Fusionen, Konzernumbau, Kapitalstrukturen

Bröckelnde Marktmacht der „Big-4" in der Elektrizitätswirtschaft

von Heinz-J. Bontrup
Dezember 2016

1 Gebietsmonopole und Politik

Seit der Zerschlagung der Gebietsmonopole 1998 im Zuge der Liberalisierung der Elektrizitätsmärkte hat es eine rasante Entwicklung im Hinblick auf Macht und deren Missbrauch in der deutschen Strombranche gegeben. Hatten alle Stromanbieter bis 1998 eine „natürliche“, räumlich abgegrenzte Monopolstellung, ein Gebietsmonopol, so darf seit dem jeder Stromanbieter seine Elektrizität überall in Deutschland an den Kunden bringen, und diese können seitdem zum ersten Mal ihren Stromanbieter frei wählen. Das zuvor erlaubte „natürliche Monopol“ in der Elektrizitätswirtschaft wurde trotz aller Negativwirkungen einer Monopolstellung mit besseren gesamtwirtschaftlichen Ergebnissen begründet und damit gerechtfertigt, als dies unter Wettbewerbsbedingungen der Fall sei. Ökonomisch besteht in der Tat kein Grund, dasselbe in mehreren Unternehmen und damit unter Wettbewerb produzieren zu lassen, wenn derselbe Gesamtoutput wirtschaftlicher in einem einzigen Unternehmen erzeugt werden kann. Um steigende Skalenerträge (economies of scale) auszunutzen, wäre hier eine Produktionskonzentration in einem Unternehmen sinnvoll. Dies gilt auch für Mehrproduktunternehmen. Immer kommt es zu einer Subadditivität der zumeist linearen Kostenfunktionen, d.h. die Grenzkosten sind konstant und die Stückkosten sinken bis zur Kapazitätsgrenze. Da Strom eine leitungsgebundene Ware ist, die Stromnetze benötigt, kam noch die technische Unmöglichkeit einer pro Anbieter zu schaffenden eigenen Netzstruktur hinzu. Moderne IT-Abrechnungsmöglichkeiten erlauben aber heute die Benutzung eines Netzes und damit die Stromdurchleitung seitens mehrerer Stromhersteller. Dies ist aber nur die Produktionsseite.

Wird im nächsten Schritt die Produktion verkauft, so kann man dies selbstverständlich einem „natürlichen Monopolisten“ nicht ohne staatliche Preiskontrolle erlauben. Dies sollte bis 1998 durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und durch eine staatliche Preis- und Gewinnregulierungsverordnung[1] sichergestellt werden. Dies gelang aber nicht, weil sowohl das GWB von Anfang an, auf Grund der rechtlich zugelassenen Monopolstellung der Stromanbieter, nur wenig bis gar nichts gegen eine missbräuchliche Ausbeutung eines Strommonopolisten ausrichten konnte und auch alle staatlichen Preisverordnungen für die Elektrizitätswirtschaft sehr komfortable Kosten- und Gewinnverrechnungen in den Strompreisen zuließen.[2] Der Gipfel war hier eine Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals, die als kalkulatorische Kosten mit einem darauf noch zusätzlich beaufschlagten Gewinn (also mit einem Zinses-Zins-Effekt) in den Strompreisen angesetzt werden durfte.

