Staat, Ökonomie, Politik

Das private Sicherheitsgewerbe und die „Innere Sicherheit"

September 2008

Privatisierung von Sicherheit

Die derzeitige neoliberale Regulationsweise treibt Privatisierung auch auf dem Gebiet des klassischen Kerns staatlicher Legitimation, dem physischen Gewaltmonopol, voran. Im Rahmen so genannter Public-Private-Partnerships wird das private Sicherheitsgewerbe in das System der Inneren Sicherheit integriert. Dabei verbinden sich die Profitinteressen des Gewerbes mit dem Nutzenkalkül neoliberaler Politik. So ermöglicht auf dem Markt gekaufte „Sicherheit“ nach verbreiterter Vorstellung eine kostengünstigere Verwendung und erlaubt es der Exekutive nicht zuletzt, vorbei an parlamentarischer und öffentlicher Kontrolle Politik zu machen. Dabei überlagern sich die Widersprüche zwischen staatlichen und privaten Akteuren mit den Widersprüchen innerhalb der Staatsapparate, d.h. zwischen denen, die die repressive Funktion des Staates auf seine Kernaufgaben beschränkt wissen wollen, und denen, die sein Monopol gefährdet sehen.

Privatisierung von Sicherheit stellt sich auf mehreren Ebenen dar: zum einen als Wandel des Begriffs/der Ideologie, des Diskurses und des Dispositivs. Zum anderen auf der Ebene der Organisation und Praxis: das Auslagern von Sicherheitsaufgaben des Staates und des damit verbundenen zunehmenden Einflusses privater Sicherheits- und Militärdienstleistungen auf nationaler wie internationaler Ebene. Ebenso gehören dazu das Wiederaufkommen so genannter Bürgerwehren in ihren unterschiedlichsten Formen und neue Formen der Kooperation von staatlichen Institutionen und privaten Akteuren im Feld der Sicherheit. Diese Privatisierungen tragen erheblich zur Transformation staatlicher Sicherheitspolitik bei. Der Transformationsprozess geht einher mit einer neuen Definition des Begriffs „Sicherheit“.

Ein neues Sicherheitsdispositiv

Der fordistische Wohlfahrts- und Sicherheitsstaat (Hirsch 1986) sorgte für Sicherheit in doppelter Hinsicht: soziale Absicherung und Überwachung und Kontrolle der Gesellschaft. Eine wichtige Rolle nahmen hierbei integrative Staatsapparate wie z.B. die Gewerkschaften oder das Sozialministerium ein. Doch mit der ökonomischen Krise der 1970er Jahre kam dieses Modell in eine zusätzliche politische und ideologische Krise durch die Kritik der Neuen Sozialen Bewegungen (Friedens-, Ökologie-, Frauen- und Antiatomkraftbewegung) am bürokratisierten und reglementierten Sicherheitsstaat. Diese Bewegungen wurden anfänglich mit vermehrter Repression bekämpft, was bewertet werden kann als ein Versuch des fordistischen Staates, auf die sich in den Neuen Sozialen Bewegungen formulierenden Gegentendenzen zur fordistischen Regulation zu reagieren. Durchgeführt wurden diese repressiven Maßnahmen von „repressiven Staatsapparaten“ – z.B. der Polizei.

Das Selbstverständnis des Staates im neoliberalen Kapitalismus hat sich von Welfare zu Workfare gewandelt, der Staat sorgt nun nicht mehr für eine umfangreiche Sicherheit – im doppelten Sinne des Wortes als soziale und im engeren Sinn staatliche Sicherheit – sondern sieht seine Aufgabe in erster Linie darin, Rahmenbedingungen für die Ökonomie zu setzen. Unter den Bedingungen der Internationalisierung des Staates, der Herausbildung des internationalen Wettbewerbsstaates sowie der Militarisierung von Innerer Sicherheit und Außenpolitik meint „Sicherheit“ die globale sowie nach Innen gerichtete Absicherung der gegenwärtigen Regulierung des Kapitalismus bzw. des gegenwärtigen Akkumulationsmodells. Zusätzlich geht es um den präventiven Ausschluss von Risiken. Diese präventive Vorgehensweise nimmt gleichzeitig immer repressivere Züge an, Kontrolle wird immer umfassender. Darin drückt sich der Wandel vom fordistischen, strafenden Wohlfahrtsstaat zu einem neoliberalen, kontrollierenden Sicherheitsstaat aus.

Er soll präventiv, wirtschaftlich, kooperativ, effizient und schlanker sein. Diese neoliberalen Anrufungen treffen auch die staatlichen Sicherheitsapparate selbst (Hirsch 1995), d.h. auch in seinem ureigensten Feld, dem physischen Gewaltmonopol, lagert der Staat Aufgaben aus.

