Die Eurozone und die EU stecken in einer Krise, die nicht enden will. Griechenland steht kurz vor dem Staatsbankrott. Irland, Zypern und Portugal haben Finanzhilfen beantragt und befinden sich schon unter dem europäischen Rettungsschirm, während sich Spanien noch mit aller Macht gegen einen Besuch der Troika aus Internationalem Weltwährungsfonds, Europäischer Zentralbank und Europäischer Kommission wehrt[1]. Der Grund für diese „Staatsschuldenkrise“, so die bürgerlichen Medien und MeinungsträgerInnen, sei der „Schlendrian“ der Länder in der südeuropäischen Peripherie. Deshalb müssen sie nun sparen, so wie es eine ordentliche schwäbische Hausfrau auch tun muss, wenn sie kein Geld mehr in ihrer Haushaltskasse vorfindet.
Damit üben die Regierungen in Berlin, Paris und in den anderen Hauptstädten des so genannten „Kerneuropa“ massiven Druck auf die verschuldeten Länder aus. Gelder aus dem Rettungsschirm erhält nur, wer sich bereit erklärt, massive Kürzungs- und Strukturprogramme in seinem Land durchzusetzen. Die „Rettungspakete“ werden zu einem Hebel für einen Generalangriff auf Löhne, ArbeitnehmerInnenrechte, Gewerkschaften, den Sozialstaat und letztendlich auch auf die Demokratie.
Der Fiskalpakt und die Gesetze zur „Economic Governance“ führen dazu, dass demokratisch nicht legitimierte Organe wie die Europäische Kommission, der Europäische Gerichtshof oder die Europäische Zentralbank (EZB) deutlich mehr an Macht gewinnen und somit wichtige Entscheidungen nicht mehr durch gewählte Parlamente getroffen werden (Huke/Syrovatka 2012: 11). Die repräsentative Demokratie weicht der autoritären Haushalts- und Hausaufgabenkontrolle.
Gleichzeitig führen die Sparpakete in den so genannten Defizitländern zu Arbeitslosigkeit, Armut und Verzweiflung. Die Spar- und Anpassungspakete, die größtenteils aus Privatisierungs- und Liberalisierungsmaßnahmen bestehen, haben ihre Spuren hinterlassen. So wurden z.B. in Spanien die Löhne im öffentlichen Dienst um mehr als 5 Prozent gesenkt sowie Nullrunden bei den Renten und eine Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahren beschlossen (Huke 2012: 9f).
Dem widersetzen sich die Gewerkschaften und sozialen Bewegungen. Während in Griechenland am 28. September 2012 Hunderttausende zu einem Generalsstreik auf die Straße gingen, konnten in Spanien die Indigniados und die „15M“-Bewegung im Kontext von Demonstrationen und Platzbesetzungen deutliche Mobilisierungserfolge verbuchen. Auch in Portugal gingen Ende September dieses Jahres mehrere Tausend Menschen auf die Straße, um gegen die geplanten Sparmaßnahmen zu demonstrieren. Sie erreichten mit deren Nichtumsetzung einen wichtigen Teilerfolg (vgl. Bolzen/Müller 2012: 10).
In Deutschland sind Protestbewegungen solchen Ausmaßes nicht zu beobachten, auch weil die deutsche Wirtschaft die Krise bisher relativ gut überstanden hat (Demirović/Sablowski 2012: 78). Schon kurz nach dem Ausbruch der Krise 2008/2009 erreichten die deutschen Exporte Ende 2010 wieder das gleiche Niveau wie vor der Krise (Giersberg/Plickert 2010).
Dieser Umstand ist auch mit der besonderen Position der deutschen Gewerkschaften als „Krisenmanager“ und ihrer Politik vor und während der Krise zu erklären (Dörre 2011: 268f). Die Umbrüche und wirtschaftlichen Krisen seit Mitte der siebziger Jahre haben die Gewerkschaften in der Bundesrepublik deutlich geschwächt. Sie reagierten darauf mit einer Politik des Krisenkorporatismus. Diese Politik war mitverantwortlich dafür, dass auf der europäischen Ebene ein erhebliches Handelsbilanzdefizit zugunsten der BRD entstehen konnte. Die hier vertretene These ist: Die DGB-Gewerkschaften tragen angesichts ihrer in den 1990er und 2000er Jahren - auch aus einer Position der Schwäche heraus verfolgten - Strategie des Wettbewerbskorporatismus und ihrer Einbindung in den herrschenden Block eine gewisse Mitverantwortung für die aktuelle Krise der Eurozone. Gleichzeitig behindern ihre Politik des Krisenkorporatismus sowie ihre „Kerngeschäftstrategie“ eine Diskussion über mögliche Alternativen zum bestehenden Arbeits- und Akkumulationsregime.
