Streiks und Gewerkschaften

Streikmonitor: Arbeitskonflikte im 1. Halbjahr 2017

von Lea Schneidemesser/Dirk Müller/Juri Kilroy
Dezember 2017

[1][1]

Das Streikgeschehen im ersten Halbjahr 2017 wurde von den Konflikten im Gesundheitswesen, im Maschinen- und Fahrzeugbau und dem Personentransport geprägt.[2][2] Auch der Handel war stärker vertreten als 2016. In der Datenbank des Streikmonitors wurden für die erste Jahreshälfte insgesamt 126 Konflikte registriert. Neben der Fortsetzung bisheriger Trends – etwa die Zersplitterung und Dezentralisierung von Streiks (vgl. Schneidemesser/Kilroy 2016a; Schneidemesser et al. 2017) – traten neue Konfliktthemen auf oder gewannen an Präsenz. Dies sind vor allem die Forderungen nach mehr Personal im Dienstleistungssektor, wie sie auch 2016 schon vereinzelt thematisiert wurden.

Ein gänzlich neues Thema wurde im Tarifkonflikt des Versicherungsinnendienstes aufgegriffen. Im Mittelpunkt stand hier die Forderung nach einem Zukunftstarifvertrag Digitalisierung.[3][3] Dadurch fand die Frage, wie die Auswirkung der Digitalisierung auf die Arbeitsbedingungen tariflich begleitet werden kann, 2017 explizit Einzug in eine Flächentarifauseinandersetzung. Auch in anderen Wirtschaftsbereichen bringt die Digitalisierung Veränderungen bei den Arbeitskonflikten mit sich: So lassen sich gerade im Onlinehandel mitunter erbitterte Arbeitskämpfe (z.B. bei Amazon) beobachten (Boewe/Schulten 2016).

Nach einem Überblick über die Streiks des ersten Halbjahres 2017 wird herausgearbeitet, wie Arbeitskämpfe durch die Digitalisierung verändert werden. Zunächst wird die Tarifauseinandersetzung im Versicherungsgewerbe analysiert, in der die Veränderung von Arbeit durch die Digitalisierung direkt thematisiert wurde. Danach werden die Konflikte im Handel beschrieben. Diese Branche hat sich durch die Entwicklung des E-Commerce stark verändert und birgt ein ähnliches Automatisierungspotenzial wie die Versicherungen. Der Umgang mit dem Digitalisierungsdruck ist jedoch ein anderer. Das Thema Digitalisierung ist in dieser Branche bisher nicht tariffähig, vielmehr brechen hier verschiedene Einzelkonflikte (Amazon, Zalando u.a.) auf. Abschließend werden anhand eines Streiks der Essenkurier*innen der Plattformunternehmen Foodora und Deliveroo Herausforderungen aufgezeigt, die die Digitalisierung für die DGB-Einzelgewerkschaften mit sich bringt.

Überblick Streiks Januar bis Juni 2017

Streikzahl, -beteiligte und -dauer

Für die streikbedingten Ausfalltage und die Anzahl der Streikenden im 1. Halbjahr 2017 liegen bisher noch keine Schätzungen des WSI vor. Allerdings legt ein Blick auf die Tarifrunden in dem Zeitraum die Vermutung nahe, dass die Werte für beide Indikatoren sich eher auf einem durchschnittlichen bis niedrigen Niveau bewegen. In die Datenbank des Streikmonitors wurden von Januar bis Juni 2017 126 Konflikte aufgenommen (vgl. Tab. 1; zum Erhebungsverfahren: Schneidemesser/Kilroy 2016b).[4][4] Dabei handelte es sich um 14 Flächentarifauseinandersetzungen, die übrigen 112 Konflikte blieben auf einzelne Unternehmen beschränkt. Verschiedene Konflikte wurden etwas intensiver geführt als im Vorjahr. Für 32 Konflikte (25 Prozent) wurden jeweils mindestens drei Streiks in der Datenbank des Streikmonitors verzeichnet. Außergewöhnlich lange und intensive Auseinandersetzungen in einzelnen Unternehmen, wie etwa 2016 bei Zumtobel (Usingen/Hessen) und in den Ameos-Kliniken Osnabrück und Hildesheim (vgl. Schneidemesser et al. 2017: 131; Schneidemesser/Kilroy 2016a: 153f.), fanden 2017 bisher nicht statt. Als ungewöhnlich lange Auseinandersetzung ist nur der seit 2013 andauernde Konflikt um einen Tarifvertrag beim Online-Versandhändler Amazon zu nennen, der mit 20 Streiks in der Datenbank, teilweise an mehreren Standorten gleichzeitig, der intensivste Konflikt außerhalb der Tarifbewegungen war.

Streiks nach gewerkschaftlichen Organisationsbereichen

Die Verteilung der Konflikte nach DGB-Gewerkschaften ist im ersten Halbjahr 2017 ähnlich wie in früheren Zeiträumen. Rund die Hälfte der Konflikte entfiel auf den Organisationsbereich der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. (vgl. Tab. 1).