Der gegenwärtige Sicherheitsdiskurs

Die Privatisierung staatlich-polizeilicher Aufgaben findet nicht ohne Debatten zwischen den beteiligten Akteuren statt, allerdings unter weitgehendem Ausschluss der Beschäftigten der Sicherheitsbranche und der allgemeinen Öffentlichkeit. Es handelt sich um einen Diskurs der herrschenden Klassen, der den Massen nicht zugänglich ist (vgl. Poulantzas 2002, 62f.). Tatsächlich werden die Diskussionen im wesentlichen ausgetragen zwischen Spitzenbeamten der Polizeien der Länder und des Bundes, den Funktionären der Polizeigewerkschaften GdP, DPolG, BDK, und Spitzenvertretern des privaten Sicherheitsgewerbes (BDWS), darunter vielen ehemaligen Staatsbeamten, wie auch Wissenschaftlern, meist Juristen. Bei letzteren handelt es sich vor allem um solche, die die Privatisierung befürworten bzw. sogar fördern, wie z.B. die WissenschaftlerInnen der Forschungsstelle Sicherheitsgewerbe (FORSI) in Hamburg. Diese der Universität Hamburg angegliederte Forschungsstelle arbeitet an der Schaffung weitreichender rechtlicher Grundlagen für das Sicherheitsgewerbe, von dem es auch hauptsächlich finanziert wird.[1][1] Auch die gegenwärtigen Versuche, den vermehrten Einsatz der Bundeswehr im Inneren durchzusetzen, die Schaffung einer flächendeckenden Struktur zivil-militärischer Zusammenarbeit, die Umbenennung und -strukturierung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei, die Novellierung und Umorganisierung des Bundeskriminalamts etc., sind deutliche Zeichen, dass „Innere Sicherheit“ neu definiert wird. In Form der öffentlich-privaten Kooperation und mit unterschiedlichen rechtlichen Konstruktionen (Beleihung, Amtshilfe, Outsourcing) wie auch unterschiedlichen materiellen Zusammenarbeiten werden private Sicherheitsdienste in eine neue „Sicherheitsinfrastruktur“ (Rolf Stober) integriert. Zwar hat die Praxis der Wach- und Sicherheitsdienste in der jüngsten Vergangenheit zu einigen (halb-)öffentlichen Diskussionen vor allem über das konkrete Verhalten der Angestellten der Sicherheitsfirmen geführt, doch – sieht man ab von Lippenbekenntnissen zur besseren Kontrolle dieser Firmen und kosmetischen Verbesserungen – folgte keine grundsätzliche Debatte über die Existenzberechtigung solcher Dienste. Im Gegenteil, die zunehmende Eigenmächtigkeit der Sicherheitsdienstmitarbeiter und ihrer Firmenleitungen wurde teilweise von den staatlichen Behörden in Schutz genommen (vgl. die Artikelreihe von Thomas Brunst unter www.safercity.de). Der Effekt ist daher eher eine Gewöhnung der Öffentlichkeit an die Sicherheitsdienste und ihren quasi-hoheitlichen Status.

Die neue Rolle des Sicherheitsgewerbes führt allerdings zu Konflikten bei und mit der Polizei. Die zunehmende Integration des Gewerbes und die zunehmende Verwendung technischer Hilfsmittel ermöglicht bei der Polizei Personalabbau. Dies trifft auf eine Situation jahrelanger unzureichender finanzieller und personeller Ausstattung, ungenügender Besoldung und fehlender Qualifizierungsmöglichkeiten innerhalb der Polizei. Verfolgt man den Diskurs zwischen staatlichen Behörden und der Sicherheitsbranche, so fällt auf, dass es längst nur noch um die „gerechte“ Verteilung der Aufgabenfelder und Kompetenzen geht. Das hat unter anderem mit der im Kern breiten Akzeptanz neoliberaler Privatisierungspolitik bei den staatlichen (Polizei-)Behörden zu tun. Es regt sich zwar auch Widerspruch, so allen voran durch den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg. Dieser kritisiert seit Jahren die Privatisierung öffentlicher (hoheitlicher) (Polizei-) Aufgaben und die Sparpolitik der öffentlichen Haushalte (zuletzt auf dem 11. Europäischen Polizeikongress in Berlin Ende Januar 2008). Er konstatiert, dass bei boomender Sicherheitsindustrie die öffentliche Sparpolitik dazu führt, dass die Präsenz und Arbeitsfähigkeit der Polizei abnimmt.

