Kritik der neoliberalen Bildungspolitik

„Bologna-Prozess" und der Kampf an den Hochschulen

Juni 2008

Wer heute hochschulpolitisch aktiv ist, kommt am Bologna-Prozess nicht vorbei. Kaum eine andere Initiative der letzten Jahre hat die deutsche Hochschullandschaft so sehr durcheinander gewirbelt. Dabei war der Beginn des Bologna-Prozesses alles andere als spektakulär: Im Mai 1998 unterzeichneten die BildungsministerInnen von Frankreich, Italien, Großbritannien und Deutschland an der Sorbonne in Paris die sogenannte Sorbonne-Erklärung zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme. Andere europäische Länder schlossen sich der Erklärung an. Ein Jahr später traf man sich dann bereits in deutlich größerem Rahmen. Die BildungsministerInnen aus insgesamt 29 europäischen Staaten waren vertreten, als im Juni 1999 mit der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung der Prozess offiziell initiiert wurde. In ihrer Erklärung bekräftigen die Ministerinnen und Minister, dass bis zum Jahre 2010 ein „einheitlicher europäischer Hochschulraum“ entstehen soll. Wichtige Eckpfeiler seien hierzu die Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen und die Einführung eines Leistungspunktesystems. Darüber hinaus sollten Mobilitätshemmnisse beseitigt, gemeinsame Initiativen zur Qualitätssicherung auf den Weg gebracht und die europäische Dimension der Hochschulbildung gefördert werden. Um diese Ziele zu erreichen, verständigte man sich auf Folgekonferenzen im zweijährigen Rhythmus. Auf die Bologna-Konferenz folgten somit Treffen in Prag im Jahr 2001, in Berlin 2003, in Bergen 2005 und in London 2007.

Ambivalente Bewertung

Die hochschulpolitische Linke bewertete den Bologna-Prozess von Beginn an ambivalent. Dies ist nur folgerichtig, da sich der Prozess auf verschiedenen Ebenen bewegt und die unterschiedlichsten Akteure daran beteiligt sind. Somit ist dieses Konstrukt nur schwer konkret greifbar. Dies hat mehrere Gründe. Die erste Schwierigkeit ist die Informalität: Der Bologna-Prozess beruht auf keinen Gesetzen, die in den beteiligten Staaten ratifiziert werden müssten. Grundlage sind allein die Erklärungen der im Zwei-Jahres-Turnus stattfindenden Konferenzen. Da diese Erklärungen aber gemeinsam unterzeichnet werden, wirken sie wie Selbstverpflichtungen. Verstärkt wird dieser Eindruck durch ein parallel stattfindendes Rapportsystem. Die beteiligten Länder werden hierbei gehalten zu den jeweiligen Folgekonferenzen einen Fortschrittsbericht vorzulegen. Zahlreiche hochschulpolitische Reformen der letzten Jahre sind vor diesem Hintergrund in Bund und Ländern mit dem Verweis verabschiedet worden, dies schreibe der Bologna-Prozess vor. Kritik daran wurde mit dem Hinweis abgetan, man müsse die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen. Während auf diese Weise die Kritik an der Umsetzung nur sehr eingeschränkt erfolgreich sein konnte, war zugleich die Einflussnahme auf den laufenden Prozess kaum gegeben. Zu intransparent und informell wurden die Konferenzen vorbereitet. Die geführten Diskurse gerieten immer mehr zu vermeintlichen „Expertenforen,“ bei denen Nicht-Eingebundene nur schwer mithalten konnten.