Ver.di war damit an 61 Konflikten beteiligt, die IG Metall an 39, die NGG an acht Konflikten. Die DGB-Gewerkschaften waren insgesamt in 120 Konflikten aktiv. Nach den drei großen Arbeitskämpfen der Spartengewerkschaften bei der Deutschen Bahn 2015 (GdL) sowie den Lufthansa-Piloten und Flugbegleitern 2015 und 2016 (Vereinigung Cockpit/VC, Unabhängige Flugbegleiter Organisation/UFO) waren diese 2017 bisher in keinen Konflikt involviert. Es fanden jedoch fünf Konflikte ohne gewerkschaftliche Beteiligung statt, unter anderem im Fußball. Am 12. März protestierten die niedersächsischen Fußballschiedsrichter*innen gegen die Wiederaufhebung eines Urteils gegen einen Fan wegen grober Schiedsrichterbeleidigung durch das Oberverbandssportgericht. An jenem Sonntag fielen 17 von 39 Partien der Landesliga und der fünf Bezirksligen aus (vgl. Spiegel Online 13.3.2017).

Tab. 1: Übersicht zu zentralen Streikdaten 2017

Erfasste Konflikte insgesamt

126

Erfasste Streiks/Aktionen insgesamt

198

Davon:

- Flächentarifauseinandersetzungen
- Konflikte außerhalb von Flächentarifauseinandersetzun-
gen

14
112

Konflikte mit:

- max. zwei Protestaktionen
- mehr als zwei Protestaktionen

94
32

Konflikte nach Organisationsbereichen des DGB:*

- ver.di
- IG Metall
- NGG
- Weitere DGB Gewerkschaften

Konflikte ohne Beteiligung des DGB

- davon Konflikte ohne gewerkschaftliche Beteiligung

61
39
8
12

7

5

Themen/ Forderungen:**

- Tarifvertrag
- Anbindung an Flächentarifverträge
- Angleichung von Lohn und Arbeitsbedingungen
- Arbeitszeit
- Stellenabbau
- Verlagerung/ Schließung/ Auslagerung
- Mehr Personal

29
12
15
10
16
15
5

Branchen:

- Dienstleistungsbranche
- Verarbeitendes Gewerbe

76
50

Regionen

- Alte Bundesländer
- Neue Bundesländer
- übergreifend

71
39
16

* Wegen Mehrfachnennungen ist die Summe >126; ** es werden hier nur die wichtigsten Themen genannt, daher Summe <126

Aber auch im produzierenden Gewerbe fand Protest ohne direkte oder zumindest offizielle gewerkschaftliche Beteiligung statt. Beim Getränkedosenhersteller Ball in Recklinghausen legten am 26. Mai 360 Mitarbeiter*innen für eine Betriebsrats-Information die Arbeit nieder (vgl. Rote Fahne News 1.6.2017). Der Standort wurde zum 31. Juli geschlossen (vgl. radio vest 31.7.2017). Außerdem gab es einen Streik rumänischer Bauarbeiter*innen des Unternehmens T.N. Vision Bau GmbH, die in Dillenburg Brückenarbeiten durchführten. Den Arbeiter*innen zufolge war das Unternehmen mit der Lohnzahlung zweieinhalb Monate im Rückstand, wogegen sie am 10. Mai mit einer Arbeitsniederlegung protestierten (vgl. mittelhessen.de 12.5.2017).

Konfliktthemen

Bei 23 Prozent der Konflikte (29 Fälle, vgl. Tab. 1) war der Abschluss eines Tarifvertrags das zentrale Thema, entweder als erstmaliger Haustarifvertrag oder als Forderung nach Rückkehr in die Tarifbindung. Neun Prozent der Konflikte (12 Fälle) wurden um die Anbindung an einen Flächentarifvertrag geführt und in zwölf Prozent der Konflikte (15 Fälle) ging es um die Angleichung von Lohn- und Arbeitsbedingungen an andere Beschäftigungsgruppen, Standorte oder Tarife. Das Thema Arbeitszeit war in acht Prozent der Konflikte präsent, u.a. in Protesten gegen eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit und für eine Abschaffung von Samstagsarbeit (zusammen 10 Fälle). Weitere zwölf Prozent der Konflikte (insgesamt 15 Fälle) wurden im Zusammenhang mit geplanten Betriebsschließungen oder Verlagerungen geführt. Sie fanden zu 80 Prozent im verarbeitenden Gewerbe statt. In 13 Prozent der Konflikte kämpften die Beschäftigten zudem gegen Arbeitsplatzabbau (16 Fälle).

