Buchbesprechungen

Lohnabhängigenklasse, arbeitende Klasse oder moderne Arbeiterklasse?

von Günter Bell zu Lieberam/Miehe und Seppmann
September 2011

Ekkehard Lieberam/Jörg Miehe (Hg.), Arbeitende Klasse in Deutschland – Macht und Ohnmacht der Lohnarbeiter, Pahl Rugenstein Nachf. GmbH, Bonn, 2011, 210 Seiten, 19,90 Euro; Werner Seppmann, Die verleugnete Klasse, Kulturmaschinen Verlag, Berlin, 2010, 214 S., 16,80 Euro

Als die Marx-Engels-Stiftung 2003 mit dem Projekt „Klassenanalyse@BRD“ begann, rief „die systematische Beschäftigung mit der Arbeiterklasse [noch] einige Verwunderung hervor“. (Seppmann, 7) Doch mittlerweile ist für „eine Mehrheit der Lohnabhängigen der Klassenantagonismus in zunehmenden Maße wieder spürbar geworden“ (Robert Steigerwald in Arbeitende Klasse [AK], 9) und über „Klassen“ wird selbst auf soziologischen Tagungen und im Feuilleton der Zeitungen wieder gesprochen.

Bisher lagen vier Bände dieses verdienstvollen Projektes mit Analysen und Diskussionsbeiträgen der beteiligten Wissenschaftler vor, jetzt ist – dieses Mal im Pahl Rugenstein Verlag – der fünfte Band erschienen: „Arbeitende Klasse in Deutschland - Macht und Ohnmacht der Lohnarbeiter“. Kurz vorher erschien ein gesonderter Beitrag von Werner Seppmann über „Die verleugnete Klasse“ im Kulturmaschinen Verlag.

Von den vielfältigen Aspekten, die in diesen Veröffentlichungen angesprochen werden, möchte ich einen herausgreifen, der nach Klärung drängt: die begriffliche Erfassung derjenigen Klasse(n), „die die Kapitaloffensive zum Halten bringt, über eine wirksame politisch-organisatorische und geistig-kulturelle Gegenmacht verfügt und für eine neue Gesellschaft kämpft“ (Steigerwald [AK] 8).

Werner Seppmann hat mit seinem fundierten und kenntnisreichen Buch einen wichtigen Beitrag zur marxistischen Debatte über Klassen vorgelegt. Zur hier besonders interessierenden Frage erläutert er, dass er statt von einer „Arbeiterklasse“, unter der er allein „die industriell, bzw. produzierend Beschäftigten“ (Seppmann, 28) versteht, von einer „Lohnabhängigenklasse“ spricht, die zusätzlich auch die „durch die gesellschaftliche Arbeitsteilung entstandenen neuen Beschäftigungsformen abhängiger Arbeit“ (ebd.) umfasst. Bei der Definition dieser „erweiterten Arbeiterklasse“ hebt Seppmann ihre „existenzielle Abhängigkeit vom Kapital“ (ebd.) hervor.

Seppmann weist selbst auf ein zentrales Problem eines so weit gefassten Klassenbegriffes hin: Er behindert das Verständnis für jene Segmente, „die einen Grundbestand organisationsfähiger gemeinsamer Interessen gegenüber dem Kapital besitzen“ (Seppmann, 68) und erschwert mithin die von Seppman benannte Aufgabe, „den strukturell handlungsrelevanten Kern der abhängig Beschäftigten möglichst präzise zu bestimmen“ (ebd.).

Folgen kann ich Seppmann darin, dass die „strukturell handlungsrelevanten Segmente der abhängig Beschäftigten“ (Seppmann, 75) in der Industriearbeiterschaft zu finden sind. Wichtig ist aber, dass er hierbei nicht stehen bleibt, sondern als weitere Segmente jene Gruppen nennt, deren Arbeitsplätze „sich industriellen Standards annähern“ bzw. deren Arbeitssituation „durch ein Mindestmaß an ihre Handlungsfähigkeit fördernde Kollektivität geprägt ist“. (ebd.) Als Beispiel für eine solche Berufsgruppe nennt er zutreffend die Krankenschwestern.

