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Verratene Solidarität

Ein Dokumentenband zu Stalin und der KI 1939-1941

März 2009

Der Nichtangriffsvertrag Deutschlands mit der UdSSR vom 23. August 1939 sowie der Grenz- und Freundschaftsvertrag vom 28. September 1939 samt den jeweils zugehörigen offenen und geheimen Zusatzabkommen sind in der geschichtswissenschaftlichen Fachliteratur mehrfach dokumentiert und ausgiebig erörtert worden.[1]

Dies gilt allerdings nicht für jene fatalen Folgen, die diese Vertragsabschlüsse für die Politik der Kommunistischen Internationale (KI) und ihrer Mitgliedsparteien haben sollten. Sie fanden bisher nicht die erforderliche Aufmerksamkeit der Forscher. Bernhard Bayerlein wendet sich nun diesem Gegenstand zu.[2] Er dokumentiert und analysiert die in der Unterordnung unter Stalins Außenpolitik von der KI durchgesetzte abrupte, ebenso widersinnige wie schädliche Wendung, die sie auch den angeschlossenen Mitgliedsparteien aufzwang. Der Autor wählte die Form der kommentierten Dokumentation: Die präsentierten Quellen bestehen in ihrer Mehrzahl aus den geheimen Funktelegrammen, die zwischen der vom Generalsekretär der KI, Georgi Dimitroff, geführten Moskauer Zentrale, den Mitgliedern des Exekutivkomitees der KI (EKKI) bzw. den im Moskauer Exil lebenden Führern illegaler kommunistischer Parteien und den im jeweiligen Land tätigen Parteiführern gewechselt wurden.

Als weitere Dokumente wurden offizielle Erklärungen oder Stellungnahmen der Parteien aufgenommen sowie Passagen aus den Dimitroff-Tagebüchern, die Bayerlein 2000 ebenfalls im Aufbau-Verlag herausgegeben hatte. Die Dokumente werden ergänzt durch geheime informelle Quellen aus der Umgebung Stalins und der sowjetischen Nomenklatura sowie Auszüge aus öffentlichen wie internen Briefen und Tagebuchnotizen. Als Gegenpart zieht der Autor Anweisungen und Stellungnahmen faschistischer Funktionäre wie Goebbels oder Heydrich heran.

Der Hauptteil der ausgewählten Dokumente ist im Telegrammstil verfasst und somit relativ kurz. Eine am Rande fortlaufende Chronologie ermöglicht die zeitliche Einordnung der Texte, verwendete Pseudonyme werden laufend aufgeschlüsselt. Neben der ausführlichen Einleitung des Buches und jeweils kurzen Kapiteleinführungen verfasste der Autor spezielle Kommentare zu Einzelereignissen, die er Schlaglichter nennt.

Niemals ratifiziert

Die Unterzeichung eines solchen Vertrages zwischen zwei Staaten war und ist zunächst einmal ein Vorgang der Außenpolitik, der bestimmte rechtliche Prozeduren erfordert. Für den von Ribbentrop und Molotow in den ersten Stunden des 24. August 1939 unterschriebenen Nichtangriffsvertrag fallen schon rein äußerlich signifikante Unterlassungen auf. Nicht einmal formal wurde der Vertrag von den zuständigen staatlichen und Parteigremien der Sowjetunion beraten und beschlossen. Selbst die Mitglieder des Politbüros der KPdSU waren mit Ausnahme Molotows vorher nicht informiert und wurden von Stalin am 23. August auf die Jagd geschickt. Der Vertrag wurde in beiden Ländern niemals ratifiziert. Auch erließ die Stalinsche Führung keine Direktiven für die KPdSU zu seiner Erklärung. Weder der Überfall Deutschlands auf Polen noch die Kriegserklärungen Englands und Frankreichs an Hitlerdeutschland wurden von der KPdSU offiziell begründet oder öffentlich erklärt. Gleiches gilt für die Aufteilung der baltischen Länder in Einflusssphären zwischen Nazideutschland und der UdSSR.