Als Gegenbewegung zur Verdichtung von Arbeit gewann die Forderung nach mehr Personal in den Auseinandersetzungen an Bedeutung. Diese war Gegenstand von vier Konflikten im Gesundheitsbereich und einer Demonstration von Brandenburger Justizbeschäftigten am 9. Februar (vgl. Lausitzer Rundschau 10.2.2017). Am prominentesten war das Thema Personal in der ver.di Kampagne für einen Tarifvertrag Entlastung in den Krankenhäusern des Saarlands vertreten, der eine bessere Personalbemessung für Pflegekräfte sicherstellen soll. Ver.di hatte bereits Ende 2016 alle 21 Krankenhäuser im Saarland zu Tarifverhandlungen aufgerufen (vgl. ver.di Gesundheit & Soziales 14.11.2016) und dieser Forderung mit zwei größeren klinikübergreifenden Streiks am 23. Januar und 27. März 2017 Nachdruck verliehen. Im Saarland waren zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Artikels Tarifverhandlungen im Gange und ver.di hat den Aufruf zu Tarifverhandlungen über mehr Personal in Krankenhäuern auf die gesamte Bundesrepublik ausgeweitet (vgl. sozialismus.info 8.9.2017). Auch wenn das Thema Personalaufstockung bisher noch randständig ist, ist zu erwarten, dass es in nächster Zeit an Bedeutung gewinnen wird. Das Thema ist aufgrund von Rationalisierungsdruck und Arbeitsverdichtung in der Branche äußerst präsent und trägt dazu bei, dass der verletzte Berufsethos der Beschäftigten (Orientierung an Patientenwohl und ausgeprägte Selbstverpflichtung) zur Mobilisierungsressource wird (Becker et al. 2017). Ver.di strebt darum eine landesweite gesetzliche Regelung der Personalbemessung an, es könnte sich eine längere Auseinandersetzung anbahnen (vgl. ver.di Gesundheit & Soziales o.D.).

Streiks nach Regionen und Branchen

Im ersten Halbjahr 2017 fanden 31 Prozent der Konflikte in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) statt, 56 Prozent in den alten Bundesländern, der Rest der Konflikte in beiden Landesteilen. Da die Beschäftigtenzahlen in Westdeutschland jedoch mehr als viermal so hoch sind wie in Ostdeutschland (ohne Berlin), lässt sich daraus schlussfolgern, dass die ostdeutschen Beschäftigten deutlich öfter in Einzelkonflikte bzw. „Häuserkämpfe“ verwickelt waren als ihre westdeutschen Kolleg*innen. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Flächentarifbindung in Ostdeutschland deutlich niedriger ist als im Westen: Sie lag 2016 im Westen bei 51 Prozent, im Osten bei 36 Prozent (vgl. Ellguth/Kohaut 2017: 281). Das bevölkerungsreiche Bayern war mit 13 Auseinandersetzungen das Bundesland mit den meisten Nennungen von Konflikten, dicht gefolgt vom großen Nordrhein-Westfalen und von Niedersachsen mit jeweils 12 Konflikten. Brandenburg und Thüringen waren mit je 9 Auseinandersetzungen die ostdeutschen Bundesländer mit der höchsten Konfliktzahl.

Die Branche mit den meisten Arbeitskämpfen war der Gesundheitssektor, auf den 21 Prozent der Konflikte entfielen. Von den insgesamt 26 Arbeitskämpfen in diesem Bereich wurden mehr als die Hälfte in Krankenhäusern oder deren ausgelagerten Servicegesellschaften geführt. Der Maschinen- und Fahrzeugbau rutscht für das erste Halbjahr 2017 auf Platz zwei, während er für das Gesamtjahr 2016 noch am meisten Nennungen in der Datenbank aufwies. Trotzdem war mit 17 Prozent der Anteil der Konflikte im Maschinen- und Fahrzeugbau an der Gesamtheit der Konflikte größer als im Vorjahr. 2016 wurden in der Branche nur 15 Prozent der gesamten Konflikte geführt. Mit 13 Prozent der Auseinandersetzungen erreichte der Sektor Verkehr, Lagerei und Logistik Platz drei. Mindestens sieben dieser Konflikte fanden im öffentlichen Nahverkehr statt, u.a. bei den Berliner Verkehrsbetrieben am 17. Mai. Hessens Busfahrer streikten mehrfach über einen längeren Zeitraum im Januar; die kommunalen Busgesellschaften in Schleswig-Holstein wurden im März ebenfalls bestreikt.

Für das erste Halbjahr 2017 kann also resümiert werden, dass sich die Dynamiken, die auch schon im Vorjahr zu beobachten waren, fortsetzen. Viele Konflikte finden dezentral statt, Proteste von Belegschaften einzelner Unternehmen kommen häufig vor. Der Großteil der Konflikte ist zudem mit ein bis zwei Aktionen kurz. Zirka die Hälfte der Konflikte findet im Organisationsbereich von ver.di statt und der Gesundheitsbereich, Maschinen- und Fahrzeugbau sowie Verkehr, Lagerei und Logistik bleiben die Branchen mit den meisten Arbeitskämpfen. Trotz dieser Kontinuität gab es jedoch auch neue Anstöße, etwa dadurch, dass die Themen Personalbemessung und Digitalisierung in die Tarifverhandlungen eingebracht wurden.

Wie kann Arbeit im digitalen Zeitalter mitgestaltet werden?

Die Digitalisierung gilt als ein Großtrend mit starken Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Mithin wird mit diesem Umbruch sogar eine weitgehende Restrukturierung des Kapitalismus, ja, die Etablierung eines neuen Produktionsmodells in Verbindung gebracht (Staab/Nachtwey 2015). Die Umbrüche in der Arbeitswelt betreffen dabei bei weitem nicht nur die Industrie, sondern sind gerade im Dienstleistungssektor besonders spürbar. Viele Branchen mit qualifizierten Jobs (Versicherungen & Banken, Tourismus, Einzelhandel, etc.) stehen unter Rationalisierungsdruck oder ändern ihr Geschäftsmodell (Brynjolfsson/McAfee 2014). Die Digitalisierung scheint dabei auch die Arbeitskämpfe deutlich zu verändern (z.B. Boewe/Schulten 2016; Animento 2017). Wie die Gewerkschaften auf diesen Umbruch in den einzelnen Branchen unterschiedlich reagieren, wird im Folgenden anhand des Versicherungsgewerbes, des Handels und der Gig-Economy verdeutlicht.

