Prekärer Sektor – Erfahrungen, Einstellungen, Gegenstrategien

Superflex und Spider Mum

Prekarität im Übergang zum Berufsleben – die Generation Praktikum

Dezember 2006

Nach der „Generation Golf“ kommt nun der Absturz. Ein junger Kabarettist (Stephan Schiffers) hat es vor kurzem auf den Punkt gebracht und von der „Generation P“ gesprochen, der prekarisierten Generation oder der Generation Praktikum oder, wie die neueste Shell-Studie betitelt ist, der „Pragmatischen Generation unter Druck“.

Damit zeichnet sich die Entwicklung einer Abwärtsmobilität ab. Obwohl es immer weniger Jugendliche gibt, finden sie nur schwer eine Lehrstelle. Sie müssen häufig auf befristete Stellen oder Teilzeit-Jobs ausweichen, die Bildungs- und Ausbildungssituation wird immer prekärer und die Erwerbslosigkeit der Jugendlichen unter 25 Jahren beträgt 15,2 Prozent. Auch eine akademische Ausbildung schützt nicht mehr vor Unsicherheiten, die im Übergang vom Studium zu einer Erwerbstätigkeit auftreten können. Dafür steht das Praktikum.

Aus der ursprünglichen Intention, das Praktikum als eine Form des Lernens in und durch die Praxis zu begreifen, wird eine perspektivlose z.T. längerfristige Form der Beschäftigung für Studierende und vor allem für Absolventen/innen der verschiedenen Studiengänge. Nur von dieser Form des Praktikums ist im folgenden die Rede. Selbstverständlich existiert das Praktikum in seiner ursprünglichen Intention als Ergänzung des Studiums weiter. Zu diskutieren sind also vor allem die Praktika, in denen ausgebildete junge Menschen nach ihrem Studium als Ersatz für normal Beschäftigte in qualifizierten Tätigkeitsfeldern eingesetzt werden.

Hochschulabsolventen ohne Perspektive

Den Praktika, bei denen AbsolventInnen die Arbeit der ursprünglich im Normalarbeitsverhältnis Beschäftigten verrichten, liegen keine strukturierten Lernprogramme zugrunde, sondern sie sind als Arbeit ohne oder mit sehr geringem Lohn anzusehen. Wenn eine Bezahlung erfolgt, handelt es sich nach Angaben einer Studie der DGB-Jugend (Böhning u.a. 2006) um gelegentliche Bezahlung unter 100 Euro; ca. 28 Prozent erhalten ein Entgelt bis zu 300 Euro. Die jungen AkademikerInnen werden in den meistens Fällen von ihren Eltern unterstützt, leben von Ersparnissen oder Sozialleistungen oder üben Nebentätigkeiten aus, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. An die Stelle von Lohn bzw. angemessenerer Bezahlung tritt die Absicht, entweder in der Biografie Praxiserfahrung zu dokumentieren, oder die Hoffnung, nach Beendigung des Praktikums mit einem Arbeitsplatz bzw. mit Aufträgen als freier Mitarbeiter/in belohnt zu werden.

Die Arbeitgeber profitieren vom Qualifizierungswettlauf und der Individualisierung der Studierenden und der Absolventen/innen. Sie nutzen die Zeit, in denen PraktikantInnen bei ihnen beschäftigt sind, als Rekrutierungverfahren, auch wenn sie die Mehrzahl von ihnen nach Ablauf der Zeit nicht weiterbeschäftigen. Das betriebswirtschaftliche Kalkül, wonach hochmotivierte und kompetente junge Arbeitskräfte nahezu kostenlos zur Verfügung stehen, wird in vielen Unternehmen mit eingeplant. Die Gründe für die Aufnahme eines Praktikums durch die AbsolventInnen sind vielfältig: Neben der erwähnten Berufserfahrung und der Hoffnung auf einen Arbeitsplatz spielen Überlegungen eine Rolle, möglichst keine Zeiten der Arbeitslosigkeit im Lebenslauf dokumentieren zu müssen oder ggf. ein Beziehungsnetz aufzubauen. Es handelt sich also um Strategien, die Biografie möglichst ohne Ausfallzeiten zu gestalten und neue Verbindungen einzugehen, die sich als nützlich für den weiteren Berufseinmündungsprozess erweisen könnten. Dieses Vorgehen kann sich jedoch als Falle darstellen, als „Praktikumsfalle“. Denn allzu viele Praktika verringern den „Marktwert“: „Die Aufzählung der Firmen, in denen man hospitierte, ist in den Augen der Personaler die traurige Liste derer, die den Bewerber auch schon ablehnten.“ (Jeske 2006) Die Standardregel wäre nach diesem Artikel drei mal drei – im Klartext: In einem Lebenslauf sollten nicht mehr als drei Praktika angeführt werden, die nicht länger als drei Monate dauerten. Auch der Zeitpunkt sei jeweils wichtig. Ein Praktikum sollte vor dem Studium liegen, eines sollte während und eines nach Beendigung des Studiums absolviert werden. Bei der Wahl des Praktikums sei darauf zu achten, dass während dieser Zeit qualifizierte Tätigkeiten ausgeführt werden, die später in einem Zeugnis dokumentiert sind. Der Aufbau informeller Beziehungsnetze kann gelingen, wenn die PraktikantInnen in den Arbeitsablauf und die Arbeitsbeziehungen eingebunden sind.