Wichtiger als diese Formalien ist der Vertragsinhalt. Dass zwei Großmächte Land aufteilen, das ihnen gar nicht gehört, war unter absolutistischen Großmächten und ist bis heute unter imperialistischen Staaten gang und gäbe. Aber dass eine so handelnde Macht sich sozialistisch nannte, war ein Novum. In einem als Vorwort zum Buch fungierenden Zeitzeugenbericht schildert Wolfgang Leonhard Reaktionen von Kommunisten in aller Welt und in der sowjetischen Gesellschaft auf den Abschluss des Vertrages und typologisiert sie. Während Vertragstext und Zusatzprotokoll vom 23. August 1939 einigen westlichen Diplomaten in Moskau bereits wenige Stunden später im Wortlaut vorlagen, blieb das geheime Zusatzprotokoll öffentlich lange unbekannt. Nachdem der Naziverteidiger Alfred Seidl 1946 den Text des Zusatzprotokolls dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg vorgelegt hatte, der ihn aber nicht zum Gegenstand des Prozesses machte, veröffentlichten britische und US-amerikanische Zeitungen die Vertragstexte samt geheimen Zusätzen. In der von den Alliierten edierten Dokumentenreihe „Akten zur Deutschen Auswärtigen Politik 1918-1945“ (ADAP) wurden die Verträge und ihre Zusätze nach den archivierten amtlichen deutschen Unterlagen publiziert.[3] Die UdSSR leugnete die Existenz des Zusatzprotokolls bis 1989.

Der Nichtangriffsvertrag vom 23. August 1939 ist der einzige außenpolitische Vertrag in der Geschichte der UdSSR aus den Jahren 1929 bis 1953, der Passagen über die Tätigkeit der Geheimdienste enthält. Er war kein gewöhnlicher außenpolitischer Akt zwischen zwei Staaten, sondern markierte eine Wendung in der Stalinschen Politik, die den vollständigen Bruch mit der bisherigen Außenpolitik der UdSSR und der KPdSU bedeutete und somit deren Bankrott. Dieser Bruch war kein bloßes diplomatisches Manöver, er bezog die gesamte Politik des sowjetischen Staates ein. Dessen Politik beschränkte sich nach dem Überfall Hitlerdeutschlands auf Polen nicht auf eine wohlwollende „Neutralität“, sondern umfasste bereits vor dem 17. September 1939, als die Rote Armee Ostpolen besetzte, die funktechnische und logistische Unterstützung der Wehrmacht.[4] Die Sowjetregierung erklärte den Verteidigungskrieg Polens zum allseits imperialistischen Krieg, was Polens Selbstverteidigung ins Unrecht setzte, zählte wenig später Großbritannien und Frankreich zu den Kriegsurhebern und bezeichnete deren antifaschistische Begründung des Krieges als Maskierung ihrer imperialen Ziele. Der Antifaschismus wurde als politische Position der Sowjetunion von einem Tag auf den anderen preisgegeben und als politische Tätigkeit verboten. Stalin war, um Hitler entgegenzukommen, sogar zur Auflösung der Kommunistischen Internationale bereit.