Die privatwirtschaftliche Zeitung Behörden-Spiegel, die u.a. auch den jährlichen Polizeikongress veranstaltet, ist im öffentlichen Dienst verbreitet und fungiert als Vermittlungsinstrument der Sicherheits- und der informationstechnischen Industrie. Private Unternehmen finanzierten auch den Kongress: das europäische Rüstungs-Konglomerat EADS, der Software-Konzern SAP und Sicherheitstechnologie anbietende Firmen wie Motorola, Siemens, IBM, Giesecke & Devrient, der zu Bertelsmann gehörende Logistikkonzern empolis, die privatisierte Bundesdruckerei u.a.. Diese Firmen tragen wesentlich zur Entwicklung der Technologien (Biometrie, Data mining) bei, die zur Aufrüstung im Bereich der „Inneren Sicherheit“ dienen. Präsentiert wird eine umfangreiche Sicherheitstechnik (Datenübermittlung, biometrische Erkennungssysteme, Videoüberwachung, Internet-Überwachung). „Sicherheit“ ist zu einem profitablen Geschäft geworden. Seit langem schon gibt es eine intensive operative Zusammenarbeit und personelle Verflechtung zwischen Polizei und Sicherheitsindustrie. Die so genannte Terrorismus-Bekämpfung beschert der Industrie erhöhte Aufmerksamkeit. Die Aufhebung der Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit gilt in diesen Kreisen als ausgemacht – sie erfordert nun neue Standards in Strategie und Architektur sowie der Technik der Sicherheitsbehörden. Im Vordergrund steht dabei die „Zusammenführung von Mensch und Technik“. Die Industrie setzt daher Akzente im Bereich (personaler) Sicherheit und der Kommunikationstechnologie.

Die Richtung des gegenwärtigen Sicherheitsdiskurses zeigt, dass sich die Kräfteverhältnisse innerhalb der Staatsapparate verschoben haben. Neoliberale Fraktionen verbinden sich mit denjenigen, die schon immer für einen repressiveren Staat eingetreten sind. Gleichzeitig existiert ein Konflikt zwischen Teilen der Finanz-, Innen- und Justizministerien und ihrer untergeordneten Behörden um die rechtliche Zulässigkeit käuflicher Sicherheit und ihren materiellen Nutzen. Dies könnte insgesamt mittelfristig Struktur und Funktion des Gewaltapparates verändern. Die Polizeikongresse lassen erkennen, wie sehr man sich um eine intensive Kommunikation zwischen Industrie, Polizei und bestimmten Regierungs- und Amtsvertretern bemüht und sich über die Schaffung einer (europäischen) Sicherheitsinfrastruktur verständigt. Ihre Organisation erfolgt daher vor allem im Interesse der Sicherheitsdienstleistungsunternehmen und der Anbieter von Sicherheitstechnologie. Erkennbar ist ein gemeinsames Einverständnis über die grundlegende Ausrichtung der Politik der Inneren Sicherheit. Dieses besteht darin, vor dem Hintergrund des „Terrorismus“ und der angeblich gestiegenen Kriminalität sowie des damit vermuteten Gefühls subjektiver Unsicherheit in der Bevölkerung die Notwendigkeit einer Aufrüstung der Sicherheitsbehörden zu behaupten. Neu an dieser Entwicklung ist nicht die Tendenz des Staates und seiner Exekutivorgane, möglichst viel wissen und möglichst viel kontrollieren zu wollen, sondern die neue Qualität der Möglichkeiten dazu. Nimmt man die Vielzahl der bisherigen und geplanten Maßnahmen zusammen, so steht zu befürchten, dass es zu einer umfassenden Observation und damit zur Bedrohung der informationellen Selbstbestimmung der europäischen Bevölkerung durch ein obrigkeitliches Sicherheitsnetzwerk kommen wird. Davon profitiert eine Industrie, deren Einfluss als so groß einzuschätzen ist, dass sie den weiteren Kurs der Politik der Inneren Sicherheit maßgeblich bestimmen kann. Dieser Einfluss weist auf eine Durchkapitalisierung staatlicher Strukturen hin und ist spezifischer Ausdruck eines neuen polizeilich-industriellen Komplexes im Rahmen der europäischen Integration der Justiz- und Innenbehörden, der zunehmend Einfluss auf die Gestaltung der „Inneren Sicherheit“ nimmt.