Risse im „Modell Deutschland“
Der Zusammenbruch des Systems der freien Wechselkurse von Bretton Woods im Jahre 1973 kennzeichnete die Hegemoniekrise des fordistischen Regulationsregimes und die Wendung hin zum neoliberalen Paradigma in der internationalen Ökonomie (Bieling 2007: 95ff; Altvater/Mahnkopf 2007: 94f). Gleichzeitig markierte er für die alte BRD den Beginn der einseitigen Aufkündigung des institutionalisierten Klassenkompromisses der so genannten „Deutschland AG“ durch die herrschende Klasse, der jedoch erst nach dem Zusammenbruch einer gesellschaftlichen Alternative offen zu Tage trat (Deppe 2012: 35). Dieser Kompromiss entwickelte sich in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg in Konkurrenz zu den sozialistischen Staaten und unter dem Eindruck der relativen Stärke der Gewerkschaften; er gewährleistete bis zu seinem Ende die Stabilität der fordistischen Gesellschaftsformation. Flankiert wurde er durch die exportorientierte Wirtschaftspolitik und den Sozialstaat, die zusammen einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die zukünftige ökonomische Entwicklung der Bundesrepublik erzeugten und über einen langen Zeitraum Vollbeschäftigung sowie hohe und stetig wachsende Reallohneinkommen garantierten (Burkhardt 1994: 156). In diesem Modell wurde den Gewerkschaften eine intermediäre Mittlerrolle zwischen Kapital- und Mitgliederinteressen zugeschrieben, welche sie zugunsten ihres klassenbasierten Doppelcharakters aufgaben (Dörre 2010: 884).
Die Grenzen dieses Kompromisses waren jedoch permanent umkämpft und somit Ausdruck des Kräfteverhältnisses zwischen den Klassen. Während die Gewerkschaften in den 50er und 60er Jahren aus einer Position der relativen Stärke heraus agierten und die Grundlagen des Klassenkompromisses – die keynesianische Wirtschafts- und Vollbeschäftigungspolitik – von den verschiedenen Kapitalfrakionen nicht in Frage gestellt wurde, begann vor dem Hintergrund der 68er-Bewegung und einem Aufschwung von Klassenkämpfen in Europa dieses gesellschaftliche Arrangement zu bröckeln (Deppe 2012: 34f).
Nach den ersten Rissen im Modell der „Deutschland AG“ Ende der 1960er Jahre und nach dem Zusammenbruch von Bretton Woods sowie der strukturellen Krise der kapitalistischen Akkumulation in den 1970er Jahren erfolgte in Deutschland unter den Vorzeichen der internationalen Konkurrenz auf den Weltmärkten ein Abbruch und Umbau des deutschen Modells. Mit Beginn der 1980er Jahre setzte sich endgültig das neoliberale Paradigma durch, das sich in einer angebotsorientierten Wirtschafts- und einer inflationsvermeidenden Fiskalpolitik, im Abbau und in der Privatisierung des Sozialstaates sowie in zunehmender Deregulierung und Liberalisierung auf den Kapital-, Arbeits- und Warenmärkten zeigte (ebd.: 159). Auch manifestierte sich der Paradigmenwechsel in der Wahl Helmut Kohls und einer neokonservativen Bundesregierung im Jahr 1982 (Kannankulam, 2008: 299ff). Gleichzeitig stiegen zu Beginn der 1980er Jahre und infolge der Wirtschaftskrise 1980/82 die Arbeitslosenzahlen auf über 2 Millionen. Die Lohnquote ging nach einem kurzen Anstieg in den frühen 70er Jahren kontinuierlich zurück (Felder 1991: 49). Die Gewerkschaften waren nun den direkten politischen Angriffen der Kohl-Regierung ausgesetzt, die bis zu Eingriffen in die Tarifautonomie führten. Ihren Höhepunkt erreichten die Angriffe in den 1980er Jahren mit der Verabschiedung des Paragraphen 116 des Arbeitsförderungsgesetzes. Dieser Paragraph beeinträchtigt bis heute die Streikfähigkeit der Gewerkschaften und muss als Reaktion des Kapitals auf die Durchsetzung der 35-Stunden Woche 1984 angesehen werden.