Die Hoffnung, nach Beendigung des Praktikums einen Arbeitsvertrag zu erhalten, erweist sich in den meisten Fällen als trügerisch. Es wird übersehen, dass die unternehmerischen Strategien eher darauf gerichtet sind, „eine neue Einstellungspolitik“ zu betreiben, so dass der Arbeitgeber „freie Hand hat“, mit der er sich seiner Verantwortung entziehen kann. (Boltanski/Chiapello 2005, S. 272)

Einige quantitative Angaben

Bisher liegen keine verlässlichen Daten über Umfang oder betriebs- und branchenmäßige Verbreitung der Beschäftigung von PraktikantInnen vor. Nach den bisherigen Erfahrungen findet man sie eher in Klein- und Mittelbetrieben, vorzugsweise im Dienstleistungsbereich. In mehreren europäischen Ländern, vor allem in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und auf der Ebene der europäischen Institutionen hat sich ein regelrechter „PraktikantInnen-Arbeitsmarkt“ herausgebildet. Der Bundesagentur für Arbeit stehen keine Daten zur Verfügung, weil die Praktika bisher nicht gemeldet und darum nicht erfasst werden. Auch in den lokalen Arbeitsagenturen können diese Lücken nicht geschlossen werden. Die Phase des Berufseinstiegs wird zwar in den HIS-Absolventenstudien dokumentiert, allerdings nur für den kurzen Zeitraum von einem dreiviertel Jahr bis zur Aufnahme einer regulären Beschäftigung. Dieser Zeitraum erweist sich als zu kurz.

In der Studie der DGB-Jugend „Praktika von Hochschulabsolventen“ (Böhning u.a. 2006) sind eine Reihe wichtiger Informationen enthalten. Die Studie ist allerdings nicht repräsentativ, so dass nur begrenzt verallgemeinerbare Erkenntnisse aus den Ergebnissen gezogen werden können. Dennoch liefert sie wichtige Anhaltspunkte zur Analyse der Lage von HochschulabsolventInnen im Übergang zum Beruf, und es werden Tendenzen deutlich.

Die Zahl der PraktikantInnen oder Aushilfen beläuft sich nach vorsichtigen Schätzungen insgesamt auf über 800.000. Wie viele HochschulabsolventInnen durch Praktika Zeiten der Arbeitslosigkeit vermeiden wollen und zur Überbrückung dieser Zeit Praktika absolvieren, ist im einzelnen nicht bekannt. AbsolventInnen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, der Geisteswissenschaften und die Architekten fragen am häufigsten Praktikumsstellen nach. Nach Beendigung des Studiums haben 13 Prozent der befragten PraktikantInnen schon mehr als 6 Praktika nach dem Studienabschluß absolviert, 23 Prozent zwischen 5 und 6 Praktika, 36 Prozent 3 bis 4 und 25 Prozent 1 bis 2 Praktika. 3 Prozent machten keine Angaben. Davon sind 70 Prozent Frauen und 30 Prozent Männer. Im Durchschnitt haben die PraktikantInnen ein Alter von ca. 28 Jahren und waren bei Studienabschluss 26,5 Jahre alt. Die Hälfte von ihnen hat nach eigenen Angaben eine volle Arbeitskraft ersetzt. Sie fühlen sich ausgebeutet; 40 Prozent der Befragten hatten kein Einkommen, obwohl sie reguläre Tätigkeiten ausübten. 30 Prozent klagten über Arbeitsdruck und Überstunden. Befragt nach ihren Erfahrungen klagten mehr als die Hälfte über Langeweile, Frust, Stress oder Überanstrengung und mangelnde Vergütung. Interessante Erfahrungen machten dagegen rund ein Drittel der Befragten; Spaß und Bestätigung erfuhren ca. 20 Prozent.

Zur weiteren Information und zur Diskussion wurden zwei Internetportale der DGB- und der ver.di-Jugend eingerichtet, in denen über alle interessierenden Fragen berichtet wird (siehe Literaturangaben).

