Fusionen, Konzernumbau, Kapitalstrukturen

Wettbewerbsideologie und Machtrealität

von Heinz-J. Bontrup
Dezember 2016

Die Konzentration und Zentralisation in der Wirtschaft schreitet unaufhaltsam voran. Und es hat den Eindruck, es interessiert niemanden mehr. Dabei war die Konzentrationsforschung einmal ein wesentlicher Zweig innerhalb der Wirtschaftswissenschaft und die Zusammenballung von Macht in der Wirtschaft ist kritisiert und die Politik vor ihren negativen Folgen gewarnt worden.[1] Auch waren Konzentration und Zentralisation in der Wirtschaftswissenschaft seit der klassischen Nationalökonomie immer eng mit dem Begriff des Wettbewerbs verbunden. Für Adam Smith ist Wettbewerb marktwirtschaftlich systemkonstituierend und damit nicht wegzudenken und für Karl Marx folgt notwendigerweise aus dem kapitalistischen Konkurrenzprinzip immanent eine Konzentration und Zentralisation von Kapital, die den Wettbewerb schließlich immer mehr unterminiert und letztlich stark einschränkt. Dies bestätigt offensichtlich eindrucksvoll und erschreckend zugleich die empirische Studie der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich aus dem Jahr 2007, die zu dem Ergebnis kommt, dass heute nur noch147 Konzerne die Weltwirtschaft kontrollieren und unter ihnen die 50 mächtigsten Unternehmen fast ein exklusiver Club von Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften sind. Als einflussreichstes Unternehmen der Welt stellte sich dabei die britische Barclays Bank heraus.[2]

Auf den heute erreichten Stand der Konzernmacht und ihren missbräuchlichen Einsatz innerhalb der Wirtschaft, aber auch gegenüber dem Staat bzw. der Politik, weist jüngst ebenso in einem anschaulichen Sammelband Attac Österreich hin.[3] In der Einleitung „eine Welt der Konzerne“ heißt es: „Transnationale Konzerne[4] sind heute auf eine Art und Weise konzentriert und untereinander vernetzt, dass augenscheinlich diese Welt ihre Welt ist. (…) Dabei überflügeln diese Konzerne selbst das Bruttoinlandsprodukt (BIP) reicher Staaten: Der Umsatz von Royal Dutch Shell beispielsweise lag 2010 höher als das BIP Österreichs (…). Durch die EigentümerInnenstruktur sind diese Unternehmen der ‚Realwirtschaft‘ eng mit dem Finanzsektor verwoben: große Banken und Investmentfonds sind die wichtigsten EigentümerInnen global agierender Unternehmen – neben anderen Konzernen. Aus dieser Verflechtung gegenseitiger Beteiligungen entsteht ein engmaschiges Netzwerk aus wenigen individuellen ProfiteurInnen dieses Systems, was sich schließlich in der globalen Verteilung von Vermögen niederschlägt: Oxfam gab Anfang 2016 bekannt, dass nach einer aktuellen Studie das Vermögen der reichsten 62 Personen gleich groß ist wie der Besitz von 3,6 Milliarden Menschen zusammen – also wie jener der Hälfte der gesamten Weltbevölkerung. Dieses Vermögen der reichsten Personen ist zwischen 2010 und 2015, in einer Zeit allgemeiner wirtschaftlicher Krise, um 45 Prozent gestiegen, während der Wohlstand der unteren Hälfte um etwa 38 Prozent gefallen ist.“[5]

Wie kann dann dennoch, vor dem Hintergrund dieser ernüchternden Befunde, das Wettbewerbsprinzip als Mittelpunkt und Zielorientierung für alle Wirtschaftsakteure und sogar für die gesamte Gesellschaft erhoben werden? Denn ohne Zweifel steht heute der Wettbewerbsimperativ mehr denn je im Zentrum von Wirtschaft und Politik, in Zeitungen, Büchern, Managementkursen und Hochschulseminaren. „Der Kampf um die Wettbewerbsfähigkeit ist die am meisten debattierte wirtschaftliche Frage der letzten zwanzig Jahre“, stellt die Gruppe von Lissabon fest.[6] Dabei sind sich die Ökonomen bis heute nicht einmal einig, was überhaupt unter Wettbewerb (Konkurrenz) zu verstehen ist.[7] So gibt es unterschiedliche mikroökonomische Wettbewerbstheorien, die von einer statischen vollkommenen und unvollkommenen Konkurrenz bis zu Vorstellungen von Wettbewerb als einen dynamischen Prozess von Vorstoß durch Innovation und Produktivität sowie nachfolgender Adaption und Marktdurchdringung in Raum und Zeit reichen.[8] Wettbewerb spielt auch in der Ordnungstheorie als konstitutiver Faktor eines marktwirtschaftlich-kapitalistischen Wirtschaftssystems sowie in der makroökonomischen Theorienbildung als Prämisse eine wesentliche Rolle und nimmt damit auf die aus der Theorie deduzierte Wirtschaftspolitik massiv Einfluss. Und nicht zuletzt wird Wettbewerb immer wieder als Kampfbegriff im Kontext einer weltweit globalisierten Wirtschaft erwähnt, in der die Konkurrenten auf ihre Wettbewerbsfähigkeit achten müssten.

Auch beim Begriff der Konzentration gibt es unterschiedliche Definitionen. Hier muss zwischen der nicht-marxistischen Terminologie und der marxistischen Wirtschaftstheorie unterschieden werden. Für Marxisten ist die Konzentration des Kapitals eine Folge der Tatsache, dass der Kapitaleigentümer nicht den Profit konsumiert, sondern in der Regel den größeren Teil im Zuge einer erweiterten Akkumulation seinem bereits vorhandenen Kapital hinzufügt. Diesen Vorgang bezeichnet die nicht-marxistische Theorie als „internes Unternehmenswachstum“. Dabei wachsen einige Unternehmen in einer Branche aufgrund der Umwandlung von Profit in Realkapital (Gebäude, Maschinen u.a.) schneller als ihre Wettbewerber, wobei dieses schnellere Wachstum nicht unbedingt auf besondere Leistungen (Innovationen) der Unternehmen zurückzuführen sein muss, sondern sich bereits als Ergebnis von bestehender Marktmacht und ihrer Ausübung auf der Absatz- und/oder Beschaffungsmarktseite darstellen kann. Scheiden Unternehmen (Grenzanbieter) endgültig aus dem Markt aus, so liegen oft nicht wettbewerblich auf Leistung basierende Verdrängungsprozesse vor. Im Ergebnis verengt sich hierdurch der Wettbewerb immer mehr und der Konzentrationsgrad in der Wirtschaft wächst. Demgegenüber ist die Zentralisation die Zusammenfassung bereits gebildeter Kapitale u.a. durch Übernahmen (Fusionen). Dies nennt die nicht-marxistische Wirtschaftstheorie „externes Unternehmenswachstum“. Hierbei sind freilich die beiden Vorgänge interdependent miteinander verbunden. Für Karl Marx sind sie die bestimmenden Größen der kapitalistischen Entwicklung von einem womöglich wettbewerblichen Zustand zur Bildung von Monopolen.

Wettbewerb als marktwirtschaftlich-kapitalistische
Konstitution

Wettbewerb (Konkurrenz) wird in einer auf Privateigentum an den Produktionsmitteln beruhenden Ordnung dezentraler Planung von gesellschaftlich arbeitsteiligen Prozessen, im Gegensatz zu einer zentralen staatlichen Planwirtschaft,[9] als systemkonstituierend betrachtet. Adam Smith benutzte als klassischer Ökonom Wettbewerb als „Waffe“ gegen die feudal-merkantilistische Ordnung, gegen den staatlichen Absolutismus, der den Fortschritt einer Nation zu wirklichem Reichtum nur hemme. Der ordnungstheoretisch von Smith in seinem 1776 veröffentlichten epochalen Werk „Der Wohlstand der Nationen“[10] entwickelte ökonomische Liberalismus betont die individuelle Freiheit der Wirtschaftssubjekte gegenüber dem Staat. Dieser Duktus richtet sich bis heute gegen fast alle keynesianischen Versuche, durch demokratisch legitimierte staatliche Steuerung den Wirtschaftslauf zu beeinflussen.