Die drei Faktoren – Massenarbeitslosigkeit, sozialstrukturelle Veränderungsprozesse sowie die politischen Angriffe der neokonservativen Regierung – führten dazu, dass sich in der Öffentlichkeit das Bild von den Gewerkschaften als einem „unbeweglichen, unintelligenten und zum Aussterben verurteilten Dinosaurier“ (ebd. S. 49) verfestigte und der DGB in eine gesellschaftspolitische Defensivposition geriet. Die Strategie der liberal-konservativen Regierung war dahingehend aufgegangen, dass der DGB durch eine nunmehr selektive Einbindung erheblich an politischer Bedeutung verlor und die Macht der Gewerkschaften eingeschränkt wurde.
Gleichzeitig wurde mit Steuersenkungen für Unternehmen sowie der Subventionierung von Forschung und Entwicklung im High-Tech-Bereich die Export- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft weiter gestärkt. 1988 hatte die BRD einen Leistungsbilanzüberschuss von 140 Milliarden DM zu verzeichnen, der im Gegensatz zu den deutlichen Leistungsbilanzdefiziten der USA und Großbritanniens stand und ein enormes weltwirtschaftliches Ungleichgewicht offenbarte (Kannankulam 2008: 306f).
Trotz der relativen Defensivposition der Gewerkschaften und dem Paradigmenwechsel schien der Regierung Kohl die „Zeit für eine radikale Strategie [...] nicht reif, weil die Konfliktfähigkeit der bundesdeutschen Gesellschaft aus historischen Gründen unterentwickelt war.“ (Borchert zit. n. ebd.: 310). Dies änderte sich jedoch mit dem Fall der Berliner Mauer. Die Kohl-Regierung nutzte die Schwierigkeiten, die sich bei der staatlichen Einigung auftaten, und leitete eine „Radikalkur für den Standort Deutschland“ ein. Ihr politisches Kernprojekt in der Zeit bis 1998 war die Neuregelung der staatlichen Arbeitsförderungspolitik, die ihren juristischen Ausdruck im Beschäftigungsförderungsgesetz im Jahr 1996 fand[2] (vgl. ebd.: 314). Dennoch kann konstatiert werden, dass die rechtlich-institutionelle Sicherung der gewerkschaftlichen Macht auch in der Kohl-Ära nicht angetastet wurde. Sie wurde aber durch die Angriffe der neokonservativen Regierung eingeschränkt (Deppe 2012: 48). Der Abbau von sozialstaatlichen Leistungen sowie die Verschärfung der Repressionsmaßnahmen im Fall der Erwerbslosigkeit waren harte Einschnitte in die Handlungsspielräume der Gewerkschaften und werteten die Rolle der Betriebsräte für die Politik und auch das Selbstverständnis der Gewerkschaften an sich auf (Dörre 2011: 279f.).