Für die so hohen Strompreise verantwortlich, die immer wieder in der Kritik standen, war über Jahrzehnte eine unheilvolle Allianz aus privaten und auch öffentlichen Stromversorgern und die Politik, die bis in die faschistische Ära zurückreicht. So hatte das 1936 von den Nationalsozialisten erlassene Energiegesetz bis 1998, ohne jemals novelliert worden zu sein, Bestand. Ein ausgeprägter Lobbyismusapparat auf Seiten der Elektrizitätsbranche, auch mit vielfältigen personellen Verflechtungen zur Politik, war durchgehend aktiv.[3] „Die Energiebranche ist erfolgsverwöhnt“, stellten die Journalisten Pascal Beucker und Anja Krüger fest: „In Deutschland sind die Strompreise so hoch, weil die vier Energieriesen und Netzbetreiber E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW ihre Interessenvertreter so nahe an die Mächtigen bringen können. Und die Politiker lassen sie an sich heran, denn das bringt Geld, früher oder später Pöstchen und damit Ansehen.“[4] Dazu nur drei Beispiele aus jüngerer Vergangenheit: „Ende 2004 war herausgekommen, dass CDU-Präsidiumsmitglied Hermann-Josef Arentz, Vorsitzender der gewerkschaftsnahen Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), zusätzlich zu seinen Diäten als Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen seit Jahren ohne eine erkennbare Arbeitsleistung ein fürstliches Gehalt von einem Tochterunternehmen des Essener Energiekonzerns RWE erhalten hatte. Kurz darauf wurde bekannt, dass der Bundestagsabgeordnete Laurenz Meyer während seiner Zeit als CDU-Generalsekretär hohe ‚Sonderausschüttungen‘ vom RWE-Konzern empfangen hatte. Diese resultierten seinen Angaben zufolge aus seiner früheren hauptberuflichen Tätigkeit für die im Oktober 2000 mit RWE verschmolzenen Vereinigten Elektrizitätswerke Westfalen (VEW).“[5] Und auch nicht vergessen ist der 2004 vollzogene spektakuläre Wechsel des Wirtschaftsstaatssekretärs Alfred Tacke (SPD) aus der Politik zum Vorstandsvorsitzenden des Stromversorgers STEAG, damals eine hundertprozentige Tochter der Ruhrkohle AG, an dessen Spitze 2003 der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) gewechselt war. Im Jahr 2002 hatten beide einen E.ON-Deal wohlwollend begleitet. In enger Absprache erlaubte in Vertretung des Bundeswirtschaftsministers Müller sein Staatssekretär Tacke den hochumstrittenen und vom Bundeskartellamt untersagten Aufkauf der Essener Ruhrgas AG[6] durch den E.ON-Konzern per „Ministererlaubnis“.[7] Und natürlich ist die Atomlobby nicht zu vergessen, die immer wieder ihre Profitinteressen mit staatlicher Unterstützung durchgesetzt hat.[8] Selbst nachdem Rot-Grün unter Gerhard Schröder (SPD) den Atomausstieg im Jahr 2000 bis 2022 beschlossen hatte, wurde dieser auf Druck der Stromkonzerne mit der Verlängerung der Laufzeit der Reaktoren bis 2027 von Angela Merkel (CDU) und ihrer schwarz-gelben Regierung noch weiter hinausgeschoben. Zusätzlich setzte man die Übertragung von Reststrommengen jüngerer Kernkraftwerke auf ältere Atommeiler durch, deren Mengen bald erschöpft waren.[9] Erst mit dem Atomgau am 11. März 2011 in Fukushima hatte die deutsche Atomlobby verloren. Die Laufzeitverlängerung wurde zurückgenommen und die „Big-4“ mussten sofort acht ältere bzw. weniger sichere Atomkraftwerke vom Netz nehmen. Den verbliebenen 19 AKWs wurde nur noch eine Restlaufzeit, wie ursprünglich vorgesehen, bis maximal 2022 zugestanden. Damit wurden 2011 AKW-Kapazitäten von knapp 9 GW mit einer Stromerzeugung von etwa 43 TWh über Nacht aus dem Markt genommen, ohne dass, wie von der Atomlobby immer wieder behauptet, die Versorgungssicherheit gefährdet ist.[10]

2 Liberalisierung und Wettbewerb wollte die Strombranche nicht

Nachdem 1998 fest stand, dass die Liberalisierung der Elektrizitätsmärkte nicht mehr zu verhindern war, wurde von den Stromanbietern sofort mit einer Abwehrstrategie zur Verhinderung eines kurz aufkeimenden Wettbewerbs begonnen. Dabei half die Politik. Ausschlaggebend waren dabei eine bewusst herbeigeführte Unterregulierung und das Offenlassen des Regulierungsverfahrens von Seiten der EU-Kommission. In einem Trial-and-Error-Prozess sollten die EU-Länder Erfahrungen mit unterschiedlichen Regulierungsregimen sammeln können. Die herrschende deutsche Politik (rot-grüne Regierung unter Schröder) entschied sich dabei aber für einen Sonderweg: Als eines der ersten EU-Länder hatte die Bundesrepublik zwar den Strommarkt liberalisiert, dabei aber im Zuge einer naiven Marktgläubigkeit auf eine staatliche Regulierungsbehörde verzichtet. Stattdessen sollten die Marktakteure in freien Verhandlungen sich selbst steuern. Der Energiewirtschaftler und Ökonom Christian von Hirschhausen bewertet diesen spezifisch deutschen Weg über „Verbändevereinbarungen“ vernichtend: „Dass sich die Monopolisten und Verbände ihre eigenen Spielregeln schreiben konnten, bedeutet im Rückblick mindestens fünf verlorene Jahre für den Wettbewerb.“[11] Insbesondere ermöglichte eine völlig untaugliche Verbändevereinbarung für die Netzregulierung bei einer zudem anfangs noch sehr zaghaften Wechselbereitschaft der Endkunden die Instrumentalisierung des Stromnetzes zur weitgehenden Ausschaltung des Wettbewerbs unter den „Big-4“ (siehe weiter unten). So machte beispielsweise die EnBW-Führung immer wieder Durchleitungshindernisse und zu hohe Durchleitungsentgelte anderer Netzbetreiber verantwortlich für hinter den eigenen Erwartungen zurückbleibende Geschäftserfolge seines Billigstromanbieters „Yello Strom“. Die unbefriedigende Umsetzung der Liberalisierung zwang schließlich die Bundesregierung auf Druck der EU-Kommission 2005, das erst 1998 novellierte Energiegesetz noch einmal zu verändern. Neben der Einrichtung einer Bundesnetzagentur für die Elektrizitätswirtschaft und der Gestaltung der Netzentgelte durch eine „Anreizregulierung“ kam es auch zu einer gesellschaftsrechtlichen Entflechtung (sog. „Legal Unbundling“) der vertikal integrierten Stromanbieter in Form einer Trennung des Strom- und Gasbereichs sowie der Stromerzeugung, des Stromhandels und Vertriebs. Auch wurde der Strom-Anbieterwechsel für private Haushalte weiter erleichtert und der diskriminierungsfreie Anschluss neuer Kraftwerke ans Netz garantiert.