Preisgabe des Antifaschismus

Die Führung der KI war am Vertragsabschluss nicht beteiligt, sie war nicht einmal informiert worden. Um so mehr hatten die kommunistischen Parteien an seinen Folgen zu tragen. So wie Stalin und Molotow, die über Gründe, Ziele und Folgen des Paktes ihrer Partei und ihrem Land gegenüber schwiegen, konnte die KI nicht verfahren. Sie musste Erklärungen abgeben und Weisungen erteilen. Zum Appendix der Außenpolitik Stalins degradiert, nahm die KI die Linie und die Beschlüsse ihres VII. Weltkongresses zurück und orientierte ihre Mitgliedsparteien erneut auf den verschärften Kampf gegen die Sozialdemokratie und bürgerliche Hitlergegner, während auf den Kampf gegen den Faschismus verzichtet werden sollte. Wie weit diese völlige Kehrtwendung ging und wie weit sie gegenüber den widerstrebenden Mitgliedsparteien durchgesetzt werden konnte, macht in vollem Ausmaß erstmals Bayerleins Dokumentation deutlich. Die KI-Führung verbot ihren Mitgliedsparteien jegliche politische und militärische Betätigung und Mobilisierung gegen die faschistischen Aggressoren, sie verunglimpfte alle Kräfte, die einen antifaschistischen Krieg gegen Hitler für gerechtfertigt hielten. Damit wurde jegliche Solidarität mit den linken und antifaschistischen Kräften aufgekündigt. Doch die sklavische Anpassung der KI an die sowjetischerseits offiziell gepflegte sowjetisch-deutsche Freundschaft war widersprüchlich und schwierig durchzusetzen. Das Verbindungsnetz brach auseinander, die Parteien wurden desavouiert, isoliert und geschwächt. „Der Verräter, Stalin, bist Du!“, schrieb Willi Münzenberg an Stalin. Hier knüpft Bayerlein an, wenn er in seiner Einleitung den inneren Verrat zum Prinzip der Stalinschen Herrschaft erklärt.

Ordneten sich Dimitroff und die im Moskauer Exil lebenden Führer der kommunistischen Parteien notgedrungen dieser Stalinschen Politik unter, obwohl sie ihrer gesamten bisherigen Politik und den grundlegenden Interessen ihrer Mitglieder krass widersprach, so war den Parteien ein Verbot des antifaschistischen Kampfes nicht problemlos zu verordnen, auch wenn diese in der Wahrung von Parteidisziplin geübt waren. Sie begriffen, dass die Sowjetunion sich mit diesem Nichtangriffspakt aus dem Krieg heraushalten wollte, sie akzeptierten dieses Interesse. Aber sollten die europäischen Kommunisten deshalb auf die Bekämpfung ihres Todfeindes verzichten? Den Schwerpunkt der Dokumentation hinsichtlich dieser Unterordnung und ihrer Widersprüche bilden bei Bayerlein die Kommunistischen Parteien Deutschlands und Frankreichs, denn ihnen musste es am schwersten fallen, dieser opportunistischen Wendung gegen die eigenen Interessen und zulasten der eigenen Mitglieder zu folgen.

Die größten Schwierigkeiten, den Antifaschismus ad acta zu legen, hatte verständlicherweise die KPD-Führung. So entsprach die Erklärung der KPD vom 25. August 1939 zum Pakt, deren vollständiger Text erst 1989 publiziert wurde, auch nur bedingt dem vorgegebenen Kurs. Franz Dahlem wurde später dafür gemaßregelt. Die KPD wurde im EKKI im Status herabgestuft und eine Kommission „half“ ihr, die Anpassung an den neuen Kurs zu formulieren und durchzusetzen. Erst im Januar 1940 hatte die KPD die Wende zur Zufriedenheit Stalins und Dimitroffs nachvollzogen, Wilhelm Pieck und Walter Ulbricht hielten den Kampf für den Sturz Hitlers nun für „nicht mehr aktuell“. Die Dokumentation verdeutlicht, zu welch absurden Verbiegungen und Verleugnungen die in der Emigration in Moskau arbeitenden Parteiführungen sich bereit fanden, sei es bei der bedingungslosen Zustimmung zum sowjetischen Krieg gegen Finnland oder bei der Nichtverurteilung der deutschen Aggressionen und Okkupationspolitiken. Sie schwiegen sogar über den faschistischen Terror.

Für diese Politik haben die Kommunisten der Mitgliederparteien große Opfer bringen müssen, zumal die bedingungslose Unterordnung unter die außenpolitischen Bedürfnisse Stalins auch die illusionäre Erwartung beförderte, als kommunistische Partei von den deutschen Faschisten und ihren damaligen Okkupationsverwaltungen in Belgien oder Frankreich wenigstens halblegal geduldet zu werden. In Belgien und Frankreich verhandelten Vertreter der Parteiführungen mit der Besatzungsmacht über eine Duldung bzw. eine legale Herausgabe der „Humanité“ bzw. des „Soir“. Auch mancher Vertreter der KPD-Führung hegte trügerische Hoffnungen auf eine legale Existenz unter der Diktatur.