In verschiedenen Zeitschriften und Zeitungen ist auf den Missstand ebenfalls hingewiesen worden (z.B. taz vom 22. 06. 2005, Süddeutsche Zeitung vom 29. 10. 2005, FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 01. 11. 2005 oder Spiegel vom 05. 12. 2005). Nicht zuletzt durch Protestaktionen der Betroffenen wurde der Zustand skandalisiert (vgl. z.B. Frankfurter Rundschau [FR] vom 08. 06. 2006). Eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Dreibus, Höll, Möller und weiterer Abgeordneter von der Fraktion DIE LINKE (BT-Drucksache 16/1414 vom 29. 05. 2006) an die Bundesregierung ergab, dass erste verallgemeinerbare Ergebnisse über Umfang und Praxis der Praktikumsvergabe erst im Frühjahr 2007 zu erwarten seien.

Teil der Bildungsmisere

Die hier in Rede stehende Form des Praktikums stellt nur eine Variante einer ganzen Reihe von Benachteiligungen und Schwierigkeiten für die junge Generation dar. So ist keineswegs gewährleistet, dass alle Kinder und Jugendlichen eine angemessene Bildung erfahren, dass alle Jugendlichen einen Ausbildungsplatz bekommen oder dass der Zugang zu Hochschulen und Universitäten allen in gleicher Weise offen steht. So beklagte jüngst Bundespräsident Köhler, dass die Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für die Kinder und Jugendliche verbessert werden müssten (FR. 22. 09. 2006). Insbesondere den Anforderungen einer „Wissensgesellschaft“ werde viel zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Der Missstand ist seit langem bekannt (vgl. die Pisa Studien, die alle drei Jahre von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit [OECD] herausgegeben werden. Die letzte Studie erschien im Herbst 2005.) Besonders skandalös ist das Ergebnis, dass gerade in Deutschland nach wie vor die soziale Herkunft das entscheidende Kriterium für die Bildungschancen der heranwachsenden Generation darstellt. Politisch wird in der Regel das Gegenteil zum Postulat der Chancengleichheit praktiziert. So wird durch die Förderalismus-Reform, die in erster Linie eine Reform des Bildungswesens darstellt, die Chancengleichheit eher behindert (vgl. Roitsch/Wunder 2006.) Ein weiteres negatives Beispiel ist die Einführung von Studiengebühren. Die Ausbeutung junger Hochschulabsolventen, die von Praktikum zu Praktikum wandern, ist Teil dieser skandalösen Entwicklung.

Die „Dauerpraktikanten“ sind ein Produkt des Arbeitsmarktes und gehören zur Logik des flexibilisierten Kapitalismus. Letztere verdankt ihre Durchsetzungskraft einerseits der Situation auf dem Arbeitsmarkt, andererseits dem vorherrschenden neoliberalen Diskurs in der Öffentlichkeit, wonach die Lösung der Probleme ausschließlich in der individuellen Anpassung an die Bedürfnisse „des Marktes“ durch Lohnverzicht und Qualifizierung im unternehmerischen Sinne gesehen wird. Die Situation der PraktikantInnen muss also vor dem sozialen und ökonomischen Hintergrund der Entwicklungen neoliberaler Unternehmens- und Arbeitsmarktstrategien diskutiert werden.

Prekarität und ihre Ursachen

Laut Meyers Konservationslexikon von 1905 ist ein Precarius jemand, der etwas bittweise erlangt, dem etwas auf Widerruf gewährt wird, meistens jedoch vorübergehend und in Lehensabhängigkeit; nach dem heutigen Duden wird prekär definiert als unsicher, ungewiss, misslich, gefährdet und schwierig.

Die Diskussion um prekäre Beschäftigung wird schon seit einigen Jahre geführt, vor allem für Beschäftigte im Niedriglohnbereich. Die immer stärker werdende Ökonomisierung von Arbeit führt dazu, dass Arbeitsverhältnisse ganz allgemein immer unsicherer werden. Nach Recherchen von Barbara Ehrenreich ist zumindest in den USA schon länger eine Entwicklung zu beobachten, bei der höherqualifizierte Arbeitskräfte immer häufiger von prekärer Beschäftigung und Arbeitslosigkeit bedroht sind. „Wenn jemand glaubwürdig das Verschwinden des amerikanischen Traums bezeugen kann, dann sind es die entlassenen Führungskräfte der großen Unternehmen – die Menschen, die ‚sich an die Spielregeln gehalten’, die ‚alles richtig gemacht’ haben und dennoch ruiniert sind.“ (Ehrenreich 2006, S. 247) Diese Aussagen lassen befürchten, dass nicht nur die Zeit des Übergangs in den Beruf prekär verlaufen kann, sondern auch die zukünftige Entwicklung eines Arbeitslebens voller Misshelligkeiten stecken kann. Hierzu einige Gesichtspunkte.