3 Konzentrationsentwicklung: Fusionen und Neugründungen

Bezogen auf die Unternehmenszahlen zeigen die Daten in der deutschen Elektrizitätsbranche, dass sich im Zuge des Anpassungsprozesses die Zahl der Stromanbieter von 1998 bis 2006 zunächst um rund 20 Prozent von 1.229 auf 994 verringerte. Dabei wurde 2001 der Tiefpunkt mit 919 Unternehmen erreicht. Dieser Schrumpfprozess erklärt sich überwiegend aus einem mit Betriebsschließungen verbundenen Abbau von Überkapazitäten und aus einem Fusionsprozess, der sich in markanter Form bei den bis zur Liberalisierung bestehenden zehn großen integrierten Verbundmonopolisten vollzogen hat.[12] Diese Stromriesen traten über alle drei Wertschöpfungsstufen am Strommarkt auf. In der Stromerzeugung, der Stromübertragung durch Netze und im Stromhandel bzw. der Verteilung des Stroms. Damit beherrschten sie die samte vertikale Wertschöpfungskette. Um dies auch weiter tun zu können und jeden auch nur geringsten aufkommenden Wettbewerb bereits im Keim zu ersticken, fusionierten die zehn Stromgiganten zu den „Big-4“: E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall.[13] Außerdem kooperierten und fusionierten auch viele größere Stadtwerke (siehe hier die Gruppe der 8KU oder die Trianel-Gruppe[14]), denen man auf Grund der Liberalisierung noch ein großes „Stadtwerke-Sterben“ vorausgesagt hatte, was aber bis heute nicht im Geringsten eingetreten ist. Im Gegenteil: Seit 2005 hat es im Rahmen einer Rekommunalisierung 72 Stadtwerke-Neugründungen gegeben.[15] Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) stellte 2016 fest, dass im Bereich der Stromnetze „allein in den Jahren 2010 bis 2015 deutschlandweit etwa 60 Prozent der insgesamt rund 14.000 Konzessionen (in der Regel mit einer Laufzeit von 20 Jahren) neu vergeben“ (wurden). „Viele Gemeinden, die die Energieversorgung zuvor privatisiert hatten, nahmen dies zum Anlass, eine Umkehr früherer Entscheidungen zu erwägen. Zuletzt stießen vor allem die Bestrebungen der Städte Berlin und Hamburg, sich wieder an den örtlichen Energieunternehmen zu beteiligen, in der öffentlichen Wahrnehmung auf große Resonanz. Nachdem Hamburg im Jahr 2012 zunächst 25,1 Prozent der Anteile an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme erwarb, übernahm die Stadt 2014 die Stromnetzgesellschaft vollständig und verhandelte mit dem vorherigen Eigentümer Vattenfall eine Rückkaufoption für die Fernwärmenetze. In Berlin erreichte ein Volksentscheid zum Rückkauf des Stromverteilnetzes im Jahr 2013 zwar nicht die nötige Mehrheit. Dennoch hat der Landesbetrieb Berlin Energie am 14. März 2016 ein Angebot auf vollständigen Rückkauf eingereicht.“[16]

Nach den Fusionen zu den „Big-4“ kauften diese sich zusätzlich noch in vielen Stadtwerken mit Beteiligungen ein oder Übernahmen sie gleich komplett. Nach Angaben der Monopolkommission hielt im Jahr 2007 E.ON allein Anteile an 193 Energieversorgern, die im Wesentlichen über die hundertprozentige Tochtergesellschaft Thüga AG gemanagt wurden. Bezieht man die Beteiligungen an Regionalversorgungsunternehmen und Stadtwerken ein, so lagen 2004 sämtliche Konzentrationsraten (Marktanteile der größten Unternehmen) in der Elektrizitätserzeugung oberhalb der im Hinblick auf eine marktbeherrschende Stellung nach § 19 GWB kartellrechtlich erlaubten Schwellenwerte.[17]

Die Politik hätte hier massiv einschreiten müssen. Sie tat es aber nicht. Trotz dieser Fusionsprozesse gibt es ab 2006 jedoch wieder einen kontinuierlichen Zuwachs an Stromanbietern. Dies hängt mit der Neugründung vieler kleiner Stromvertriebsgesellschaften und von Stromhandelsunternehmen, aber auch mit dem „Legal Unbundling“ zusammen. 2012 (neuere Daten liegen nicht vor), gab es in Anbetracht dieser Entwicklung wieder 1.344 Elektrizitätsunternehmen. Gegenüber 1998, dem Liberalisierungsjahr, ist das ein Zuwachs von 9,4 Prozent. Die Beschäftigtenzahl lag 2012 noch bei 193.433 Beschäftigten und der Umsatz bei 512,8 Mrd. EUR. Wie hoch konzentriert dabei die Strombranche ist, zeigt allein der Tatbestand, dass von dem Branchenumsatz auf die „Big-4“ ein Anteil von 219,4 Mrd. EUR oder 42,8 Prozent entfiel. Dabei ging von 1998 bis 2012 die Beschäftigtenzahl von 251.709 auf 193.433, um fast 60.000, drastisch zurück.[18] Fast jeder vierte Arbeitsplatz wurde in der Elektrizitätswirtschaft seit der Marktöffnung vernichtet.[19] Dies hätte jedoch durch eine konzertierte Aktion aus Politik, Unternehmen und Gewerkschaften in Form einer kollektiven Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich verhindert werden können.[20] Dies geschah aber nicht, genauso wenig wie die Ausarbeitung und Umsetzung eines branchenweiten und gesamtwirtschaftlichen Energiekonzeptes. Stattdessen setzten alle Akteure auf den Markt als Regulierungsinstanz. Dies war ein großer Fehler.