Doch nur die Stalinsche Geheimpolizei praktizierte die Losung von der „Freundschaft“ und lieferte kommunistische deutsche Emigranten der Gestapo aus. Die deutschen Faschisten behandelten Kommunisten in ihrer Gewalt wie bisher: Während die Sowjetunion jede antifaschistische Tätigkeit in ihrem Lande untersagte, blieb in Deutschland jede kommunistische Betätigung bei Todesstrafe verboten. Die Nazis dachten keine Sekunde daran, um dieses Zweckvertrages willen Kommunisten aus den Konzentrationslagern und Zuchthäusern zu entlassen. Die sowjetische Regierung und Stalin unternahmen in dieser Hinsicht auch keinen einzigen Schritt. Im Gegenteil, Stalin unterband alle Initiativen der KI-Führung in Richtung eines Austausches Ernst Thälmanns. Wohin das führte, zeigte der kaltschnäuzige Umgang der KPD mit den eigenen Kadern, den selbst Dimitroff rügte: Die Parteiführung hatte weder genaue Kenntnis noch Verbindung zu den Genossinnen und Genossen, die in deutschen Konzentrations- oder französischen Internierungslagern einsaßen.

Erneute Wendung 1941

Bayerlein dokumentiert nicht nur diese überaus schmachvolle Periode der KI, er analysiert auch die stufenweise Abkehr von diesem Kurs, die nach dem deutschen Überfall auf die UdSSR am 22. Juni 1941 in der erneuten Wendung der Politik der KI kulminierte. Nunmehr wurden die Mitgliedsparteien zur größtmöglichen Kraftanstrengung zur Unterstützung der überfallenen und bedrängten UdSSR aufgerufen. Obwohl über Nacht der Antifaschismus wieder legalisiert und favorisiert wurde, folgte der neue Kurs der KI bis zu ihrer Auflösung 1943 wiederum bedingungslos der sowjetischen Politik. Diese aber setzte nach dem 22. Juni 1941 nicht auf eine sozialistische oder antifaschistische, sondern auf die nationale Mobilisierung. Nach dem Urteil Bayerleins waren die Stalinsche Politik und in ihrem Gefolge die Politik der KI zu diesem Zeitpunkt explizit antirevolutionär und ihre Aktivität gegen den Krieg der Achse von jedem revolutionären Projekt getrennt. Die jugoslawische und die griechische kommunistische Partei sollten dies bald drastisch erfahren, samt ihrer militärischen Kräfte.

Der Autor bekennt, das Wesen der neuen Politik Stalins und der KI überspitzt und überzogen formuliert zu haben, um die praktischen Konsequenzen herauszustellen. Insofern ist das Buch hinsichtlich der dunkelsten Periode der KI als chronique scandaleuse angelegt. Dass diese Tendenz nicht überwuchert, verhindert der dokumentarische Charakter des Buches. Dennoch wird Bayerlein der historischen Widersprüchlichkeit nicht immer gerecht, vereinfacht er die differenzierteren Positionen der Mitgliederparteien der KI und spielt die Widerstände gegen diesen Kurs, die er selbst erwähnt, herunter. Der Grund liegt m.E. in der strukturellen Anlage: Obwohl Bayerlein den Stalinschen Verrat an aller linken und antifaschistischen Solidarität zum strukturierenden Konstruktionsprinzip des Bandes macht, wären manche Überzeichnungen durchaus vermeidbar gewesen.

Dafür sei hier nur auf zwei signifikante Beispiele verwiesen: einmal den Charakter des deutsch-sowjetischen „Bündnisses“, zum anderen die Funktionen individueller Attentate im Widerstandskampf gegen die Okkupanten, die nicht unabhängig vom Terrorismus der Faschisten bestimmt werden können.