Ein weiteres Problem war und ist, dass der Prozess in Abwesenheit studentischer Mitbestimmung initiiert wurde. Zwar wurden Studierende in den Abschlussresolutionen spätestens seit Prag als gleichberechtigte Partner im Bologna-Prozess anerkannt. Real gestaltete sich diese Mitbestimmung allerdings als äußerst schwierig. Wie oben dargestellt ist eine konkrete Einflussnahme auf den Prozess nicht ohne weiteres möglich. Leicht lief die studentische Interessenvertretung deshalb Gefahr, zwar mit am Tisch zu sitzen, aber nichts bewegen zu können – und somit den Prozess noch zusätzlich zu legitimieren. Aus dieser Situation entstand in der hochschulpolitischen Linken schnell ein Konflikt über den Umgang mit dem Bologna-Prozess. Befürworterinnen und Befürworter einer Mitgestaltung standen anderen gegenüber, die den Prozess grundsätzlich ablehnten. Es folgten Schuldzuweisungen und Abgrenzungsmechanismen. Der Versuch die marginalen Mitbestimmungsrechte für die hochschulpolitische Linke effizient zu nutzen und sich gegenseitig die Bälle zuzuspielen – also durch Informationen aus den Gremien, die Proteste außerhalb zu stärken und umgekehrt – misslang. Ein gemeinsames Agieren war vor diesem Hintergrund nur noch schwer möglich.

Verknüpfung mit der Lissabon-Strategie

Die zweite Schwierigkeit betrifft die enge Verquickung mit dem Lissabon-Prozess, den wirtschaftlichen Strategien der Europäischen Union. Obwohl der Bologna-Prozess ursprünglich nicht als EU-Initiative gestartet ist, fand sich schon in der Abschlusserklärung in Prag ein Hinweis auf die vermeintlich „konstruktive Rolle“, die die EU-Kommission in dem Prozess spiele. In den folgenden Jahren wurde der Bologna-Prozess immer deutlicher von der Lissabon-Agenda überlagert. Dies ist wenig überraschend, da in der EU mit dem Ziel, Europa bis 2010 zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu machen, bildungspolitischen Maßnahmen durch die Politik eine immer größere Rolle zugesprochen wird. Der Bologna-Prozess kommt da natürlich gerade recht. Die neoliberalen Tendenzen, die auch bereits im Bologna-Prozess angelegt und verankert waren, gewinnen auf diese Weise noch mehr an Fahrt. Das Ziel des Prozesses entfernte sich immer weiter von einer besseren Bildung im Interesse der Lernenden und Lehrenden, hin zu der Forderung nach einer stärkeren Effizienz und einem optimal verwertbaren „Humankapital“ für die europäische Wirtschaftslobby. Mit anderen Worten: Die Studierenden sollten für den Arbeitsmarkt möglichst effizient und kostengünstig „beschäftigungsfähig“ gemacht werden. Es vollzog sich somit eine völlige Abkehr vom humanistischen Bildungsideal.

Verheerende Bilanz

Rund zwei Jahre vor der ursprünglich anvisierten Vollendung des einheitlichen europäischen Hochschulraumes stellt sich in der hochschulpolitischen Linken die Frage „Bologna Prozess: Ja oder nein?“ nicht mehr. Für immer mehr Studierende – wenn auch noch längst nicht für alle – ist das Studium eines Bachelor- oder eines Masterstudiums Realität. Hinzu kommt, dass ein alleiniges „back to the roots“ – also Rückkehr zu den alten Diplom- und Magisterstudiengängen – alles andere als eine konsequente linke Antwort wäre. Schon der Hinweis, dass das Studiengänge bedeuten würde, die mit professoraler Mehrheit konzipiert werden, sollte genügen, um diese Strategie auszuschließen. Die hochschulpolitische Linke steht stattdessen vor der Herausforderung, auf allen Ebenen kritisch Bilanz zu ziehen. Es gilt zu analysieren, was der Bologna-Prozess versprochen hatte – und wie die Realität aussieht. Auf Grundlage dieser Analyse lassen sich grundsätzliche Forderungen aufstellen, die ausgehend von der heutigen Studienrealität und ausgehend vom heutigen Stand des Bologna-Prozesses geeignet sind, offene und demokratische Hochschulen zu erreichen.