4 Strompreisentwicklung

Bis zuletzt wehrte sich 1998 die Strombranche heftig gegen die von der EU-Kommission geforderte Liberalisierung der deutschen Elektrizitätsmärkte. Zu gerne hätte man die „natürliche Monopolstellung“ in Form der vertikal integrierten Absatzmärkte für Strom behalten. In der Bundesrepublik wurden die Elektrizitätsunternehmen staatlicherseits unterstützt. Gemeinsam war man gegen eine Marktöffnung und gegen Wettbewerb. Es gab aber auch Liberalisierungs-Befürworter. Allen voran der damalige Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP). Er war überzeugt, dass das neue liberalisierte Strommarktregime zu „wettbewerbsfähigen Strom- und Gaspreisen beitragen würde, von denen alle Verbraucher profitieren werden.“[21] Beziffern wollte er die „erreichbaren Preissenkungen nicht; Schätzungen (…) aus der Wirtschaft zwischen 20 und 30 Prozent“ erschienen ihm jedoch als „realistisch“.[22]

Rückblickend ist sein Optimismus eindeutig widerlegt worden. Zwar gingen 1998 kurzzeitig die Strompreise auf Grund vorgehaltener Überkapazitäten zurück, insgesamt ist es aber für die privaten Haushalte von 1998 bis 2014 zu keiner Strompreissenkung gekommen. Im Gegenteil: die Endkundenpreise sind in Deutschland sogar um 70,2 Prozent oder um 12 Ct/kWh gestiegen. Der allgemeine Verbraucherpreisanstieg belief sich dagegen im gleichen Zeitraum auf nur 27,0 Prozent. Auch im EU-weiten Querschnittsvergleich zahlen die deutschen Verbraucher – nach den Dänen – immer noch die höchsten Endpreise für Elektrizität. Und auch die Industrieunternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch bis zu 20 GWh (Unternehmen mit mittlerer Stromintensität) mussten von 1998 bis 2014 tiefer in die Tasche greifen. Hier lag der Strompreisanstieg bei 64,5 Prozent. Er fällt damit weit stärker aus als der Anstieg der von den Unternehmen im hiesigen Absatz zu erzielenden Erzeugerpreise, die im gleichen Zeitraum einen Zuwachs von rund 18,6 Prozent verbuchten.

Diese Strom-Preisentwicklung muss man aber differenziert betrachten, weil der Strompreis nicht nur durch Markt- und Konkurrenzverhältnisse beeinflusst wird, sondern auch durch vielfältige staatliche Interventionen in den Strommarkt in Form von Gesetzen (u.a. Energiewirtschaftsgesetz, Netzanreizregulierung und Erneuerbare Energiegesetz (EEG)) sowie durch Steuer- und Abgabenerhebungen administriert ist. Letztverbraucher begleichen mit ihrem Endkundenpreis immer mehrere Preiskomponenten, wobei die Stromanbieter entlang der Wertschöpfungskette das Inkasso und die ihnen nicht selbst zustehenden Einnahmen an die jeweiligen Empfänger verteilen.

- Die Preissteigerung beim Endpreis für Strom für die privaten Haushalte lag im Zeitraum von 1998 bis 2014 bei 70,2 Prozent. Dahinter verbirgt sich eine Steigerung beim von den Stromanbietern zu verantwortenden Herstellungspreis in Höhe von 7,4 Prozent, beim staatlich administrierten Kostenanteil dagegen um 263,3 Prozent.

- Für industrielle Stromnachfrager mit einer mittleren Stromintensität stieg der Endpreis um 64,5 Prozent von 1998 bis 2014. Hier ging der Herstellungspreis um 23,5 Prozent zurück, während der Staat eine Preissteigerung um 4.303,2 Prozent zu verantworten hatte.

- Für die stromintensiv produzierenden Unternehmen liegen keine verlässlichen empirischen Daten vor. Es kann aber auf Grund ihrer Nachfragemacht gegenüber den Stromanbietern davon ausgegangen werden, dass bei ihnen der Strompreis noch wesentlich mehr gesunken ist[23], wenn die Unternehmen mit einer mittleren Stromintensität bei den Stromherstellungspreisen der Stromanbieter schon eine Preissenkung von 23,5 Prozent durchsetzen konnten. Und auch beim staatlich administrierten Teil des Strompreises wurden die stromintensiven Unternehmen, insbesondere beim EEG, entlastet bzw. sogar überhaupt nicht mit einbezogen, so dass auch hier die großen Stromnachfrager nicht mit Strompreissteigerungen belastet wurden.