· Die mittlerweile zwei bis drei Jahrzehnte zurückliegender Debatte über stark arbeitsteilig und hierarchisch organisierte Arbeitsabläufe, die wesentlich durch den Taylorismus und Fordismus geprägt waren, hat gezeigt, dass auch die Kritik an der fremdbestimmten Arbeit in die Managementkonzeptionen einbezogen werden konnte. So sind Vorstellungen zur Anreicherung von Arbeit und Maßnahmen, die ein kompetentes, selbstbewusstes und verantwortliches Handeln befördern sollten (darunter wären z.B. alle Formen der Gruppenarbeit zu verstehen) in die Prinzipien eines modernen Managements eingegangen. Flache Hierarchien, eigenverantwortliches Handeln, Entgrenzung der Arbeitszeit und Entgrenzung der Beschäftigungsverhältnisse haben dazu geführt, dass sich ein flexibles und marktgesteuertes System herausbilden konnte, dessen Dynamik ganz wesentlich auf der Auflösung des Normalarbeitsverhältnisses beruht. „Dadurch, dass das New Management ganz allgemein Polyvalenz, Arbeitsplatzflexibilität, Lernkompetenz und Anpassungsfähigkeit an neue Aufgaben unterstreicht im Unterschied zur Beherrschung eines Metiers und erworbener Qualifikationen, darüber hinaus aber auch Wert auf Einsatzbereitschaft, Kommunikationstalent und Beziehungskompetenz legt, wendet es sich von Werten wie ‚Wissen’ oder ‚gewußt wie’ ab.“ (Boltanski/Chiapello 2005, S. 144). Dies könnte nun so verstanden werden, als würden die Unternehmenskonzepte tatsächlich den umfassenden Interessen der Beschäftigten Rechnung tragen und dem mündigen Menschen gestatten, umfassend, eigenständig und nicht entfremdet zu arbeiten. Diese Anforderungen beziehen sich jedoch nur begrenzt auf die Beschäftigten und werden im wesentlichen durch die Prinzipien einer radikalisierten Marktökonomie bestimmt, die einen zentralen Bruch mit der tayloristisch-fordistisch geprägten Organisation von Arbeit herbeigeführt haben.

· Die Definition des Marktgeschehens wird nahezu ausschließlich durch die Finanzmärkte geregelt. Unter den Bedingungen finanzmarktgesteuerter Renditebildung werden Löhne, Arbeitsbedingungen oder Arbeitszeitregelungen als Störfaktoren oder Hindernisse für die Realisierung der Markterfordernisse interpretiert. Demzufolge werden Marktrisiken an die Belegschaften weitergegeben. Alle Schutzmechanismen wie Tarifverträge, tarifliche oder gesetzliche Begrenzungen von Arbeitszeit, Arbeitsschutzbestimmungen und vor allem der Kündigungsschutz sollen der Flexibilisierung bisheriger Standards geopfert werden. Zu den negativen Auswirkungen gehören die Zunahme vielfältiger Belastungen und die Prekarisierung der gesundheitlichen Verhältnisse. (Vgl. Lehnhardt/Priester 2005; Priester/Reusch 2005).

· Jugendliche sind in der Phase des Übergangs von der Ausbildung in das Erwerbsleben in besonderer Weise betroffen. Zum einen sollten sie langfristig bindende Entscheidungen treffen, z.B. die der Familiengründung, zum anderen sind sie in besonderer Weise abhängig von den Flexibilisierungs- und Mobilitätsanforderungen, die eine zukünftige Erwerbstätigkeit ihnen abverlangen wird. Dazu kommt die Verunsicherung für die Lebensplanung, die durch die Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse bestimmt wird. Sie befinden sich in einer paradoxen Situation.

· Zumindest in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Ländern, setzt sich die Anpassung der Beschäftigungsverhältnisse an die Bedürfnisse der Finanzmärkte nicht ungehindert und ohne Widerstand durch. Die Abweichungen vom Normalarbeitsverhältnis vor allem in den Kernbereichen von Produktion und Dienstleistung stoßen auf den Widerstand von Belegschaften und ihren Vertretungen ebenso wie von Gewerkschaften und häufig auch von Gerichten bzw. staatlichen Institutionen. Dagegen steht das meistens in erpresserischer Absicht benutzte Argument der Standortkonkurrenz. Es sorgt dafür, dass erreichte Rechte und Schutzbestimmungen aufgegeben werden. Produktionsspitzen werden mit flexibel einsetzbaren Arbeitskräften aufgefangen. Dazu rechnen befristet Beschäftigte wie Leih- und Zeitarbeiter. Das flexible und marktzentrierte Produktionsmodell fördert also atypische und häufig prekäre Beschäftigungsverhältnisse.