Reaktionen der Gewerkschaften: Wettbewerbskorporatismus
Die Gewerkschaften reagierten unter dem Druck dieser Angriffe von Kapital- und Regierungsseite und vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise von 1992/93 – auch aus einer Position der Defensive - mit einer zurückhaltenden Lohnpolitik und mit Kooperationsbereitschaft. Sie versuchten damit am „deutschen Konsensmodell“ (Sablowski, 2004: 635) festzuhalten. Im Zeitraum von 1991 bis 1999 blieb der Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter hinter dem Verteilungsspielraum aus Preis- und Produktivitätssteigerung zurück (Bispinck/Schulten 1999: 872). Gleichzeitig stimmten die Gewerkschaften 1994 erstmals dem Abbau tariflicher Leistungen zu (Sablowski 2004: 636). Zugleich führte die Krise 1992/93 bei vielen Gewerkschaftern zu einem „ideologischen Perspektivwechsel“, mit dem sie die Anforderungen und Zwänge des internationalen Marktes für die Unternehmen zum „gedanklichen Ausgangspunkt“ (Hürtgen 2003: 7) auch für die Gewerkschaften selbst machten. Das hatte wiederum zur Konsequenz, dass Gewerkschaftspolitik zunehmend durch die Handlungsrahmen der Unternehmen eingeschränkt wurde (ebd.). Gleichzeitig führten die Angriffe der neokonservativen Regierung zu einer Verunsicherung und Diziplinierung der Belegschaften, die aus Angst um ihre Arbeitsplätze die Beschäftigungssicherungspolitik unterstützten (Deppe 2012: 48). Dieser „Wettbewerbskorporatismus“ kulminierte in der Initiative für ein „Bündnis für Arbeit und Standortsicherung“ aus Gewerkschaften, Regierung und Arbeitgeberverbänden im November 1995. Mittelpunkt dieses Bündnisses war ein politischer Tausch: Lohnverzicht gegen die Sicherung von Arbeitsplätzen und Einhalt beim Abbau des Sozialstaates. Auch wenn das „Bündnis für Arbeit und Standortsicherung“ nur für eine kurze Zeit hielt und mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz zerbrach, so waren die daraus folgenden Vereinbarungen faktisch doch eine Zustimmung zum „vollständigen Programm neoliberaler Deregulierung der CDU-FDP-Regierung“ (Zeuner 1995: 5).
Diese Integration der Gewerkschaften in das „Exportmodell Deutschland“ setzte sich auch nach dem Scheitern des „Bündnisses“ fort. Sie fand ihre Kontinuität, wenn nicht sogar Verschärfung nach der Wahl der Rot-Grünen Bundesregierung 1998. Dies zeigte sich zuerst darin, dass nach dem Wahlsieg von SPD und Grünen das tripartistische „Bündnis für Arbeit“ wiederbelebt wurde. Die Gewerkschaften, die im Wahlkampf massiv für eine rot-grüne Koalition geworben hatten, hofften darauf, dass ihr politischer Einfluss zunehmen würde und sie somit aus der politischen Defensive herauskommen könnten (Deppe 2012: 71). Diese Hoffnung wurde z. B. dadurch genährt, dass im ersten Kabinett Schröder Walter Riester, seit 1992 Zweiter Vorsitzender der IG Metall, zum Bundesarbeitsminister ernannt wurde. Nach ersten Reformschritten wie der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes 2001 begann jedoch unter dem Dach des „Bündnisses für Arbeit“ und mit Walter Riester der Abbau der Rentensysteme. Die Einführung der privaten Zusatzrente („Riester-Rente“) im Zuge des Umbaus auf ein „Drei-Säulen-System“ sowie die Fixierung auf das Primat der Beitragsstabilisierung bedeutete einen grundlegenden Paradigmenwechsel bei der Alterssicherung. Gleichzeitig war das Rentenkonzept durch die Senkung der Lohnnebenkosten sowie die Privatisierung ein weiteres Zugeständnis an das Finanz- wie an das exportorientierte Kapital (ebd.: 72).
Zwei später in ver.di aufgegangene Gewerkschaften (die IG Medien und die Gewerkschaft Handel-Banken-Versicherungen) positionierten sich gegen das „Bündnis“. Dennoch muss das „Bündnis für Arbeit“ als „Erfolgsgeschichte von New Labour in Deutschland“ angesehen werden, in deren Rahmen es gelungen war, „die Gewerkschaften ganz direkt als Co-Manager bei der Privatisierung der Sozialversicherung einzubinden“ (Bachmann 2001).
Betont werden muss hierbei, dass die Fortsetzung der Korporationspolitik innerhalb der Gewerkschaften nicht unumstritten war. Gerade die gewerkschaftliche Linke tat sich mit einer Vielzahl von Gegenaufrufen (Stuttgarter Aufruf, Eisenacher Aufruf) und Diskussionspapieren hervor, konnte jedoch die Mehrheit der gewerkschaftlichen Basis vom Kurs des Korporatismus nicht abbringen (Wompel 1999: 21). Die Führungen der großen Gewerkschaften IG Metall und ÖTV blieben auch in dieser breiten innergewerkschaftlichen Diskussion bei ihrer korporatistischen Standortlogik. Jeder Protest und jeder Alternativvorschlag (ebd.; Riexinger 2000) wurde überhört oder abgewiesen, so etwa durch den stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Walter Putzhammer („Wer die Reform verhindern wollte, kriegt es auch mit uns zu tun“; zit. n. ebd.).