Dieser insgesamt differenzierte Befund der Strompreisentwicklung läuft letztlich auf eine starke Diskriminierung der privaten Haushalte hinaus, bis hin zu einer „Elektrizitätsarmut“ bei vielen Haushalten mit nur niedrigem Einkommen auf Grund der insgesamt beträchtlichen Endstrompreissteigerungen.[24]

Preisveränderungen für sich genommen sagen aber noch nichts über die Profitabilität der Unternehmen aus. Hier ist auch die Produktivitätsentwicklung zu berücksichtigen. Produktivitätssteigerungen sollen nämlich im marktwirtschaftlichen Duktus in Form von Preissenkungen bei einem funktionierenden Wettbewerb an die Nachfrager (Kunden) der Unternehmen weitergegeben werden. So stieg von 1998 bis 2012 die Produktivität in der gesamten deutschen Elektrizitätswirtschaft um fast 134 Prozent. Insofern wäre hier ein überproportional großer Preissenkungsspielraum möglich gewesen. Die Endpreise sind aber, wie aufgezeigt, von 1998 bis 2012 entgegen jeglicher (idealtypischen) Wettbewerbslogik nicht gesunken, sondern gestiegen. Selbst wenn man dabei nur auf die Stromherstellungspreise fokussiert, bleibt die Preisentwicklung angesichts der rasanten Produktivitätssteigerungen überaus enttäuschend. Im Ergebnis impliziert dieser Befund, dass trotz anderslautender politischer Ankündigungen keine scharfe Wettbewerbssituation in der Strombranche bis Ende 2012 gegeben war. Die erzielten Preise und am Markt realisierten Strommengen erlaubten auch nach der Liberalisierung von 1998 weiterhin hohe Profite und zweistellige Kapitalrentabilitäten. Von 1998 bis 2012 stiegen die Gewinne der angeblich so arg „gebeutelten“ Stromkonzerne um etwa 260 Prozent.[25]

5 Spielverderber Energiewende

Nicht zuletzt eine arrogante Haltung des Managements[26] der „Big-4“ gegenüber der Politik, die man glaubte über einen Lobbyismusapparat zu beherrschen (siehe Abschn. 1), hat die Stromkonzerne jetzt in arge Bedrängnis gebracht. Der Druck der Öffentlichkeit zum Atomausstieg nach Fukushima und die Forderung nach einem Ausbau an Erneuerbaren Energien, wie insbesondere Wind- und Solarstrom, nagen schwer an der Marktmacht der „Big-4“. Das Management hat den forcierten Anreiz zum Ausbau Erneuerbarer Energien im Erneuerbaren Energiegesetz (EEG), dass schon im Jahr 2000 eingeführt wurde, schlicht nicht ernst genommen und die Marktentwicklung voll verschlafen. Die Erneuerbaren Energien tragen mittlerweile gut 30 Prozent zur Bruttostromerzeugung in Deutschland bei. Die vielen kleinen Anbieter des Ökostroms (dies gleicht einem polypolistischen Angebot) genießen im EEG-System eine Vorrangeinspeisung ins Netz zu gesetzlich garantierten Festpreisen über zehn Jahre. Dies ist sicher eine komfortable Situation. Ohne diesen Anreiz wäre aber auch der aus Umweltgründen (CO2-Ausstoß, Klimawandel) dringend benötigte Ausbau der Erneuerbaren Energie nicht von statten gegangen.

Der jedoch durch den Ausbau insgesamt ausgelöste Verdrängungsprozess der Kraftwerkskapazitäten an der Börse zur Bestimmung des Strom-Großhandelspreises auf Basis von Grenzkosten („Merit-Order-Effekt“) hat die Auslastung der fossilen Kohle- und Gaskraftwerke der Stromkonzerne sukzessive immer mehr sinken lassen. Die Grenzkosten eines fossilen Kraftwerkes sind einfach höher als die Grenzkosten eines Ökokraftwerkes ohne hohe Brennstoffkosten, also mit variablen Grenzkosten von null. Und auch die Fixkosten sind auf Grund von sehr hohen Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinslasten) in einem fossilen Kraftwerk wesentlich höher als die Kapitalkosten eines Windrades oder einer Solaranlage auf dem Dach eines Hauses. Bei schlechter Auslastung in den fossilen Kraftwerken stiegen so die Stückkosten pro erzeugte Kilowattstunde Strom immer mehr. Und auf der Marktseite verfiel der an der Strombörse (EEX) in Leipzig gehandelte Strom-Großhandelspreis auf Grund von Überkapazitäten.[27] Die Stromkonzerne erlösten also bei gestiegenen Stückkosten für die abgenommenen (reduzierten) Strommengen immer weniger. Dadurch gerieten sie quasi in einen „Schraubstockeffekt“. Auf der Angebotsseite produzieren sie heute mit ihren fossilen Kraftwerken viel zu hohe Stückkosten und auf der Nachfrageseite sind die Großhandel-Strompreise im Keller. Das Ergebnis sind hohe einzelwirtschaftliche Verluste.

Dies lässt auch so manchen Stromnachfrager verzweifeln oder nur noch mit dem Kopf schütteln. Er erfährt auf seiner Strom-Endpreisrechnung keine Preissenkung, sondern immer nur Preiserhöhungen. Dies erklärt sich aber durch die EEG-Umlage. Da die Anbieter von Erneuerbaren Energien einen Festpreis je abgegebener Kilowattstunde garantiert bekommen, werden die Differenzkosten zwischen Festpreis und jeweiligen Börsenpreis (2015 waren dies insgesamt rund 20 Mrd. EUR) an die Stromnachfrager weitergegeben. Allerdings nicht an alle Nachfrager. Die Unternehmen mit einer hohen Stromintensität in der Produktion sind davon ausgenommen, was noch zusätzlich die Differenzkosten erhöht. Deshalb wird die viel gescholtene EEG-Umlage im Strompreis letztlich nur von den privaten Haushalten und den durch die Energiewende nicht-privilegierten (nicht stromintensiven) Unternehmen getragen und die Anbieter von Erneuerbaren Energien ziehen daraus zum Wohle der Umwelt einen Vorteil.