Besonders seit Mitte der 1970er Jahre ist es unter dem den Keynesianismus[11] immer mehr ablösenden neoliberalen Paradigma zu der wirtschaftspolitischen Wahnvorstellung gekommen, der Staat habe in der Wirtschaft nichts verloren. „Diese müsse der autonomen Steuerung durch Wettbewerb am Markt überlassen bleiben. Dies entspreche dem demokratischen Prinzip der individuellen Freiheit und Entfaltung. Nur der Wettbewerb führe zu maximaler Effizienz bei der Entwicklung und Verteilung der ökonomischen Potenziale. Fehlentwicklungen würden durch staatliche Eingriffe nicht vermieden oder gemildert, sondern verschärft, nicht selten sogar erst verursacht.“[12] Die „unsichtbare Hand“ (Adam Smith) des Wettbewerbs führe dagegen durch die egoistische Verfolgung von ökonomischen Zielen der einzelnen Wirtschaftssubjekte immer zu den besten gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrtsergebnissen. Dies beschrieb Adam Smith 1776 wie folgt: „Nicht vom Wohlwollen des Metzgers, Brauers und Bäckers erwarten wir das, was wir zum Essen brauchen, sondern davon, dass sie ihre eigenen Interessen wahrnehmen. Wir wenden uns nicht an ihre Menschen- sondern an ihre Eigenliebe, und wir erwähnen nicht die eigenen Bedürfnisse, sondern sprechen von ihrem Vorteil.“[13] Wettbewerb garantiere hierbei, dass es jeweils zu einer optimalen Zusammensetzung des quantitativen und qualitativen sowie zeitlich bestimmten Güterangebots gemäß den Wünschen der Nachfrager kommen würde. Denn, um noch einmal mit Adam Smith zu sprechen: „Zweck und Ziel aller Produktion ist der Verbrauch und Interessen des Produzenten sollten nur soweit berücksichtigt werden, wie es zur Förderung der Interessen der Verbraucher nötig ist. Diese Maxime ist so vollkommen einleuchtend, dass es abgeschmackt wäre, sie beweisen zu wollen.“[14] Steiner bemerkt heute dazu: „In Analogie zum politischen System der Demokratie spricht man von ‚Demokratie des Marktes‘, in welcher der Konsument mit seiner Kaufentscheidung, als ‚Stimmzettel‘ quasi, zur Steuerung der Produktion berufen ist. Das Postulat der Konsumentensouveränität resultiert denknotwendig aus einem Wirtschaftssystem, in dem der Konsument alleiniger Zweck und die Wirtschaft bloß das Mittel ist.“[15]Auch würden die millionenfachen Einzelpläne der Wirtschaftssubjekte und die Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital und Boden) durch Konkurrenz in die effizientesten Verwendungsrichtungen gelenkt. Darüber hinaus sei Wettbewerb „als das genialste Entmachtungsinstrument der Geschichte“ (Franz Böhm) zu betrachten, da er kostengünstige Produktionsmethoden und niedrige Preise bei gleichzeitig guter Produktqualität und Produktinnovationen durchsetzen sowie Profite auf ein Minimum beschränken würde. Die Wertschöpfungsverteilung fände so streng nach dem Leistungsprinzip bzw. der Marktleistung statt. Und das Konkurrenzprinzip schütze last but not least auch durch den Tatbestand, zwischen mehreren Anbietern und Nachfragern auswählen zu dürfen, vor einer gegenseitigen Ausbeutung der Wirtschaftssubjekte auf der Marktneben- und Marktgegenseite, der Nachfragerseite.

Versagende Wettbewerbsordnung

Diese Erkenntnisse vom angeblich segenreichen Wettbewerbsprinzip für alle sind jedoch längst von der wirtschaftlichen Realität ad absurdum geführt worden. Dies gilt sowohl für die Konsumentensouveränität (versuchen Sie beispielsweise einmal ihre Konsumentensouveränität gegenüber der Deutschen Telekom durchzusetzen), genauso wie für den Tatbestand, dass sich eine Unternehmung der Aufgabe verpflichtet fühlt, den Markt zu versorgen bzw. zu bedienen. Dies ist eine völlig widersprüchliche kapitalistische Vorstellung. „Von den Unternehmern (…) könnte man eher behaupten, dass sie es außerordentlich bedauern, wenn sie den Markt versorgt haben; denn je länger er nicht versorgt ist, desto länger die Aussicht auf Absatz und Gewinn,“[16] schrieb schon 1959 der Mitbegründer der Betriebswirtschaftslehre Wilhelm Rieger. Außerdem ist die Geschichte des kapitalistischen Wirtschaftssystems „eine fortwährende Geschichte der Enteignung privater Eigner, der Anhäufung von Eigentum bei größeren Privateigentümern, der Ansammlung und Konzentration von Macht bei einer ständig kleineren Zahl von Eigentümern und Großaktionären und einer wachsenden Ohnmacht von immer mehr Menschen.“[17] Diesen Befund wollen leider neoliberale Marktradikale in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien bis heute aus interessen-ideologischen Gründen nicht zur Kenntnis nehmen.

Bereits auf dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise von 1929 bis 1933 hatte der Wettbewerbs-Liberalismus, das „Laisser Faire“, ausgedient. Dies allein schon deshalb, weil es vor der „Großen Krise“ bereits zu einem „organisierten Kapitalismus“ (Rudolf Hilferding) gekommen war, in dessen Zentrum eine „Neuorganisation des Kapitals“ durch eine weitgehende Monopolisierung in Form von Kartellen, Konzernen und Trustbildungen stand.[18] Das „freie Spiel der Marktkräfte“, das letztlich immer zu einem neuen krisenbefreienden Marktgleichgewicht führen würde, funktionierte auf dem Höhepunkt der Krise schlicht und ergreifend nicht. Die Preise verfielen zwar auf Grund des Überangebots, aber auch die Löhne gingen drastisch zurück und Mangels kaufkräftiger Nachfrage stieg das Überangebot weiter und damit legten die Arbeitslosenzahlen immer mehr zu, anstatt die Wirtschaft zu einem Vollbeschäftigungsgleichgewicht zu führen. Der Staat, der sich laut liberaler Theorie mit einem ausgeglichenen Staatshaushalt (mit einer „schwarzen Null“, wie heute wieder vom Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) behauptet wird) aus der privaten Wirtschaft heraushalten sollte, goss mit seiner praktizierten Parallel- bzw. Austeritätspolitik zunehmend Öl ins Feuer und verschärfte die Krise. Das Ende ist hinlänglich bekannt. 1933 kam es durch die Krise mit Massenarbeitslosigkeit und Verelendung in Deutschland zu einer autoritären staatlich-faschistischen Herrschaft, die schließlich 1939 in den Zweiten Weltkrieg führte und an dessen Ende 1945 rund 50 Millionen Tote zu beklagen waren. Als Hitler an die Macht gelangte, war ein Drittel der in Deutschland wirtschaftlich verfügbaren Arbeitskräfte beschäftigungslos. Die Kapazität der industriellen Produktion lag fast zur Hälfte brach.[19]