Das private Sicherheitsgewerbe

Die ersten privaten Sicherheitsunternehmen entstanden zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Ihren historischen Ursprung haben sie im „Nachtwächterwesen“ des 19. Jahrhunderts. Diese ersten Unternehmen betrieben vor allem den so genannten „Werkschutz“, waren also private Polizeieinheiten zum Schutz von Fabrikanlagen bzw. zur Kontrolle der Arbeitenden. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahmen Zahl und Aufgabenbereiche dieser Dienste stetig zu[2][2]. In den siebziger Jahren („Deutscher Herbst“) erlebten die nun zu einer eigenständigen Branche herangewachsenen privaten Sicherheitsdienste einen Aufschwung insbesondere im Personenschutz, mit dem Aufkommen komplizierter technischer Sicherheitsapparaturen entstand einer neuer Zweig innerhalb der Branche (Kirsch 2003: 13f.). Die Mitarbeiter bzw. die Besitzer dieser Dienste sind oftmals ehemalige Polizisten oder Militärs, mit guten Kontakten zur Politik. Daraus haben sich informelle Netzwerke gebildet, die auf einen erheblichen Einfluss auf Gestaltung und Definition von Sicherheit schließen lassen (Eick 1998).

Entwicklung des Sicherheitsgewerbes nach der neoliberalen Wende

Das Spektrum der Dienstleistungen privater Sicherheitsdienste erlebt zurzeit einen erheblichen Boom, die Zahl aller Unternehmen (vom Ein-Mann-Betrieb bis zum großen Konzern) und ihrer Beschäftigten steigt: Der Sicherheitsmarkt in Deutschland machte 2005 einen Gesamtumsatz von 9,6 Mrd. Euro. Diese schlüsseln sich nach einer Studie des Bundesverbands Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) von 2006 auf in Sonstige Sicherheitstechnik 0,6 Mrd. (6%), Mechanische Außenhautsicherung 0,8 Mrd. (8%) Geldschränke, Tresore 0,2 Mrd. (2%), Schlösser und Beschläge 0,7 Mrd. (7%), Stationäre Löschanlagen 0,4 Mrd. (4%), sonst. Elektronische Sicherheitsanlagen 0,7 Mrd. (7%), Elektronische Gefahrenmeldeanlagen 2,2 Mrd. (23%), Bewachung inkl. Dienstleistungszentralen 4,0 Mrd. (42%). Beim Bewachungsgewerbe waren die Marktanteile 2006 bei einem Gesamtumsatz von 4,30 Mrd. € (2007: 4,50 Mrd. €): Separatwachdienst 75% (Objektschutzdienst 2007: 71%), Geld- und Wertdienste 10% (2007: 10%), Revierwachdienst 5% (2007: 5%), Notruf- und Serviceleitstellen 5% (2007: 5%), Flughafensicherheit 5% (2007: 5%), Sicherungsleistungen bei Gleisbauarbeiten (neu 2007: 4%).[3][3]

Die Umsatzzahlen der Wach- und Sicherheitsunternehmen in Deutschland[4][4] stiegen von 2,41 Mrd. (1995) auf 4,30 Mrd. Euro (2006). Die Anzahl der Beschäftigten in Wach- und Sicherheitsunternehmen (einschl. Aushilfs- und nebenberuflichen Teilzeitkräften) entwickelte sich von 115.000 (1996) über 142.000 (2001) auf 173.000 (2007). Diese 173.000 Beschäftigten, von denen 119.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, werden in folgenden Gebieten eingesetzt: Geld- und Wertdienste 5%, Kernkraftwerke 1%, Verwaltung 5%, Empfangsdienste 20%, Revier- und Streifendienste 5%, Notruf- und Serviceleitstellen 1%, Flughafensicherheit 6%, City-Streifen/Personenschutz 1%, Arbeits- Umwelt – und Gesundheitsschutz 1%, Öffentlicher Personennahverkehr 2%, Objekt- und Werkschutz 39%, Werkfeuerwehr 1%, Militärische Einrichtungen 3%, Veranstaltungs- und Ordnungsdienste 7%, Sicherungsposten bei Gleisbauarbeiten 3%.

Seit wenigen Jahren, vor allem seit der Öffnung Osteuropas, finden in der Branche auch Prozesse der Konzentration und Internationalisierung statt, d.h. es gibt einige international agierende Großkonzerne wie die Firma Securitas, die ganz unterschiedliche Dienstleistungen in verschiedenen Ländern anbieten. Darunter befinden sich auch „Rundum-Pakete“, zu denen in Kooperation mit dem Staat das Betreiben von Asylbewerberheimen und Gefängnissen gehört. Die Privatisierung von Sicherheit geht einher mit der zunehmenden Enteignung (Privatisierung) öffentlichen Raumes. Es entsteht ein „Raum der privatisierten Öffentlichkeit“ (Kirsch 2003). Private Sicherheitsdienste üben in diesen Räumen im Auftrag eines Privatbesitzers begrenzt Hoheitsrechte aus, d.h. sie können z.B. unerwünschte Personen verweisen oder sogar entfernen.