Noch viel schwerwiegender für die Gewerkschaften waren jedoch die „Reformen“ der Agenda 2010, deren Gesetzgebung den Empfehlungen der „Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ folgte. In dieser Kommission beteiligten sich unter der Leitung des VW-Arbeitsdirektors Peter Hartz auch GewerkschafterInnen von ver.di und der IG Metall, wiewohl sich andererseits auch weite Teile der Gewerkschaften an Widerstands- und Protestaktionen beteiligten. Hier zeigte sich auch die Fragmentierung der großen Gewerkschaften. Die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum ALG II, die „aktivierende“ Arbeitsmarktpolitik, die Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes (ALG I), die Schaffung und Subventionierung eines Niedriglohnsektors sowie die Lockerung des Kündigungsschutzes und die Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen, die im Zuge der Hartz-Gesetze beschlossen wurden, führte zu einer breiten Verunsicherung bis tief in die Gesellschaft hinein und hatten eine weitere massive Schwächung der Gewerkschaften zur Folge. Nach Meinung von Deppe (2012: 74) war dies die Vollendung des Umbaus des ‚Modell Deutschland’, „begleitet von gewaltigen Steuersenkungen für Unternehmen sowie von der Liberalisierung und steuerlichen Begünstigung der großen Finanzmarktakteure“.
Zwar protestierten große Teile der Gewerkschaften gegen die Agenda 2010, doch gab es auch Gewerkschaften wie die IG BCE, die sich von den Protesten fernhielten oder sogar bremsend innerhalb des DGB wirkten. Hier zeigten sich sehr offen ideologische Differenzen innerhalb der DGB-Gewerkschaften, die zu diesem Zeitpunkt auch in der IG Metall zu Tage traten und die sich gerade in der derzeitigen Krise der EU vertiefen. Diese Risse sind Ausdruck eines grundsätzlich unterschiedlichen Selbstverständnisses und unterschiedlicher Auffassungen über die Aufgaben und den Wirkungsbereich der Gewerkschaften, aber auch Resultat der Stärkung jener Kräfte, die für die Politik des „Co-Management“ und eine „Kerngeschäftspolitik“ stehen.
Die Intensivierung dieser Politik ab Mitte der 1990er Jahre führte zu einer Art „Verbetrieblichung“, also zu einer Verlagerung vieler Entscheidungen auf die betriebliche Ebene und auf die Betriebsräte. Der daraus resultierenden Logik folgend wurden die Gewerkschaften, hauptsächlich jedoch die IG Metall in „Standortpakte“ oder „Betriebliche Bündnisse für Arbeit“ einbezogen, in deren Rahmen sie mit dem Management Standortsicherungsvereinbarungen vereinbarten, die nicht selten tarifliche Öffnungsklauseln und untertarifliche Standards enthielten (Sablowski 2004: 636). Bis dahin hatte der Tarifvertrag als eine Mindestnorm fungiert, von der nur nach oben abgewichen werden konnte. Diese Verbetrieblichung des „concession bargaining“ führte dann zu einer Verwässerung der tarifvertraglichen Regelungen, welche noch heute zu den wichtigsten Konkurrenzvorteilen der deutschen Produktionsstandorte gehören (Haipeter 2009: 61). Der Pforzheimer Tarifabschluss 2004 der IG Metall war dabei ein Dammbruch. Er erlaubte ergänzende Tarifregelungen sowie die befristete Abweichung von tariflichen Mindeststandards auf der betrieblichen Ebene nicht nur in Krisensituationen, sondern auch zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit (ebd.: 63; Sablowski 2004: 636; Deppe 2012: 51f). Gewerkschaften und Betriebsräte ließen damit faktische Lohnsenkungen und Arbeitszeitverlängerung zu, um dafür vage Zusagen für Arbeitsplatzsicherung vom Management zu erhalten. Es darf aber nicht übersehen werden, dass dies auch mit Zustimmung großer Teile der Belegschaften geschah, die Angst um ihre Arbeitsplätze hatten und von ihren betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretungen erwarteten, dass sie in diesem Sinne Prioritäten setzten.