Nach 1945 und der 1949 (nach der Trennung Deutschlands in Ost und West) entstandenen Bundesrepublik wollte die herrschende Politik in Westdeutschland zunächst von einer reinen Markt- und Wettbewerbswirtschaft nichts mehr wissen – selbst die CDU nicht.[20] Zu den Kritikern einer unkontrollierten „freien“ marktwirtschaftlichen Ordnung zählte in der Wissenschaft insbesondere die ordoliberale „Freiburger Schule“, die von Ökonomen wie Walter Eucken, Alexander Rüstow, Wilhelm Röpke, Alfred Müller-Armack und Ludwig Erhardt vertreten wurde. Eine Gesellschaft als Ganzes könne man „nicht auf dem Gesetz von Angebot und Nachfrage aufbauen“, so Wilhelm Röpke, und Alfred Müller-Armack, von dem der Begriff der „Sozialen Marktwirtschaft“[21] stammt, forderte einen starken Staat, um überhaupt das „Wettbewerbsprinzip“ zur Geltung bringen zu können. Er schrieb: „Das Zutrauen in die Selbstheilungskräfte der Wirtschaft hat sich den Wirtschaftskrisen gegenüber nicht behaupten lassen (…). Die Fehler und Unterlassungen der liberalen Marktwirtschaft liegen letztlich in der Enge der ökonomischen Weltanschauung beschlossen, die der Liberalismus vertrat. (…) Der Staat hat die unbestrittene Aufgabe, über den Staatshaushalt und die öffentlichen Versicherungen die aus dem Marktprozess resultierenden Einkommensströme umzuleiten und soziale Leistungen (…) zu ermöglichen. Das alles gehört zum Wesen dieser Ordnung, und es wäre eine Farce, nur den unbeeinflussten Marktprozess zu sehen, ohne seine vielfältige Einbettung in unsere staatliche Ordnung zu beachten.“[22]

Auch wenn Adam Smith ein vehementer Befürworter des marktwirtschaftlichen Wettbewerbsprinzips war, so warnte er aber doch gleichzeitig vor den Unternehmern, die, wo sie nur könnten, den unliebsamen wettbewerblichen Abhängigkeiten aus dem Wege gingen. Um ihre Profite zu maximieren beschränken sie den Wettbewerb durch Konzentration und Zentralisation oder schalten ihn durch Absprachen (Kartellbildungen) aus. Smith schrieb: „Geschäftsleute des gleichen Gewerbes kommen selten, selbst zu Festen und zur Zerstreuung, zusammen, ohne dass das Gespräch in einer Verschwörung gegen die Öffentlichkeit endet oder irgendein Plan ausgeheckt wird, wie man die Preise erhöhen kann.“[23] So verwundert es dann heute auch nicht, wenn allein 2015 das deutsche Bundeskartellamt wegen Kartellabsprachen in elf Fällen rund 190 Millionen Euro Bußgelder verhängt hat.[24] „Die Bußgelder verteilen sich auf insgesamt 37 beteiligte Unternehmen und 24 Privatpersonen. Die Kartellverfahren betrafen verschiedene Branchen, wie z.B. Automobilzulieferer, Matratzenhersteller, Anbieter von Containertransporten oder Hersteller von Fertiggaragen. Auch im sogenannten Vertikalfall, bei dem Absprachen zwischen Herstellern und Händlern von Lebensmitteln verfolgt werden, wurden erste Bußgelder verhängt.“[25] Außerdem hat das Bundeskartellamt 2015 neue Hinweise zu Kartellfällen erhalten und ist diesen bei 18 Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 88 Unternehmen nachgegangen.[26] Hier reiht sich auch der jüngste Verdacht ein, wonach namhafte deutsche Autobauer und Zulieferer sich beim Einkauf von Stahl illegal abgesprochen haben, um so offensichtlich noch mehr Nachfragemacht[27] auf sich zu lenken.[28] Gerade hat die EU-Kommission das bisher höchste Bußgeld in einem Kartellverfahren in Höhe von fast drei Milliarden EUR gegen die vier großen europäischen Lastwagen-Hersteller Daimler, Iveco, Volvo/Renault und DAF ausgesprochen. Daimler allein muss eine Milliarde EUR zahlen, während die Münchner VW-Tochter MAN, die das Kartell anzeigte, straffrei blieb. Das Verfahren gegen die schwedische VW-Tochter Scania ist dabei noch nicht abgeschlossen. Von 1997 bis 2011 hat das Kartell regelmäßig die Werkspreise abgesprochen und sich außerdem auf einen Zeitplan zur Einführung abgasärmerer Motoren verständigt sowie auf die Kosten, die die Kartellmitglieder dafür an die Nachfrager weiterreichen wollten.[29]

Die naive Vorstellung einer vollkommenen Konkurrenz auf vollkommenen Märkten, wo der Marktpreis vom Grenzanbieter mit seinen Grenzkosten, die bei einem linearen Gesamtkostenverlauf nicht einmal die Fixkosten abdecken, bestimmt werden soll, ist ohne jeden Realitätsbezug. Und auch die als Weiterentwicklung gepriesene dynamische Wettbewerbstheorie, die Wettbewerb als einen permanenten Prozess von „Vorsprung“ und „Adaption“ in Raum und Zeit beschreibt, bringt nicht viel weiter. Auch hier geht es im Ergebnis eher in Richtung mehr Macht als in Richtung temporär gewährter prozessualer Wettbewerbs- bzw. Extragewinne. Jörg Huffschmid führte dazu aus: „Für die Kapitale, die einen ‚besonderen Vorteil‘ besitzen, ist die materielle Konsequenz ihres vergleichsweise besseren Abschneidens eine stärkere individuelle Akkumulationskraft im Vergleich zu anderen Kapitalen; da diese Akkumulationskraft unter dem Zwang der (...) Konkurrenz unbedingt eingesetzt werden muss, bedeutet dies eine größere tatsächliche Akkumulation dieser Kapitale im Vergleich zu anderen und damit bessere Voraussetzungen zur weiteren Entwicklung der Produktivkräfte; und d.h. vor allem zur Erzielung eines zusätzlichen, weiteren Vorsprung verschaffenden Extraprofits.“[30] Dadurch kommt es letztlich zu einem systematischen, nicht mehr aufholbaren Vorsprung, d.h. zu einem fehlenden nachahmenden (adaptiven) Wettbewerb. Empirisch zeigt sich dies anhand einer zunehmenden Strukturdifferenzierung innerhalb des Gesamtkapitals: Einigen immer mächtiger werdenden Großunternehmen (Konzernen) steht die Masse der ohnmächtigen kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) gegenüber. Dies dokumentiert eindrucksvoll eine empirische Untersuchung für die Europäische Union.

Demnach gab es 2012 in der EU-27 (noch ohne Kroatien, Beitritt zum 1.7.2013) insgesamt fast 20,4 Millionen Unternehmen (ohne Finanzdienstleister). Davon waren gut 20,3 Millionen KMU mit bis zu 250 Beschäftigten. Nur 43.454 Unternehmen hatten mehr als 250 Beschäftigte. Dabei entfielen von den insgesamt 130,6 Millionen abhängig Beschäftigten 43,8 Millionen oder 33,5 Prozent der Beschäftigten auf die nur 43.454 Großunternehmen. Im Durchschnitt waren das 1.008 Beschäftigte je Unternehmen. Die von allen Unternehmen 2012 erwirtschaftete Bruttowertschöpfung betrug fast 5,9 Billionen Euro. Hier war der Anteil an der Wertschöpfung der 43.454 Großunternehmen mit 42,4 Prozent noch höher.[31]

Tab. 1: Insolvenzen in Deutschland

Tabelle siehe PDF !

Quelle: Stat. BA, Fachserie 2, Reihe 4.1, 12/2015

Zwar kann man die KMU durchaus als „Stütze der Wirtschaft“ in der EU bezeichnen; gegenüber den Großunternehmen sind sie aber eindeutig im Nachteil. Die EU hat sicher auch deshalb nicht umsonst, mit Unterstützung der Bundesregierung, im Jahr 2008 den „Small Business Act“ zur Unterstützung besserer Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen. Jedenfalls werden die KMU regelmäßig von den Großunternehmen gezielt durch ruinöse Preispolitik angegriffen, um sie aus dem Markt zu drängen, oder es werden – wenn das nicht geht – die unliebsamen Wettbewerber kurzerhand aufgekauft und danach nicht selten abgewickelt, um als „Insolvenzfall“ vom Markt genommen zu werden. „Je ein Kapitalist schlägt viele tot“, konstatierte schon Karl Marx. Die Insolvenzstatistik für Deutschland (vgl. Tab. 1) ist diesbezüglich evident.