Der Aufschwung des Gewerbes ist auch dem Umstand geschuldet, dass seit rund 20 Jahren eine intensive Lobbyarbeit durch die Verbände und großen Branchenvertreter stattfindet. Der BDWS oder der Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. gehören dazu, sowie die großen Sicherheitskonzerne Securitas oder Dussmann. Diese versuchen, durch gezielte Einflussnahme bei Parlamentsabgeordneten, Beamten, bei Verbänden wie der Deutschen Industrie- und Handelskammer, und in der Wissenschaft Unterstützer zu bekommen und zudem ein Klima zu erzeugen, das die behauptete Notwendigkeit der Integration und die Akzeptanz privater Sicherheitsdienste durchsetzt.

Politik der Sicherheitslobby

Im BDWS stieg die Zahl der Mitglieder von 601 (2004), 644 (2005) auf 753 (2008) Mitglieder (inkl. aller Niederlassungen). Dagegen stieg die Gesamtzahl der Wach- und Sicherheitsunternehmen in Deutschland von 1.697 (1994) über 2.7.28 (2001) auf 3.500 (2007). Von den 3.500 Unternehmen sind 666 Mitglied beim BDWS und haben einen Anteil von 80% am Gesamtumsatz in Deutschland. Das Gewerbe forciert eine Begegnung und Überwindung der „ideologischen Kritik“ der Privatisierungsgegner. Es gelang, sich durch ihre intensive Lobbyarbeit in Teilen der politischen und Staatseliten als unentbehrlich zu verkaufen. Begründet wird die eigene Notwendigkeit mit leeren öffentlichen Kassen und der angeblich daraus folgenden Beschränkung auf „Kernkompetenzen“ und die Definition des Staates als „Gewährleistungsstaat“.

Ein wichtiges Element der Sicherheitslobby besteht in der Schaffung eines eigens auf das Gewerbe zugeschnittenen Rechts, da sich die bisherige Rechtsgrundlage als unzureichend und unsicher für die Interessen des Gewerbes darstellt. So wird seit Mitte der Neunziger unter Zusammenarbeit von Wirtschaftsjuristen (z.B. der Forschungsstelle Sicherheitsgewerbe in Hamburg), der Sicherheitsbranche (z.B. der Dachverband Bund Deutscher Wach- und Sicherheitsdienste) und staatlichen Sicherheitsinstitutionen (z.B. Bundesministerien des Inneren und der Justiz) an der Schaffung eines „Sicherheitsgewerberechts“ gearbeitet.

Rechtliche Grundlagen
und die Schaffung eines Sicherheitsgewerberechts

Das Sicherheitsgewerbe bemängelte in der Vergangenheit das Fehlen entsprechender Rechtsnormen[5][5]. Das Gewerbe hat ein Interesse daran, über die bisherigen Befugnisse hinausgehend tätig werden zu dürfen. Dabei geht es vor allem um die Ermöglichung der Übertragung hoheitlicher Aufgaben[6][6] mittels juristischer Konstruktionen wie „Amtshilfe“, „Vollzugshilfe“ oder der „Beleihung“ an das private Gewerbe.

Die Übertragung von Hoheitsrechten an private Sicherheitsdienste hat bereits im Bereich der Fluggastkontrolle und dem Schutz militärischer Anlagen stattgefunden. Das Gewerbe hat bisher aber keine Hoheitsbefugnisse z.B. für die Überwachung ruhenden Verkehrs erhalten. In einer Stellungnahme des BDWS vom 03.02.2000 (vgl. www.bdws.de) zur geplanten Novellierung des Sicherheitsgewerberechts werden folgende staatliche bzw. kommunale Aufgaben als vom Sicherheitsgewerbe wahrnehmbar aufgelistet: Schutz von Botschaften und anderen öffentlichen Gebäuden, Mitwirkung beim Schutz und der Ordnung von Großveranstaltungen, Übernahme und Bewachung sichergestellter KFZ, Entstempelung und Einziehung von Kfz-Kennzeichen, Anschriftenüberprüfung und Nachermittlung für Bußgeldbehörden, Überwachung des ruhenden Verkehrs, Unterstützung der Polizei/ Ordnungsbehörden bei Überwachung des fließenden Verkehrs, Aufnahme von Bagatellunfällen, Begleitung von Geldtransporten der Bundesbank und von Schwerlasttransporten und Sonderaufgaben im Umweltschutz.