Ohne jegliche Schwarzmalerei und Übertreibung fällt solch eine Bilanz verheerend aus. Schon das grundlegende Versprechen nach mehr Mobilität und Transparenz ist völlig verfehlt. War es früher noch relativ einfach, im Rahmen des Studiums die Hochschule zu wechseln oder ein Auslands- und/oder Gremiensemester einzulegen, so ist dies heute bedeutend schwieriger. Die Studienordnungen sind häufig so eng und detailliert gefasst, dass die kleinste Abweichung vom vorgesehenen Studienplan dazu führen kann, dass sich das Studium um zum Teil mehrere Semester verzögert. Mit verheerenden Folgen, vor allem finanzieller Natur. Da Studiengänge im Zuge der „Profilbildung“ der Hochschulen zudem immer spezialisierter werden, bleibt oft nur, vom ersten bis zum letzten Semester an einer Hochschule durchzustudieren. Auslandssemester können nur noch dann praktiziert werden, wenn sie fest in den Studienplan eingeplant sind. Von dem früheren eigenständigen Entdecken einer Hochschule in einem fremden Land bleibt dann aber so gut wie nichts mehr übrig. Auch die Blase des Bachelor ist inzwischen geplatzt. Er wurde von politischer Seite als „erster berufsqualifizierender Abschluss“ gefeiert. Immer mehr Umfragen unter Unternehmern belegen inzwischen allerdings, dass die Akzeptanz des neuen Abschlusses verschwindend gering ist. Schnell drängt sich so der nicht unbegründete Verdacht auf, dass mit dem Bachelor lediglich eine Verkürzung des Studiums aus Kostengründen durchgewinkt werden sollte. Die große Masse soll nach dem Bachelor die Hochschulen wieder verlassen; der Master bleibt nur einer kleinen Elite vorbehalten.

Die inhaltlichen Schwerpunkte, die durch die hochschulpolitische Linke auf die Tagesordnung des Bologna-Prozesses gesetzt wurden, müssen ähnlich schlecht bilanziert werden. Von Anfang an setzte man sich hier zum Ziel, zum einen für einen sozialen europäischen Hochschulraum zu streiten und zum anderen die Lehrqualität zu verbessern, aber auch bisher randständig betrachtete Lehrinhalte wie die der Geschlechterkompetenz zu stärken. Die Forderung nach sozialen Aspekten im Bologna-Prozess wurde spätestens mit der Konferenz in Prag zu einem festen Bestandteil des Bologna-Prozesses. Unter dem Schlagwort der sozialen Dimension fanden mehrere Konferenzen und Evaluationen statt. Bei der Konferenz in Berlin gelang es, in der Abschlusserklärung den Satz aufzunehmen, dass der Bologna-Prozess mit dazu beitragen solle, soziale und geschlechtsspezifische Unterschiede an Hochschule und in der Gesellschaft abzubauen. Mit konkreten Lösungsvorschlägen bzw. Ansätzen ist dieser Anspruch aber bis heute nicht untersetzt. Stattdessen verkommt die viel beschworene soziale Dimension mehr und mehr zum sozialen Deckmäntelchen.

Undiskutiert bleibt, dass die Lissabon-Strategie mit ihrer neoliberalen wettbewerbsorientierten Grundlage im Widerspruch zum Ziel steht, einen europäischen Hochschulraum zu schaffen, an dem alle gleichermaßen teilhaben können. Und undiskutiert bleibt auch, dass die deutsche Umsetzung des Prozesses dieses Ziel nicht im Blick hat. Die Aushöhlung des BAföG, Abstriche bei der sozialen Infrastruktur durch die Kürzung staatlicher Zuschüsse an die Studentenwerke oder die Einführung allgemeiner Studiengebühren sind hier nur einige Beispiele. Immer mehr Studien belegen auch, dass die neuen Studiengänge die Studierenden richtiggehend krank machen. Essstörungen, psychologische Probleme, Angst und Stress haben unter den Studierenden massiv zugenommen. Mit der Beschränkung zum Master baut sich auch eine vor allem geschlechtsspezifische Hürde auf. So verlassen Frauen überproportional häufig bereits nach dem Bachelor die Hochschulen.

