 148 f). Partizipation in Unternehmen war aus demokratischer Perspektive immer schon asymmetrisch, weil die Kapitalseite immer überrepräsentiert ist. Es geht also nicht an erster Stelle um gleiche Repräsentation, sondern um pluralistische Beteiligung, die asymmetrisch sein kann und ihre Legitimation in der Deliberation findet und die gleichzeitig das geschlossene System der Ökonomie für neue Logiken und Gesichtspunkte öffnet. Deshalb wäre es sinnvoll, Vertreter weiterer gesellschaftlicher Gruppen wie NGOs mit Entscheidungsrechten in die Aufsichtsgremien und Vorstände der Banken zu entsenden. Vertreter beispielsweise von attac oder weed oder auch Vertreter der Kirchen, die andere gesellschaftliche Zielperspektiven ins Spiel bringen und damit die Regeln des Kasinos modifizieren könnten.

Um die betriebswirtschaftliche Logik zu durchbrechen, die Logik, die am Vorteil des Einzelkapitals orientiert ist, wäre es weiter hilfreich, die gesellschaftlichen Vertretungen in den Banken überregional zu koordinieren, an allgemeinere Interessen zurückzubinden und gleichzeitig regionale und gesamtstaatliche Kontrollen und Planungen einzubauen. Mit dieser Intention wurden in die Weimarer Reichsverfassung die Wirtschafts- und Sozialräte eingeführt (Gusy 1997: 342). Diese blieben funktionslos, weil die Unternehmer ihre Mitarbeit verweigert haben. In der EU existieren Wirtschafts- und Sozialausschüsse mit beratender Funktion, die in vielen Fragen angehört werden müssen. Weil sie keine Entscheidungsrechte haben, sind sie an konsensorientierten Stellungnahmen orientiert. Wirtschafts- und Sozialräte, wenn sie die Funktion haben sollen, das Kasino zu kontrollieren, müssten mit Entscheidungsbefugnissen für Strukturenwicklungen ausgestattet sein, also gleichsam Funktionen einer regionalen und zentralen Wirtschaftsregierung erhalten. Solche Entscheidungsbefugnisse könnten sie erhalten, wenn die vom Staat gewährten Subventionen in Anteile umgewandelt und zu einem Fonds analog der schwedischen Arbeitnehmerfonds (Sjöberg 2006: 311) zusammengefasst werden, der von Wirtschafts- und Sozialräten verwaltet wird. Ansätze partizipativer Planung sind in den 1970er Jahren im Bereich der Raumplanung entwickelt worden, an der unterschiedliche staatliche Ebenen sowie Bürger beteiligt werden sollten, um über die Entwicklung des Raumes zu diskutieren. Dieses Instrument ist ebenso wie neuere Initiativen zur partizipativen Planung wie etwa im Rahmen der Wasserwirtschaft zur Beratung innerhalb funktionaler Eliten verkommen (Fisahn 2008: 349 ff), lässt sich aber durch Ergänzungen wie etwa Freistellungen, finanzielle Entschädigungen für Bürger und NGOs zu seinem ursprünglichen Anliegen zurückbringen.

Die Finanzkrise hat deutlich vor Augen geführt, dass grundsätzlich neue Überlegungen angestellt werden müssen, und die gesellschaftliche Linke hat hier einigen Nachholbedarf, da sie sich bisher in der absoluten Defensive wähnte und beschäftigt war, die schlimmsten Zumutungen des Neoliberalismus abzuwehren. Nun aber geht es darum, neue Elemente einer Wirtschaftsdemokratie (weiter) zu entwickeln oder wieder aufzugreifen und zur Kontrolle und zur Umfunktionierung des Kasinos einzufordern. Gefragt ist eine Diskussion um intelligente Instrumente, um den Eigensinn oder den eigensinnigen Unsinn der entfesselten Märkte einzufangen, eine Diskussion über verschiedenste Instrumente und einem Mix aus staatlicher und gesellschaftlicher Steuerung, über die ein Primat der Politik über die Ökonomie hergestellt werden kann und sich die Gesellschaft selbst demokratische Kontrollen über ihre eigene Entwicklung aneignet.