Die Stromgiganten sind aber auch durch die wegfallenden AKW-Gewinne – weshalb sie jetzt den Staat verklagt haben; die endgültigen Urteile stehen noch aus – und milliardenschwere Wertberichtigungen auf zuvor zumeist im Ausland eingekaufte Energieunternehmen, die nicht die erwarteten Ergebnisse gebracht haben, in Bedrängnis geraten. Außerdem drücken alle „Big-4“ extrem hohe Schulden und damit verbundene Zinslasten. Das erschwert eine weitere Kreditaufnahme und macht einen Strategiewechsel hin zu Erneuerbaren Energien, der ohne Investitionen nicht darstellbar ist, fast unmöglich. Einzig die Übertragungs- und Verteilungsnetzsparten (als ausgegliederte Tochterunternehmen) der Stromkonzerne sind auf Grund der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) noch gut aufgestellt. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) weist für diesen Bereich auf Basis einer Stichprobe von 109 Netzunternehmen bei einem stabilen, konkurrenzfreien Geschäftsumfeld eine zumeist zweistellige Eigenkapitalrendite nach.[28] Aber hier droht ab 2019 mit der dritten Stufe der Anreizregulierung womöglich eine Verschärfung und damit weit weniger Profit. Die heute gesetzlich garantierte üppige Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals von fast 9 Prozent soll laut Bundesnetzagentur um 2 Prozentpunkte abgesenkt werden.[29]

6 Jetzt wackeln die Stromgiganten

Diese insgesamt stark angespannte wirtschaftliche Situation hat jetzt E.ON und RWE veranlasst, die Konzerne in „gute“ und „schlechte“ Teile zu zerschlagen. Schon im Dezember 2014 kündigte E.ON an, sich vom traditionellen Geschäftsfeld der konventionellen Stromversorgung auf Basis von Atom- und Kohlekraftwerken zu trennen und sich im Gegenzug auf Erneuerbare Energien, den Netzbetrieb, den Stromvertrieb und Energiedienstleistungen konzentrieren zu wollen. Am 8. Juni 2016 beschloss die Hauptversammlung die Trennung vom traditionellen Geschäftsfeld und dessen Einbringung in eine neue Gesellschaft namens Uniper mit rund 14.000 Beschäftigten.[30] Beide Unternehmen werden künftig eigene Wege gehen. Allein durch die Abspaltung musste E.ON aber im 1. Halbjahr 2016 hohe Wertberichtigungen hinnehmen und einen Halbjahresverlust von fast 3 Mrd. EUR ausweisen.[31]

Die RWE AG, genauso wie E.ON ein Sanierungsfall, folgte diesem Trennungs- bzw. Zerschlagungsprozess zunächst nicht, entschloss sich dann aber Ende 2015 doch dazu. Der Aktienkurs von RWE hatte sich binnen zwei Jahren halbiert. Die Ratingagenturen „stufen das Unternehmen nur noch knapp über ‚Ramsch‘ ein. Die Milliarden-Kosten für den Atomausstieg bereiten dem Konzern weitere Probleme. Aus schierer Not setzt er nun ebenfalls auf die Energiewende: Die neue Ökostrom-Tochter Innogy soll bis zum Jahresende teilweise an die Börse gebracht werden und die Kassen des chronisch klammen Mutterhauses füllen.“[32] Dazu schreibt der RWE-Vorstandvorsitzende Peter Terium: „Seit Januar 2016 arbeiten wir mit Hochdruck daran, den Konzern organisatorisch grundlegend neu aufzustellen und damit für die gewaltigen energiewirtschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit zu rüsten. Ausgangspunkt war der (…) gefasste Beschluss, unser Geschäft mit Erneuerbaren Energien, Netzen und Vertrieb in einer neuen Tochtergesellschaft zusammenzufassen und diese an die Börse zu führen. (…) Sie wird ‚Innogy‘ heißen. Der Name (…) setzt sich aus den Begriffen ‚Innovation‘, ‚Energy‘ und ‚Technology‘ zusammen. (…) Nun liegt der nächste große Schritt vor uns – der Börsengang.“[33] Wann dieser erfolgen soll, steht noch nicht genau fest. Ende August 2016 verkündigte Innogy die Absicht eines Zukaufs der Solar- und Batteriefirma „Belectric Solar & Battery“ mit Sitz nahe Schweinfurt. Das Bundeskartellamt muss dem Kauf noch zustimmen. Belectric (rund 500 Beschäftigte) entwickelt, errichtet und betreibt Freiland-Solarkraftwerke.[34] Der Aufkauf bestätigt, dass große Konzerne kleine innovative mittelständische Unternehmen schlucken, wenn sie selbst nicht in der Lage sind, entsprechende Innovationen zu kreieren.