Heute geht die Wettbewerbstheorie nicht mehr von einer idealtypischen vollkommenen Konkurrenz[32] aus, die noch bei der Konstituierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Jahre 1958 als „wettbewerbspolitisches Leitbild“ galt,[33] sondern realistischer Weise davon, dass Unternehmen Macht haben und ständig danach trachten, die Konkurrenz durch Verhandlungs-, Behinderungs- und/oder Konzentrations- und Zentralisationsstrategien auszuschalten.[34] „‘Ich will meine Konkurrenten killen‘, war die Antwort eines ehemaligen Direktors für Forschung und Entwicklung von Shell International auf die Frage, weshalb das Unternehmen in F&E investiere.“[35] Werner Hofmann stellt in diesem Kontext fest: „Die ‚Neigung zum Monopol‘ entspringt dabei der Grundnatur des kapitalistischen Erwerbes selbst. Das Prinzip der Rendite vollendet sich im Monopolgewinn; so wie sich der andauernde Krieg der Konkurrenz in der Hoffnung eines jeden der Streitenden nach der Überwältigung der anderen erfüllt. Dem Verhältnis der freien Konkurrenz wohnt damit von allem Anfang an die Tendenz seiner Selbstaufhebung inne.“[36] Deshalb steht fest, dass der Monopolismus das „legitime Kind der freien Konkurrenz“ ist und keineswegs (wie Walter Eucken es sah), der „Wechselbalg einer staatlichen Regulierungspolitik, die etwa einem spontanen Wettbewerbsverlangen der Privatwirtschaft zuwidergelaufen wäre. Kein Einzelwirtschaftler will das Verhältnis der Konkurrenz, dem er unterworfen ist. Freier Wettbewerb mit allen Überraschungen, die er bietet, widerspricht einem allgemeinen und elementaren Bedürfnis erwerbswirtschaftlichen Handels schon darin, dass er die Kalkulierbarkeit der Chancen sehr beschränkt. Der ungehinderte Wettbewerb stellt innerhalb einer Wirtschaft, die nach Voraussehbarkeit des Erfolges verlangt, das Element der Unordnung dar – einer Anarchie, die in der Krise wie ein Hagelschlag über Gerechte und Ungerechte hereinbricht.“[37] In einer Ordnung, wo Akkumulation „Moses und die Propheten“ (Karl Marx) ist, gelingt dem Monopol, was alle anderen wollen. Ist das Monopol nicht erreichbar, greifen Unternehmen, wie aufgezeigt, zum Kartell, zu Absprachen, um Macht über andere auszuüben und sich auf Kosten anderer ohne Leistungserbringung zu bereichern. Für Helmut Arndt impliziert wirtschaftliche Macht eine „Überlegenheitsposition“. Wer darüber verfügt, „ist in der Lage, die Handlungsfähigkeit anderer Wirtschaftler einzuschränken, die eingeschränkte Handlungsfähigkeit anderer Wirtschaftler auszunutzen und gegebenenfalls sogar die Willensentscheidungen anderer Wirtschaftler im eigenen Interesse zu beeinflussen. Im Grenzfall entscheidet der Mächtige für den Schwachen.“[38]

Tab. 2: Eigenkapitalrentabilität nach Ertragssteuern deutscher Unternehmen

Tabelle siehe PDF !

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft (Hrsg.), Deutschland in Zahlen 2016

Auf den unterschiedlichen Märkten ist es immer nur eine Frage der Zeit, bis durch Konzentrations- und Zentralisationsprozesse der Wettbewerb unter den Unternehmen zum Erliegen kommt oder zumindest in eine marktmachtinduzierte oligopolistische Konkurrenz übergeht. Im Gegensatz zur vollkommenen oder auch unvollkommenen Konkurrenz wird bei oligopolistischer Konkurrenz auf die Preisgestaltung unmittelbar Einfluss ausgeübt. Hier ist der Preis, wie bei der vollkommenen Konkurrenz, kein Datum, der Gewinn kein Residuum und die Unternehmen an den Absatz- und Beschaffungsmärkten sind nicht machtlos. Hier kann davon ausgegangen werden, dass die Kapitaleigner ihren gewünschten Kapitalverwertungs- und Akkumulationsprozess mit einer entsprechenden Gewinnausstattung und -erwartung weitgehend durch ein Target return pricing[39] selbst steuern und beeinflussen können, um eine jeweils maximale Profitrate im Sinne eines heute geforderten Shareholder value zu realisieren. Jedenfalls sprechen hier die hohen (zweistelligen) durchschnittlichen Renditen (Eigenkapitalrentabilitäten nach Ertragsteuern) bei komfortablen Eigenkapitalquoten eine deutliche Sprache (vgl. Tab. 2).

Dennoch schließt die heute vorliegende hohe Konzentration und Zentralisation den Wettbewerb nicht gänzlich aus. Unternehmen kommen nicht selten nur dadurch unter wettbewerblichen Druck, weil es in der Wirtschaft zu strukturellen Nachfrageveränderungen mit schwerwiegenden Absatzeinbrüchen kommt. Der dann in der Regel verschärfte Verdrängungswettbewerb auf der Marktnebenseite bzw. Angebotsseite, um den kleiner werdenden Markt, führt unweigerlich zu stark sinkenden Preisen. Selbst Monopolisten oder marktbeherrschende Unternehmen bekommen dann auf ihren Absatzmärkten die Preiselastizität der Nachfrage zu spüren. Der Monopolist hat zwar die Macht, die sich am Markt letztlich einstellende Situation zu wählen. Dennoch muss er sich bei unterstellter Gewinnmaximierung – der Monopolpreis (p) ist hier gleich groß den Grenzkosten (GK) der produzierten und abgesetzten Menge – auf seiner fallenden Preis-Absatz-Funktion bezüglich Preis und Menge für eine nur bestimmbare Größe entscheiden. Hierbei spielt die relative Abweichung der Grenzkosten (GK) vom Preis (p) bzw. der Monopolmachtgrad nach Abba P. Lerner die entscheidende Rolle.

Monopolgrad = p-GK/p = 1/Preiselastizität der Nachfrage

Demnach ist die relative Differenz zwischen Preis und Grenzkosten umso größer, je niedriger der Betrag der Preiselastizität der Nachfrage im Gewinnmaximum ist. Der Monopolgrad erreicht dann den maximalen Wert von Eins, wenn das Monopol sein Preis-Mengen-Gewinnmaximum in einem Bereich der Preis-Absatz-Funktion erreicht, in dem der Betrag der Preiselastizität der Nachfrage größer als Eins ist. Je leichter dabei das Angebot des Monopols durch andere Güter substituiert werden kann, umso schwächer ist die Stellung des Monopolisten. Bei vollkommener Substitution wird die Nachfragekurve zu einer Horizontalen, d.h. die Preiselastizität wird unendlich groß und damit die Monopolstellung geschwächt.[40]

Daneben gilt für einen Monopolisten, wie für jedes andere kapitalistische Unternehmen unter Konkurrenzbedingungen auch, dass sich der entscheidende Preis (p) unter Berücksichtigung der produzierten und abgesetzten Mengen (x) immer aus drei Komponenten zusammensetzt: den Vorleistungsstückkosten (V/x),[41] den Lohnstückkosten (L/x) und dem Mehrwert je Stück (M/x).