Die Versicherungsbranche

Das Thema Digitalisierung wurde in den Tarifverhandlungen für die 170.000 Beschäftigten des Versicherungsinnendienstes im Frühjahr 2017 erstmals aufgegriffen. Die Versicherungsindustrie ist eine der Branchen, in der sich die Arbeitswelt durch neue Technologien am schnellsten und gravierendsten verändert. Viele Tätigkeiten aller Qualifikationsstufen sind bereits auf dem Stand aktueller Entwicklungen automatisierbar (vgl. Dengler/Matthes 2015: 18ff.).Die Tarifrunde 2017 wurde durch eine Branchenkonferenz zum Thema Zukunft der Beschäftigung in der Versicherungswirtschaft und eine Beschäftigtenbefragung vorbereitet. An der Befragung beteiligten sich ca. 5.400 Beschäftigte (vgl. ver.di Publik 2017). In ihr identifizierten die Beschäftigten Arbeit in der digitalisierten Wirtschaft als hoch relevantes Tarifthema. Die ver.di Tarifkommission machte den Zukunftstarifvertrag Digitalisierung daraufhin zum Hauptthema der Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband. Zudem wurde eine Lohnerhöhung um 4,5 Prozent gefordert (vgl. ver.di Flugblatt 24.1.2017). Der Zukunftstarifvertrag Digitalisierung soll drei Bereiche regulieren: Zunächst die Beschäftigungssicherung, u.a. durch den „Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen bis zum 31. Dezember 2020“ und „kollektive Arbeitszeitverkürzung bei geplanten Stellenabbaumaßnahmen mit Teillohnausgleich“. Zweitens die Absicherung der Weiterbildung der Mitarbeiter, damit diese sich auf die neuen Herausforderungen vorbereiten können. Hier geht es um die „Einrichtung eines gemeinsamen Qualifizierungsfonds für berufliche Bildungsmaßnahmen“ und „bezahlten Qualifizierungsanspruch von 10 Arbeitstagen jährlich“. Als drittes Thema sollen Arbeitszeiten und Arbeitsschutz durch „Regelungen zum mobilen Arbeiten und zur Telearbeit“ neu definiert werden (ver.di Flugblatt 22.3.2017).

Nach drei Verhandlungsrunden, in denen die Versicherer die Forderung nach einer tariflichen Mitgestaltung der Digitalisierung zunächst ignoriert hatten, kam es am 30. August zu einer Einigung. Neben einer Gehaltserhöhung um 2 Prozent für 2017 und 1,7 Prozent für 2018 umfasst diese auch erste Schritte in Richtung eines Zukunftstarifvertrags. Das Thema Digitalisierung wurde zum Verhandlungsgegenstand: Ver.di und die Versicherer haben sich darauf geeinigt, im nächsten Jahr weiter über eine tarifliche Mitgestaltung der Digitalisierung zu verhandeln. In den Tarifverhandlungen 2017 wurde bereits ein neuer Qualifizierungstarifvertrag und die Möglichkeit einer Bildungsteilzeit für berufsbegleitende Weiterqualifizierungen erzielt. Zur Beschäftigungssicherung wurde vereinbart, dass Sonderzahlungen in Freizeit umgewandelt werden können, wenn Personal abgebaut wird, und dass Arbeitszeitverkürzungen zur Vermeidung von Entlassungen mit einem Teillohnausgleich kompensiert werden (vgl. ver.di Flugblatt 31.8.2017).

Das Ergebnis wäre ohne Streiks nicht möglich gewesen: Die Tarifverhandlungen wurden nach dem ergebnislosen Abbruch der zweiten Verhandlungsrunde durch landesweite Arbeitsniederlegungen in der Versicherungsbranche begleitet. Diese wurden ausgeweitet, nachdem auch die dritte Verhandlungsrunde ergebnislos endete wurde und ver.di die Gespräche für gescheitert erklärte (vgl. ver.di Flugblatt 2.6.2017). So fanden beispielsweise am 16. Juni deutschlandweit Streiks in 16 Städten gleichzeitig statt, mit insgesamt mehr als 10.000 Teilnehmer*innen (vgl. procontra 19.6.2017; ver.di Flugblatt 29.6.2017). Die Streikbeteiligung dieser traditionell wenig kämpferischen Beschäftigtengruppe war ver.di zufolge in der Tarifrunde 2017 größer als in den meisten Runden zuvor (vgl. ver.di Flugblatt 18.7.2017). Ob das größere Engagement der Beschäftigten auf den spürbaren Wandel der Branche und die Strategie von ver.di zurückzuführen ist, d.h. ob das Thema Digitalisierung der Arbeit zu neuer Mobilisierung führen kann, wird sich in den kommenden Tarifrunden noch zeigen.