Für Seppmann bleibt die Arbeiterschaft in den industriellen Kernbereichen mithin von besonderer Bedeutung, er sieht aber die Notwendigkeit von „Allianzen, Bündnissen und Zusammenschlüssen“ (Seppmann, 209) – vorrangig mit anderen Teilen der Lohnarbeiterklasse, aber auch unter Einbeziehung weiterer Gruppen. Dass Seppmann diese Bündnispartner der Lohnarbeiterklasse nicht präziser fasst als „alle[.], die unter dem Kapitalismus leiden“ (ebd.) ist jedoch ein Mangel, dem Seppmann in seinen nächsten Veröffentlichungen durch Präzisierung abhelfen sollte.

Robert Steigerwald fasst in seiner Einleitung zu Arbeitende Klasse in Deutschland die gemeinsame Position der Autoren des aktuellen Sammelbandes des Projektes „Klassenanalyse@BRD“ zusammen: Sie wollten „einen Beitrag zur Analyse der heutigen Klassengesellschaft und ihres historischen Entwicklungsganges leisten“. (S. 8) Eine Aufgabenstellung, die die sieben Autoren in unterschiedlichem Umfang erfüllen.

Im Mittelpunkt des Sammelbandes stehen zwei Aufsätze von Ekkehard Lieberam und Jörg Miehe. Ekkehard Lieberam untersucht „Strukturwandel und Klassenbildung der Lohnarbeiter in Deutschland“.

Quasi als Ergänzung zu Seppmanns Feststellung, Klassen seien „strukturelle Tatsachen“, die „auch ohne ein profiliertes Bewusstsein reale Faktoren des sozialen Geschehens“ sind, (Seppmann, 81) betont Lieberam, Klassen seien „solange sie sich nur ökonomisch konstituieren“, noch nicht „ausgereift“ (Lieberam [AK], 29).

Wie auch Seppman sucht Lieberam nach einer Alternative zum Begriff „Arbeiterklasse“, ein Begriff, mit dem sich – so Lieberam zutreffend – zwei Probleme verbinden: „Zum einen [werden] jene Veränderungen und Differenzierungsprozesse im sozialen Organismus unzureichend berücksichtigt, die sich im Verlauf des 20. Jahrhunderts ergeben haben. Zum anderen ist kein Begriff sinnvoll, der für viele ‚Eigentümer von bloßer Arbeitskraft’ schon deswegen unverständlich ist, weil sie sich nicht als Arbeiter sehen.“ (Lieberam [AK], 63 f.) Aus diesen Gründen spricht Lieberam in seinem Beitrag fortan von einer „arbeitenden Klasse“ (ebd., 64).

Nicht nur begrifflich, sondern auch hinsichtlich der „hegemonialen Führungsrolle der in den Großbetrieben organisierten Arbeiterklasse im Kampf um gesellschaftlichen Fortschritt und in einer sozialistischen Revolution“ sei „Nachdenken angesagt“. (Lieberam [AK], 54) So wirft Lieberam die Frage auf, „ob sich nicht als objektive Strukturen neben der Industriearbeiterklasse weitere ‚arbeitende Klassen’ entwickeln“ (Lieberam, [AK], 64) und nennt beispielhaft die „Klasse kommerzieller Lohnarbeiter“, die „Klasse der privaten ‚Dienstleister’“ und die „Unterklasse“, bestehend aus Prekarisierten, Ausgegrenzten, Langzeitarbeitslosen, Niedriglöhnern, Minijobbern und Erwerbsunfähigen.

Es ist jene „Vielfalt der sozialen und politischen Akteure“ (Lieberam, [AK], 80), die es abwegig erscheinen lässt, dass im Kampf gegen die Kapitalherrschaft eine einzige Partei die Führung übernehmen könnte. Zwar werde – so Lieberam – weiter ein „politisches Zentrum“ der Gegenmacht erforderlich sein, um diesen Kampf erfolgreich führen zu können, es gehe jedoch um eine „plurale Allianz“. (Lieberam, [AK], 80)

Jörg Miehe versucht in seinem Beitrag, den aktuellen Umfang einer „orthodox bestimmten modernen Arbeiterklasse“ zu ermitteln und untersucht zu diesem Zweck die Struktur der Erwerbstätigkeit und der gesellschaftlichen Arbeitsteilung in der BRD von 1957/1970 bis 2005. Beim Lesen drängt sich allerdings der Eindruck auf, dass das von Lieberam angemahnte „Nachdenken“ Miehes Sache nicht ist.