P = v/x L/x M (Z+GR+G)/x

Der Mehrwert (M), der sich aus Zins (Z), Grundrente (GR) und Gewinn (G) zusammensetzt, entsteht dabei nur durch die Mehrarbeit der Beschäftigten in der Produktion (der Gebrauchswert der Arbeit ist größer als der im Lohn ausgezahlte Tauschwert der Arbeit) und wird danach am Absatzmarkt über den Preis der Waren realisiert.[42] Der Monopolist erzielt hier aber neben dem normalen im Produktionspreis enthaltenen Mehrwert noch einen zusätzlich Monopolprofit, „indem das Monopol aus der Zirkulation sich Werte aneignet, d.h. die monopolistischen Waren über dem Produktionspreis verkauft werden bzw. das Monopol von anderen Kapitalen unter dem Produktionspreis einkauft.“[43] Unabhängig vom Monopol gilt es hier für jedes kapitalistische Unternehmen, die Vorleistungskosten je Stück ohne Qualitätseinbußen bei den Fremdleistungen ständig klein zu halten bzw. zu senken. Hier nutzen die in der Regel nicht nur an den Absatzmärkten mit Macht ausgestatteten Monopolisten ihre zusätzlich gegebene Nachfragemacht an den Beschaffungsmärkten und verteilen somit den Mehrwert (Profit) der Lieferanten in der Zirkulationssphäre zu sich um.[44] Daneben wird immer ein enormer Druck auf die Beschäftigten ausgeübt, um dadurch eine Erhöhung der Arbeitsproduktivität (meist durch Entlassungen herbeigeführt) zu realisieren, die nicht verteilungsneutral in Lohnerhöhungen weitergegeben wird. Außerdem kommt es neben diesen relativen Lohnsenkungen auch zu absoluten Lohnkürzungen, um so den Mehrwert zu steigern. Und es kann auch innerhalb der Kapitalfraktion zu einer Umverteilung kommen. So versuchen die Eigentümer ihren Profit auf das eingesetzte Eigenkapital innerhalb des Mehrwerts gegenüber den Fremdkapitalgebern und Grundeigentümern durch Zins- und Grundrentenabsenkungen zu erhöhen. In der Regel fällt dies jedoch schwer, weil hinter den Zinsen mächtige Banken und hinter den Grundrenten mächtige Immobilien- und Leasinggesellschaften stehen. Am Ende sind es letztlich die Beschäftigten, die den Preis für mehr Profit zu zahlen haben. Dadurch sinkt aber systemgefährdend die Lohnquote und es kommt zu kontraproduktiven Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und damit auch zu negativen Rückwirkungen auf die Unternehmerprofite. Hier wirkt dann die einzelwirtschaftliche kapitalistische Rationalitätsfalle, die den Tatbestand zeigt, dass ein einzelwirtschaftlich rationales Verhalten, hier die unternehmerischen Kostensenkungen, zu gesamtwirtschaftlich widersprüchlichen Ergebnissen führen. Nimmt der Wettbewerb auf den Märkten den Unternehmern den in der Produktion von den Beschäftigten erbeuteten Profit wieder weg, so kommt es zusätzlich noch zu weniger Investitionen und einem weiteren Nachfrageausfall.[45] Mehr Widerspruch geht nicht! Auch wenn man dabei bedenkt, dass die einfachste Methode zur Profitmaximierung die Eliminierung des Wettbewerbs durch Konzentration und Zentralisation ist.

Das dennoch ideologisch immer wieder von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien betonte Wettbewerbsmodell ist also trotz aller Beteuerungen mehr als brüchig. Schon 1977 konstatierte daher Heidrun Abromeit zu Recht: „Das entleerte Wettbewerbskonzept dient lediglich der verschleiernden Rechtfertigung der Handlungsfreiheit von Privatunternehmen, ohne indessen eine Legitimation für diese Freiheit noch anbieten zu können.“[46] Und die Gruppe von Lissabon hat bezüglich einer heute völlig entfesselten Wettbewerbsideologie vier Grenzen des Wettbewerbs bzw. einer Wettbewerbsfähigkeit herausgearbeitet: „Das erste Ergebnis der Ideologie des Wettbewerbskriegs ist, daß ‚Nordamerikaner, Europäer und Japaner den Wettbewerb zu Lasten der sozial schwächsten in ihren Ländern führen‘. Kürzlich hat ein Anhänger der Wettbewerbsideologie dieselbe Idee anders ausgedrückt. Er stellte die Frage, wie britische Firmen mit Südkorea, Indonesien oder China noch konkurrieren könnten, wenn die soziale Sicherheit nicht weiter abgebaut würde und die Löhne weiterhin 30-, 40- oder 50fach höher lägen als in den asiatischen Ländern. Ein zweites Resultat der Wettbewerbsideologie ist, daß der Wert der Wettbewerbsfähigkeit, wenn jeder gegen jeden konkurriert, am Ende verlorengeht. Wir können nicht jeder gegen jeden wettbewerbsfähig sein. Wenn jeder mit jedem konkurriert, wird das Gesamtsystem früher oder später kollabieren. Der dritte Effekt der Wettbewerbsideologie ist Einseitigkeit. Sie nimmt nur eine Dimension der Human- und Sozialgeschichte wahr – den Geist des Wettbewerbs. Dieser Geist der Konkurrenz und der Aggression ist ein kräftiger Motor für Handlungen, Motivation und Innovation. Er läuft jedoch nicht unabhängig von anderen Antriebskräften, wie dem Geist der Kooperation und der Solidarität. Ein viertes Ergebnis der Wettbewerbsideologie ist der Reduktionismus und der sektiererische Fundamentalismus. Die Ideologie ist nicht nur einseitig – sie sieht auch noch schlecht. Sie nimmt die wenigen Dinge, die sie erkennt, nicht im richtigen Maßstab wahr. Wettbewerbsfähigkeit reduziert die gesamte conditio humana auf die Einstellungen und Verhaltensformen des ‚homo oeconomicus‘ als ‚homo competitor‘. Für sie haben Erkenntnisse, Überzeugungen und Verhaltensweisen keinen Wert, sofern sie nicht der Wettbewerbsfähigkeit untergeordnet und von ihr legitimiert werden – anderenfalls sind sie für die Wirtschaft irrelevant.“[47]

Wettbewerb ohne Kontrolle in Deutschland

Anhaltende angebots- und nachfragebedingte sowie internationale Marktanpassungen, die in den letzten zwanzig Jahren mit stark ausgeprägten Konzentrations- und Zentralisationsprozessen einhergingen, belegen die wettbewerbsimmanente Tendenz zur Marktvermachtung weltweit. Allein von 2008 bis 2015 kam es hier zu 630.987 Fusionen und Übernahmen von Unternehmensteilen. Das waren pro Jahr im Durchschnitt 78.873 Zusammenschlüsse bzw. Aufkäufe von Unternehmen. Das Wert-Volumen lag zusammen bei gut 32,7 Billionen US-Dollar. Pro Fusion waren das im Durchschnitt 51,9 Milliarden Dollar (vgl. Tab. 3).

Auch in Deutschland ist seit langem ein „Fusionsfieber“ und damit eine Zentralisation von Kapital zu beobachten. Seit Einführung der so genannten vorbeugenden Fusionskontrolle im Jahr 1973 wurden beim Bundeskartellamt bis 2014 insgesamt 47.166 Fusionen angezeigt und vollzogen. Das sind jahresdurchschnittlich fast 1.200 Zusammenschlüsse. Im selben Zeitraum wurden aber lediglich 179 oder jahresdurchschnittlich 5 Fusionen untersagt. Davon sind sogar nur 121 Verfahren bestandskräftig, 54 Verfahren wurden bei Gericht wieder aufgehoben. Vier vom Bundeskartellamt untersagte Fusionen sind noch rechtsstreitig und damit im Ausgang offen.[48] Für solche Erkenntnisse haben die sogenannten Top-Manager, wie der deutsche Siemens-Aufsichtsratsvorsitzende Gerhard Cromme und der französische Co-Präsident des Verwaltungsrats von Lafarge-Holcim, nur wenig Verständnis, wenn sie in Vorbereitung auf ein deutsch-französisches Managertreffen[49] in einem Handelsblatt-Gastkommentar zur europäischen Wettbewerbspolitik schreiben: „In Asien und anderen Erdteilen fusionieren riesige Konzerne, um Weltmärkte für sich zu erobern. In Europa dagegen ist die Firmenlandschaft in vielen Schlüsselindustrien nach wie vor zersplittert. Es mangelt an Unternehmen mit der kritischen Größe, um sich langfristig gegenüber der globalen Konkurrenz zu behaupten. Dessen ungeachtet blickt das Kartellrecht in Europa bei Firmenzusammenschlüssen häufig auf nationale Wettbewerbsstrukturen statt auf globale Kräfteverhältnisse.“[50]

Tab. 3: Weltweite Fusionen

Tabelle siehe PDF !