Der Handel[5][5]

Neben der Versicherungsbranche ist auch die Arbeit im Handel besonders von digitalisierungsbedingten Veränderungen betroffen, so lautet zumindest die Prognose des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (vgl. Dengler/ Matthes 2015: 18ff.). Die Automatisierung und Rationalisierung und damit der Wegfall oder die starke Veränderung von Arbeitsplätzen ist für diese Branche jedoch nur eine Veränderung durch den Digitalisierungsdruck im Handel. Eine zweite Dimension sind die neuen Konkurrenzbedingungen und die Restrukturierung der Branche (Glaubitz 2017; Goes/Schulten 2016; ). Die wohl bedeutsamste Veränderung ist hier neben der Insolvenz zahlreicher namhafter Firmen (Schlecker, Kaiser-Tengelmann, zuletzt Toys `R` Us u.a.) die Entstehung und das rasante Wachstum des Online-Versandhandels bzw. E-Commerce-Sektors. 2014 wurden bereits 15 Prozent des gesamten Handelsumsatzes in Deutschland online erwirtschaftet; der Markt wächst Prognosen zufolge bis 2019 um durchschnittlich 12 Prozent jährlich und ist damit eine der wachstumsstärksten Branchen. 25.000 Beschäftigte arbeiten bereits in diesem Sektor (vgl. eco/ Arthur D Little 2015: 48). Dieser Boom wurde in den letzten Jahren durch die Innovationen in den Informations- und Kommunikationstechnologien und das rasante Wachstum des Internets als Vertriebskanal vorangetrieben.

Anders als in der Versicherungsbranche scheint das Thema Digitalisierung im Bereich Handel bisher nicht tariffähig zu sein. Im Gegenteil: Weder bei den Flächentarifverhandlungen im Einzelhandel noch bei denen für den Groß- und Außenhandel lassen sich die tarifliche Mitgestaltung der Digitalisierung in den Forderungen wiederfinden. Im Groß- und Außenhandel ging es ausschließlich um eine Gehaltserhöhung von 5,6 Prozent. In der Tarifrunde für den Einzelhandel forderte ver.di eine Gehaltserhöhung von sechs Prozent und ein Mindesteinkommen von 1.900 Euro[6][6]. Parallel zur Tarifrunde startete ver.di eine Kampagne für die Wiederherstellung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge[7][7], wie es sie bis zum Jahr 2000 gegeben hatte (vgl. ver.di Tarifinfo Einzelhandel o.D.).(vgl. ver.di Pressemitteilung 9.3.2017). Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen sind jedoch weniger weitreichend: Ver.di setzte in der sechsten Verhandlungsrunde am 27. Juni für den Einzelhandel eine Gehaltserhöhung von 2,3 Prozent für 2017 und weiteren zwei Prozent für 2018 durch.[8][8] Eine Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge lehnen die Einzelhandelskonzerne größtenteils weiterhin ab (vgl. ver.di Handel o.D.). Für den Groß- und Außenhandel konnte in der dritten Verhandlungsrunde am 6. Juni 2,5 Prozent mehr Lohn für 2017 und zwei Prozent mehr Lohn für 2018 erreicht werden[9][9] (vgl. ver.di GAH Tarifinfo Nr. 4). Begleitet waren beide Tarifverhandlungen von zahlreichen landesweiten Warnstreiks.

Vielmehr ist eine Tendenz zur Tarifflucht (z.B. Karstadt) und erbitterten Häuserkämpfen zu beobachten. Zwar konnte ver.di im Einzelhandel 2013 in einer großen Streikauseinandersetzung die Tarifstruktur erfolgreich verteidigen, nachdem zuvor der Handelsverband alle Entgelt und Manteltarife gekündigt hatte. Doch die Digitalisierung hat die Struktur und Organisation des Sektors und mit ihr die Arbeitskämpfe dieser Branche deutlich verändert. Dies zeigt der E-Commerce Sektor besonders deutlich, z.B. bei der Branchenzuordnung der Unternehmen. Amazon und Zalando sind hier Paradebeispiele. Als zwei der größten in Deutschland tätigen E-Commerce Unternehmen definieren sie sich als der Logistikindustrie zugehörig und orientieren sich an den niedrigeren Tariflöhnen der Branche (vgl. Zeit online 26.4.2017; Focus online 6.10.2017).

Amazon lehnt den Abschluss eines Tarifvertrags kategorisch ab (vgl. verdi- amazon.de o.D.). Seit 2013 schwelt ein Arbeitskonflikt um die Anerkennung der Gewerkschaft als Verhandlungspartner durch das Unternehmen und den Abschluss eines an den Regeln des Einzel- und Versandhandels orientierten Tarifvertrags. In der Auseinandersetzung geht es um weit mehr als eine bessere Bezahlung: Konfliktfelder wie die rigide Arbeitskontrolle und der hohe Druck in den Vertriebszentren sowie die fehlende Mitbestimmung sind ebenfalls wichtige Themen in dem Arbeitskampf (Boewe/ Schulten 2016; Dörre et al. 2016). Die Digitalisierung prägt also die Auseinandersetzung bei Amazon.