Literatur

Altvater, Elmar (2005): Das Ende des Kapitalismus, wie wir ihn kennen. Eine radikale Kapitalismuskritik, Münster

Attac (2009): Das Casino schließen, http://www.casino-schliessen.de/forderungen/ auch Attac, http://www.attac.at/uploads/media/Finanzmaerkte.pdf.

Conert, Hans-Georg (2008): Grundlagen und Entwicklung der Sowjetgesellschaft, in: Z. Zeitschrift Marxistische Erneuerung, Nr. 75, S. 166

Demirovic, Alex (2007): Demokratie in der Wirtschaft, Münster

Die Linke (2009): Die Linke NRW, Beschluss des Landesparteitages 18/19.10.2008

EuroMemo (08/09): EuroMemo 2008/2009, Die demokratische Neuordnung des Finanzsektors, ein Vollbeschäftigungsregime und ökologischer Umbau – Alternativen zum finanzmarktgetriebenen Kapitalismus, Supplement der Zeitschrift Sozialismus, Hamburg, 4/2009

Fisahn, Andreas (2008): Herrschaft m Wandel, Überlegungen zu einer kritischen Theorie des Staates, Köln

Fisahn, Andreas/Niggemeyer, Lars (2009): Bremsklotz EU-Recht, Zum absehbaren Scheitern der Finanzmarkt-Regulierung, in Blätter für deutsche und internationale Politik, S. 88

G 20 Deklaration (2009): Declaration on Strengthening the financial System – London 2. April 2009, http://www.g20.org/Documents/Fin_Deps_Fin_Reg_Annex_ 020409_-_1615_final.pdf

Grüne (2008): 28. Beschluss der Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz, Erfurt, 14.-16. November 2008http://www.gruene.de/cms/default/dokbin/258/258004.gruener_new_deal.pdf

Gusy, Christoph (1997): Die Weimarer Reichsverfassung, Tübingen

Huffschmid, Jörg (1999): Politische Ökonomie der Finanzmärkte, Hamburg

Jusos (2008): NRW Juso Info vom 6.10.2008, http://www.nrwjusos.de/index.php?id=111&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1127&cHash=%5Bhash_string%5D

Merkel, Angela (2009): Rede der Bundeskanzlerin auf dem Kolloquium „Neue Welt, neuer Kapitalismus“, http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Rede/2009/01/2009-01-08-merkel-kolloquium-kapitalismus.html

Rheinische Post (RP 2009): http://www.presseportal.de/pm/30621/1350700/rheinische_post

Schmidt, Susanne (1977): Kapitalverkehrskontrollen und ihre Wirkung, Hamburg

Sjöberg, Stefan (2006): Kollektive Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand, in: Utopie Kreativ, S. 311

Viotto, Regina (2009): Das öffentliche Interesse – Transformationen eines umstrittenen Rechtsbegriffs (Diss. Bielefeld, Manuskript)

Weed (2009): Neutralisierung von Offshorezentren - Kapitalverkehrskontrollen - Regulierung von Derivatehandel und Hedge Funds http://www.weed-online.org/themen/finanzen/17819.html

Weniger, Lotrhar (1988): Kapitalverkehrskontrollen im Europäischen Währungssystem, Frankfurt a.M., Berlin und Paris

Zeise, Lucas (2008): Ende der Party, Köln

[1] Vermögensgegenstände wie Wertpapiere werden dabei durch einen gebietsfremden Pensionsnehmer von einem gebietsansässigen Pensionsgeber erworben, wobei sich letzterer verpflichtet, die Gegenstände wieder zurückzunehmen – sie werden beim Pensionsgeber gleichsam in Pension genommen.

[2] Mindestreserven sind unverzinsliche Guthaben, die von den Geschäftsbanken bei der Zentralbank zu unterhalten sind und die in einem bestimmten prozentualen Verhältnis zu den Einlagen stehen.