Quelle: STATISTA, Unternehmensfusionen (weltweit)

Ein besonders krasser und hier hervorzuhebender Fusionsfall war der 2002 erfolgte Zusammenschluss von Unternehmen am deutschen Mineralölmarkt. Hier boten damals noch zehn Anbieter an ca. 11.000 Tankstellen Kraftstoffe an. Von den sechs größten Anbietern fusionierten dann Aral und BP sowie DEA und Shell. Diese Fusionen hätten auch nicht mit Auflagen genehmigt werden dürfen.[51] Eine umfangreiche empirische Sektorenuntersuchung des Bundeskartellamts hat hier nun im Nachgang ergeben, dass die Mineralölkonzerne an den Tankstellen über eine eindeutig marktbeherrschende Stellung verfügen und ein ausbeuterisches oligopolistisches Preis(-Parallelverhalten) an den Tag legen.[52] Bis heute hat darauf die Politik aber skandalöserweise nicht reagiert.

Bevor die vollständige Fusionsentwicklung in Deutschland von 1973 bis heute im Folgenden aufgezeigt werden soll, muss zum besseren Verständnis noch eine Abgrenzung der Fusionen nach Produktionsstufen vorgenommen werden. Dabei spricht man von einer horizontalen Konzentration, wenn es zu einem Zusammenschluss von Unternehmen der gleichen Produktionsstufe kommt; z.B. wenn sich mehrere Automobilhersteller zusammenschließen. Vertikale Fusionen liegen vor, wenn sich Unternehmen auf vor- und/oder nachgelagerten Produktionsstufen zusammenfinden. Beispiel: Stahl- und Automobilunternehmen. Der Grund für dieses unterschiedliche externe Unternehmenswachstum ist in fast allen Fällen der Gleiche: Es geht um die Steigerung der Marktanteile zur Eliminierung unerwünschten Wettbewerbs und gleichzeitig um Kostensenkung zur Erhöhung der Gewinne und der Rentabilitäten – in der Regel in erster Linie realisiert durch die Freisetzung von Mitarbeitern. Dies schließt natürlich nicht aus, dass die Kostensenkungen nicht auch (noch) für Preissenkungen im Absatzwettbewerb eingesetzt werden (müssen); dies aber nicht zur Befriedigung der Nachfrager mit niedrigen Produktpreisen, sondern zur weiteren Bekämpfung unliebsamer Konkurrenten auf der Marktnebenseite, um somit endgültig die Marktbeherrschung zu erlangen. Bei der diagonalen Fusion kommt es zu Unternehmenszusammenschlüssen, bei denen die Unternehmen verschiedenen Produktionsstufen und Branchen angehören. So schließen sich beispielsweise Unternehmen aus der Stahl- und Automobilbranche mit Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie und vielleicht noch zusätzlich mit Reedereien zusammen. Der wesentliche Grund für solche Fusionen liegt neben der Risikostreuung des angelegten Kapitals über mehrere Branchen auch in der Gefahr einer potentiellen Überakkumulation. Zu einer solchen kommt es, wenn die realisierten Gewinne aus einer Branche in derselben Branche wieder in Realaktiva (Maschinen, Gebäude u.a.) angelegt, nicht mehr die gewünschten (angestrebten) Rentabilitäten gewährleisten. Die Gewinne werden dann entweder in Finanzaktiva (Wertpapiere, Aktien u.a.) gehalten oder in anderen Branchen investiert bzw. zum Aufkauf von Unternehmen benutzt. Dazu nur ein praktischer Fall: So erklärte in einem Interview mit der Wirtschaftswoche Dirk Rossmann, Eigentümer der zweitgrößten Drogeriekette Deutschlands, dass er eine „Rossmann Beteiligungsgesellschaft“ unterhält, „die direkt und indirekt an 100 Unternehmen beteiligt ist, darunter etwa Kunststoffhersteller Simona und die Molkerei Schwälbchen. Wir investieren als Familie auch jedes Jahr in rund 20 Gewerbeimmobilien, und ich bin in größerem Umfang an der Börse aktiv. Ich halte seit ein paar Jahren Anteile an der Deutschen Beteiligungs AG. Nach dem Brexit-Votum der Briten habe ich zum Beispiel für einen größeren Betrag BMW- und Daimler-Aktien gekauft.“[53]

Bei den Fusionen in Deutschland überwiegt jedoch nicht der diagonale Zusammenschluss, sondern mit einem Anteil von fast 80 Prozent an den gesamten Fusionen eindeutig die horizontale Fusion. Seit dem Beschluss des EU-Ministerrats vom Februar 1986, bis Ende 1992 einen gemeinsamen Europäischen Binnenmarkt herzustellen, ist es hier zu einer verstärkten Fusionswelle in Deutschland gekommen. Zusätzlich angeheizt wurde die Fusionsspirale durch die deutsche Wiedervereinigung und die 1992 in Maastricht beschlossene Europäische Währungsunion mit der Einführung des Euros. Im Zeitraum von 1973 bis 1985, also vor Verkündung des Binnenmarktes, kam es insgesamt zu 6.586 Fusionen, jahresdurchschnittlich waren das gut 506 Fälle, während sich im Zeitraum von 1986 bis 1990, nach der EU-Entscheidung für einen Binnenmarkt (Wirtschaftsunion), aber noch vor der deutschen Wiedervereinigung, insgesamt 5.810 Unternehmen zusammengeschlossen haben, was jahresdurchschnittlich 1.162 Fusionen oder eine Steigerungsrate von 129,6 Prozent (!) entspricht (vgl. Tab. 4). Nach der Wiedervereinigung und der Festlegung der Europäischen Währungsunion mit der Euro-Einführung verschärfte sich dann noch einmal der Fusionsauftrieb. Insgesamt belegen hier die nüchternen Zahlen ein völliges Versagen der so genannten „vorbeugenden Fusionskontrolle“ in Deutschland.

Tab.4: Differenzierte Fusionsentwicklung in Deutschland seit 1973

Tabelle siehe PDF !

Quelle: Diverse Kartellamtsberichte; eigene Berechnungen. * ab 1991 Gesamtdeutschland

So verwundert dann auch nicht mehr der ökonomische Tatbestand, dass 2014 nur die 10 größten Unternehmen in Deutschland, an der Spitze der skandalumwobene VW-Konzern, zusammen auf einen Umsatz von 932,6 Mrd. EUR kamen. Dieser Umsatz war in etwa so groß wie das Bruttoinlandsprodukt von 12 EU-Ländern[54] zusammen (siehe Tab. 5). Im Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt Deutschlands entsprach der Umsatz der 10 größten Unternehmen 32 Prozent. Dies zeigt nicht nur die gegebene Größte und Macht von 10 Konzernen in Deutschland, sondern auch, dass dies nichts mehr mit Marktwirtschaft zu tun hat. Wir sollten realistischer Weise von Machtwirtschaft sprechen.

Tab. 5: Die 10 größten deutschen Unternehmen (Daten 2014)

Tabelle siehe PDF !

Quelle: Die Welt: top 500, http:/top500.welt.de/; Zusammenstellung: Bontrup; Institut der Deutschen Wirtschaft, Deutschland in Zahlen 2015.

Alternativen sind dringend notwendig

Grundlage für die politischen Schlussfolgerungen und Empfehlungen, die aus den vorhergehenden Darlegungen folgen, ist die doppelte Überzeugung, dass erstens unkontrollierte private Macht zum Missbrauch verleitet und daher verhindert werden muss und zweitens, dass unkontrollierter Wettbewerb aus sich heraus keine optimale ökonomische und soziale Entwicklung gewährleistet, sondern sich durch Konzentrations- und Zentralisationsprozesse zunehmend selbst zerstört. Wettbewerb bedarf eines politischen und gesellschaftlichen Rahmens, in dem nicht nur wettbewerbliches Verhalten der Unternehmen erzwungen, sondern auch Entscheidungen über die Hauptrichtungen der ökonomischen Entwicklung – z.B. der Energieversorgung, der Verkehrsinfrastruktur, der Ausbildungs- und Gesundheitssysteme – auf der Grundlage demokratischer Diskussions- und Willensbildungsprozesse getroffen werden, die sich nicht nach rein ökonomischen Profit-Kriterien, sondern nach gesellschaftlichen Präferenzen richten.