· Keller und Seifert (2006) entwickeln drei Kriterien, nach denen atypische von prekärer Beschäftigung abzugrenzen sei. Erstes Kriterium ist ein subsistenzsicherndes Einkommen, wobei sie zwischen Individual- und Haushaltseinkommen differenzieren. Aussagen über Prekarität ließen sich nur machen, wenn man die Lebenslaufperspektive berücksichtige. Dieses Argument zielt vor allem auf die Frauen, denn Frauen sind weit häufiger in atypischen Beschäftigungsverhältnissen anzutreffen als Männer. Es ist nicht einzusehen, warum dieses Argument zur Differenzierung von atypischer und prekärer Beschäftigung herangezogen wird, denn in den Wechselfällen des Lebens benötigen Frauen ebenso ein selbstständiges und auskömmliches Einkommen wie Männer. Ein zweites Kriterium bestehe darin, dass eine Beschäftigungsstabilität im Sinne einer möglichst ununterbrochenen Beschäftigung gegeben sein müsse, um die Ansprüche im sozialen Sicherungssystem zu garantieren und ein eigenständiges Einkommen im Alter zu sichern. Als drittes Kriterium wird die Beschäftigungsfähigkeit („employability“) genannt, die angesichts sich wandelnder Qualifikationsanforderungen und sich wandelnder Tätigkeiten eine immer größere Bedeutung erlangt (vgl. Keller/Seifert 2006, S. 238/239). Bezogen auf die Beschäftigungssituation von Praktikanten entspricht nur die „employability“ einem stabilen Arbeitsverhältnis, weder können sie auf ein subsistenzsicherndes Einkommen zurückgreifen noch auf eine Beschäftigungsstabilität, die ihnen Sicherungen für die Gegenwart oder gar der Zukunft ermöglichen würde. Aber nicht nur das Produktionsmodell fördert prekäre Niedriglohnbeschäftigung, sondern auch die staatliche Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Die Politik geht mit einem systematischen Ausbau und mit Zwang z.B. gegen Hartz-IV-Bezieher daran, einen gering geschützten Niedriglohnsektor zu installieren. Dies kann auch die AbsolventInnen von Studiengängen betreffen. In Forschungsprojekten der Hamburger Universität arbeiten beispielsweise zwölf Wissenschaftler, die Hartz IV bekommen, als ein Euro Jobber (FR vom 09.05.2006).

· Flexible Arbeitsverhältnisse sind bei hoch Qualifizierten mit anderen Selbstinterpretationen verbunden als bei den gering Qualifizierten, so die These von Klaus Dörre. So verbinden sog. Selbstmanager (z.B. Werbefachleute, Journalisten, Freelancer) das hohe Sicherheitsrisiko ihrer unsteten Beschäftigung mit der Abwesenheit von hierarchischen Zwängen, d.h. einem Freiheitsgewinn, für den sie bereit sind, Opfer zu bringen. Sie haben in der Regel ein hohes Selbstvertrauen in ihre Qualifikation und verfügen häufig über finanzielle Ressourcen, so dass sie Zeiten ohne Aufträge überbrücken können. Sie identifizieren sich mit ihrer Tätigkeit und haben eine hohe Professionalität. Negative Folgen sind Tendenzen zur Selbstausbeutung durch Leistungsintensivierung, Stress oder Entspannungsunfähigkeit, was zur Vernachlässigung des Privatlebens und anderer als der beruflichen Interessen führen kann (vgl. Dörre 2005).

Den traditionellen „freien Berufen“ (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater) ist es gelungen, eine gewisse Autonomie und Sicherheit für den eigenen Berufsstand herzustellen. Barbara Ehrenreich verweist darauf, wie sich durch Professionalisierung, d.h. Standesorganisationen und die Errichtung von Zugangsbarrieren, die Angehörigen dieser Berufe absichern. Daneben suchen die Menschen der verschiedenen Berufsgruppen Schutz in gewerkschaftlichen Organisationen. (Vgl. Ehrenreich 2006, S. 243)

Zwischen der Organisierung in einer Standesorganisation oder in einer Gewerkschaft besteht eine spezifische Differenz, die in einem engen bzw. weiten Interessenbegriff wurzelt. In standespolitischen Organisationen werden nur auf ein vorab definiertes Klientel Interessen definiert und auch zu Lasten anderer durchgesetzt, während in den Gewerkschaften ein Aushandlungsprozedere zwischen den Interessen der verschiedenen Gruppen abhängig Beschäftigter stattfindet.