Bisher werden jedoch nur folgende hoheitliche Aufgaben „im Wege der Beleihung“ an das Sicherheitsgewerbe übertragen[7][7]: hoheitlicher Personen- und Objektschutz, Videoüberwachung im öffentlichen und privaten Bereich, Aufnahme von Bagatellunfällen, Entstempelung von Kfz-Kennzeichen und Einziehung von Fahrzeugscheinen, Einziehung von Führerscheinen, mit Identitätsfeststellungen verbundene Fahrkartenkontrolle im ÖPNV, Veranstaltungsschutz mit Ausnahme grundrechtsintensiver Maßnahmen, Begleitung von Großraum – und Schwertransporten, und schließlich die Abschiebehaft. Private Sicherheitsdienste dürfen hier tätig werden aber selbst keine direkte Gewalt anwenden. Bei Flughafen- und Hafensicherheit ist nur eine eng begrenzte Übertragung hoheitlicher Befugnisse möglich. „Verfassungsrechtlich problematisch“ ist derzeit noch die Verkehrsüberwachung, da bei der Feststellung von Verkehrsverstößen oder Ordnungswidrigkeiten das Handeln privater Sicherheitsdienste nur als Beliehene, nicht als Verwaltungshelfer zulässig wäre.

Qualifizierungsmaßnahmen im Sicherheitsgewerbe

Das Sicherheitsgewerbe arbeitet an einer Verbesserung der Qualifikation seiner Beschäftigten wie auch dem Aufbau eigenständiger Ausbildungsgänge. Zur besseren Akzeptanz und Legitimation wird dies in Kooperation mit der Polizei bzw. den Polizeifachhochschulen (bspw. Speyer und Hamburg) sowie mit Unterstützung der Deutschen Industrie- und Handelskammer durchgeführt. So wurden mittels einer so genannten „Qualitätsoffensive“ die Grundvoraussetzungen für Beauftragungen des Sicherheitsgewerbes mit höherwertigen, also in den Hoheitsbereich eingreifenden Aufgaben in einer neuen Sicherheitsarchitektur geschaffen. Das Gewerbe bemüht sich um die fachliche Qualifizierung der Unternehmer und ihrer Beschäftigten für diese Aufgaben. Dies geschieht nicht zuletzt, um im ausreichenden Maße politische und öffentliche Anerkennung zu bekommen

Seit dem 1. August 2002 gibt es den dreijährigen Ausbildungsberuf der ‚Fachkraft für Schutz und Sicherheit’, mit dem zum ersten Mal im Sicherheitsgewerbe ein Berufsbild normiert wird. Ebenso gibt es seit 2005 die berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahme ‚Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit’, für das Führungspersonal des Werkschutzes. Ab Oktober 2008 soll es schließlich einen zweijährigen Ausbildungsberuf „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ geben. Dieser entspricht der Fachkraft-Ausbildung, ist jedoch um die betriebswirtschaftliche und Management-Ausbildung gekürzt, stellt also zukünftig die unterste Qualifizierungsstufe dar.

Das Sicherheitsgewerbe eröffnete in Zusammenarbeit mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer an einigen Polizeiverwaltungshochschulen mehrere Studiengänge „Sicherheitsmanagement“, z.B. an der Verwaltungsfachhochschule Kiel-Altenholz oder der Fachhochschule Hamburg. Die dreijährige Ausbildung findet anfangs gemeinsam mit der Polizei statt. Schließlich wurde 2004 die DIN-Norm 77200 ‚Anforderungen an Sicherheitsdienstleistungen’ geschaffen, um allgemeine Standards für eine verbindliche Grundlage für Ausschreibungen an Sicherheitsunternehmen festzulegen.

Akzeptanz durch Mindestlohn?

An den Verhandlungen der Bundesregierung mit Branchen der deutschen Wirtschaft über die Einführung spezifischer Mindestlöhne hat auch das deutsche Sicherheitsgewerbe Interesse gezeigt.[8][8] In der brancheninternen Verhandlung des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen mit den Arbeitnehmervertretern kam es zu einer Einigung mit der christlichen Gewerkschaft des Öffentlichen Dienstes und Dienstleistungen (GÖD), aber nicht mit ver.di. Die Sicherheitswirtschaft profitiert zweifach vom neoliberalisierten Arbeitsmarkt: Einerseits durch die dadurch zur Verfügung stehenden billigen Arbeitskräfte, anderseits von Auswirkungen der Arbeitsmarktreform wie steigender Kriminalität und Gewalt, die die Sicherheitswirtschaft unentbehrlich machen. Die Branche entwickelt von daher kein besonderes Interesse an einer grundsätzlichen Änderung dieser Zustände. Sie ringt allerdings um Akzeptanz – sowohl bei der steigenden Zahl von Beschäftigten in ihrer Branche wie auch gegenüber der Öffentlichkeit. Die Einführung eines – selbstverständlich immer noch zu geringen – Mindestlohns ist daher nicht mehr als ein öffentlichkeitswirksamer Schachzug.