Die Anforderungen an die Politik zur Korrektur der bisher aufgelaufenen Fehlentwicklungen in Sachen Markt, Wettbewerb und Konzentration sind demnach vielfältig. Wettbewerb darf kein Selbstzweck sein, das zeigt die weltweite Realität. Er führt letztlich nur zu zufälligen Ergebnissen, die weder prognostizierbar noch theoretisch eindeutig positiv zu bewerten und schon gar nicht demokratisch legitimiert sind. Wettbewerb benötigt daher die starke „staatliche Hand“ der politischen Kontrolle. Dazu muss dringend das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verschärft werden. Kartelle müssen strafrechtlich und nicht nur mit Bußgeldern sanktioniert werden[55] und die Marktanteile zur vorbeugenden Fusionskontrolle sind merklich herabzusetzen. Auch Entflechtungen von Unternehmen zur Zerschlagung bereits bestehender unerträglicher wirtschaftlicher Macht sind dringend geboten.[56] Hier hatte 2009 der damalige Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) mit einer angekündigten Gesetzesnovelle im GWB zur Entflechtung einen richtigen Vorstoß gemacht, er scheiterte aber an der eigenen Wirtschaftslobby kläglich und der Entwurf verschwand in den Schubladen.[57] Die notwendigen Änderungen zur Eindämmung wirtschaftlicher Macht müssen natürlich in einer konzertierten Aktion auf europäischer Ebene für die ganze EU umgesetzt werden. Und nicht zuletzt bedarf es einer unternehmensinternen Kontrolle durch einen Ausbau der Mitbestimmung, durch mehr Wirtschaftsdemokratie.[58] Die Beschäftigten bzw. ihre gewählten Vertreter in den Unternehmen benötigen eine paritätische Mitbestimmung. Das Kapital darf nicht mehr wie heute das alleinige Sagen haben. In Konzernen ab 2.000 Beschäftigten sollte der Aufsichtsrat außerdem nicht nur mit VertreterInnen der Kapital- und Mitbestimmungsseite, sondern auch mit VertreterInnen aus Verbraucher- und Umweltschutzverbänden besetzt werden. Bei der hier insgesamt dringend gebotenen Umsetzung versagt allerdings die herrschende Politik bis heute auf ganzer Linie.

[1] Vgl. u.a. den Sammelband von Dieter Grosser (Hrsg.), Konzentration ohne Kontrolle, Opladen 1969; Helmut Arndt, Markt und Macht, Tübingen 1973; Kurt Rudolf Mirow, Die Diktatur der Kartelle. Zum Beispiel Brasilien. Materialen zur Vermachtung des Weltmarktes, Reinbek bei Hamburg 1978 und Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (Hrsg.), Wirtschaftsmacht in der Marktwirtschaft. Zur ökonomischen Konzentration in der Bundesrepublik, Köln 1988 sowie die Schwerpunkte in Z. Zeitschrift Marxistische Erneuerung: Konzentration/Monopolisierung (Z 39/1999), Machtverhältnisse (Z 57/2004) und Konzentration, Monopol, Politik (Z 60/2004).

[2] Vgl. Daniel Baumann, Jakob Schlandt, 147 Unternehmen kontrollieren die Welt, in: Frankfurter Rundschau vom 24.10.2011.

[3] Attac Österreich (Hrsg.), Konzernmacht brechen! Von der Herrschaft des Kapitals zum Guten Leben für Alle, Wien 2016.

[4] Transnationale oder auch multinationale Konzerne sind gekennzeichnet durch eine privatwirtschaftliche Organisation, die erstens einen nationalstaatlich überschreitenden Transfer von Gütern, Kapital und Arbeit auf Dauer betreibt, zweitens die Beschaffung von Rohstoffen (Materialien), die Produktion und den Absatz der Güter auf mehrere Länder verteilt und ausdehnt und drittens trotz der rechtlichen Selbstständigkeit der einzelnen nationalen Unternehmen im Konzern sowie der überwiegenden nationalen Profitaneignung von einer einheitlichen transnationalen Konzernzentrale wirtschaftlich-strategisch gesteuert wird.

[5] Attac Österreich (Hrsg.), Konzernmacht brechen!, a.a.O., S. 8, vgl. dazu auch die Briefe verschiedener Autoren (auch von Heinz-J. Bontrup) an die 62 reichsten Personen der Welt, in: Ossietzky, Heft 3/2016.

[6] Die Gruppe aus Lissabon besteht aus renommierten Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen sowie aus politischen und ökonomischen Praktikern aus Westeuropa, Japan und Nordamerika mit Erfahrungen in internationalen Organisationen, Regierungen und Unternehmen. Die Gruppe, die ihre Arbeit 1992 in Lissabon begann, wurde von Riccardo Petrella, Professor an der Universität Louvain, Belgien, und ehemaliger Leiter des FAST-Programms (Forecasting and Assessment in Science and Technology) der Europäischen Kommission ins Leben gerufen.

[7] Vgl. dazu ausführlich: Heinz-J. Bontrup, Wettbewerb und Wirtschaftsmacht – Theorie und Realität, in: Z 57/2004, S. 38ff., sowie Heinz-J. Bontrup, Wo geht es hier bitte zur Marktwirtschaft? Marktwirtschaftliche Ordnung, Wettbewerb und Wirtschaftsmacht, Bergkamen 2012.

[8] Vgl. dazu ausführlich: Rainer Olten, Wettbewerbstheorie und Wettbewerbspolitik, München Wien 1995.

[9] Vgl. Ludwig Bress, Karl Paul Hensel, (Hrsg.), Wirtschaftssysteme des Sozialismus im Experiment – Plan oder Markt?, Frankfurt a.M. 1972, Jirí Kosta, Wirtschaftssysteme des realen Sozialismus, Probleme und Alternativen, Köln 1984.

[10] Der Originaltitel des 1776 in London erschienenen Buches lautet: „An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations”.

[11] Vgl. John Maynard Keynes, Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes, Übersetzung von Fritz Waeger, verbessert und um eine Erläuterung des Aufbaus ergänzt von Jürgen Kromphardt und Stephanie Schneider, 11.,erneut verbesserte Aufl., Berlin 2009, 1. Aufl. London 1936.

[12] Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (Hrsg.), Wirtschaftsmacht in der Marktwirtschaft, a.a.O., S. 9.

[13] Adam Smith, Der Wohlstand der Nationen. Eine Untersuchung seiner Natur und seiner Ursachen, München 1978, S. 17.

[14] Adam Smith, (1776/1978): Der Wohlstand der Nationen, a.a.O., S. 558.

[15] Helmut Steiner, Der Kurzschluss der Marktwirtschaft, Instrumentalisierung und Emanzipation des Konsumenten, Berlin 1999, S. 71.

[16] Wilhelm Rieger, Einführung in die Privatwirtschaftslehre, 2. Aufl., Nürnberg-Erlangen 1959, S. 44f.

[17] Winfried Wolf, Fusionsfieber. Oder: Das große Fressen, Köln 2000, S. 9.

[18] Vgl. Curt Eduard Fischer, Die Geschichte der deutschen Versuche zur Lösung des Kartell- und Monopol-Problems, in: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Bd. 10 (1954), S. 425-456; Erich Maschke, Grundzüge der deutschen Kartellgeschichte bis 1914, Dortmund 1964; Deutsche Historiker-Gesellschaft (Hrsg.), Monopole und Staat in Deutschland 1917-1945, Berlin 1966.

[19] Vgl. Avraham Barkai, Das Wirtschaftssystem des Nationalsozialismus, Köln 1977.