Somit ist auch zu erklären, dass die effektive Lohnsteigerung zwischen 2000 und 2010 durchschnittlich fast 50 Prozent unter den tariflich vereinbarten Lohnerhöhungen lag, wodurch die Reallöhne pro Kopf in diesen Jahren um insgesamt 4 Prozent zurückgingen (Lehndorff 2011: 652). Gleichzeitig führte diese „Kerngeschäftspolitik“ zu einer sektoralen Differenzierung von Einkommen und Löhnen. Die Entwicklung der Tariflöhne im genannten Zeitraum zeigt im Bereich der exportorientierten Industrien den höchsten Anstieg, wenn auch unter dem möglichen Verteilungsspielraum aus Preissteigerung und Produktivität, während sie im Dienstleistungssektor wie im Öffentlichen Dienst deutlich geringer ausfiel (ebd.). Hier wird deutlich, dass das traditionelle Geleitprinzip in Tarifverhandlungen seine Wirkung verloren hat. Die Differenz zwischen den Arbeitskosten in der Industrie und im Dienstleistungsbereich ist in keinem Land höher als in Deutschland. Die inländischen Vorleistungen für die industrielle Fertigung haben sich im Vergleich zum Ausland damit erheblich verbilligt (ebd.). Diese Tendenz ist hauptsächlich auf die schwache gewerkschaftliche Organisierung im Dienstleistungssektor und den starken Druck der Arbeitgeber in diesem Bereich zurückzuführen (Deppe 2012: 50).
Jedoch konnte man in den 2000er Jahren auch immer wieder Anzeichen für revitalisierende Initiativen innerhalb der Gewerkschaften und hier insbesondere in der IG Metall erkennen. Im Zuge der Ausweitung der Leiharbeit und der Spaltung des Arbeitsmarktes unter Rot-Grün und der Großen Koalition konzentrierte sich die IG Metall auf die Einbindung von Leiharbeitern und prekär Beschäftigten (Dörre 2011: 281f). Mit ihrer „Initiative Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“ sowie dem „Schwarzbuch Leiharbeit“ gelang es der IG Metall, das Thema im gesellschaftlichen Diskurs zu platzieren, die Situation der prekär Beschäftigten zu skandalisieren und Forderungen aufzustellen, die von anderen DGB-Gewerkschaften übernommen wurden, was sich unter anderem in einem Bundesweiten Aktionstag Leiharbeit des DGB zeigte (IG Metall, 2007). Dabei wurde die IG Metall auch von den Betriebsräten der großen entleihenden Firmen unterstützt und konnten in gewissem Maßen auch eine Besserstellung der Leiharbeiter erreichen (Dörre 2011: 282). Auch die Ansätze einer beteiligungsorientierten Tarifpolitik, wie etwa die Kampagne „Besser statt billiger“ oder das Projekt „Gute Arbeit“ kamen aus der IG Metall und zeigten Ansätze einer partizipativen Erneuerung betrieblicher Interessenvertretung (Brettschneider et al. 2011: 82ff). Die Gewerkschaft ver.di griff die Kampagne für „Gute und faire Arbeit“ ebenfalls auf, u. a. mit deutlicher Stoßrichtung gegen die im Dienstleistungssektor besonders stark wuchernde Prekarisierung und Niedriglohnbeschäftigung. Auch hier spielten Betriebsräte mit gewerkschaftlicher Unterstützung eine wichtige Rolle. „Die Betriebsräte schärfen ihre wirtschaftlichen und strategischen Kompetenzen, sie stellen die Deutungshegemonie des Managements in Frage, und sie können sich die Rückendeckung durch die Beschäftigten sichern“ (ebd.: 82).
Allgemein lässt sich konstatieren, dass der Wettbewerbskorporatismus bis zum Ausbruch Krise in den Gewerkschaften dominant blieb und sich auch in der Reallohnentwicklung widerspiegelt. Jedoch gab es, gerade nach den verlorenen 90er Jahren immer wieder Versuche einer arbeitspolitischen Revitalisierung und Erneuerung der betrieblichen Interessenvertretung, gerade auch in der IG Metall.