Erosion des staatlichen Gewaltmonopols?

Lässt die zunehmende Integration privat organisierter Sicherheit von einer Erosion des staatlichen Gewaltmonopols sprechen? Ein Gutachten[9][9] der Hamburger Forschungsstelle Sicherheitsgewerbe (FORSI) zu Fragen der Kooperation mit der Polizei geht davon aus, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik eine „offene Sicherheitsverfassung“ habe, das ein Gewaltmonopol, jedoch kein staatliches oder gemeinschaftliches Sicherheitsmonopol beinhalte. Der Staat habe ausschließlich Sicherheit zu gewährleisten und die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Es sei zweitrangig, wer die Sicherheit anbietet. Private Sicherheitsdienste seien somit als Ergänzung des staatlichen Gewaltmonopols und nicht als Konkurrenz zu ihm zu begreifen. Sie stünden dem Gewaltmonopol nicht entgegen, solange der Kern staatlicher Gewaltaufgaben nicht angetastet wird, garantiert durch Beamtenvorbehalt und Privatisierungssperre im Grundgesetz. Das Gewaltmonopol bleibe also beim Staat, aber das Sicherheitsmonopol diversifiziere zu den Privaten. Feststellbar ist an diesem offensichtlichen Paradigmenwechsel jedenfalls, dass ein Sicherheitsnetzwerk konstruiert wird, das auch die staatliche Polizei nachhaltig verändern wird.

Ein weiteres Problem bleibt die Finanzierung der privaten Sicherheit. Wer zahlt die Kosten für deren Einsätze? Der Staat über Steuereinnahmen oder die Bürger durch Gebühren? Da sich nun nicht jeder Bürger Sicherheit gleichermaßen leisten kann, wird dies zwangsläufig zu einer ungerechten Verteilung führen. Das Gebührenmodell birgt die Gefahr, dass gerade in Wohngebieten mit einer sozial und ökonomisch schwachen Bevölkerung Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Die so genannte Nutzerfinanzierung, also die Finanzierung von Sicherheit durch ihre Konsumenten oder Nutzer, schließt einen Teil der Bevölkerung aus. Einsätze privater Sicherheitsdienste würden nach dem Gebührenmodell dem Täter oder auch dem Opfer über hohe Bußgelder oder Gebühren in Rechnung gestellt werden. Die Folge wäre, dass diese Sicherheitsdienste nicht mehr und die Polizei erst bei schweren Verbrechen gerufen würde.

Das primäre Betätigungsfeld des Sicherheitsgewerbes ist bisher zwar noch die private Sicherheit, d.h. die Sicherheitsdienstleistung erfolgt im Auftrag eines Unternehmens oder einer Privatperson auf privatem Grund. Doch die Anzahl öffentlicher Aufträge an das Sicherheitsgewerbe steigt kontinuierlich. Dies verändert die Architektur der Inneren Sicherheit, denn das Gewerbe versucht in diesem Prozess, nicht bloß als „Verwaltungshelfer“ zu agieren, sondern hoheitliche Befugnisse übertragen zu bekommen, so dass sie selbstständig Aufgaben der öffentlichen Sicherheit wahrnehmen können.

Eine Tendenz, das staatliche Gewaltmonopol auf minimale Kernaufgaben zu beschränken, ist deutlich sichtbar.

Literatur

BDWS-Presseinfo 6/2008: ver.di demonstriert vor der Geschäftstelle des BDWS, 20.März 2008, unter: www.bdws.de

BDWS-Presseinfo 7/2008: Sicherheitsgewerbe beantragt Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 27.März 2008, unter www.bdws.de

BDWS-Pressemitteilung vom 03.02.2000 zur Novellierung des Sicherheitsgewerberechts, unter www.bdws.de

Brunst, Thomas: diverse Artikel auf www.safercity.de Stand: 03.06.2008

GdP-Positionspapier 2000: Verhältnis Polizei – private Sicherheitsdienste, unter: www.gdp.de

GdP-Presseinfo vom 31.03.2008: GdP-Vorsitzender Freiberg: Langes Ringen um Verbesserungen für die Polizei erfolgreich, unter: www.gdp.de

GdP-Presseinfo vom 31.03.2008: Tarifverhandlungen: Arbeitgeber und Gewerkschaften stimmen Einigung zu, unter: www.gdp.de

Bueß, Peter 1997: Private Sicherheitsdienste. Zur Tätigkeit freier Unternehmer auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Stuttgart, München, Hannover

