Lt. Koalitions-Vertrag (KV, zitiert nach Zeilenzahl) haben die Klimaschutzziele von Paris – Art. 2 des Abkommens sieht eine Begrenzung der globalen Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau auf deutlich unter 2° C, möglichst aber auf 1,5° C vor – „oberste Priorität“ (Präambel 52). Die neue Bundesregierung will den Ausbau der Erneuerbaren Energien „zu einem zentralen Projekt ihrer Regierungsarbeit“ machen und „national, in Europa und international unsere Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Pfad ausrichten“ (1757/1758) ...