Auch im ersten Halbjahr 2017 kam es wieder zu 20 Streiks an sechs der neun Amazon-Standorte, teilweise koordiniert an mehreren Orten gleichzeitig. Wie bereits 2016 waren Leipzig mit zehn Streiks und Bad Hersfeld mit acht Streiks die aktivsten Standorte. Es gab außerdem Streiks in Graben b. Augsburg, Koblenz, Rheinberg/NRW und Werne/NRW. Nennenswerte Fortschritte in dieser Auseinandersetzung sind auch 2017 bisher nicht zu verzeichnen. Das Unternehmen lehnt die Tarifbindung weiterhin kategorisch ab.

Auch bei Zalando am Standort Brieselang (Havelland) wurden die Tarifverhandlungen nach der Verhandlungsrunde am 6. September abgebrochen, da das Unternehmen sich ver.di zufolge kein Stück in Richtung Branchenstandards des Einzelhandels bewegen wollte (vgl. ver.di Zalando Presseinfo 6.9.2017). Nach einer ergebnislosen ersten Verhandlungsrunde am Standort Brieselang in Brandenburg mit seinen 1.300 Beschäftigten am 13. Juni kam es in der Folgewoche zu zwei Streiks. Auf eine weitere ergebnislose Verhandlungsrunde folge am 1. September ein erneuter Streik (vgl. ver.di Zalando o.D.). Nachdem die Verhandlungen im September scheiterten, wurde dann am 4. Oktober nochmals gestreikt (vgl. heise online 5.10.2017). Brieselang war der erste Zalando-Standort, der 2014 einen Betriebsrat gründete (ver.di Presseinfo Zalando 24.11.2014), und an dem ver.di Tarifverhandlungen mit dem Unternehmen aufnahm. Ob diese Auseinandersetzung so langwierig wird wie der Arbeitskampf bei Amazon, muss sich noch zeigen. Einige der Grundprobleme – wie das harte Arbeitsregime des „digitalen Taylorismus“ (Altenried 2017) oder „digitalen Despotismus“ (Pfeiffer 2015) und die Orientierung der Bezahlung an der Logistikbranche – sind jedoch sehr ähnlich. Thomas Voß, der bei ver.di für den Onlinehandel zuständig ist, beschrieb Zalando gegenüber der taz als offener für Mitbestimmung im Vergleich zu Amazons kategorischer Ablehnung von Tarifverhandlungen: „Zalando stellt sich nicht offen gegen Mitbestimmung und Gewerkschaften, wie Amazon es tut.“ (taz.de 21.12.2016) Trotzdem wandelte Zalando 2014 seine Rechtsform in eine SE, eine europäische Aktiengesellschaft, um. Auf diese Weise kann das deutsche Mitbestimmungsrecht umgangen werden, das einen Aufsichtsrat vorsieht, der zur Hälfte aus Vertretern der abhängig Beschäftigten zusammensetzt. Für die Rechtsform SE müssen nur ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder Arbeitnehmervertreter sein (vgl. ebd.).

Auch im klassischen Handel wurde außerhalb der großen Verhandlungsrunden gestreikt: bei der Modehauskette Wöhrl, beim Lebensmitteldiscounter Lidl, bei der Baumarktkette Obi und dem „Dänischen Bettenlager“. Bei Wöhrl und Obi ging es um die (Wieder-)Anerkennung der Flächentarifverträge für den Einzelhandel (vgl. BR24 13.4.2017; ver.di Handel Obi o.D.), bei der Bettenwelt in Homberg/Efze, einem Logistikzentrum des „Dänischen Bettenlagers“, ging es um die Beschränkung der Leiharbeitsquote auf zehn Prozent und die schnellere Übernahme von Leiharbeitern sowie um einen Standortsicherungstarifvertrag (vgl. Hessenschau.de 2.5.2017). Beim Lidl-Logistikzentrum in Graben war die Branchenzuordnung der Streikgrund, wie sie auch bei Amazon und Zalando zu Konflikten führt. Die Mitarbeiter verdienen zum Teil ein Drittel unterhalb des Einzelhandelstarifvertrags da die Geschäftsführung in Graben sich als Logistikunternehmen definiert und demnach den Tarifvertrag der Logistikindustrie anwendet (vgl. Augsburger Allgemeine 14.6.2017). Während die anderen Einzelkonflikte im Handel weiter bestehen, konnte ver.di bei Lidl ihre Zielsetzung erreichen. Das Unternehmen beschloss, den Tarifvertrag für den Einzelhandel einheitlich für alle 20 regionalen Lagerlogistikzentren anzuerkennen (vgl. Verkehrsrundschau 21.7.2017). Auf diese Weise schafft das Unternehmen eine Vereinheitlichung in der Anwendung der Tarifverträge des Einzelhandels für alle Beschäftigten deutschlandweit. Der Erfolg war auch mit der Dialogbereitschaft der Kapitalseite verbunden: Die Schwarz-Gruppe, zu der Lidl und Kaufland gehören, ist eine der Befürworterinnen der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge im Handel (vgl. zeit.de 10.7.2017).

Tarifbindung als Voraussetzung für Mitgestaltung der
Zukunft von Arbeit?