Die Politik des Krisenkorporatismus
Nach dem Ausbruch der Krise brach im Jahr 2009 das Wachstum in Deutschland um 5,1 Prozent ein, die Produktion ging im produzierenden Gewerbe um 16,9 Prozent, im Maschinenbau sogar um 43 Prozent zurück (ebd. S. 85). Gerade die exportorientierten Branchen wurden durch den Einbruch der weltweiten Nachfrage schwer getroffen, womit auch die IG Metall – mit ihrem starken Standbein in der exportorientierten Industrie - in eine schwierige Lage geriet. Ihre Führung reagierte nach den alten Mustern des Wettbewerbskorporatismus und ging auf die Angebote der Arbeitgeber ein, zur Sicherung von Arbeitsplätzen Lohnforderungen zu mäßigen. Dieser Krisenkorporatismus ist dabei eine Allianz der Schwachen aus Unternehmensleitung, Belegschaften, Betriebsräten und Gewerkschaften, die als eine Art Notstandskoalition das Primärziel der Beschäftigungssicherung artikulierten (Urban 2012: 230).
Diese gewerkschaftliche Lohnzurückhaltung ergänzte „bewährte“ Instrumente der betrieblichen Krisenbewältigung – wie Abbau von Leiharbeit und hohen Arbeitszeitkonten sowie interne Reorganisationsmaßnahmen –, die schon in der Zeit vor der Krise zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angewandt worden waren (Nachtwey/Brinkmann 2010: 25). So ging die IG Metall 2010 erstmals ohne konkrete Lohnforderung in die Tarifverhandlungen und drängte lediglich auf Beschäftigungssicherung. Auch auf der politischen Ebene schrieb sich dieser Korporatismus fort. So setzten sich die DGB-Gewerkschaften massiv für eine Verlängerung der Kurzarbeit von 12 auf 18 Monaten ein. Damit und mit dem Abbau von Arbeitszeitkonten konnten Kündigungen in den Kernbelegschaften verhindert werden; der Beschäftigungsabbau konzentrierte sich hauptsächlich auf den Bereich der befristeten Beschäftigung und der Leiharbeit, deren Anteil in den ersten Krisenjahren massiv abgebaut wurde. Die Betriebe konnten damit ihre Fachkräfte und Stammbelegschaften halten, um mit dem zu erwartenden Anziehen der Weltwirtschaft wieder voll produzieren zu können, was ab 2010 auch geschah. Ohne Frage ist es positiv zu werten, dass es vor allem der IG Metall mit Unterstützung ihrer Betriebsräte gelang, Entlassungswellen zu verhindern. Es bleibt aber das Problem, dass dies in hohem Maße auf Kosten des prekären Beschäftigungssektors vor sich ging.
Insgesamt ist eine kohärente Strategie der DGB-Gewerkschaften nicht zu erkennen. Die einzelnen Gewerkschaften agierten eher unkoordiniert, auf die Spezifik ihrer jeweiligen Mitgliederstruktur bezogen und teilweise im Widerspruch zueinander. Insbesondere die IG Metall verfolgt bis heute eine korporative Strategie, die mit den Forderungen nach einer politischen Unterstützung der exportorientierten Branchen einhergeht.
Die IG Metall profilierte sich in der Krise vor allem mit der massiven Unterstützung der aggressiven Exportstrategie. Ähnlich wie in der IG BCE zeigt auch die IG Metall großes Verständnis für die Standortpolitik des Kapitals, weshalb sich ihre europapolitische Strategie in der Stärkung des binnenwirtschaftlichen Integrationsmodells erschöpft und somit in einer Unterstützung der Eurorettungspolitik der Bundesregierung (Dräger 2012: 54). Gleichzeitig entpuppten sich die Forderungen nach einem Kurswechsel als Phrasen; der groß angekündigte heiße Herbst endete sang- und klanglos in der Commerzbank Arena in Frankfurt am Main. Jegliche Krisenproteste bis zu Blockupy und UmFairteilen wurden von der Gewerkschaftsspitze ignoriert. Anders stellt sich die Situation bei ver.di dar. Aufgrund ihrer Struktur und der Organisierung von Beschäftigten, die hauptsächlich aus binnenmarktorientierten Unternehmen stammen, ist verdi nur bedingt in die exportorientierte Strategie des deutschen Modells eingebunden (Brinkmann/ Nachtwey 2010: 23f). Schon zu Beginn der Krise verfolgte ver.di eine Strategie zur Stärkung des nationalen Binnenmarktes und lehnte Lohnverzicht ab als das „Falscheste, was man machen kann” (Bsirske, SZ vom 26.10.2009). Der schwache