Das zweite Thema – die Qualitätssicherung – war in der Anfangszeit das Stiefkind unter den zentralen Bologna-Themen. Auch die hochschulpolitische Linke erkannte erst relativ spät, dass die Kritik an einer nur rein formalen Umetikettierung der Studiengänge bzw. an ihrer wachsenden Verschulung im Zuge der Umstellung auf Bachelor- und Mastersysteme zu kurz greift. Mit der Umstellung der Studiengänge wird nämlich zugleich auf die Studieninhalte Einfluss genommen. Reihenweise wurden so kritische Lehrinhalte aus den Vorlesungsverzeichnissen verdrängt. Schuld daran ist die Unwissenheit vor Ort und der Legitimationsdruck, der von den privaten Akkreditierungsagenturen, die die Zertifizierung der neuen Studiengänge vornehmen, erzeugt wird. So wurden im voraus eilendem Gehorsam auslaufende kritische Professuren nicht mehr in diesem Sinne besetzt, sondern mit eher dem Mainstream entsprechende NachfolgerInnen besetzt. Begründet wurde diese Entwicklung mit dem von der Privatwirtschaft geforderten Praxisbezug. Die Privatwirtschaft konnte ihren Einfluss auf Studiengänge massiv ausbauen, da sie anders als im alten System, unter dem entsprechende Festlegungen der Genehmigung durch die Ministerien bedurften, beispielsweise in Gutachtergruppen durch mindestens eine Person vertreten ist.

Was tun?

Was also tun? Angesichts der dargestellten verheerenden Bilanz versteht es sich von selbst, dass man diese Situation von links nicht akzeptieren kann, sondern bekämpfen muss. Zugleich stellt man fest, dass Widerstand an den Bologna-Hochschulen von heute alles andere als einfacher geworden ist. Wenn man jedoch Druck gegen diese unsoziale und undemokratische Hochschulpolitik machen will, ist es unerlässlich, studentischen Widerstand zu mobilisieren. Die konkrete Aufgabe der Interessenvertretung von und für Studierende stellt sich deshalb umso dringlicher. Oft geht es um vermeintlich wenig: Studienordnungen müssen studierbar gestaltet, ECTS-Punkte richtig berechnet und Verschulung zurückgedrängt werden. Ausgehend von diesen Forderungen ist es dann aber nur noch ein kleiner Schritt, um für ein soziales und demokratisches Studium gemeinsam auf die Straße zu gehen. Es lohnt sich hierfür, bei den früheren Forderungen der hochschulpolitischen Linken im Rahmen des Bologna-Prozesses anzusetzen und diese neu zu definieren.