[20] Vgl. dazu aus dem Jahr 1947 „Das Ahlener Wirtschafts- und Sozial-Programm“ der CDU und die grundlegenden Anträge der CDU im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

[21] Vgl. dazu ausführlich Marianne Welteke, Theorie und Praxis der Sozialen Marktwirtschaft. Einführung in die Ökonomie der BRD, Frankfurt a.M. 1976.

[22] Alfred Müller-Armack, Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik, Bern 1976, S. 38 u. 107.

[23] Adam Smith, a.a.O., S. 112.

[24] Von 2000 bis 2014 beliefen sich die verhängten Bußgelder des Bundeskartellamtes insgesamt auf 3.348,3 Mio. EUR, Vgl. Bericht des Bundeskartellamtes 2013/2014: Bundestagsdrucksache 18/5210.

[25] Bundeskartellamt: Pressemitteilung vom 21.12.2015.

[26] Vgl. ebenda.

[27] Vgl. dazu ausführlich: Heinz-J. Bontrup, Ralf-M. Marquardt, Nachfragemacht in Deutschland. Ursachen, Auswirkungen und wirtschaftspolitische Handlungsoptionen, Münster 2008.

[28] Vgl. Frank-Thomas Wenzel, Auf Kosten der Stahlhersteller, in: Frankfurter Rundschau vom 06.07.2016, S. 13.

[29] Vgl. „EU verhängt Rekordbuße gegen Lastwagen-Kartell“ und „Rekordstrafen für LKW-Bauer“, in: Süddeutsche Zeitung vom 20.07.2016, S. 1 und S. 17.

[30] Jörg Huffschmid, Begründung und Bedeutung des Monopolbegriffs, in: Theorie des Monopols. Das Argument, Sonderbände AS 6, Berlin 1975, S. 29.

[31] Vgl. Alexander Schiersch, Alexander Kritikos, Kleine und mittlere Unternehmen: Stütze der gewerblichen Wirtschaft in Europa, in: DIW Wochenbericht, Nr 13/2014.

[32] Auch ist anerkannt, dass es durch Wettbewerb keine Lösung beim Problem von externen Effekten gibt. „Externe Effekte sind Wirkungen der Aktivität eines Wirtschaftssubjektes auf wenigstens ein anderes, für die das andere, wenn sie vorteilhaft (positiv) sind, nichts bezahlen muß oder, wenn sie nachteilig (negativ) sind, nicht entschädigt wird. Die Preise setzen insofern falsche Signale für die Allokation knapper Ressourcen, als nicht alle Kosten, die in Zusammenhang mit der Markttransaktion verursacht werden, berücksichtigt und von den Wirtschaftssubjekten in ihre Entscheidungen einbezogen (internalisiert) werden. Für den Staat wird daraus die Aufgabe abgeleitet, in die Ressourcenallokation einzugreifen und insbesondere die Verursacher negativer externer Effekte beispielsweise über Steuern indirekt mit den Kosten der von ihnen verursachten externen Effekte zu belasten.“ Ingo Schmidt, Wettbewerbspolitik und Kartellrecht, 8. Auf., Stuttgart 2005, S. 37.

[33] Vgl. Rainer Olten, Wettbewerbstheorie und Wettbewerbspolitik, München Wien 1995, S. 49ff.

[34] Vgl. ebenda, S. 112ff.

[35] Vgl. Die Gruppe von Lissabon (Hrsg.), Grenzen des Wettbewerbs. Die Globalisierung der Wirtschaft und die Zukunft der Menschheit, München 1995, S. 16.

[36] Werner Hofmann, Monopol, Stagnation und Inflation, Mit einer Einführung von Herbert Schui, Heilbronn 1987, S. 47.

[37] Ebd., S. 47.

[38] Helmut Arndt, Macht und Wettbewerb, in: Helmut Cox, u.a. (Hrsg.), Handbuch des Wettbewerbs, München 1981, S. 51.

[39] Vgl. Heinz-J. Bontrup, Target return pricing, in: Das Wirtschaftsstudium (WISU), Heft 4/2001, S. 470ff.

[40] Vgl. Jürgen Franke, Grundzüge der Mikroökonomik, 7. Aufl., München, Wien 1995, S.195.

[41] In den Vorleistungsstückkosten sind die Materialaufwendungen, die Abschreibungen auf den Kapitalstock und sonstige betriebliche an den Beschaffungsmärkten eingekaufte Fremdleistungen enthalten.

[42] Vgl. Nils Fröhlich, Die Aktualität der Arbeitswerttheorie. Theoretische und empirische Aspekte, Marburg 2009.

[43] Elmar Altvater, Wertgesetz und Monopolmacht, in: Zur Theorie des Monopols. Das Argument, Sonderbände AS 6, a.a.O., S. 187.

[44] Vgl. dazu Heinz-J. Bontrup, Ralf-M. Marquardt, Nachfragemacht in Deutschland, a.a.O.

[45] Vgl. Heinz-J. Bontrup, Krisenkapitalismus und EU-Verfall, 2. Aufl., Köln 2016.

[46] Vgl. Heidrun Abromeit, Wettbewerb, in: Gert von Eynern, Carl Böhret, Wörterbuch zur politischen Ökonomie, 2. Aufl., Opladen 1977, S. 559.

[47] Die Gruppe von Lissabon (Hrsg.), Grenzen des Wettbewerbs, a.a.O., S. 137ff.

[48] Vgl. Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2013/2014, Bundestags-Drucksache 18/5210.

[49] Seit 25 Jahren findet unter Ausschaltung der Öffentlichkeit eine deutsch-französische Konferenz von rund 50 Aufsichtsrats- und Vorstandsvorsitzenden führender deutscher und französischer Konzerne statt. In diesem Jahr fand die Konferenz unter dem Motto „Ist Europa am Ende?“ Anfang September unter Leitung von Cromme und Lafont in Evian statt (vgl. Handelsblatt vom 26./27./28. August 2016).

[50] Cromme, G./Lafont, B., Zweite Chance für Europa, in: Handelsblatt v. 26. August 2016, S. 64.

[51] Vgl. Heinz-J. Bontrup, Die vier von den Tankstellen, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 4/2002, S. 405ff.

[52] Vgl. Bundeskartellamt: Sektoruntersuchung Kraftstoffe, Abschlussbericht, Bonn 2011. Vgl. dazu auch Heinz-J. Bontrup, Unmut an den Tankstellen, in: ifo Schnelldienst, Heft 11/2012, S. 12ff.

[53] Dirk Rossmann, „An Persil verdienen wir keinen Cent“, Interview in Wirtschaftswoche Nr. 29 vom 15.07.2016, S. 42f.

[54] Finnland, Irland, Griechenland, Ungarn, Slowakische Republik, Kroatien, Slowenien, Litauen, Lettland, Estland, Zypern und Malta kamen 2014 zusammen auf ein Bruttoinlandsprodukt von 932.600 Mio. Euro.

[55] Vgl. Heinz-J. Bontrup, Das Kartellrecht novellieren: Strafrechtliche Konsequenzen für Kartelltäter!, in: Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, Zeitschrift der Ludwig-Erhard-Stiftung, Bonn, Heft 3/2010, S. 17ff.

[56] Eine verfassungsrechtliche Sperre ist hier nicht gegeben, wie der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-J. Papier, feststellt. Dient die Entflechtung einer Rückgängigmachung einer im Einzelnen unzulässigen Fusion, so liegt darin kein verfassungswidriger Eigentumseingriff vor. Dies gilt auch für Entflechtungen, um ohne Fusionierung eingetretene Überschreitungen bestehender und zulässigerweise bestimmter Marktanteilsgrenzen rückgängig zu machen. Vgl. Hans-J. Papier, Wirtschaftsordnung und Grundgesetz, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), 13/2007, 26.03.2007, S. 7f.

[57] Vgl. Michael Bergius, Entflechtungsgesetz, Brüderle droht den ganz Großen, in: Frankfurter Rundschau vom 15.12.2009.

[58] Vgl. dazu ausführlich: Heinz-J. Bontrup, Arbeit, Kapital und Staat. Plädoyer für eine demokratische Wirtschaft, 5. Aufl., S. 206-262.