Eick, Volker 1998: Neue Sicherheitsstrukturen im „neuen Berlin“. Warehousing öffentlichen Raums und staatlicher Gewalt, in: PROKLA 110. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft, 28. Jg. 1998, Nr.1, 95-118

Feuerstein, Birgit 2008: Das Letzte, in: Zeitschrift „Der Sicherheitsdienst“ (DSD), Nr.1/2008, S.48

Forschungsstelle Sicherheitsgewerbe (FORSI) 2006/2007: Tätigkeitsbericht, Hamburg

Hirsch, Joachim 1996: Der nationale Wettbewerbsstaat, Berlin

Hirsch, Joachim 2005: Materialistische Staatstheorie, Hamburg

Kirsch, Benno 2003: Private Sicherheitsdienste im öffentlichen Raum, Wiesbaden

Olschok, Dr. Harald 2007: Möglichkeiten und Grenzen privater Sicherheitsunternehmen, in: Zeitschrift

„Homeland Security. Nationale Sicherheit, Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“, Nr.4/2007, S.12/13

Poulantzas, Nicos 1978: Staatstheorie, Hamburg

Pressemitteilung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) 2008: DPolG im Gespräch mit BDWS: Möglichkeiten und Grenzen privater Sicherheitsunternehmen, 31.03.2008

Stober, Rolf/ Oltschok, Harald 2004: Handbuch des Sicherheitsgewerberechts, München

Tarifvereinbarungen im Sicherheitsgewerbe: vgl. www.goed-online.de (Gewerschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen) sowie ver.di-Positionen unter http://besondere-dienste.verdi.de/bewachungsgewerbe

Waschulewski, Wolfgang 2008: Mindestlohn ade?, in: Zeitschrift „Der Sicherheitsdienst“, Editorial, Nr.1/2008.

[1][10] Natürlich gibt es auch kritische WissenschaftlerInnen, die sich mit der Thematik befassen, aber diese werden vom Diskurs zwischen Behörden und Privaten Sicherheitsdiensten ausgeschlossen.

[2][11] 1960 gab es in Deutschland 332 Unternehmen mit weniger als 30.000 Beschäftigten; im Jahr 2006 sind es schon über 3000 Unternehmen mit über 170.000 Beschäftigten.

[3][12] Diese und folgenden Zahlen siehe BDWS www.bdws.de/ Statistiken

[4][13] Quelle: BDWS aufgrund des Zahlenmaterials des Statistischen Bundesamtes vom 01.05.2007

[5][14] Die rechtlichen Grundlagen für private Sicherheitsdienste in der Bundesrepublik Deutschland sind eng begrenzt: bisher gelten allgemein nur die so genannten Not- und Jedermannsrechte: die zivilrechtlichen Schutz- und Selbsthilferechte (§§ 859, 266 ff BGB), die strafrechtlichen Notwehr-, Nothilfe- und Notstandsrechte nach §§ 32 ff StGB, das Festnahmerecht (§ 127 StPO) – private Sicherheitskräfte dürfen einen auf frischer Tat ertappten Straftäter auch ohne richterliche Anordnung festnehmen, wenn er fluchtverdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann (vgl. Stober,Rolf/ Oltschok, Harald 2004: Handbuch des Sicherheitsgewerberechts).

[6][15] Die Übertragung von Hoheitsbefugnissen ist nur aufgrund eines Gesetzes oder einer auf einem Gesetz beruhenden Rechtsverordnung möglich, ohne dass dabei Art. 33 Abs. 4 des Grundgesetzes verletzt wird. Dort wird die Ausübung hoheitlicher Aufgaben als ständige Aufgabe von in der Regel Angehörigen des Öffentlichen Diensts definiert. Diese stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (vgl. Bueß 1997 bzw. Stober/Oltschok 2004)

[7][16] So Antje Trenkler, Mitarbeiterin der FORSI, in einem Vortrag am 02.05.07 an der Deutschen Polizeihochschule in Münster.

[8][17] In der Branche hat es bisher keine flächentariflichen Vereinbarungen gegeben. Die Löhne schwankten daher stark. Vor allem im Osten Deutschland wurden Löhne um die 3,50 € gezahlt (dagegen in Westdeutschland im Durchschnitt das Doppelte). Ver.di forderte daher in den Verhandlungen einen Manteltarifvertrag und einen Mindestlohn von 7,50 €. Es ist allerdings ein großes Problem, dass der Organisierungsgrad der Gewerkschaften in der Branche sehr schwach ist. Gerade mal 10.000 Beschäftigte des Gewerbes sind ver.di-Mitglied.

[9][18] So Prof. Rolf Stober in einem Vortrag am 02.05.07 an der Deutschen Polizeihochschule in Münster.

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