Für einen kritischen Praxisbezug

Das gilt erstens für die Diskussion über die Studieninhalte. Hier lohnt ein Blick nach Venezuela, wo an der im Zuge des revolutionären Prozesses gegründeten Bolivarischen Universität das genaue Gegenteil der bei uns herrschenden „employability“ als Studienziel gilt. Auch dort wird der Praxisbezug als wichtig eingestuft. Es handelt sich dabei jedoch um einen kritischen Praxisbezug. Studierende sollen im Rahmen ihres Studiums lernen, wissenschaftliche Qualifikationen auch als Instrument zur Veränderung der Gesellschaft zu begreifen. Hierzu werden unterschiedliche Projekte durchgeführt um die Realitäten vor Ort kennen zu lernen und als gesellschaftliche Anforderungen an die Hochschulen zurückzutragen. Studierende der Architektur absolvieren ihre Projekte beispielsweise in den Armenvierteln von Caracas und setzen sich vor diesem Hintergrund zum Ziel, in ihrem Studium zu erarbeiten, wie sich das soziale Grundrecht auf Wohnen für alle realisieren lässt. Ein ähnliches Vorgehen findet sich auch in der Medizin und den weiteren Gesundheitsberufen. Vor Ort wird der Bedarf ermittelt. Die gesellschaftlichen Anforderungen an das Gesundheitssystem werden dann zurück in den Hochschulen diskutiert und konzeptionalisiert. Hierzulande bedeutet Praxisbezug in der Regel das Gegenteil, nämlich die Anpassung an das Bestehende. Studierende sollen für die Anforderungen der Wirtschaft fit gemacht werden. Selbstbestimmtes Agieren ist nicht gefragt. Vielfach geht es nur um kurzfristig verwertbare Qualifikationen. Wie selbstverständlich wird darüber hinaus davon ausgegangen, die Absolventinnen und Absolventen müssten zum Lebenslangen Lernen bereit sein. Nach neoliberaler Logik ist hiermit gemeint, dass sie nach ihrem Abschluss unaufhörlich und in der Regel auf eigene Kosten ihr Qualifikationsprofil den Markterfordernissen anzupassen haben. Zu diesem Verständnis von Praxisbezug gehört auch das Dogma der Studierenden als Kundinnen und Kunden. Wenn die Qualifikationen nur dazu dienen, das „Humankapital“ optimal verwertbar zu gestalten, dann ist auch eine eigenständige und kritische Beteiligung der Studierenden in der Wissenschaft nicht erwünscht. So werden sie zu passiven Konsumentinnen und Konsumenten bzw. zu Kundinnen und Kunden, die für die Angebote der Hochschule zur Kasse gebeten werden.

Kampf um soziale Interessenvertretung

Neben den Studieninhalten geht es zweitens um die soziale Dimension. Auch hier sollte man sich nicht mehr mit Erfolgen auf dem Papier zufrieden geben. Eine Abschlusserklärung, die der sozialen Dimension einen zentralen Stellenwert beimisst, aber zugleich die Verbindung des Bologna-Prozesses zur Lissabon-Strategie bekräftigt, hat für Studierende und Studieninteressierte keinen realen Wert. Erforderlich ist eine andere Grundlage. Ansonsten wird jedes einzelne Zugeständnis, das man im Rahmen der sozialen Dimension des Bologna-Prozesses erkämpft, durch die neoliberale Lissabon-Agenda sofort wieder ins Gegenteil verkehrt bzw. in seiner Wirkung aufgehoben. Solch eine andere Grundlage könnte der in den 70er Jahren durch die Bundesrepublik und fast alle anderen am Bologna-Prozess beteiligten Länder ratifizierte so genannte UN-Sozialpakt darstellen. Er beinhaltet unter anderem die Verpflichtung, das Hochschulstudium gebührenfrei zu halten bzw. Schritt für Schritt gebührenfrei zu machen. Deutlicher könnte man den Gegensatz zwischen einem sozialen Anspruch und der Politik der EU-Kommission, die die Mitgliedstaaten offensiv dazu aufruft, Studiengebühren einzuführen, nicht zum Ausdruck bringen.

DIE LINKE im Bundestag hat diese Forderung im letzten Sommer im Plenum auf die Tagesordnung gesetzt. Die Reaktionen der anderen Fraktionen darauf waren wenig verwunderlich: Solch ein Vorhaben sei unrealistisch und würde den Bologna-Prozess überfrachten bzw. sogar ganz zum Scheitern bringen. Die Realitäten in der EU seien nun mal andere, als im UN-Sozialpakt dargelegt. Damit ist das zentrale Problem erkannt: Wer einen sozialen Hochschulraum will, kann diesen nicht auf der Lissabon-Strategie aufbauen. Vor diesem Hintergrund kann und muss der Kampf für einen sozialen Hochschulraum mit der Ablehnung des Lissabon-Vertrags der Europäischen Union und dem Kampf für ein soziales Europa verbunden werden.