Erstens: Bei aller politischen und wirtschaftlichen Unterstützung Hitlerdeutschlands ist es falsch, von einer Kriegsallianz Deutschlands und der UdSSR zu sprechen, wie Bayerlein es tut. Der Nichtangriffsvertrag mit Hitlerdeutschland forderte von der UdSSR Neutralität, aber keinen Kriegseinsatz. Großbritannien und Frankreich erklärten Deutschland am 3. September den Krieg, nicht aber der Sowjetunion. Stalin hatte mit dem Nichtangriffsvertrag eine außenpolitische Variante gewählt, die die militärische Gefahr einer Fortsetzung des Krieges der Wehrmacht gegen eine mit den Westmächten verbündete Sowjetunion nach der Niederschlagung Polens ebenso ausschlug wie die Bedrohung durch die Gründung ukrainischer oder weißrussischer Marionettenstaaten, die die deutsche Abwehr und die Organisation Ukrainischer Faschisten bereits gemeinsam vorbereiteten, die ihm fast ohne eigene Leistung die im Pakt versprochenen Gebiete Ostpolens, der baltischen Staaten, Finnlands und Bessarabiens einbrachte, ohne in den Krieg verwickelt zu werden. Der Preis für diese Entscheidung, die offene Verletzung internationaler Völkerrechtsnormen und eigener Verträge, wurde von Stalin in Kauf genommen, um der Sowjetunion eine Atempause zu verschaffen. Zu diesem Preis gehörte nicht, dass die ideologischen Prinzipien, die mit dem Sozialismus verbunden waren, und die dem wirklichen bzw. vermeintlichen Staatsinteresse untergeordnet wurden, nun offen begraben wurden.

Die These von der Kriegsallianz ist selbst am Beispiel Polens, das für sie gern herangezogen wird, nicht haltbar.[5] Ohne den Krieg zu erklären, handelte die Regierung der UdSSR gegen Polen als Kriegsgegner. Gegen den sowjetischen Einmarsch formulierte die polnische Seite Proteste, zu Recht beschuldigte sie die UdSSR der Aggression, der Verletzung des Nichtangriffsvertrages mit Polen vom 25. Juli 1932 und weiterer Verträge. Doch die polnische Exilregierung vermied eine verfassungsmäßige Kriegserklärung. Als wenige Tage nach dem 22. Juni 1941 die polnische Exilregierung und die Regierung der UdSSR Gespräche aufnahmen, verhandelte man nicht über das Kriegsende oder einen Friedensvertrag, sondern über einen gemeinsamen Krieg gegen Hitlerdeutschland.

Zweitens: Nach dem 22. Juni 1941 rief die KI ihre Mitgliedsparteien auf, den Widerstand gegen Faschismus und Okkupationsherrschaft mit allen Mitteln und Kräften zu mobilisieren. Sie orientierte auch dort auf bewaffneten Widerstand, wo weder die Grundlagen noch die Bedingungen dafür gegeben waren, was vielfach kontraproduktiv und immer opferreich war. Doch halte ich es für ungerechtfertigt, der KI entgegen allen sozialistischen Traditionen eine Präferenz für individuellen Terror zuzuschreiben, wie Bayerlein es tut, weil die Mobilisierung für die Unterstützung der Sowjetunion auf alle Kampfformen orientierte. Sein Beleg für diese unterstellte Orientierung auf individuellen Terror sind die Erschießungen einzelner Wehrmachtsoldaten in Frankreich. Allerdings ist dies so tendenziös wie falsch, denn die Grundorientierung auf die Entfaltung des Massenkampfes gegen die Naziokkupanten war und blieb grundlegend, nur war zunächst weder von einer Massenwiderstandsbewegung noch von einem Massenrückhalt der organisierten Widerstandskämpfer zu sprechen, beides zu entwickeln erforderte Zeit. Leider aber verzichtet Bayerlein darauf, das je nach historischer Situation sehr unterschiedliche Verhältnis von Massenbewegung und individuellen Terrorakten zu thematisieren, damit auch die verschiedenen Funktionen individueller Attentate im Widerstand. Die Orientierung der Sozialisten und Kommunisten auf die Massenkämpfe sind immer auf die historische Situation bezogen und der Stellenwert verschiedener Kampfformen ist daher jeweils unterschiedlich, abhängig vom Kräfteverhältnis und vom Entwicklungsstand der Massenbewegung. Bayerlein argumentiert hier unhistorisch und moralisch-denunziativ, wo eine genaue historisch-funktionale Analyse erforderlich wäre.