Die Konflikte im Handel und im Versicherungsgewerbe zeigen, dass die Digitalisierung zwar beide Branchen stark verändert hat, aber mit der Branchentarifbindung ein klassisches Arbeitskampfthema im Zentrum vieler Konflikte steht. Dabei geht es im Fall des Einzelhandels bzw. Groß- und Außenhandels vor allem um die richtige Tarifbindung. Denn die Kapitalseite hat die Veränderung der Wertschöpfung ausgenutzt, um den niedrigeren Logistiktarif bei den großen Vertriebszentren von Amazon und Zalando als Messlatte zu etablieren.

Die Unterschiede in der Tarifbindung in beiden Branchen liefern darum auch eine Erklärung für die unterschiedliche Themensetzung und unterschiedliche Konfliktformen – trotz ähnlich starker Veränderungen im Zuge der Digitalisierung. Während in der Versicherungsbranche[10][10] noch 73 Prozent der Beschäftigten vom Branchentarifvertrag erfasst werden, sind es im Einzelhandel nur 30 Prozent und im Großhandel[11][11] 20 Prozent. Der gesamtwirtschaftliche Durchschnitt bei der Tarifbindung liegt bei 46 Prozent (vgl. Statistisches Bundesamt 2016: 25ff.). Während im Versicherungsgewerbe eine Mitgestaltung der Digitalisierung in der Tarifrunde 2017 in greifbare Nähe gerückt ist, ist im Handel eine „Verwilderung“ der Arbeitskämpfe zu beobachten, die durch die Digitalisierung der Wertschöpfung sogar noch forciert wird.

Denn Unternehmen wie Zalando und Amazon stellen sich oftmals vehement gegen einen Tarifvertrag und lassen sich – wenn überhaupt – erst nach mehreren Streiks überhaupt auf Gespräche ein. Im Fall von Amazon läuft der Arbeitskampf mittlerweile sogar seit vier Jahren weitgehend außerhalb des Gefüges der dualen Interessenrepräsentation ab: Amazon hebt auf Druck der Streiks hin und wieder eigeninitiativ die Löhne an und bekämpft rigoros jegliche Versuche zur Bildung von Betriebsräten. Die Digitalisierung stellt die Einzelgewerkschaften des DGB also vor neue Herausforderungen.

Ein erster Konflikt in der deutschen Gig-Economy[12][12] schafft einen Vorgeschmack, welche Probleme für die Gewerkschaften aus neuen Arbeitsformen im digitalen Zeitalter resultieren. Die Fahrradkurier*innen der Essensauslieferungsdienste Foodora und Deliveroo in Berlin, oder Rider wie sie sich selbst nennen, stellten im Mai 2017 erstmals Forderungen an beide Unternehmen. Ihren Forderungen verliehen sie Nachdruck mit einer Fahrraddemo durch Teile Berlins am 18. Mai (vgl. NGIN Mobility 19.5.2017) und einer weiteren Aktion am 28. Juni, bei der sie Fahrradschrott vor die Firmenzentrale von Deliveroo kippten, um auf den Verschleiß und die Reparaturkosten hinzuweisen, für die die Rider bisher selbst aufkommen müssen (vgl. Berliner Zeitung 28.6.2017). Die Rider, von denen es alleine in Berlin mittlerweile 1.000 gibt (vgl. ntv 17.5.2017), werden nach unterschiedlichsten Entlohnungsmodellen bezahlt. Manche sind Freelancer*innen, die einen Stücklohn pro Auslieferung erhalten, andere sind angestellt und werden mit einem Basisstundenlohn von 7,50 Euro bezahlt, manche bekommen zudem eine Zusatzzahlung von 1 bis 2 Euro je Lieferung, andere nicht. Dienstanweisungen und Schichtzuteilung erfolgen per App (vgl. stern.de 26.5.2017; the local.de 18.5.2017).

Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, organisierten sich die Rider jedoch nicht in ver.di oder der NGG, sondern in der FAU, der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union. Diese führt seit August Gespräche mit Foodora über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Kurier*innen. Es geht ihnen vor allem um eine Übernahme der Kosten für die Arbeitsmittel – Fahrrad und Smartphone – um eine Lohnerhöhung und um mehr Transparenz bei Schichtvergabe und Bezahlung (vgl. Digital Present – Tagesspiegel 25.4.2017). Eine Verschleißpauschale wurde von Foodora bereits zugesagt, deren Höhe und weitere Zugeständnisse werden noch verhandelt (vgl. Digital Present – Tagesspiegel 16.9.2017). Die Zersplitterung der Tariflandschaft, neue Formen der Arbeitsorganisation und die Schwäche der gewerkschaftlichen Organisationsmacht in der digitalen Wirtschaft können somit dazu beitragen, dass in Einzelkonflikten neue (gewerkschaftliche) Akteure aktiv werden – gerade wenn es sich um junge Beschäftigte handelt, die alternative Wege der Organisierung suchen.