***

Nach der Liberalisierung 1998 und der als Abwehrreaktion folgenden Konzentration hatten die neu entstandenen „Big-4“ noch geglaubt, sie könnten so weitermachen wie ihre Vorgängerunternehmen zu Zeiten der Gebietsmonopole: Hohe Marktmacht, kombiniert mit einer ausgeprägten Abhängigkeit der Nachfrager auf Grund einer strompreisunelastischen Nachfragefunktion, schienen die Garantie für einen anhaltenden Unternehmenserfolg mit hohen Profiten zu sein. Hinzu kam die einmalige Chance für das Management, die in der Energiewirtschaft starke Mitbestimmung durch Betriebs- und Aufsichtsräte zu schwächen. Der „leider aufkommende Wettbewerb“, so das Management, zwinge jetzt zur Kostenanpassung bzw. zum Personalabbau und zu Einkommens- und Sozialleistungskürzungen. Dies wurde auch mit einer massiven Umverteilung zu Lasten der Beschäftigten und zum Vorteil der Kapitaleigner, auch der öffentlichen Shareholder, umgesetzt. Die Gewinne und Gewinnquoten in der Elektrizitätswirtschaft stiegen von 1998 bis 2011 um 183,3 Prozent; die Einkommen der verbliebenen Beschäftigten legten nur um 32,1 Prozent zu. Die Folge war ein drastischer Lohnquotenverfall.[35]

Dann kam die forcierte Energiewende mit den Zielen Dekarbonisierung der Energieversorgung, endgültiger Ausstieg aus der Atomenergie und Ausbau der massiv vom Staat angereizten Erneuerbaren Energien. Die Folgen sind oben beschrieben. Damit dürften nun die „goldenen Zeiten“ für die Großkonzerne der Elektrizitätswirtschaft ein für alle Mal passé sein. Es gilt offensichtlich der Satz des Vorstandsvorsitzenden von RWE, Peter Terium: „Auch ein Riese kann stolpern.“[36] Ja, aber nur, weil das Management auf ganzer Linie versagt hatte und die Politik am Ende mehr oder weniger zur Energiewende stand.

[1] „Arbeitsanleitung zur Darstellung der Kosten- und Erlösentwicklung in der Stromversorgung“ auf Basis der „Leitsätze zur Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten bei öffentlichen Aufträgen“ (VO RP Nr. 30/53) sowie der 1971 eingeführten „Verordnung über allgemeine Tarife für die Versorgung mit Elektrizität, kurz Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt).

[2] Vgl. dazu ausführlich: Bontrup, H.-J., Die neuen Energiegiganten, in: Z. Zeitschrift Marxistische Erneuerung, Nr. 60 (Dezember 2004), S. 38ff.

[3] Vgl. Eckardt, N./Meinerzhagen, M./Jochimsen, U., Die Stromdiktatur. Von Hitler ermächtigt – bis heute ungebrochen, Hamburg 1985; Tillack, H.-M., Die korrupte Republik. Über die einträgliche Kungelei von Politik, Bürokratie und Wirtschaft, Hamburg 2009.

[4] Beucker, P./Krüger, A., Die verlogene Politik. Macht um jeden Preis, München 2010, S. 52.

[5] Ebenda, S. 278.

[6] Mittlerweile wurde das 1926 gegründete Traditionsunternehmen Ruhrgas als E.ON Ruhrgas mit der E.ON Global Commodities SE mit Sitz in Düsseldorf und ca. 1.500 Beschäftigten verschmolzen und damit der Name Ruhrgas getilgt.

[7] Vgl. Tillack, H.-M., Die korrupte Republik, a.a.O., S. 52f.

[8] Vgl. Biermann, W./Köhler, O./Traube, K./Wallraff, G., Gegen den Atomstaat, 8. Aufl., Frankfurt a. M. 1979; Franke, J./Viefhues, D., Das Ende des billigen Atomstroms, 2. Aufl., Köln 1984; Wolf, H. G., Der Schrott von morgen. Zum Stand der Atomwirtschaft in der Bundesrepublik, München 1985; Müschen, K./Romberg, E., Strom ohne Atom. Ein Report des Öko-Instituts Freiburg, Frankfurt a. M. 1986; Beucker, P./Krüger, A., Die verlogene Politik, a.a.O., S. 56ff.; von Hirschhausen, C., 70 Jahre Atomkraft: Vom Traum zum Albtraum, in: DIW-Wochenbericht, Nr. 32/33/2015.

[9] von Hirschhausen, C./Gerbaulet, C./ Kemfert, C./ Reitz, F./Ziehm, C., Atomausstieg geht in die nächste Phase: Stromversorgung bleibt sicher – große Herausforderungen und hohe Kosten bei Rückbau und Endlagerung, in: DIW-Wochenbericht, Nr. 22/2015; DIW-Wochenbericht, Nr. 45/2015, Zukunft der Atomkraft.

[10] Vgl. Bontrup, H.-J./Marquardt, R.-M., Die Zukunft der großen Energieversorger, Konstanz 2015, S. 66.

[11] Hirschhausen, zitiert in: Die große Unvollendete, in: Energie & Management, 15.09.2008, S. 4.

[12] Die zehn Unternehmen waren: 1. Vereinigte Energie- und Bergwerks-AG (VEBA), davon der Strombereich mit der Tochtergesellschaft Preussen-Elektra AG, Hannover; 2. Vereinigte Industrieunternehmungen (VIAG), davon der Strombereich: Bayernwerke AG, München. Aus den beiden Strombereichen bzw. Unternehmen ist die E.ON Energie AG, München 2000 hervorgegangen. 3. RWE Energie AG, Essen, und 4. Vereinigte Elektrizitätswerke Westfalen AG (VEW), Dortmund, aus deren Fusion im Jahr 2000 die neue RWE AG, Essen, entstanden ist. 5. Vereinigte Energiewerke AG (VEAG), Berlin, 6. Hamburgische Elektrizitäts-Werke AG, Hamburg, und 7. Berliner Kraft- und Lichtwerke (Bewag)-AG, Berlin, die zur Vattenfall Europe, Berlin fusionierten. 8. Badenwerke AG, Karlsruhe, 9. Energieversorgung Schwaben AG (EVS), Stuttgart und 10. Neckarwerke AG, Stuttgart, aus denen die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, entstand.