Bayerleins Dokumentation ist in sechs Teile gegliedert, die jeweils in mehrere Kapitel unterteilt werden. Der Aufbau ist chronologisch. Die kurzen Dokumente werden flankiert von erklärenden Einschüben und Randspalten. Die aufwendige Gestaltung mit markierten Hervorhebungen und Bebilderungen lädt dazu ein, in dem Band zu blättern und ihn auch als Nachschlagewerk zu benutzen. Einzelne unrichtige Aussagen sind zu beklagen, so hat sich der unüberbrückbare Graben zwischen den polnischen Widerstandsbewegungen nicht erst nach der Aufdeckung der Gräber von Katyn aufgetan, vielmehr war die grundsätzliche, unversöhnliche und tödliche Feindschaft des Londoner Lagers gegen die kommunistische Widerstandsbewegung seit der Gründung der Polnischen Arbeiterpartei (PPR) Anfang 1942 vorhanden und sie wurde von den rechten Kräften dieses Lagers seit August 1943 noch unter der Okkupation entfaltet.

[1] Vgl. Kurt Pätzold, Günter Rosenfeld (Hg.), Sowjetstern und Hakenkreuz. Dokumente zu den deutsch-sowjetischen Beziehungen 1938-1941, Berlin 1990; Gerhart Hass, 23. August 1939. Der Hitler-Stalin-Pakt – Dokumentation, Berlin 1990; Ingeborg Fleischhauer, Der Pakt. Hitler, Stalin und die Initiative der deutschen Diplomatie 1938-1939, Frankfurt/Main 1990; Jan Lipinsky, Das Geheime Zusatzprotokoll zum deutsch-sowjetischen Nichtangriffsvertrag vom 23. August 1939 und seine Entstehungs- und Rezeptionsgeschichte von 1939 bis 1999, Frankfurt/Main u.a. 2004.

[2] Bernhard H. Bayerlein, „Der Verräter, Stalin, bis Du!“ Vom Ende der linken Solidarität. Komintern und kommunistische Parteien im Zweiten Weltkrieg 1939-1941. Unter Mitarbeit von Natalja S. Lebedewa, Michail Narinski und Gleb Albert. Mit einem Zeitzeugenbericht von Wolfgang Leonhard. Mit einem Vorwort von Hermann Weber (Archive des Kommunismus – Pfade des XX. Jahrhunderts, Bd. 4), Aufbau Verlag, Berlin 2008, 540 S., 29,95 €

[3] Akten zur Deutschen Auswärtigen Politik 1918-1945. Aus dem Archiv des Auswärtigen Amtes, Serie D (1937-1945, Bd. VII: Die letzten Wochen vor Kriegsausbruch. 9. August bis 3. September 1939, Baden-Baden MCMLVI, Dok. 228 f., S. 205ff.

[4] Vgl. Werner Röhr, Der 17. September 1939. Dubiose „Waffenbrüderschaft“ zwischen Wehrmacht und Roter Armee, in: junge Welt vom 18. September 2004, S. 10/11.

[5] Vgl. dazu Ryszard Nazarewicz, Der Überfall auf Polen 1939. Diplomatische Hintergründe, in: Werner Röhr, Brigitte Berlekamp, Karl Heinz Roth (Hg.): Der Krieg vor dem Krieg. Politik und Ökonomik der „friedlichen“ Aggressionen Deutschlands 1938/39, Hamburg 2001, S. 321ff.

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