Ähnliche Prozesse lassen sich auch in anderen europäischen Städten beobachten, in denen Fahrradkurier*innen von Foodora und Deliveroo bereits gestreikt haben. Die Organisation der Kurier*innen fand in Turin größtenteils ohne Gewerkschaften statt. Hier war die Basisgewerkschaft SI Cobas zwar kurzzeitig aktiv, aber Foodora erkannte sie nicht als Vertretung der Rider an (vgl. Animento et al. 2017: 278). In Großbritannien wiederum hat sich mit der Gewerkschaft Independent Workers of Great Britain (IWGB) eine autonome Gewerkschaft gebildet, die die Deliveroo-Rider vertritt (vgl. ebd. 281). Die besagten Fälle mögen zwar Einzelfälle sein, auch kann durchaus diskutiert werden, inwiefern diese ersten Arbeitskämpfe in der Gig Economy erfolgreich waren. Sie zeigen aber, dass in der digitalen Wirtschaft mit „Work on Demand“, flexibler Bezahlung jenseits des Tarifsystems und neuen Formen der digitalen Soloselbstständigkeit auch neue dezentral geführte Arbeitskonflikte entstehen könnten.

Literatur

Altenried, Moritz (2017): Die Plattform als Fabrik. Crowdwork, Digitaler Taylorismus und die Vervielfältigung der Arbeit. In: PROKLA, H. 187, Jg. 47, Nr. 2, S. 175 - 194.

Animento, Stefania/Di Cesare, Giorgio/Sica, Cristian (2017): Total Eclipse of Work? Neue Protestformen in der gig economy am Beispiel des Foodora Streiks in Turin. In: PROKLA, H. 187, Jg. 47, Nr. 2, S. 271 – 290.

Augsburger Allgemeine (14.6.2017): Bei Lidl wird wieder gestreikt. Das Lager in Graben ist vom Tarifstreit betroffen. http://www.augsburger-allgemeine.de /schwabmuenchen/Bei-Lidl-wird-wieder-gestreikt-id41724466.html (letzter Zugriff: 21.10.2017).

Becker, Karina/Kutlu, Yalcin/Schmalz, Stefan (2017): Kollektive Machtressourcen im Care-Bereich: Die mobilisierende Rolle des Berufsethos, in: Artus, Ingrid et al. (2017): Streiks in den sozialen Dienstleistungen, Hamburg, 255-277.

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[1][13] Das Projekt „Streikmonitor: Standardisierte Erhebung zur langfristigen Erfassung von Streikaktivitäten in Deutschland“ wird von der Heinz Jung-Stiftung (Frankfurt am Main) gefördert und von Stefan Schmalz (Friedrich-Schiller-Universität Jena) geleitet. Die Berichte erscheinen halbjährlich in der Z; letzter Bericht: Schneidemesser/ Widon/ Kilroy 2017.

[2][14] Neben den Flächentarifauseinandersetzungen im Öffentlichen Dienst und dem Konflikt um bessere Personalbemessung in Krankenhäusern im Saarland fanden in den drei Branchen zahlreiche Einzelkonflikte statt.

[3][15] Allerdings waren bereits frühere Wellen der Digitalisierung wie die Einführung der Bildschirmarbeit in der Druckindustrie (z.B. die Auseinandersetzung um den Rechnergesteuerte Text-Systeme-Tarifvertrag 1978) Gegenstand von Streiks und Tarifverhandlungen.

[4][16] In diesem Artikel verwendete Daten beziehen sich, falls nicht anders gekennzeichnet, auf die Daten aus dem Projekt Streikmonitor. Für die Flächentarifauseinandersetzungen und die folgenden Einzelkonflikte konnten die individuellen Streiks und Aktionen in verschiedenen Städten auf Grund des Erhebungsdesigns nicht aufgenommen werden (siehe hierzu: Schneidemesser/Kilroy 2016b: 154f.): Streiks bei Coca Cola; Streiks bei Obi; Streiks der Geldboten, Aktionen am Tag der Pflege, Aktionen am internationalen Tag der Gebäudereinigung. Sie sind nur als Konflikte aufgenommen ohne weitere Details zu Orten und Anzahl der einzelnen Streiks.

[5][17] Für Anmerkungen zu diesem Abschnitt bedanken wir uns bei Johannes Schulten.

[6][18] Im Tarifbezirk Hessen forderte die Gewerkschaft zudem eine Erhöhung des Stundenlohns um mindestens einen Euro als „soziale Komponente“, von der die unteren Lohngruppen überproportional profitiert hätten (ver.di Tarifinfo Hessen 2/2017).

[7][19] Für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen durch das Bundesarbeitsministerium bzw. die Landesarbeitsministerien bedarf es eines Antrags der Tarifparteien - Arbeitgeberverband und/oder Gewerkschaft. Geschieht dies, so hat der Tarifvertrag Geltung für die gesamte Branche, unabhängig davon ob ein Unternehmen im Arbeitgeberverband oder Beschäftigte in einer Gewerkschaft organisiert sind (vgl. Kirsch/Bispinck 2002:1f.).

[8][20] Tarifabschluss Baden-Württemberg.

[9][21] Tarifabschluss NRW.

[10][22] Umfasst Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen.

[11][23] Einzel- und Großhandel je ohne Handel mit Kraftfahrzeugen.

[12][24] „Unter gig (aus dem Engl. ‚kleine Arbeit, Nebenjob’) versteht man die Arbeitsleistung auf Nachfrage (aus dem Engl. on demand).“ (Animento et al. 2017: 271)

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