gewerkschaftliche Organisationsgrad in vielen Bereichen des Dienstleistungssektors führte aber dazu, dass ver.di trotz hoher Eingangsforderungen seit Beginn der Krise keine hohen Tarifabschlüsse erringen konnte und auch politisch mit der Schlecker-Pleite eine Niederlage einstecken musste. Gleichzeitig stieß sie mit ihren Positionen zur Eurokrise auf den harten Widerstand von IG BCE und IG Metall (Wehr, 2011: 165f). Dennoch versuchte ver.di immer wieder, gesellschaftspolitische Themen anzusprechen und auch Bündnisse mit außerparlamentarischen Gruppen zu schließen. Die Initiative gegen eine Liberalisierung der Wasserversorgung, die Forderung nach einer Rückführung des Marburger Uniklinikums in öffentliche Hände oder die starke Teilnahme am Aktionstag des Bündnisses UmFairteilen sind dabei nur die aktuellsten Beispiele. Dabei sollte jedoch nicht vergessen werden, dass diese strategische Orientierung hauptsächlich aus einer Situation der organisatorischen Schwäche in vielen Dienstleistungsbereichen resultiert, die eine Konzentration auf eine Kerngeschäftspolitik, wie sie etwa die IG Metall oder die IG BCE verfolgt, unmöglich macht. Die strukturelle und organisatorische Macht von ver.di ist deutlich begrenzter als bei der IG Metall, weshalb sie vielmehr als diese auch darauf angewiesen ist, gesellschaftspolitische Forderungen - auch an den Staat - zu stellen (Brinkmann/ Nachtwey 2010: 26).
Fazit
Die Gewerkschaften wurden von der politischen und medialen Elite für ihre Lohnzurückhaltung und korporative Politik vor und in der Krise gelobt (Deppe 2012: 93). Ihre Defensiverfolge, auf die Teile der Gewerkschaftsführung stolz sind und die in beachtlichem Maße zum „deutschen Jobwunder“ in der Krise beitrugen, waren jedoch teuer erkauft. Die Politik des Wettbewerbs- und Krisenkorporatismus hat den Verlust von fast zwei Millionen Mitgliedern zwischen 1994 und 2011 nicht verhindern können und hat insofern auch zur Schwächung der Gewerkschaften beigetragen (Lehndorff 2011: 652; Dörre 2011: 275ff). In der Krise der EU, deren Ursache in den enormen Handelsungleichgewichten zu finden ist, wurden die Gewerkschaften de facto durch ihre Politik der Lohnzurückhaltung und Korporation und der Konzentration auf das „Kerngeschäft“ zum „Juniorpartner“ der deutschen Hegemonialpolitik in der EU (Deppe 2012: 94).
Insgesamt wird auf lange Sicht an einer strategischen Neuausrichtung und Revitalisierung der Gewerkschaften kein Weg vorbei führen. In Zeiten der autoritären Austeritätspolitik muss Sozialpolitik im erweiterten Sinne mehr denn je zum wirklichen Kerngeschäft jeder Gewerkschaft gehören (ebd.: 100). Gleichzeitig sollten die Gewerkschaften sich von der Politik des Korporatismus verabschieden und stattdessen auf betrieblicher Ebene eine selbstbewusste, offensive und konfliktbereite Interessenpolitik verfolgen sowie eine höhere Verbindlichkeit bei der tarifpolitischen Koordinierung forcieren (Urban 2008: 365). Die Gewerkschaften müssen als konstruktiver Vetospieler ein Gegenprojekt zur neoliberalen Modernisierung und Integration artikulieren. Dies gelingt jedoch nur, wenn sie den Schulterschluss mit den außerparlamentarischen Bewegungen üben und sich auf Bündnisse einlassen, was jedoch nicht mehr nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf europäischer notwendig ist. Eine weitere Verfolgung der Strategie des Krisenkorporatismus würde eine weitere Schwächung der Gewerkschaften bedeuten.
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[1] Bei Abfassung dieses Artikels befand sich die spanische Regierung mit der EU-Kommission in Verhandlungen über mögliche Finanzhilfen (vgl. Spiegel/Johnson 2012). Zum Gesamtkomplex vgl. Z 91, Euro-Krise und Alternativen der Linken, September 2012.
[2] Das Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996 sah die Einschränkung von Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall sowie eine Liberalisierung des Kündigungsschutzes vor. Es wurde 2001 von dem Teilzeit- und Befristungsgesetz abgelöst.