Dekonstruktion der Gesellschaft durch Prekarität

In seiner historischen Analyse der Entwicklung der Lohnarbeit hat Robert Castel die „Zone der Verwundbarkeit“ bzw. die „Zone der Prekarität“ in den Mittelpunkt seiner Metamorphosen der sozialen Frage gestellt. In den frühen Phasen der Industrialisierung waren vor allem die LohnarbeiterInnen an den Rändern der Gesellschaft zu finden. Bei fortschreitender Industrialisierung ist die Arbeiterschaft jedoch immer noch in der „Zone der Verwundbarkeit“ angesiedelt. Obwohl die Arbeiter die Träger der industriellen Modernisierungsprozesses darstellen, wird die „soziale Frage“ erst in Angriff genommen, als „ ... die Notablen ihre uneingeschränkte Herrschaft einbüßen und das Volk bei dem Versuch, die soziale Frage revolutionär zu lösen, eine Niederlage einstecken muss“ (Castel 2000, S. 236). In dieser Auseinandersetzung entwickelte sich im Verlauf des 20. Jahrhunderts der Sozialstaat und damit in Zusammenhang das Normalarbeitsverhältnis. Die Folge davon ist nach Robert Castel die Entstehung einer „Zone der Integration“, in der in Westeuropa immer noch die Mehrzahl der abhängig Beschäftigten zu finden ist. In der „Zone der Entkoppelung“ befinden sich dagegen all jene, die aus verschiedenen Gründen dauerhaft von Beschäftigung ausgeschlossen sind. Die Grenzen zwischen den drei Zonen verlaufen fließend. Die Aggregatzustände in der einen Zone wirken auf die andere Zone ein und bedingen sich wechselseitig.

Die historische Perspektive einzunehmen ist deswegen so wichtig, weil sie es erst ermöglicht, zu zeigen, welche Bedeutung dem Bruch zukommt, der unter den Bedingungen des globalisierten Kapitalismus die Gegenwartsgesellschaften kennzeichnet. Nicht in allen gesellschaftlichen Bereichen wirken sich die sozialen und ökonomischen Veränderungen zur gleichen Zeit und in gleicher Brutalität aus. Die Gegenwart ist vielmehr durch eine „gleichzeitige Ungleichzeitigkeit“ gekennzeichnet (Castel 2000, S. 11). Die seit den siebziger Jahren zu beobachtende Desorganisation der Arbeit führt zu einer Destrukturierung der Gesellschaftlichkeit. Vor dem Hintergrund einer schon existierenden Sozialstaatlichkeit wird die „Massenverwundbarkeit“ durch den Abbau sozialstaatlicher Sicherungen dramatischer sein als in früheren Zeiten. Prekarisierung ist nicht nur ein Phänomen an den Rändern der Gesellschaft, sondern hat längst die Mitte der Gesellschaft erreicht. Der Prozess von „Selektion und Exklusion“ (Boltanski/Chiapello 2006, S. 281 ff.) bewirkt subjektive Unsicherheit bei allen Beschäftigten. Prekarisierung stellt ein real wirksames, wenn auch abstraktes Kontroll- und Machtsystem dar (vgl. Dörre 2005, S. 255).

Der Trend zu atypischer bzw. prekärer Beschäftigung wird anhalten, zumal die Regierung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen diese Beschäftigungsverhältnisse fördert. Diese Politik ist kurzsichtig, denn sie bedenkt nicht die Konsequenzen für die Systeme der sozialen Sicherung und schon gar nicht die Folgen für die betroffenen Menschen. Die Strategien, den Ausbeutungsgrad der Beschäftigten zu erhöhen, mögen kurzfristig Kostenvorteile für die Unternehmen bringen, volkswirtschaftlich gesehen wirken sie destruktiv. Nicht nur die Nachfrageschwäche ist kontraproduktiv, sondern auch die „Innovationsfaulheit“ (Dörre) des Managements. Die früher existierende Verbundenheit ganzer Belegschaften mit „ihrem“ Unternehmen gehe verloren und damit ein wesentlicher Integrations- und Motivationsfaktor.