[13] Vgl. Bontrup, H.-J./Marquardt, R.-M., Kritisches Handbuch der Elektrizitätswirtschaft, Branchenentwicklung, Unternehmensstrategien, Arbeitsbeziehungen, 2. Aufl., Berlin 2011, S. 79f.

[14] Zur 8KU gehören: Stadtwerke Hannover AG, HEAG Südhessische Energie AG, Mainova AG, MVV Energie AG, N-Ergie AG, RheinElektra AG, Stadtwerke Leipzig GmbH und Stadtwerke München GmbH. Vgl. Bontrup, H.-J./Marquardt, R.-M., Kritisches Handbuch der deutschen Elektrizitätswirtschaft, a.a.O., S. 86ff.

[15] Vgl. Berlo, K./Wagner O., Stadtwerke-Neugründungen und Rekommunalisierungen. Energieversorgung in kommunaler Verantwortung, Studie: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie, Wuppertal 2013.

[16] Cullmann, A./Nieswand, M./Seifert, S./Stiel, C., Trend zur (Re-)Kommunalisierung in der Energieversorgung: Ein Mythos?, in: DIW-Wochenbericht, Nr. 20/2016, S. 442.

[17] Vgl. Bontrup, H.-J./Marquardt, R.-M., Kritisches Handbuch …, a.a.O., S. 84.

[18] Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl aller Stromanbieter liegt nur bei 144 MitarbeiterInnen, was trotz hoher Konzentration die Kleinteiligkeit der Branche zeigt.

[19] Bontrup, H.-J./Marquardt, R.-M., Die Zukunft der großen Energieversorger, a.a.O., S. 66.

[20] Vgl. dazu ausführlich die konkreten Berechnungen bei Bontrup, H.-J., Arbeitszeitverkürzung in der Elektrizitätswirtschaft, in: WSI-Mitteilungen, Heft 6/2016, S. 460ff.

[21] Handelsblatt: Strom- und Gaskunden im Wettbewerb umworben, 28.04.1998, S. 5.

[22] Handelsblatt: Rexroth, Keine Schutzräume für Kommunen, 04.02.1998, S. 12.

[23] Vgl. Bontrup, H.-J./Marquardt, R.-M., Die Zukunft der großen Energieversorger, a.a.O., S. 37ff.

[24] Vgl. dazu ausführlich Bontrup, H.-J./Marquardt, R.-M., Die Energiewende, Verteilungskonflikte, Kosten und Folgen, Köln 2015, S. 53ff.

[25] Vgl. dazu ausführlich Bontrup, H.-J./Marquardt, R.-M., Die Zukunft der großen Energieversorger, a.a.O., S. 64ff.

[26] Besonders unnachgiebig hat sich hier der ehemalige RWE-Chef Jürgen Großmann gezeigt. Bis zum bitteren Ende setzte er auf Atomkraft und forderte eine Laufzeitverlängerung um bis zu 20 Jahre.

[27] Zu den Überkapazitäten vgl. Kemfert, C., Erdkabel – eine weitere Erscheinung in der Gespensterdebatte um Stromengpässe, in: DIW-Wochenbericht, Nr. 42/2016, S. 1.016.

[28] Vgl. Pavel, F., u.a., Gutachten zum Investitionsverhalten der Strom- und Gasnetzbetreiber im Rahmen des Evaluierungsberichts nach § 33, Abs. 1 ARegV, (Hrsg.) DIW-Econ GmbH, Berlin 2014.

[29] Zitiert bei Wille, J., Sündenbock Energiewende, in: Frankfurter Rundschau vom 28.09.2016, S. 16.

[30] Im September 2016 wurde Uniper an die Börse gebracht. Die Eigentümer der E.ON erhielten für je zehn E.ON-Aktien zusätzlich eine neue Uniper-Aktie.

[31] Vgl. Frankfurter Rundschau, 05.08.2016, S. 13, „Uniper bremst E.ON“.

[32] Knuff, T., RWE sucht Anschluss an die Zukunft, in: Frankfurter Rundschau vom 30.08.2016, S. 16.

[33] Terium, P., in: RWE-Bericht über das erste Halbjahr 2016.

[34] Knuff, T., RWE sucht Anschluss an die Zukunft, a.a.O., S. 16.

[35] Vgl. dazu ausführlich Bontrup, H.-J./Marquardt, R.-M., Die Energiewende, a.a.O., S. 120ff., Bontrup, H.-J./Marquardt, R.-M., Die Zukunft der großen Energieversorger, a.a.O., S. 64ff.

[36] Terium, P., zitiert in: Gusbeth, S., E.ON: Warum sich der Konzern aufspaltet, in: Euro Magazin, http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/In-neuer-Gesellschaft-E-ON-Warum-sich-der-Konzern-aufspaltet-4078785.