Seine Definition dieser Arbeiterklasse umfasst nur die „Fabrikarbeiter der materiellen Produktion in kapitalistischen Unternehmen“. (Miehe [AK], 85) und schließt damit große Teile der lohnabhängig Beschäftigten aus. Aus der Gesamtzahl der Lohnabhängigen von 30,481 Mio. rechnet er all jene heraus (Miehe [AK], 147 f.),

- die nicht bei einem privaten Arbeitgeber oder einem privat am Markt agierenden Unternehmen beschäftigt sind – also alle Staatsbediensteten und alle Erwerbstätigen bei Organisationen ohne Erwerbscharakter[1];

- die in Wirtschaftszweigen beschäftigt sind, in denen keine materielle Produktion stattfindet;

- die zwar zur materiellen Produktion beitragen, aber so gut bezahlt werden, „dass von der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft keine Rede sein kann“;

- die nicht an der Verwertung von Kapital beteiligt sind, oder dies nur ohne Produktion von Mehrwert tun (beispielsweise das Handwerk);

- die in Wirtschaftszweigen beschäftigt sind, in denen zwar Kapital verwertet und Mehrwert angeeignet, aber nicht produziert wird (Banken, Versicherungen etc.).

Ausgesondert werden nach diesen Maßgaben beispielsweise 1,2 Mio. von 1,4 Mio. Bauarbeitern, weil Miehe annimmt, dass sie in einem Betrieb arbeiten, der weniger als sechs Lohnarbeiter beschäftigt und sie daher – in seiner Logik – keinen Mehrwert produzieren. Die Plausibilität seiner Berechnungen wird auch nicht dadurch erhöht, dass er einerseits alle in der Industrie angestellte Frauen aus dieser „modernen Arbeiterklasse“ ausschließt (Miehe [AK], 151) oder wenn er andererseits aus dem Bereich der Dienste für die Datenverarbeitung aus 467.000 Angestellten „relativ willkürlich“ (Miehe [AK], 155) 100.000 Angestellte der „modernen Arbeiterklasse“ hinzurechnet.

Am Ende zählt Miehe rund 6,6 Millionen Lohnabhängige „zum Feld einer Arbeiterklasse im orthodoxen und modernen Sinn“ zusammen. (Miehe [AK], 156) Auf die naheliegende Frage, zu welcher Klasse die übrigen 24 Mio. Lohnabhängigen gehören, gibt Miehe leider keine Antwort.

Von den weiteren Beiträge möchte ich die posthum abgedruckten zwölf Thesen von Helmut Steiner über Probleme der wissenschaftlichen Analyse gesellschaftlicher Klassen erwähnen, die er auf der Konferenz „Marxismus für das 21. Jahrhundert“ im April 2007 in Berlin vorgetragen hatte.

Aus den tiefgreifenden Veränderungen der Klassen und der Klassenstrukturen, die zu einer „außerordentlichen Differenzierung, Segmentierung, aber auch Polarisierung“ (Lieberam [AK], 45) geführt haben, auch begrifflich Konsequenzen zu ziehen, ist eine notwendige Anforderung an marxistische Wissenschaftler/innen.

Beide hier besprochene Veröffentlichungen tragen zu dieser Verständigung bei. Doch weder Seppmanns Begriff der „Lohnabhängigenklasse“ noch Lieberams Begriff der „arbeitenden Klasse“ können voll überzeugen. Sich zu dem Problem gar nicht zu verhalten und sich auf die Suche nach der „orthodox bestimmten modernen Arbeiterklasse“ zu beschränken, wie Miehe dies in seinem Beitrag tut, kann natürlich auch nicht die Lösung sein. So bleibt denn nichts, als die Arbeit am Begriff gemeinsam fortzusetzen.

Zum Schluss noch eine Bitte an die Verlage und Lektoren, interessierten Lesern/innen das Studium durch Literaturverzeichnisse zu erleichtern und bei der Gestaltung von Tabellen sorgfältiger zu sein. Vor allem der Beitrag von Jörg Miehe leidet unter den unübersichtlich gestalteten und teils fehlerhaften Tabellen.

Hans Günter Bell

[1] Fälschlicherweise führt Miehe hier auch Selbständige und mithelfende Familienangehörige an, diese gehören aber qua Definition nicht zu den Lohnabhängigen, sondern zu den Erwerbstätigen.