Ein Blick in andere europäische Länder wie Großbritannien, Italien, Frankreich oder Spanien, aber auch in die USA, macht deutlich, dass diese Prekarisierungs-Erfahrungen und die daraus resultierenden Ängste den Humus für einen übersteigerten Nationalismus, für Rassismus und eine zunehmende Aufnahme-Bereitschaft für rechtspopulistische Argumente bilden können. Auf der anderen Seite wächst der Widerstand. Die vom Markt diktierten sog. Reformen, die in Wahrheit als Gegenreformen bezeichnet werden müssen, sind auf massiven Widerstand gestoßen. Vor allem die Auseinandersetzungen um den „Erstarbeitsvertrag“ (Contrat Première Embauche CPE) haben in Frankreich deutlich gemacht, dass sich nicht gegen die Interessen der breiten Mehrheit der Bevölkerung neoliberale Politik durchsetzen lässt (vgl. Peter 2006). Danach hätten die Arbeitgeber Berufsanfänger unter 26 Jahren innerhalb der ersten zwei Jahre ohne Angabe von Gründen entlassen können. Aber auch in den USA haben die Gewerkschaften prekär Beschäftigte und Migranten in Kooperation mit Selbsthilfegruppen, sozialen Bewegungen und Kirchen stärker organisiert und dadurch ihre gewerkschaftlichen Strukturen erneuert.

Für junge, gut qualifizierte Absolvent/inn/en muss es ernüchternd sein, wenn sie vorgeblich niemand zu brauchen scheint. Nur wenn sie sich entwürdigen – d.h. sich den Regeln ohne eine Perspektive unterwerfen – haben sie eine kleine Chance, ihren Anspruch auf eine normale Beschäftigung zu realisieren. In einer Zeit, in der fortwährend von der „Wissensgesellschaft“ gesprochen wird oder von der Notwendigkeit, Innovationen zu fördern, werden den jungen Menschen kaum Chancen geboten. Außerdem galt lange Zeit das Argument, dass eine hohe Qualifikation die beste Garantie gegen Arbeitslosigkeit sei. Jetzt werden die gut ausgebildeten jungen Leute erst einmal auf dem Niveau von Tagelöhnern beschäftigt.

Die erlebte Praxis steht im Widerspruch zu den vermittelten gesellschaftlichen Werten. Das aus der bürgerlichen Ideologie und der protestantischen Ethik (Max Weber) hervorgegangene Versprechen, Leistung und harte Arbeit würden durch materiellen Wohlstand belohnt, wird heute nicht mehr eingehalten. Scheitern hat offenbar wenig mit der eigenen Leistung zu tun. Das Arbeitsethos wird gleichsam virtuell erhalten, indem die Aussicht auf eine normale Beschäftigung bei entsprechendem Verhalten in einzelnen Fällen auch eingelöst wird, in der Mehrzahl der Fälle aber nicht zu dem erhofften „Klebeeffekt“ führt. „Es gibt so wenige Stellen, dass man schon ziemlich gut sein muss, um schlecht verdienen zu dürfen.“ (FR. vom 18. 04. 06)

Wie können Gegenstrategien entwickelt werden?

Die Politisierung der gesellschaftlichen Widersprüche hätte vor allem den Effekt, dass die negativen Erfahrungen mit den Problemen der Berufseinmündung nicht individuell zu verantworten sind. Es gibt bisher nur Ansätze, der Vereinzelung in dieser Situation Strategien gemeinsamen Handelns entgegenzusetzen. In den Portalen von „fair work“ und „students at work“ finden sich viele Hinweise zur rechtlichen Situation. Die juristische Lage ist gar nicht so schlecht, aber bisher wohl weitgehend unbekannt. Zwar ist in keinem Gesetz definiert, was ein Praktikum ist, aber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vom 13. 03. 2003) geht es darum, sich die „zur Vorbereitung auf einen – meist akademischen – Beruf notwendigen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen“. Danach steht ein Ausbildungszweck im Vordergrund. So dürfen keine regulären oder festeingeplanten Stellen durch PraktikantInnen besetzt werden. Auch bei zeitlicher Begrenzung müssen reguläre Tätigkeiten angemessen bezahlt werden. Wenn jedoch die reguläre Tätigkeit überwiegt, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis und nicht um ein Praktikum. Entscheidend ist dann nicht mehr die Bezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn für das Praktikum kein Entgelt vereinbart wurde. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gilt, dass „eine Vergütung stillschweigend vereinbart (wurde), wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist“ (§ 612). Diese Rechte müssen bekannt sein und in Anspruch genommen werden. Der DGB rät den PraktikantInnen einen Vertrag abzuschließen. Darin sollten folgende Punkte eindeutig festgelegt werden: Der Beginn und die Dauer des Praktikum, die Arbeitszeit, die Vergütung – auch für Überstunden, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle und Kündigungsvoraussetzungen. Nach einem abgeschlossenen Studium sollte die Vergütung mindesten 800 Euro betragen, Praktika, die während des Studiums absolviert werden, sollten mit mindestens 300 Euro vergütet werden. Ein Praktikum sollte nicht länger als drei Monate dauern. Am Ende muss ein Zeugnis ausgestellt werden. Ein 2006 erschienener Ratgeber für PraktikantInnen (Schneider/König/Rinecker 2006) kann weiterführend behilflich sein.

Um angemessene Forderungen durchzusetzen haben bisher zwei Aktionen stattgefunden. So gab es den Europäischen Praktikanten-Aktionstag am 1. April 2006. In vielen europäischen Städten wurde mit Aktionen auf den Skandal der „Scheinpraktika“ aufmerksam gemacht. Mit weissen Masken – sie sollten den Status der PraktikantInnen als prekär kennzeichnen – und mit Slogans „Arbeiten ohne Geld – Das kann nicht Euer Ernst sein“ oder „Erst Praktikum, dann Job? April, April“ sollte durch die Herstellung von Öffentlichkeit die Isolation überwunden und der Skandal publik werden.

Eine spektakuläre Aktion fand im Juni 2006 in Hamburg statt. Mehrere als Comic-Figuren verkleidete Personen bedienten sich in einem teuren Delikatessengeschäft, schenkten der Kassiererin Blumen und verschwanden, ohne zu bezahlen. Zwei von ihnen nennen sich Superflex und Spider Mum und waren gefragte Persönlichkeiten. Sie kämpfen für die Emanzipation der Prekarier. Sie gehen davon aus, dass im Zeitalter des Postfordismus und der immateriellen Arbeit die prekären Arbeitsverhältnisse der Normalfall werden. Obwohl sie die erbeuteten Waren in Kindergärten und an Ein-Euro-Jobber verteilten, wollen sie nicht in den Verdacht geraten, eine Robin-Hood-Mentalität zu entwickeln. Ihr Motto ist vielmehr „Wir haben nichts gegen die Reichen, wir wollen ihnen nur ein wenig gleichen“. Damit demonstrieren sie für die Integration der Prekarier in die bestehende Gesellschaft. In einem zurückgelassenen Flugblatt verweisen sie auf die Prekarität, die durch alle Schichten verläuft. „Ob vollvernetzte Dauerpraktikantin, Putzfrau ohne Aufenthaltstitel oder ausbildungsloser Ein-Euro-Jobber: Ohne die Fähigkeiten von Superhelden ist ein Überleben in der Stadt der Millionäre nicht möglich.“ (FR vom 08. 06. 2006)

Entscheidendes Merkmal dieser Aktion ist die Einsicht, dass auf absehbare Zeit der Trend zu prekärer Beschäftigung nicht umzukehren ist, und dass sie nicht mehr ausschließlich gering Qualifizierte betrifft. Eine Gegenstrategie hätte zu berücksichtigen, dass sie die Interessen aller von Prekarität Betroffenen zu berücksichtigen hat. Gerade vor dem Hintergrund der neuesten Arbeitsmarktentwicklungen wäre es fatal, wenn alle Hoffnungen auf das wirtschaftliche Wachstum gerichtet würden, ohne die Tendenz zu weiterer Prekarisierung zu berücksichtigen. Denn die rückläufige Arbeitslosigkeit ist zu einem großen Teil auf die Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse zurückzuführen. Eine Forderung in diesem Zusammenhang ist die Forderung nach Sicherheit in der Unsicherheit. Dazu kann die jetzige Mindestlohnkampagne einen wichtigen Beitrag leisten. Darüber hinaus zeigen die Aktionen, dass Forderungen nicht für, sondern mit den Betroffenen entwickelt werden müssen.

Literatur

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Jeske, Corelia (2006), Zu viele Praktika verschandeln den Lebenslauf, in: FR 21. 04. 2006

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Köhler, Horst (2006), Bildung für alle. FR Dokumentation vom 22. 09. 2006

Lenhardt, Uwe/Priester, Klaus (2005), Flexibilisierung – Intensivierung – Entgrenzung: Wandel der Arbeitsbedingungen und Gesundheit. In: WSI Mitteilungen 9/2005, S. 491-497

Mörchen, Melanie (2006), Praktikum als prekäre Beschäftigung – Ausbeutung oder Chance zur Integration? Dortmund

Priester, Klaus/Reusch, Jürgen (2005), Die Arbeitswelt von heute – Belastungswandel, gesundheitliche Folgen, Interventionsbedarf, in: Z 63, September 2005, S. 51-71

Peter, Lothar (2006), Der Kampf gegen das CPE. Neue Aspekte der Protestbewegung in Frankreich, in: Z 66, Juni 2006, S. 61-71.

Roitsch, Jutta/Wunder, Dieter (2006), Reform oder Bildung? Fünf Thesen zur geplanten Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung, in: FR. 06. 03. 2006

Sauer, Dieter (2005), Arbeit unter (Markt-)Druck: Ist noch Raum für innovative Arbeitspolitik? In: WSI Mitteilungen 4/2005, S.179-185

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